Ein auf Sicherheit bedachter Anleger muss auf die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes hingewiesen werden.
Das LG Hechingen (LG Hechingen, Urteil vom 13.11.2009, Az. 1 O 28/09) hatte vorliegend einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger von seiner Hausbank Schadensersatz wegen verlustreicher Geldanlagen aus einem Anlageberatungsvertrag begehrte.
Der Kläger wandte sich im Frühjahr 2007 an seine Hausbank, um 100.000€ zu investieren. Der Kläger hatte hierbei die Prämisse aufgestellt seine Investitionssumme konservativ und übersichtlich und ohne erhöhtes Risiko anzulegen. Die Hausbank empfahl ihm daraufhin sog. Cobold-Anleihen. Der Kläger ist hierbei nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt worden, welche bei überschreiten des Referenzwertes eintreten können.
Das LG Hechingen entschied zugunsten des Klägers. In seiner Entscheidungsbegründung führte es aus, dass die Hausbank den ihr obliegenden Pflichten im Rahmen des Anlagebratungsvertrages nicht nachgekommen ist. Das ist insbesondere deswegen der Fall, weil die Anlage nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Klägers zugeschnitten war. Die Beklagte hatte verkannt, das Kapital Wert erhaltend anzulegen, so wie es der Kläger beabsichtigte und zu Unrecht den Beklagten in Risikoklasse 5 eingestuft. Eine tatsächliche Grundlage, aufgrund der die Anlageberater ohne weitere Ermittlung von einer erhöhten Risikobereitschaft ausgehen durften, wurde nicht schlüssig dargelegt. Insbesondere darf ein Anleger nicht per se als risikobereit eingestuft werden, nur weil er in der Vergangenheit bei seinen Anlageentscheidungen risikofreudiger war.
Daneben hat die Bank ihrem Kunden nicht deutlich gemacht, dass die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes bei Insolvenz auch nur eines der Referenzunternehmen besteht. Der Anleger, besonders wenn er unerfahren ist, muss darüber aufgeklärt werden, dass das eingesetzte Kapital im schlimmsten Fall zu einem wirtschaftlich nahezu wertlosen Anspruch wird.
„Allen Anlegern, die von ihrer Hausbank nicht über Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt wurden, ist zu empfehlen, den Rat eines spezialisierten Fachanwalts einzuholen“ empfiehlt BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel von der Heidelberger Kanzlei Witt & Nittel.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft“ anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Donnerstag, Februar 25, 2010
Dienstag, Februar 23, 2010
BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 GmbH & Co. KG – Sanierungslösung als taktisches Manöver?
Für die BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 GmbH & Co. KG ist mittlerweile ein Sanierungsvertrag u.a. zwischen der BBV Immobilien-Fonds GmbH und der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG als Konsortialführerin der Gläubigerbanken abgeschlossen worden.
Nach dieser Sanierungslösung wird von der BBV Immobilien-Fonds GmbH aus einem Patronat ein bis zum 31.03.2012 zinsloses Darlehen in Höhe von 6,6 Mio. EURO gewährt. Ab April 2012 ist das Darlehen mit 5% p.a. zu verzinsen, was zu einer zusätzlichen Belastung für die Fondsgesellschaft in Höhe von 327.500 EURO p.a. führt. Nach den Befürchtungen des Beirates sei damit in 2012 die nächste Insolvenz vorprogrammiert.
Warum ausgerechnet das Jahr 2012 für das Auslaufen der Zinsfreiheit gewählt wird, gibt Anlass zu Spekulationen. Die zeitliche Ausrichtung von Sanierungslösungen auf Ende 2011 bzw. 2012 ist oftmals kein Zufall. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte werden Sanierungskonzepte oftmals auf das Ende des Jahres 2011 oder 2012 ausgerichtet. Oft verbirgt sich dahinter eine Hinhaltetaktik, um den Fonds über das kritische Jahr 2011 hinwegzuretten. Denn: Spätestens dann, wenn der Anleger realisiert, was für ihn unter`m Strich übrigen bleibt, wird er nach Verantwortlichen suchen und möglichen Schadensersatzansprüchen fragen.
Schadensersatzansprüche aus Altverträgen vor dem 01.01.2002 verjähren nach dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz spätestens zum 01.01.2012. Wir vermuten daher auch beim BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 KG entsprechende taktische Überlegungen. Wer bis zum 31.12.2011 Schadensersatzansprüche nicht verjährungshemmend geltend gemacht hat, wird schlussendlich diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.
Nach Prüfung von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Hahn Rechtsanwälte bestehen gute Chancen gegen die beratenden Banken auf Schadensersatz wegen nicht offen gelegter Rückvergütungen (sog. kick-backs). Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater offenzulegen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen - Provisionen – für die Vermittlung der Beteiligung erhalten. Für die Vermittlung des Beteiligungskapitals sind beim BBV Immobilienfonds Nr. 11 Vermittlungsgebühren in Höhe von mindestens 15% der Beteiligungssumme gezahlt worden. Sollte der Berater nicht darüber informiert haben, in welcher Höhe die Bank für die Vermittlung der Beteiligung Rückvergütungen erhält, begründet dieses eine Schadensersatzhaftung. Der Anleger ist danach so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Er kann also die Beteiligungssumme zzgl. Agio und entgangenen Gewinn ersetzt verlangen, muss sich allerdings Steuervorteile und erhaltene Ausschüttungen anrechnen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „BBV Immobilien-Fonds" anschließen.
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Nach dieser Sanierungslösung wird von der BBV Immobilien-Fonds GmbH aus einem Patronat ein bis zum 31.03.2012 zinsloses Darlehen in Höhe von 6,6 Mio. EURO gewährt. Ab April 2012 ist das Darlehen mit 5% p.a. zu verzinsen, was zu einer zusätzlichen Belastung für die Fondsgesellschaft in Höhe von 327.500 EURO p.a. führt. Nach den Befürchtungen des Beirates sei damit in 2012 die nächste Insolvenz vorprogrammiert.
Warum ausgerechnet das Jahr 2012 für das Auslaufen der Zinsfreiheit gewählt wird, gibt Anlass zu Spekulationen. Die zeitliche Ausrichtung von Sanierungslösungen auf Ende 2011 bzw. 2012 ist oftmals kein Zufall. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte werden Sanierungskonzepte oftmals auf das Ende des Jahres 2011 oder 2012 ausgerichtet. Oft verbirgt sich dahinter eine Hinhaltetaktik, um den Fonds über das kritische Jahr 2011 hinwegzuretten. Denn: Spätestens dann, wenn der Anleger realisiert, was für ihn unter`m Strich übrigen bleibt, wird er nach Verantwortlichen suchen und möglichen Schadensersatzansprüchen fragen.
Schadensersatzansprüche aus Altverträgen vor dem 01.01.2002 verjähren nach dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz spätestens zum 01.01.2012. Wir vermuten daher auch beim BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 KG entsprechende taktische Überlegungen. Wer bis zum 31.12.2011 Schadensersatzansprüche nicht verjährungshemmend geltend gemacht hat, wird schlussendlich diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.
Nach Prüfung von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Hahn Rechtsanwälte bestehen gute Chancen gegen die beratenden Banken auf Schadensersatz wegen nicht offen gelegter Rückvergütungen (sog. kick-backs). Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater offenzulegen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen - Provisionen – für die Vermittlung der Beteiligung erhalten. Für die Vermittlung des Beteiligungskapitals sind beim BBV Immobilienfonds Nr. 11 Vermittlungsgebühren in Höhe von mindestens 15% der Beteiligungssumme gezahlt worden. Sollte der Berater nicht darüber informiert haben, in welcher Höhe die Bank für die Vermittlung der Beteiligung Rückvergütungen erhält, begründet dieses eine Schadensersatzhaftung. Der Anleger ist danach so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Er kann also die Beteiligungssumme zzgl. Agio und entgangenen Gewinn ersetzt verlangen, muss sich allerdings Steuervorteile und erhaltene Ausschüttungen anrechnen lassen.
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Global Real Estate AG vom Oberlandesgericht Dresden zu Schadensersatz verurteilt
Weiter gute Nachrichten für Kapitalanleger! Nachdem die Global Real Estate AG erst jüngst vom Landgericht Zwickau rechtskräftig zum Schadensersatz verurteilt wurde, hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Dresden die Global Real Estate AG, ebenfalls in einem von der Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte Gröpper Köpke geführten Gerichtsverfahren, rechtskräftig zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen verurteilt.
Hintergrund der Entscheidung war, dass nach der Überzeugung des OLG Dresden der Kläger nicht vollständig und ausreichend über die Risiken der Beteiligung an der Global Real Estate AG aufgeklärt wurde. Hierin sah das Gericht eine Pflichtverletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht. Denn die Anleger der Global Real Estate AG tragen viele Risiken. Beispielsweise tragen die Anleger ein Totalverlustrisiko und können daher ihr gesamtes eingezahltes Geld verlieren. Zudem haben die Anleger keine gesicherte Renditeaussicht und können ihre Beteiligung im Regelfall weder vorläufig beenden noch verkaufen. Daher sind die Beteiligungen an der Global Real Estate AG auch grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Nach der Überzeugung des Oberlandesgerichts hat der Kläger des weiteren den Prospekt der Global Real Estate AG nicht rechtzeitig erhalten. Hierbei sind nach der Auffassung des OLG Dresden die Erklärungen des Klägers auf dem Zeichnungsschein, dass er den Prospekt erhalten und ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, unwirksam.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke: „Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Anlegerschutz. Wie schon zuvor das Landgericht Zwickau hat auch das Oberlandesgericht die vielen weiteren Erklärungen auf den Zeichnungsscheinen der Global Real Estate AG für unwirksam erachtet. Diese Erklärungen erschweren regelmäßig die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche von Anlegern, die falsch beraten wurden sind. Damit ist nun Schluss!“
Nach diesem Urteil gilt somit umso mehr, dass Anlegern der Global Real Estate AG, denen die Beteiligungen als risikolose Altersvorsorgen vermittelt wurden, grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen die Global Real Estate AG haben. Betroffene Anleger sollten insofern ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global Real Estate AG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Hintergrund der Entscheidung war, dass nach der Überzeugung des OLG Dresden der Kläger nicht vollständig und ausreichend über die Risiken der Beteiligung an der Global Real Estate AG aufgeklärt wurde. Hierin sah das Gericht eine Pflichtverletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht. Denn die Anleger der Global Real Estate AG tragen viele Risiken. Beispielsweise tragen die Anleger ein Totalverlustrisiko und können daher ihr gesamtes eingezahltes Geld verlieren. Zudem haben die Anleger keine gesicherte Renditeaussicht und können ihre Beteiligung im Regelfall weder vorläufig beenden noch verkaufen. Daher sind die Beteiligungen an der Global Real Estate AG auch grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Nach der Überzeugung des Oberlandesgerichts hat der Kläger des weiteren den Prospekt der Global Real Estate AG nicht rechtzeitig erhalten. Hierbei sind nach der Auffassung des OLG Dresden die Erklärungen des Klägers auf dem Zeichnungsschein, dass er den Prospekt erhalten und ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, unwirksam.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke: „Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Anlegerschutz. Wie schon zuvor das Landgericht Zwickau hat auch das Oberlandesgericht die vielen weiteren Erklärungen auf den Zeichnungsscheinen der Global Real Estate AG für unwirksam erachtet. Diese Erklärungen erschweren regelmäßig die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche von Anlegern, die falsch beraten wurden sind. Damit ist nun Schluss!“
Nach diesem Urteil gilt somit umso mehr, dass Anlegern der Global Real Estate AG, denen die Beteiligungen als risikolose Altersvorsorgen vermittelt wurden, grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen die Global Real Estate AG haben. Betroffene Anleger sollten insofern ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Sonntag, Februar 21, 2010
N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger
Volksbank nimmt Berufung vor dem OLG Köln zurück.
Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten.
Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.
Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. – Vertrauensanwalt: „Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „N 1 Filmfonds" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten.
Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.
Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. – Vertrauensanwalt: „Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Samstag, Februar 20, 2010
Nach „Finanztest“-Vorwurf systematischer Falschberatung: Anleger der Postbank Finanzberatung sollten Schadenersatzansprüche prüfen lassen!
Bedenklicher Umgang mit Kontodaten, unzureichende Schulung der Kundenberater, Jagd auf „Leos“, wie leicht erreichbare Opfer wie Senioren oder Alleinstehende im Branchenjargon genannt werden – „Falschberatung hat bei der Postbank System“, so das erschreckende Urteil der Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer Märzausgabe.
Hunderte Zuschriften von Kunden und Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung will „Finanztest“ erhalten haben, die, nach ihrer Einschätzung, Mängel in der Finanzberatung der großen Bank belegen. Die geschilderten Beispiele erschrecken und betreffen vor allem Seniorinnen und Senioren. „Finanztest“ zeigt Fälle auf, in denen die Ersparnisse älterer Menschen auf Empfehlung der Postbank-Finanzberater in riskante und spekulative Anlageprodukte investiert wurden: Investmentfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen.
Den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel überraschen diese Schilderungen nicht: „Auch ich kenne Fälle, in denen Kunden der Postbank Finanzberatung riskante und verlustträchtige Anlagen verkauft wurden, die überhaupt nicht zum Kunden passen, der bis dahin lediglich Festgeld und Sparbücher hatte.“ In mehreren Fällen seien inzwischen Schadenersatzklagen anhängig oder in Vorbereitung. Hintergrund sei der hohe Vertriebsdruck der auf den Postbank-Finanzberatern laste, so das Magazin unter Verweis auf Schilderungen von Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung. „Abzocke zur Gewinnoptimierung“ sei ihnen von „von oben“ befohlen worden, berichtet „Finanztest“.
In den Augen von BSZ e.V. Anlegeranwalt Nittel wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang: „Wenn sich herausstellen sollte, dass Kunden der Postbank Finanzberatung tatsächlich auf Anweisung bewußt und systematisch auf Anweisung von Vorgesetzten falsch beraten wurden, wäre dies ein Fall für den Staatsanwalt und die Finanzaufsicht.“ Dass in der Branche immer wieder falsch beraten werde, sei an der Tagesordnung, so der Fachanwalt. „Wenn die von „Finanztest“ erhobenen Anschuldigungen zutreffen, hätte das aber eine neue, bisher noch nicht dagewesene Dimension.“ Kunden der Postbank Finanzberatung, die angesichts dieser erschreckenden Nachrichten verunsichert sind, ob auch sie falsch beraten wurden, empfiehlt Nittel, sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen: „Das kostet nicht die Welt und hat schon oft Risiken aufgedeckt und den Eintritt hoher Verluste verhindert.“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Hunderte Zuschriften von Kunden und Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung will „Finanztest“ erhalten haben, die, nach ihrer Einschätzung, Mängel in der Finanzberatung der großen Bank belegen. Die geschilderten Beispiele erschrecken und betreffen vor allem Seniorinnen und Senioren. „Finanztest“ zeigt Fälle auf, in denen die Ersparnisse älterer Menschen auf Empfehlung der Postbank-Finanzberater in riskante und spekulative Anlageprodukte investiert wurden: Investmentfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen.
Den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel überraschen diese Schilderungen nicht: „Auch ich kenne Fälle, in denen Kunden der Postbank Finanzberatung riskante und verlustträchtige Anlagen verkauft wurden, die überhaupt nicht zum Kunden passen, der bis dahin lediglich Festgeld und Sparbücher hatte.“ In mehreren Fällen seien inzwischen Schadenersatzklagen anhängig oder in Vorbereitung. Hintergrund sei der hohe Vertriebsdruck der auf den Postbank-Finanzberatern laste, so das Magazin unter Verweis auf Schilderungen von Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung. „Abzocke zur Gewinnoptimierung“ sei ihnen von „von oben“ befohlen worden, berichtet „Finanztest“.
In den Augen von BSZ e.V. Anlegeranwalt Nittel wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang: „Wenn sich herausstellen sollte, dass Kunden der Postbank Finanzberatung tatsächlich auf Anweisung bewußt und systematisch auf Anweisung von Vorgesetzten falsch beraten wurden, wäre dies ein Fall für den Staatsanwalt und die Finanzaufsicht.“ Dass in der Branche immer wieder falsch beraten werde, sei an der Tagesordnung, so der Fachanwalt. „Wenn die von „Finanztest“ erhobenen Anschuldigungen zutreffen, hätte das aber eine neue, bisher noch nicht dagewesene Dimension.“ Kunden der Postbank Finanzberatung, die angesichts dieser erschreckenden Nachrichten verunsichert sind, ob auch sie falsch beraten wurden, empfiehlt Nittel, sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen: „Das kostet nicht die Welt und hat schon oft Risiken aufgedeckt und den Eintritt hoher Verluste verhindert.“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Freitag, Februar 19, 2010
Viele Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH haben seit über zwei Jahren neben dem Ärger über ausbleibende Entschädigungen seitens der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und einem nicht enden wollenden Insolvenzverfahren noch weiteren Ärger mit ihren Finanzämtern bekommen.
So sollen Sie nun plötzlich auf die durch die Phoenix ausgewiesenen Scheingewinne auch noch Steuern zahlen. In vielen Fällen wurde zeitgleich oder kurze Zeit später noch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung bekannt gegeben bzw. eingeleitet.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena, der viele Anleger im Fall Phoenix, insbesondere in den Steuer- und Steuerstrafverfahren, vertritt, kann nun einen weiteren Sieg für die geschädigten Anleger vermelden.
In dem Steuerstrafverfahren gegen einen seiner Mandanten musste nun die Finanzverwaltung klein beigeben und stellte das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mangels hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 Abs. 2 StPO endgültig ein. Rechtsanwalt und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Dr. Morgenstern erklärte, „Dies stellt einen hundertprozentigen Freispruch für meinen Mandanten und eine vollständige Rehabilitation seiner Person dar. Wie man sieht, kann mit einer richtigen und zielführenden Argumentationskette im Fall Phoenix ein solches Steuerstrafverfahren für die Mandanten auch ohne teure Strafzahlungen und einen Freispruch zweiter Klasse beendet werden.“
Daher kann jedem betroffenen Anleger nur geraten werden, sich von spezialisierten und mit dem Fall Phoenix bestens vertrauten Anwälten vertreten zu lassen. Der BSZ e.V. hilft hier mit seinen Vertrauensanwälten über seine Interessengemeinschaft „Phoenix“ gern weiter.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
So sollen Sie nun plötzlich auf die durch die Phoenix ausgewiesenen Scheingewinne auch noch Steuern zahlen. In vielen Fällen wurde zeitgleich oder kurze Zeit später noch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung bekannt gegeben bzw. eingeleitet.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena, der viele Anleger im Fall Phoenix, insbesondere in den Steuer- und Steuerstrafverfahren, vertritt, kann nun einen weiteren Sieg für die geschädigten Anleger vermelden.
In dem Steuerstrafverfahren gegen einen seiner Mandanten musste nun die Finanzverwaltung klein beigeben und stellte das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mangels hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 Abs. 2 StPO endgültig ein. Rechtsanwalt und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Dr. Morgenstern erklärte, „Dies stellt einen hundertprozentigen Freispruch für meinen Mandanten und eine vollständige Rehabilitation seiner Person dar. Wie man sieht, kann mit einer richtigen und zielführenden Argumentationskette im Fall Phoenix ein solches Steuerstrafverfahren für die Mandanten auch ohne teure Strafzahlungen und einen Freispruch zweiter Klasse beendet werden.“
Daher kann jedem betroffenen Anleger nur geraten werden, sich von spezialisierten und mit dem Fall Phoenix bestens vertrauten Anwälten vertreten zu lassen. Der BSZ e.V. hilft hier mit seinen Vertrauensanwälten über seine Interessengemeinschaft „Phoenix“ gern weiter.
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Lehman Zertifikate: OLG Frankfurt bestätigt Schadensersatzanspruch eines „Lehman-Geschädigten“
Am Telefon keine ordnungsgemäße Beratung zu Zertifikaten möglich.
Die Chancen von Lehman-Anlegern, die am Telefon beraten wurden, von ihrer Bank Schadenersatz zu bekommen, haben sich weiter verbessert. Das OLG Frankfurt hat vor wenigen Tagen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine Sparkasse bestätigt. Die Sparkasse hatte dem Anleger im August 2007 am Telefon den Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7.000€ empfohlen, die heute faktische wertlos sind.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt aus Heidelberg: „Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Funktionsweise und die Risiken solcher Geschäfte am Telefon nicht transparent darzustellen seien. Außerdem seien keine schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die Risiken des Wertpapiers ergeben.“ Auch wenn das OLG in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstellt, wird nach Ansicht von Anwalt Nittel deutlich, dass die Gerichte gerade bei telefonischer Beratung der Anleger sehr genau hinsehen.
Anleger, die am Telefon über Zertifikate und andere Wertpapiere beraten wurden, sollten dringend von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Beratung korrekt erfolgt ist. Da mögliche Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt längeres Zuwarten möglicher Weise zum Verlust der Ansprüche.
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2009 - 2-19 O 287/08.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Chancen von Lehman-Anlegern, die am Telefon beraten wurden, von ihrer Bank Schadenersatz zu bekommen, haben sich weiter verbessert. Das OLG Frankfurt hat vor wenigen Tagen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine Sparkasse bestätigt. Die Sparkasse hatte dem Anleger im August 2007 am Telefon den Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7.000€ empfohlen, die heute faktische wertlos sind.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt aus Heidelberg: „Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Funktionsweise und die Risiken solcher Geschäfte am Telefon nicht transparent darzustellen seien. Außerdem seien keine schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die Risiken des Wertpapiers ergeben.“ Auch wenn das OLG in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstellt, wird nach Ansicht von Anwalt Nittel deutlich, dass die Gerichte gerade bei telefonischer Beratung der Anleger sehr genau hinsehen.
Anleger, die am Telefon über Zertifikate und andere Wertpapiere beraten wurden, sollten dringend von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Beratung korrekt erfolgt ist. Da mögliche Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt längeres Zuwarten möglicher Weise zum Verlust der Ansprüche.
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2009 - 2-19 O 287/08.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Donnerstag, Februar 18, 2010
BSZ e.V. Vertrauensanwälte Hahn Rechtsanwälte: Rückabwicklung von Medienfonds Kaledo III möglich.
Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Ansicht der Bayerischen Finanzverwaltung sollen die durch die Bank - hier die Dresdner Bank AG - übernommenen Zahlungsverpflichtungen aus den Lizenzverträgen als "abstrakte Schuldversprechen" zu werten sein. Dies führt laut Mitteilung der LHI Fondsverwaltung GmbH dazu, dass anfängliche steuerliche Verluste rückwirkend in Höhe von rund 85 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals wegfallen.
Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen - inklusive Verzinsung - in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. "Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten", so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlter Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.
Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film-und Medienfonds Kaledo" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen - inklusive Verzinsung - in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. "Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten", so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlter Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.
Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film-und Medienfonds Kaledo" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dienstag, Februar 16, 2010
Schiffsfonds in der Krise Teil 6
ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet über einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger
Erneut gibt es schwere Vorwürfe von Anlegern gegen eine Großbank, diesmal die Citibank. Nachdem in letzter Zeit viele Banken auf Grund des Vertriebs von Medienfonds in die Schlagzeilen geraten waren, rückt nun die Beratungspraxis der Banken beim Vertrieb von Schiffsfonds mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mehrere Anleger, die sich an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, werfen einer Großbank, nämlich der Citibank, eine Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schiffsfondsanteilen vor. Übereinstimmend berichten diese Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an einem Hamburger Schiffsfonds beteiligt haben, von einer unzureichenden Beratung. Anlageziel dieser Anleger war nach deren Mitteilung eine Investition in eine sichere Kapitalanlage, was sie den Beratern auch deutlich gemacht hätten. Trotz dieser Vorgabe, so der Vorwurf der Anleger, wurde diesen Anlegern im Rahmen der Beratung von den Mitarbeitern der Citibank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen. Den sich teilweise schon in Rente befindenden Anlegern wurden nach deren Mitteilung erläutert, dass sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds neben ihrer Sicherheit auch durch den Umstand auszeichne, dass die jährlichen Ausschüttungen garantiert ausbezahlt würden.
Sogar das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat im Rahmen der Sendung vom 15.02.2010 über einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger an einem Schiffsfonds berichtet. Den entsprechenden Beitrag kann man unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren#/beitrag/video/972704/ Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren im Internet abrufen.
Die Beratung der Mitarbeiter der Citibank in den oben genannten Fällen kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur als pflichtwidrig bezeichnet werden. „Das Kriterium der sicheren Anlage ist bei dem fraglichen Schiffsfonds wohl nicht erfüllt. Zum einen besteht bereits laut Prospekt das Risiko des Totalverlustes der Beteiligung, zum anderen ist auch die jährliche Renditeauszahlung alles andere als sicher. Dies mussten die betroffenen Anleger letztes Jahr auch erstmals feststellen, als die den Schiffsfonds finanzierenden Banken die Genehmigung zur Auszahlung der Ausschüttungen nicht erteilten.“
Was dies für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Fondsgesellschaft bedeutet, bleibt abzuwarten. „In der Vergangenheit war jedenfalls eine unterbliebene Ausschüttung nicht selten ein Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage einer Fondsgesellschaft.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich im Rahmen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Erneut gibt es schwere Vorwürfe von Anlegern gegen eine Großbank, diesmal die Citibank. Nachdem in letzter Zeit viele Banken auf Grund des Vertriebs von Medienfonds in die Schlagzeilen geraten waren, rückt nun die Beratungspraxis der Banken beim Vertrieb von Schiffsfonds mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mehrere Anleger, die sich an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, werfen einer Großbank, nämlich der Citibank, eine Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schiffsfondsanteilen vor. Übereinstimmend berichten diese Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an einem Hamburger Schiffsfonds beteiligt haben, von einer unzureichenden Beratung. Anlageziel dieser Anleger war nach deren Mitteilung eine Investition in eine sichere Kapitalanlage, was sie den Beratern auch deutlich gemacht hätten. Trotz dieser Vorgabe, so der Vorwurf der Anleger, wurde diesen Anlegern im Rahmen der Beratung von den Mitarbeitern der Citibank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen. Den sich teilweise schon in Rente befindenden Anlegern wurden nach deren Mitteilung erläutert, dass sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds neben ihrer Sicherheit auch durch den Umstand auszeichne, dass die jährlichen Ausschüttungen garantiert ausbezahlt würden.
Sogar das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat im Rahmen der Sendung vom 15.02.2010 über einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger an einem Schiffsfonds berichtet. Den entsprechenden Beitrag kann man unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren#/beitrag/video/972704/ Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren im Internet abrufen.
Die Beratung der Mitarbeiter der Citibank in den oben genannten Fällen kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur als pflichtwidrig bezeichnet werden. „Das Kriterium der sicheren Anlage ist bei dem fraglichen Schiffsfonds wohl nicht erfüllt. Zum einen besteht bereits laut Prospekt das Risiko des Totalverlustes der Beteiligung, zum anderen ist auch die jährliche Renditeauszahlung alles andere als sicher. Dies mussten die betroffenen Anleger letztes Jahr auch erstmals feststellen, als die den Schiffsfonds finanzierenden Banken die Genehmigung zur Auszahlung der Ausschüttungen nicht erteilten.“
Was dies für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Fondsgesellschaft bedeutet, bleibt abzuwarten. „In der Vergangenheit war jedenfalls eine unterbliebene Ausschüttung nicht selten ein Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage einer Fondsgesellschaft.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich im Rahmen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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K1-Fonds: "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", Sachstandsbericht
Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" in Gläubigerausschuss bei K1 Global gewählt. Geschädigten drohen Nachzahlungen von Liquidator! Optionsrechtsvereinbarungen haben keinen Wert! "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" fordert Helmut Kiener zur Aufklärung auf!
Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Fischer und Partner aus Zürich war auf der Gläubigerversammlung auf den British Virgin Islands anwesend und wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. Euro Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- Euro und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Im Fall K1 Global hat der Liquidator Grant Thornton in seinem Protokoll zu der Gläubigerversammlung vom 01.02.2010 mitgeteilt, dass die einzigen identifizierbaren Vermögenswerte ein Bankguthaben von ca. 20.000,- Euro bei einer niederländischen Bank seien sowie Investments, die der Treuhänder von K1 Global halte mit einem Wert von ca. 4,9 Mio. Euro
Grant Thornton teilt mit, dass die Beteiligungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Liquidatoren vom Treuhänder von K1 Global gehalten wurden, aus fremdfinanzierten Optionsrechtsvereinbarungen bestanden hätten, die alle keinen Wert aufweisen würden, diese Optionsrechtsvereinbarungen seien von K1 Global mit einer Vielzahl von Banken eingegangen worden. Die Banken hätten auch ein Fremdfinanzierungsverhältnis von 3:1 oder 4:1 verschafft.
"Durch den erheblichen Fremdkapitalanteil kam es auch zu einer Erhöhung des Leverage-Effekts, wodurch die Risiken bei des Fonds wohl ganz erheblich anstiegen," so der Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei ebenfalls Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist.
Weiter teilt der Liquidator Grant Thorton mit, dass keiner der Beteiligten einen Überblick darüber gehabt habe, in was K1 Global gerade investierte und wo die Investitionen gehalten wurden. Administrator, Direktor und Investment Manager hätten alle auf Herrn Kiener als denjenigen verwiesen, der als einziger den Überblick behalten habe und scheinen alle seinen Aussagen vertraut zu haben. "Eine wirksame Kontrolle hat hier offensichtlich nicht stattgefunden," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth, "jeder der Beteiligten hat sich wohl auf Herrn Kiener verlassen."
Schlimmer noch: Der Liquidator teilt mit, nur dann weiter zu recherchieren, wenn er auch dafür bezahlt wird. "Es steht zu befürchten, dass der Liquidator die Anleger dazu auffordern wird, weitere Gelder einzubezahlen und erhaltene Ausschüttungen zurück fordern wird,"so Dr. Späth.
Inzwischen hat sich einem Zeitungsbericht des Online-Portals "Main-Netz" vom 15.02.2010 zufolge auch der Verantwortliche von K1, der Diplom-Psychologe Helmut Kiener, aus der U-Haft gemeldet und angeboten, Informationen zu seinem Fall und zu dem Verbleib der Gelder anzubieten. Pikantes Detail: Laut Main-Netz hat Helmut Kiener wohl, angeboten, diese Informationen gegen Geld und exklusiv anzubieten.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hält ein derartiges Verhalten "nicht für seriös. Wir fordern Herrn Kiener daher dazu auf, aus Schadensminderungsgesichtspunkten endlich alle Informationen unentgeltlich auf den Tisch zu legen, um für die zahlreichen Anleger wirksam überprüfen zu können, ob noch Gelder gefunden werden können oder nicht und um möglichst schnell Licht ins Dunkel bringen zu können." Andernfalls könne die Aufklärung "schlimmstenfalls noch Jahre" dauern.
Von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer und Depotbanken.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu erhalten.
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Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Fischer und Partner aus Zürich war auf der Gläubigerversammlung auf den British Virgin Islands anwesend und wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. Euro Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- Euro und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Im Fall K1 Global hat der Liquidator Grant Thornton in seinem Protokoll zu der Gläubigerversammlung vom 01.02.2010 mitgeteilt, dass die einzigen identifizierbaren Vermögenswerte ein Bankguthaben von ca. 20.000,- Euro bei einer niederländischen Bank seien sowie Investments, die der Treuhänder von K1 Global halte mit einem Wert von ca. 4,9 Mio. Euro
Grant Thornton teilt mit, dass die Beteiligungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Liquidatoren vom Treuhänder von K1 Global gehalten wurden, aus fremdfinanzierten Optionsrechtsvereinbarungen bestanden hätten, die alle keinen Wert aufweisen würden, diese Optionsrechtsvereinbarungen seien von K1 Global mit einer Vielzahl von Banken eingegangen worden. Die Banken hätten auch ein Fremdfinanzierungsverhältnis von 3:1 oder 4:1 verschafft.
"Durch den erheblichen Fremdkapitalanteil kam es auch zu einer Erhöhung des Leverage-Effekts, wodurch die Risiken bei des Fonds wohl ganz erheblich anstiegen," so der Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei ebenfalls Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist.
Weiter teilt der Liquidator Grant Thorton mit, dass keiner der Beteiligten einen Überblick darüber gehabt habe, in was K1 Global gerade investierte und wo die Investitionen gehalten wurden. Administrator, Direktor und Investment Manager hätten alle auf Herrn Kiener als denjenigen verwiesen, der als einziger den Überblick behalten habe und scheinen alle seinen Aussagen vertraut zu haben. "Eine wirksame Kontrolle hat hier offensichtlich nicht stattgefunden," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth, "jeder der Beteiligten hat sich wohl auf Herrn Kiener verlassen."
Schlimmer noch: Der Liquidator teilt mit, nur dann weiter zu recherchieren, wenn er auch dafür bezahlt wird. "Es steht zu befürchten, dass der Liquidator die Anleger dazu auffordern wird, weitere Gelder einzubezahlen und erhaltene Ausschüttungen zurück fordern wird,"so Dr. Späth.
Inzwischen hat sich einem Zeitungsbericht des Online-Portals "Main-Netz" vom 15.02.2010 zufolge auch der Verantwortliche von K1, der Diplom-Psychologe Helmut Kiener, aus der U-Haft gemeldet und angeboten, Informationen zu seinem Fall und zu dem Verbleib der Gelder anzubieten. Pikantes Detail: Laut Main-Netz hat Helmut Kiener wohl, angeboten, diese Informationen gegen Geld und exklusiv anzubieten.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hält ein derartiges Verhalten "nicht für seriös. Wir fordern Herrn Kiener daher dazu auf, aus Schadensminderungsgesichtspunkten endlich alle Informationen unentgeltlich auf den Tisch zu legen, um für die zahlreichen Anleger wirksam überprüfen zu können, ob noch Gelder gefunden werden können oder nicht und um möglichst schnell Licht ins Dunkel bringen zu können." Andernfalls könne die Aufklärung "schlimmstenfalls noch Jahre" dauern.
Von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer und Depotbanken.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu erhalten.
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Donnerstag, Februar 11, 2010
First Intercontinental Bancorp. Ltd.: Hamburger Polizei deckt Schneeballsystem auf
Die Hamburger Polizei hat vor kurzem mehrere Personen festgenommen, die im Verdacht stehen, mehrere hundert zumeist deutsche Anleger um € 3,4 Mio. betrogen zu haben. Sie sollen die Gelder seit mehr als zwei Jahren bei den Betroffenen eingesammelt und auf Auslandskonten transferiert haben.
Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 70-Jährigen, der die Taten gemeinsam mit seiner 21-jährigen Tochter und dem 46-jährigen ehemaligen Ehemann der Tochter ausgeführt haben soll. Der Vater und die Tochter wurden in Untersuchungshaft genommen. Sie sollen als Direktoren der First International Bancorp Ltd. (Auckland/ New Zealand) über Kundenberater und über das Internet Anleger gewonnen haben, die in Firmenbeteiligungen, Altersvorsorgepakete und andere Investments anlegen wollten. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch derzeit davon aus, dass sie die Millionen in der Absicht eingesammelt haben, ihre persönlichen Bedürfnisse damit zu befriedigen.
Betroffene sollten sich unverzüglich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Wir konnten für die Betroffenen in ähnlichen Fällen Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei ist aber regelmäßig größte Eile geboten, weil bei der Vollstreckung aus diesen Titeln das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „First Intercontinental Bancorp Ltd“ anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 70-Jährigen, der die Taten gemeinsam mit seiner 21-jährigen Tochter und dem 46-jährigen ehemaligen Ehemann der Tochter ausgeführt haben soll. Der Vater und die Tochter wurden in Untersuchungshaft genommen. Sie sollen als Direktoren der First International Bancorp Ltd. (Auckland/ New Zealand) über Kundenberater und über das Internet Anleger gewonnen haben, die in Firmenbeteiligungen, Altersvorsorgepakete und andere Investments anlegen wollten. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch derzeit davon aus, dass sie die Millionen in der Absicht eingesammelt haben, ihre persönlichen Bedürfnisse damit zu befriedigen.
Betroffene sollten sich unverzüglich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Wir konnten für die Betroffenen in ähnlichen Fällen Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei ist aber regelmäßig größte Eile geboten, weil bei der Vollstreckung aus diesen Titeln das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „First Intercontinental Bancorp Ltd“ anzuschließen.
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Global View-Fonds-Anlegern droht Totalverlust! BSZ e.V. hilft!
Abwicklung des Riesenradfonds droht. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Betroffene! BSZ e.V. gibt Gutachten zu Global View-Fonds in Auftrag!
Anleger des Riesenrad-Fonds "Global View" des Initiators DBM Fondsinvest haben derzeit nichts zu lachen. Einem Bericht der "Welt online" vom 9.02.2010 zufolge sind an allen drei Standorten Berlin, Peking und Orlando die Bauarbeiten für die Aussichtsräder bis heute nicht recht voran gekommen. Das Projekt in Peking ist "Welt online" zufolge bereits insolvent, da die Kredit gebende HypoVereinsbank die Darlehen gekündigt habe und die verpfändeten Gesellschaftsanteile als Sicherheit in Anspruch genommen habe. Beim Riesenrad am Berliner Zoo hätten die Planungen den "Kostenrahmen inzwischen deutlich überstiegen" gehe aus einem Schreiben des Initiators hervor.
Ende März soll in Frankfurt eine weitere ordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt werden. Der BSZ e.V. empfiehlt allen Anlegern, ihre Rechte wahrnehmen zu lassen, wofür eine Bündelung der Interessen der Anleger vorteilhaft ist. Im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Interessen der Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten im Rahmen einer Stimmrechtsvollmacht vertreten (die Kosten hierfür werden durch die BSZ e.V.-Mitgliedschaftsgebühr abgedeckt), um die Rechte der Anleger optimal zu wahren.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen derzeit bereits Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger: "Unserer Ansicht nach wurden viele Anleger nur unzureichend über die Risiken des Fonds informiert, insbesondere auch über die Tatsache, dass die Fremdfinanzierung noch überhaupt nicht gesichert war," so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth.
Der BSZ e.V. hat vor einiger Zeit auch ein Gutachten über den Global View-Fonds in Auftrag gegeben, das demnächst fertig gestellt werden dürfte und das Mitglieder des BSZ e.V. ebenfalls zurück greifen können.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.
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Anleger des Riesenrad-Fonds "Global View" des Initiators DBM Fondsinvest haben derzeit nichts zu lachen. Einem Bericht der "Welt online" vom 9.02.2010 zufolge sind an allen drei Standorten Berlin, Peking und Orlando die Bauarbeiten für die Aussichtsräder bis heute nicht recht voran gekommen. Das Projekt in Peking ist "Welt online" zufolge bereits insolvent, da die Kredit gebende HypoVereinsbank die Darlehen gekündigt habe und die verpfändeten Gesellschaftsanteile als Sicherheit in Anspruch genommen habe. Beim Riesenrad am Berliner Zoo hätten die Planungen den "Kostenrahmen inzwischen deutlich überstiegen" gehe aus einem Schreiben des Initiators hervor.
Ende März soll in Frankfurt eine weitere ordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt werden. Der BSZ e.V. empfiehlt allen Anlegern, ihre Rechte wahrnehmen zu lassen, wofür eine Bündelung der Interessen der Anleger vorteilhaft ist. Im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Interessen der Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten im Rahmen einer Stimmrechtsvollmacht vertreten (die Kosten hierfür werden durch die BSZ e.V.-Mitgliedschaftsgebühr abgedeckt), um die Rechte der Anleger optimal zu wahren.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen derzeit bereits Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger: "Unserer Ansicht nach wurden viele Anleger nur unzureichend über die Risiken des Fonds informiert, insbesondere auch über die Tatsache, dass die Fremdfinanzierung noch überhaupt nicht gesichert war," so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth.
Der BSZ e.V. hat vor einiger Zeit auch ein Gutachten über den Global View-Fonds in Auftrag gegeben, das demnächst fertig gestellt werden dürfte und das Mitglieder des BSZ e.V. ebenfalls zurück greifen können.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.
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Dienstag, Februar 09, 2010
LGT-Bank: Schadensersatz für Anleger! BSZ e.V. gründet Anleger-IG!
Tochtergesellschaft der LGT-Bank muss Steuerflüchtling 7,3 Mio.Euro zahlen. BSZ e.V. gründet Anleger-Interessengemeinschaft in Zusammenarbeit mit Kanzleien aus Deutschland und Liechtenstein!
Das fürstliche Landgericht in Vaduz/Liechtenstein, hat eine Tochtergesellschaft der LGT-Bank in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dazu verurteilt, einem deutschen Steuerflüchtling 7,3 Mio. Euro Schadensersatz zu bezahlen. Das Gericht war der Ansicht, dass der Kläger von der inzwischen umbenannten ehemaligen LGT-Treuhand AG nicht rechtzeitig über den Datenklau seiner Kundendaten informiert worden sei.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma verkaufte die Daten-CD mit Daten von diversen Steuersündern für ca. 4,5 Mio. Euro an den Bundesnachrichtendienst.
"Das aktuelle Urteil zeigt, dass betroffene Bundesbürger durchaus Chancen haben, den Schaden, der ihnen durch die Weitergabe der Daten entstanden ist, ersetzt zu bekommen, so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc. "Dies hat uns dazu veranlasst, eine Kooperation mit sehr renommierten Kanzleien aus Liechtenstein einzugehen, um zu überprüfen, ob geschädigte Anleger erfolgreich Schadensersatz geltend machen können."
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft LGT-Bank anschließen, die von renommierten Kanzleien aus Deutschland und Liechtenstein betreut wird.
Das fürstliche Landgericht in Vaduz/Liechtenstein, hat eine Tochtergesellschaft der LGT-Bank in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dazu verurteilt, einem deutschen Steuerflüchtling 7,3 Mio. Euro Schadensersatz zu bezahlen. Das Gericht war der Ansicht, dass der Kläger von der inzwischen umbenannten ehemaligen LGT-Treuhand AG nicht rechtzeitig über den Datenklau seiner Kundendaten informiert worden sei.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma verkaufte die Daten-CD mit Daten von diversen Steuersündern für ca. 4,5 Mio. Euro an den Bundesnachrichtendienst.
"Das aktuelle Urteil zeigt, dass betroffene Bundesbürger durchaus Chancen haben, den Schaden, der ihnen durch die Weitergabe der Daten entstanden ist, ersetzt zu bekommen, so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc. "Dies hat uns dazu veranlasst, eine Kooperation mit sehr renommierten Kanzleien aus Liechtenstein einzugehen, um zu überprüfen, ob geschädigte Anleger erfolgreich Schadensersatz geltend machen können."
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft LGT-Bank anschließen, die von renommierten Kanzleien aus Deutschland und Liechtenstein betreut wird.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen
Die Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG aus Ulm bietet Genossenschaftsbeteiligungen mit einem Nominalwert in Höhe von € 511,30 pro Geschäftsanteil an. Die Genossenschaftsanteile der Pro Pecunia werden hauptsächlich über ihren Vertrieb in Gieresheim vertrieben.
Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen und deshalb ist jeder Anleger nicht nur an den Gewinn, sondern auch an dem Verlust der Pro Pecunia eG beteiligt. Das bedeutet, dass keiner garantieren kann, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Renditen für den Anleger anfallen. Genossenschaften können zudem insolvent werden. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Anleger, dass jedes Mitglied in der Insolvenz der Genossenschaft seine gesamte Einlage verlieren kann.
Auf diese Risiken müssen die Anleger vor der Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligungen hingewiesen werden. Wird ein Anleger nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen beziehungsweise wird dem Anleger die Beteiligung als risikolose Altersvorsorge verkauft, könnten ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft sowie dem Berater bzw. der Beratungsfirma zustehen.
Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Sie können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen und deshalb ist jeder Anleger nicht nur an den Gewinn, sondern auch an dem Verlust der Pro Pecunia eG beteiligt. Das bedeutet, dass keiner garantieren kann, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Renditen für den Anleger anfallen. Genossenschaften können zudem insolvent werden. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Anleger, dass jedes Mitglied in der Insolvenz der Genossenschaft seine gesamte Einlage verlieren kann.
Auf diese Risiken müssen die Anleger vor der Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligungen hingewiesen werden. Wird ein Anleger nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen beziehungsweise wird dem Anleger die Beteiligung als risikolose Altersvorsorge verkauft, könnten ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft sowie dem Berater bzw. der Beratungsfirma zustehen.
Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Sie können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG anschließen.
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Die Treibjagd auf Steuersünder ist eröffnet!
Die Globalisierung der Finanzmärkte hat dazu geführt, dass riesige Kapitalmengen ohne jegliche Kontrollen rund um den Globus transferiert werden können. Dieser freie Kapitalverkehr ermöglicht Steuerflucht in bisher ungekanntem Ausmaß. Konzerne verlagern einfach ihre Gewinne über Briefkastenfirmen und komplizierte Rechtskonstruktionen in Steueroasen des Auslandes, und umgehen so die Besteuerung ihrer Gewinne. An dem Rad utopischer Spekulationsgewinne hat die Politik über ihre Landesbanken intensiv mitgedreht. Das was wir heute als Finanzkrise präsentiert bekommen, ist alleine das Werk gieriger Finanzmarktteilnehmer und sich selbst überschätzender eitler Politiker.
Die Politik begünstigt mit einem von ihr selbst geschaffenen chaotischen Steuerrecht Netzwerke aus Banken, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und hilft beim Schaffen komplexer und undurchsichtiger Finanzstrukturen, die Transparenz vermindern und Steuerflucht ermöglichen. Auf der anderen Seite will die Politik ihre Wähler glauben machen, Wirtschafswachstum herbeiführen zu können indem sie das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet und die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen als Faulenzer und Leistungserschleicher diskriminiert. Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. stell man die Frage: „Ist das moralisch? Sind das die Reformen die unser Land wieder nach vorne bringen und für ein besseres soziales Klima sorgen?“
Vor diesem Hintergrund erscheint die Diskussion über den Ankauf geklauter Daten um eventuellen Steuerhinterziehern habhaft zu werden in ganz anderem Licht. Hier werden Nebelkerzen geworfen und Neiddiskussionen bedient. Nachdem vor ca. zwei Jahren der damalige Finanzminister Steinbrück mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes gestohlene Kundendaten bei einer Liechtensteiner Bank aufkaufen ließ, hat nun ähnliches der jetzige Bundesfinanzminister Schäuble im Sinn. Trotz aller juristischer Argumentationen, ob nun der Staat gestohlene Ware kaufen darf, bzw. ob es sich bei dieser Ware um Ware im Sinne des Hehlerei-Tatbestandes handelt, bleibt ein wesentlicher Gesichtspunkt völlig außen vor, nämlich die Moral bei dieser Geschichte.
Mittlerweile werden nach jüngsten Pressemitteilungen dem Staat Baden-Württemberg ebenfalls solche Daten zum Kauf angeboten. Sowohl die Parteien als auch die Regierung scheinen bei allem Getöse um das Bankgeheimnis in der Schweiz zu vergessen, dass zumindest in der Vergangenheit (oder noch heute?) auch den Parteien diese Diskretion recht willkommen war. Offensichtlich will man davon jetzt nichts mehr wissen, nachdem dieses Geheimnis keines mehr ist. Insoweit ist dem früheren Innenminister Baum völlig recht zu geben, dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese Daten wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern.
Ein noch viel gewichtigeres Argument dürfte aber darin liegen, dass vorliegend die Relationen auch in keiner Weise stimmen. Nachdem in der Presse ständig wechselnde Informationen über die Dimension der zu erwartenden Steuereinnahmen kursieren, mittlerweile stehen 100 bis 400 Millionen € bei einem Kaufpreis von ca. 2.5 Millionen € im Raum, bedeutet dies auf den Gesamtsteueretat der Bundesrepublik bezogen etwas mehr als 0,02%.
Zur Information, die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Kommunen werden für 2008 auf ca. 560 Milliarden € geschätzt. Betrachtet man nunmehr den möglichen Zuwachs an Mehreinnahmen und auf der anderen Seite den moralischen Schaden, der damit unzweifelhaft einhergeht, fragt es sich doch, wie das Ganze damit in Einklang zu bringen ist, dass einer Partei von der Hotelbranche eine beträcht-lichen Spende zufließt und diese Branche dann kurzerhand ein Mehrwertsteuergeschenk dergestalt erhält, dass für Übernachtungsleistungen (ohne Frühstück) der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% reduziert wird. Vorsichtigen Schätzungen zufolge summieren sich Mindereinnahmen auf ca. 1 Milliarde € pro Jahr!!! Zwar handelte es sich nur um eine Schätzung, letztendlich geht es um die Dimensionen und den Zeitraum des Einnahmeausfalls durch die unbefristete Reduzierung der Mehrwertsteuer. Hierbei ist auch noch völlig offen, ob die Erwartungen in die Hoteliers, wonach der reduzierte Steuersatz dazu führen soll, mehr Personal einzustellen und Renovierungen durchzuführen, auch tatsächlich je eintreten werden oder ob dies ein frommer Wunsch bleibt und die Mehreinnahmen überwiegend zur Gewinnmaximierung dienen (ein Schelm, wer Arges denkt).
Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor nun eine derartige Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Dazu der Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier (Heidelberg): „Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein. Insbesondere wenn der Bundesfinanzminister nun ständig in der Presse verlautbaren lässt, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.“
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
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Die Politik begünstigt mit einem von ihr selbst geschaffenen chaotischen Steuerrecht Netzwerke aus Banken, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und hilft beim Schaffen komplexer und undurchsichtiger Finanzstrukturen, die Transparenz vermindern und Steuerflucht ermöglichen. Auf der anderen Seite will die Politik ihre Wähler glauben machen, Wirtschafswachstum herbeiführen zu können indem sie das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet und die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen als Faulenzer und Leistungserschleicher diskriminiert. Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. stell man die Frage: „Ist das moralisch? Sind das die Reformen die unser Land wieder nach vorne bringen und für ein besseres soziales Klima sorgen?“
Vor diesem Hintergrund erscheint die Diskussion über den Ankauf geklauter Daten um eventuellen Steuerhinterziehern habhaft zu werden in ganz anderem Licht. Hier werden Nebelkerzen geworfen und Neiddiskussionen bedient. Nachdem vor ca. zwei Jahren der damalige Finanzminister Steinbrück mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes gestohlene Kundendaten bei einer Liechtensteiner Bank aufkaufen ließ, hat nun ähnliches der jetzige Bundesfinanzminister Schäuble im Sinn. Trotz aller juristischer Argumentationen, ob nun der Staat gestohlene Ware kaufen darf, bzw. ob es sich bei dieser Ware um Ware im Sinne des Hehlerei-Tatbestandes handelt, bleibt ein wesentlicher Gesichtspunkt völlig außen vor, nämlich die Moral bei dieser Geschichte.
Mittlerweile werden nach jüngsten Pressemitteilungen dem Staat Baden-Württemberg ebenfalls solche Daten zum Kauf angeboten. Sowohl die Parteien als auch die Regierung scheinen bei allem Getöse um das Bankgeheimnis in der Schweiz zu vergessen, dass zumindest in der Vergangenheit (oder noch heute?) auch den Parteien diese Diskretion recht willkommen war. Offensichtlich will man davon jetzt nichts mehr wissen, nachdem dieses Geheimnis keines mehr ist. Insoweit ist dem früheren Innenminister Baum völlig recht zu geben, dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese Daten wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern.
Ein noch viel gewichtigeres Argument dürfte aber darin liegen, dass vorliegend die Relationen auch in keiner Weise stimmen. Nachdem in der Presse ständig wechselnde Informationen über die Dimension der zu erwartenden Steuereinnahmen kursieren, mittlerweile stehen 100 bis 400 Millionen € bei einem Kaufpreis von ca. 2.5 Millionen € im Raum, bedeutet dies auf den Gesamtsteueretat der Bundesrepublik bezogen etwas mehr als 0,02%.
Zur Information, die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Kommunen werden für 2008 auf ca. 560 Milliarden € geschätzt. Betrachtet man nunmehr den möglichen Zuwachs an Mehreinnahmen und auf der anderen Seite den moralischen Schaden, der damit unzweifelhaft einhergeht, fragt es sich doch, wie das Ganze damit in Einklang zu bringen ist, dass einer Partei von der Hotelbranche eine beträcht-lichen Spende zufließt und diese Branche dann kurzerhand ein Mehrwertsteuergeschenk dergestalt erhält, dass für Übernachtungsleistungen (ohne Frühstück) der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% reduziert wird. Vorsichtigen Schätzungen zufolge summieren sich Mindereinnahmen auf ca. 1 Milliarde € pro Jahr!!! Zwar handelte es sich nur um eine Schätzung, letztendlich geht es um die Dimensionen und den Zeitraum des Einnahmeausfalls durch die unbefristete Reduzierung der Mehrwertsteuer. Hierbei ist auch noch völlig offen, ob die Erwartungen in die Hoteliers, wonach der reduzierte Steuersatz dazu führen soll, mehr Personal einzustellen und Renovierungen durchzuführen, auch tatsächlich je eintreten werden oder ob dies ein frommer Wunsch bleibt und die Mehreinnahmen überwiegend zur Gewinnmaximierung dienen (ein Schelm, wer Arges denkt).
Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor nun eine derartige Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Dazu der Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier (Heidelberg): „Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein. Insbesondere wenn der Bundesfinanzminister nun ständig in der Presse verlautbaren lässt, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.“
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
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Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft.
Landgericht Wiesbaden stellt Prospektfehler und Schadenersatzpflicht der Gründungsgesellschafter fest.
Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft. Die Gründungskomplementäre der Fondsgesellschaften haften auf Schadenersatz. Dies stellte das Landgericht Wiesbaden unlängst in einer Entscheidung fest.
Wie der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel mitteilte, stützt sich die Entscheidung darauf, dass in den auf 20 Jahre angestellten Prognoseberechnungen in den jeweiligen Fondsprospekten keine Mietausfallreserven einkalkuliert sind. Außerdem fehlten in den Prospekten für die Nürnberger Immobilienfonds 10. KG und die Nürnberger Immobilienfonds 13. KG hinreichende Hinweise auf die Möglichkeit eines Totalausfalles.
Wer ein Zahlenwerk verfasse, das für einen Verkaufsprospekt bestimmt sei und einer Vielzahl von Anlegern nicht nur die mit dem Beteiligungserwerb verbundenen Chancen, sondern auch die Risken verdeutlichen solle, dürfe nicht euphorisch denken, sondern müsse eine realistische, kaufmännischen Erfahrungen entsprechende Kalkulation vornehmen, so das Landgericht Wiesbaden in seiner Begründung. Nur dann genüge er dem Informationsbedürfnis des Anlegers, für den die Aussagen im Prospekt regelmäßig besondere Bedeutung hätten. Bei dem Mietausfallwagnis handele es sich auch um einen solchen Umstand von wesentlicher Bedeutung.
„Anleger der Nürnberger Immobilienfonds können vor diesem Hintergrund auch noch heute Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Anlageberater geltend machen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Nittel.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nürnberger Immobilienfonds" anzuschließen.
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Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft. Die Gründungskomplementäre der Fondsgesellschaften haften auf Schadenersatz. Dies stellte das Landgericht Wiesbaden unlängst in einer Entscheidung fest.
Wie der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel mitteilte, stützt sich die Entscheidung darauf, dass in den auf 20 Jahre angestellten Prognoseberechnungen in den jeweiligen Fondsprospekten keine Mietausfallreserven einkalkuliert sind. Außerdem fehlten in den Prospekten für die Nürnberger Immobilienfonds 10. KG und die Nürnberger Immobilienfonds 13. KG hinreichende Hinweise auf die Möglichkeit eines Totalausfalles.
Wer ein Zahlenwerk verfasse, das für einen Verkaufsprospekt bestimmt sei und einer Vielzahl von Anlegern nicht nur die mit dem Beteiligungserwerb verbundenen Chancen, sondern auch die Risken verdeutlichen solle, dürfe nicht euphorisch denken, sondern müsse eine realistische, kaufmännischen Erfahrungen entsprechende Kalkulation vornehmen, so das Landgericht Wiesbaden in seiner Begründung. Nur dann genüge er dem Informationsbedürfnis des Anlegers, für den die Aussagen im Prospekt regelmäßig besondere Bedeutung hätten. Bei dem Mietausfallwagnis handele es sich auch um einen solchen Umstand von wesentlicher Bedeutung.
„Anleger der Nürnberger Immobilienfonds können vor diesem Hintergrund auch noch heute Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Anlageberater geltend machen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Nittel.
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UBS Stars Express-Zertifikat: BSZ e.V. gründet Anleger-IG!
Vorzeitige Kündigung für Anleger! Hohe Verluste für Anleger des UBS Stars Express-Zertifikats. Deutsche und schweizerische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!
Schlechte Nachrichten für Anleger im UBS Stars Express-Zertifkat. Medienberichten der letzten Tage zufolge wurde das Zertifikat jetzt vorzeitig gekündigt, den Anlegern droht dabei wohl ein weitgehender Verlust ihres eingesetzten Kapitals.
Hatten Anleger das Zertifikat zu einem Kurs von 101 € gekauft, so notiert es jetzt Medienberichten zufolge nur noch bei 2,62 €, Anleger müssten somit einen weitgehenden Totalverlust verschmerzen. Vertrieben wurde den Kunden das Zertifikat unter anderem von der Hamburger Sparkasse, die diversen Anlegern auch Zertifikate der Emittentin Lehman Brothers vermittelt hatte.
Aber auch an schweizerische Kunden wurden die UBS-Stars Express-Zertifikate vermittelt, wie Anfragen diverser Anleger an den BSZ e.V. zeigen. Teilweise berichten die Anleger, dass ihnen das Zertifikat als sichere Anlage angepriesen worden sei, in Ausnahmefällen sogar als „Festgeldersatz“ verkauft worden sei.
Der Hamburger Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thorsten Janzen rät aufgrund der aktuellen Vorkommnisse „betroffenen Anleger dringend zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in einigen Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. demnächst Verjährung droht, weil in mehreren Fällen die Zertifikate im Frühjahr 2007 verkauft wurden.“
Betroffene Anleger aus Deutschland und der Schweiz können sich dem BSZ e.V. anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft UBS Stars Express-Zertifikat wird von renommierten Anwaltskanzleien aus diesen beiden Ländern betreut.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „UBS Stars Express Zertifikat" anzuschließen.
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Schlechte Nachrichten für Anleger im UBS Stars Express-Zertifkat. Medienberichten der letzten Tage zufolge wurde das Zertifikat jetzt vorzeitig gekündigt, den Anlegern droht dabei wohl ein weitgehender Verlust ihres eingesetzten Kapitals.
Hatten Anleger das Zertifikat zu einem Kurs von 101 € gekauft, so notiert es jetzt Medienberichten zufolge nur noch bei 2,62 €, Anleger müssten somit einen weitgehenden Totalverlust verschmerzen. Vertrieben wurde den Kunden das Zertifikat unter anderem von der Hamburger Sparkasse, die diversen Anlegern auch Zertifikate der Emittentin Lehman Brothers vermittelt hatte.
Aber auch an schweizerische Kunden wurden die UBS-Stars Express-Zertifikate vermittelt, wie Anfragen diverser Anleger an den BSZ e.V. zeigen. Teilweise berichten die Anleger, dass ihnen das Zertifikat als sichere Anlage angepriesen worden sei, in Ausnahmefällen sogar als „Festgeldersatz“ verkauft worden sei.
Der Hamburger Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thorsten Janzen rät aufgrund der aktuellen Vorkommnisse „betroffenen Anleger dringend zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in einigen Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. demnächst Verjährung droht, weil in mehreren Fällen die Zertifikate im Frühjahr 2007 verkauft wurden.“
Betroffene Anleger aus Deutschland und der Schweiz können sich dem BSZ e.V. anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft UBS Stars Express-Zertifikat wird von renommierten Anwaltskanzleien aus diesen beiden Ländern betreut.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „UBS Stars Express Zertifikat" anzuschließen.
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Samstag, Februar 06, 2010
Strafbefreiende Selbstanzeige um jeden Preis?
Trotz rechtlicher Problematiken und anhängigem Bundesverfassungsgerichtsverfahren wurde durch Landesfinanzminister Helmut Linssen aus Nordrhein-Westfalen grünes Licht zum Ankauf der umstrittenen Daten CD angeblicher deutscher Steuersünder erteilt.
Dieses Ergebnis überrascht Steuerexperten kaum. Sollen doch nach der Financial Times Deutschland auf dem Datenträger die Namen und Kontodaten von etwa 1.500 deutschen Anlegern bei der Schweizer Bank Credit Suisse zu finden sein. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, dass es sogar um mehr als die zunächst angenommenen 100 Mio. Euro an hinterzogenen Steuern gehen soll. Ein gutes Geschäft für den Fiskus.
Das Geschäft für den Staat könnte sogar noch besser werden. Anscheinend fangen die ersten Anleger an von sich aus Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden einzureichen. Die grundsätzliche Idee, die dahinter steht, ist zunächst gut. Tatsächlich bewirkt eine korrekt gestellte Selbstanzeige eine vollständige Straffreiheit des Betroffenen. Hierzu bedarf es allerdings einer gründlichen Beratung durch einen entsprechenden Steuerexperten. Daher weist der Steuerrechtler und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. Morgenstern LL.M. (taxation) eindringlich darauf hin, "Die goldene Brücke auf dem Weg zurück in die Straffreiheit ist mit sehr vielen Fallen gespickt, in die sich auch schnell ein mit der Materie nicht bestens vertrauter Berater verstricken kann. Die vermögensrechtlichen Schadenersatzansprüche wegen einer möglichen Falschberatung gegen den Berater nützen in diesen Fällen den Betroffenen wenig. Die strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung werden Sie dadurch nicht los".
Insbesondere gilt es zu beachten, dass z.B. die erwartete Steuer bereits vor der eingereichten Selbstanzeige errechnet wird! Hinzukommen Zinsen von 6 % pro Jahr und das auf maximal 10 Jahre in denen die Erklärung bisher nicht erfolgt war. Wer bereits die sich dabei ergebende Summe nicht bezahlen könnte, der braucht auch keine Selbstanzeige zu erstatten, denn ohne die vollständige Bezahlung der Steuern gibt es auch keine Straffreiheit. Dann gilt es zu beachten, dass man auch bei dem richtigen Finanzamt seine strafbefreiende Selbstanzeige einreicht und die Selbstanzeige auch alle notwendigen Angaben, die unerlässlich sind, beinhaltet.
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Steuerhinterziehung das Finanzamt die Steuern für die letzten 10 Jahre nachträglich erheben kann. Strafrechtlich verjährt die Steuerhinterziehung aber bereits nach 5 Jahren. Eins steht jedenfalls unzweifelhaft fest. Wer eine mangelhafte Selbstanzeige einreicht, der schadet sich mehr als dass er sich nützt.
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieses Ergebnis überrascht Steuerexperten kaum. Sollen doch nach der Financial Times Deutschland auf dem Datenträger die Namen und Kontodaten von etwa 1.500 deutschen Anlegern bei der Schweizer Bank Credit Suisse zu finden sein. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, dass es sogar um mehr als die zunächst angenommenen 100 Mio. Euro an hinterzogenen Steuern gehen soll. Ein gutes Geschäft für den Fiskus.
Das Geschäft für den Staat könnte sogar noch besser werden. Anscheinend fangen die ersten Anleger an von sich aus Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden einzureichen. Die grundsätzliche Idee, die dahinter steht, ist zunächst gut. Tatsächlich bewirkt eine korrekt gestellte Selbstanzeige eine vollständige Straffreiheit des Betroffenen. Hierzu bedarf es allerdings einer gründlichen Beratung durch einen entsprechenden Steuerexperten. Daher weist der Steuerrechtler und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. Morgenstern LL.M. (taxation) eindringlich darauf hin, "Die goldene Brücke auf dem Weg zurück in die Straffreiheit ist mit sehr vielen Fallen gespickt, in die sich auch schnell ein mit der Materie nicht bestens vertrauter Berater verstricken kann. Die vermögensrechtlichen Schadenersatzansprüche wegen einer möglichen Falschberatung gegen den Berater nützen in diesen Fällen den Betroffenen wenig. Die strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung werden Sie dadurch nicht los".
Insbesondere gilt es zu beachten, dass z.B. die erwartete Steuer bereits vor der eingereichten Selbstanzeige errechnet wird! Hinzukommen Zinsen von 6 % pro Jahr und das auf maximal 10 Jahre in denen die Erklärung bisher nicht erfolgt war. Wer bereits die sich dabei ergebende Summe nicht bezahlen könnte, der braucht auch keine Selbstanzeige zu erstatten, denn ohne die vollständige Bezahlung der Steuern gibt es auch keine Straffreiheit. Dann gilt es zu beachten, dass man auch bei dem richtigen Finanzamt seine strafbefreiende Selbstanzeige einreicht und die Selbstanzeige auch alle notwendigen Angaben, die unerlässlich sind, beinhaltet.
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Steuerhinterziehung das Finanzamt die Steuern für die letzten 10 Jahre nachträglich erheben kann. Strafrechtlich verjährt die Steuerhinterziehung aber bereits nach 5 Jahren. Eins steht jedenfalls unzweifelhaft fest. Wer eine mangelhafte Selbstanzeige einreicht, der schadet sich mehr als dass er sich nützt.
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Freitag, Februar 05, 2010
Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG legt Telefonprotokolle vor
Dem Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG wird seit Monaten von mehreren Anlegern vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß beraten zu haben. Die Vorwürfe ähneln sich dabei in vielen Fällen. Demnach haben Anleger ein Tagesgeldkonto bei Accessio eröffnet und sind in der Folgezeit von Beratern des Wertpapierhandelshauses telefonisch kontaktiert worden. Obwohl die Anleger nach deren Angaben gegenüber Accessio erklärt hatten, nur sichere Kapitalanlagen zeichnen zu wollen, hätten ihnen die Anlageberater solche mit Totalverlustrisiko empfohlen.
Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.
„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“
Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.
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Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.
„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“
Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.
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Donnerstag, Februar 04, 2010
Amtsgericht eröffnet Cargofresh-Insolvenz. Was Anleger jetzt wissen müssen.
Das Amtsgericht Reinbek hat am 01.02.2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cargofresh AG eröffnet. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch wurde zum Insolvenzverwalter bestimmt. Jetzt beginnen für die Gläubiger des Ahrensburger CA-Anbieters wichtige Fristen zu laufen.
Das Gericht fordert beispielsweise alle Anleger dazu auf, ihre Forderungen bis zum 16.03.2010 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei müssen die Anleger einiges beachten:
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie die Forderung als (erstrangige) Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Tabelle anmelden und ergänzend dazu mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen. Dabei ist aber größte Genauigkeit geboten. Denn nach § 174 Abs. 2 InsO müssen die Gläubiger alle Tatsachen angeben, aus denen die unerlaubte Handlung folgt. Wenn der Anspruch nicht oder nicht richtig begründet wird, droht die Forderung bestenfalls als nachrangige Forderung nach § 39 InsO zur Tabelle genommen zu werden.“
„Nachrangig“ bedeutet in dem Fall, dass die Forderung erst nach allen anderen (erstrangigen) Insolvenzforderungen bedient wird. Und da in der Insolvenz naturgemäß von Anfang zu wenig Geld für alle Forderungen vorhanden ist, gehen diese Gläubiger meistens leer aus. Deshalb rät BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira allen Anlegern, die Forderung von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.
Darüber hinaus haben wahrscheinlich viele Anleger die Chance, Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und die Anlagevermittler, in den meisten Fällen die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) geltend zu machen.
Im Einzelnen:
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 200 Cargofresh-Geschädigte und über 400 ACCESSIO/ Driver & Bengsch-Geschädigte. Sie kamen in den meisten Fällen zu dem Ergebnis, dass die Anleger die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG wegen des Verschweigens des Totalverlustrisikos und der Verheimlichung der Annahme der Kickbacks mit hinreichender Erfolgsaussicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Mittlerweile wurde die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG in einem der von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertretenen Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe erfolgreich wegen Beratungsfehlern zum Schadensersatz verurteilt. Das bestätigt die Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.
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Das Gericht fordert beispielsweise alle Anleger dazu auf, ihre Forderungen bis zum 16.03.2010 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei müssen die Anleger einiges beachten:
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie die Forderung als (erstrangige) Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Tabelle anmelden und ergänzend dazu mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen. Dabei ist aber größte Genauigkeit geboten. Denn nach § 174 Abs. 2 InsO müssen die Gläubiger alle Tatsachen angeben, aus denen die unerlaubte Handlung folgt. Wenn der Anspruch nicht oder nicht richtig begründet wird, droht die Forderung bestenfalls als nachrangige Forderung nach § 39 InsO zur Tabelle genommen zu werden.“
„Nachrangig“ bedeutet in dem Fall, dass die Forderung erst nach allen anderen (erstrangigen) Insolvenzforderungen bedient wird. Und da in der Insolvenz naturgemäß von Anfang zu wenig Geld für alle Forderungen vorhanden ist, gehen diese Gläubiger meistens leer aus. Deshalb rät BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira allen Anlegern, die Forderung von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.
Darüber hinaus haben wahrscheinlich viele Anleger die Chance, Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und die Anlagevermittler, in den meisten Fällen die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) geltend zu machen.
Im Einzelnen:
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 200 Cargofresh-Geschädigte und über 400 ACCESSIO/ Driver & Bengsch-Geschädigte. Sie kamen in den meisten Fällen zu dem Ergebnis, dass die Anleger die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG wegen des Verschweigens des Totalverlustrisikos und der Verheimlichung der Annahme der Kickbacks mit hinreichender Erfolgsaussicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Mittlerweile wurde die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG in einem der von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertretenen Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe erfolgreich wegen Beratungsfehlern zum Schadensersatz verurteilt. Das bestätigt die Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.
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K1-Fonds: „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ in Gläubigerausschuss gewählt!
Mitglied der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ in Gläubigerausschuss bei K1 Global gewählt. Liquidator findet bisher wenig Vermögen, Verdacht eines Schneeballsystems! Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schließen sich dem BSZ e.V. an!
Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ Fischer und Partner aus Zürich wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger hier bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. € Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- € und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Auch in Großbritannien, in den Niederlanden, sowie Monaco hat die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ mit Kanzleien Kontakt aufgenommen, um die Interessen der Anleger optimal zu vertreten. Auf den British Virgin Islands wird bzw. wurde die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ von der auf den Virgin Islands ansässigen, u.a. auf Betrug spezialisierten Anwaltskanzlei Martin Kenney (www.martinkenney.com) betreut, um hier weitere Informationen zu erhalten.
Laut dem Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, wurden bisher lediglich „ca. 350.000 Dollar in den USA gefunden, und ca. 200.000,- Dollar bei der niederländischen Rabo-Bank. Ob noch mehr Geld von dem Liquidator gefunden werden kann, ist leider unsicher, im schlimmsten Fall werden die Anleger einem weitgehenden Totalverlust ihrer Anlagesumme ins Auge sehen müssen.“ Rechtsanwalt Dr. Daniel Fischer ist auch zuversichtlich, dass Privatvermögen von Kiener ausfindig gemacht werden könne. „Bisher konnte Kiener nicht befragt werden,“ so Fischer, „wir gehen jedoch davon aus, dass demnächst eine Einsicht in die Strafakten möglich sein wird.“
Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Von der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer. Auch die Rolle der Depotbanken und Treuhänder wird gerade intensiv von der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ überprüft. Medienberichten der letzten Tage zufolge wird von der Staatsanwaltschaft inzwischen gegen 7 Personen staatsanwaltschaftlich ermittelt.
Da sich der Skandal inzwischen auch massiv nach Liechtenstein auszuweiten scheint, wird die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ auch demnächst von der Liechtensteiner Allianzkanzlei über Neuigkeiten aus Liechtenstein berichten, Pressevertreter können sich gerne an den BSZ e.V. wenden, um hier neue Informationen zu erhalten.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ zu erhalten.
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Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ Fischer und Partner aus Zürich wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger hier bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. € Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- € und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Auch in Großbritannien, in den Niederlanden, sowie Monaco hat die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ mit Kanzleien Kontakt aufgenommen, um die Interessen der Anleger optimal zu vertreten. Auf den British Virgin Islands wird bzw. wurde die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ von der auf den Virgin Islands ansässigen, u.a. auf Betrug spezialisierten Anwaltskanzlei Martin Kenney (www.martinkenney.com) betreut, um hier weitere Informationen zu erhalten.
Laut dem Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, wurden bisher lediglich „ca. 350.000 Dollar in den USA gefunden, und ca. 200.000,- Dollar bei der niederländischen Rabo-Bank. Ob noch mehr Geld von dem Liquidator gefunden werden kann, ist leider unsicher, im schlimmsten Fall werden die Anleger einem weitgehenden Totalverlust ihrer Anlagesumme ins Auge sehen müssen.“ Rechtsanwalt Dr. Daniel Fischer ist auch zuversichtlich, dass Privatvermögen von Kiener ausfindig gemacht werden könne. „Bisher konnte Kiener nicht befragt werden,“ so Fischer, „wir gehen jedoch davon aus, dass demnächst eine Einsicht in die Strafakten möglich sein wird.“
Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Von der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer. Auch die Rolle der Depotbanken und Treuhänder wird gerade intensiv von der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ überprüft. Medienberichten der letzten Tage zufolge wird von der Staatsanwaltschaft inzwischen gegen 7 Personen staatsanwaltschaftlich ermittelt.
Da sich der Skandal inzwischen auch massiv nach Liechtenstein auszuweiten scheint, wird die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ auch demnächst von der Liechtensteiner Allianzkanzlei über Neuigkeiten aus Liechtenstein berichten, Pressevertreter können sich gerne an den BSZ e.V. wenden, um hier neue Informationen zu erhalten.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ zu erhalten.
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Dienstag, Februar 02, 2010
Schifffonds: Anlegergelder versenkt?!
Die Wirtschaftskrise macht auch vor den Schifffondsanbietern nicht halt. Für Experten kommt dies nicht überraschend. Beispielsweise hatte das Manager Magazin bereits im Jahre 2002 darauf hingewiesen, dass die Containerschifffahrt in einer tiefen Krise steckt. Dies hat aber die Anleger nicht davon abgehalten, weiter in großer Zahl Schifffonds zu zeichnen. In vielen Fällen wurden den Anlegern diese Fondsprodukte sogar von Banken oder freien Anlageberatern/Anlagevermittlern empfohlen, ohne dass den Anlegern die Risiken dieser Fonds vor Augen geführt wurden.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Anbieter von Schifffondsbeteiligungen meist vor allem am Verkauf der Schiffe und nicht so sehr an deren Betrieb verdienen. Um den Banken und Beraten den Vertrieb von Schiffsbeteiligungen schmackhaft zu machen, bot man den Kreditinstituten nicht selten auch attraktive Provisionen, wenn diese Schifffondsprodukte an ihre Kundschaft brachten. Häufig betrugen diese Provisionen, die den beratenden Banken/Beratern zuflossen, 10 % und mehr (bezogen auf die Beteiligungssumme).
In den meisten uns bekannten Fällen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit ihren Büros in München, Berlin und Zürich, wurden die von den Banken/Beratern vereinnahmten Provisionen nicht gegenüber dem Kunden offen gelegt. Dies stellt bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrags eine Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zum Schadenersatz berechtigt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) muss auf diese (versteckten) Innenprovisionen vor der Zeichnung hingewiesen werden.
Zahlreiche Anleger waren sich bei Zeichnung auch nicht über die Risiken im Klaren, die eine Schifffondsbeteiligung birgt. Im Extremfall kann ein Anleger auch bei diesem Anlageprodukt einen Totalverlust erleiden.
So wurde gemeldet, dass die Fonds MS Charline (Fafa Capital), MS Carl C und MS Hannes C (jeweils Embdena) bereits von einer Insolvenz betroffen sind.
Auch bei zwei Fonds des Dachfonds Ownership V ist ein Insolvenzverfahren zu beklagen. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert.
In wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist auch der HCI Shipping Select XV.
Bei Lloyds Fonds läuft ebenfalls nicht alles so wie gewünscht, da beispielsweise bei der MS Wehr Weser und bei der MS Emilia Schulte Sanierungsbedarf besteht.
Gleiches gilt auch bei mehreren Fonds des Fondshauses Hamburg (beispielsweise FHH Fonds 22 und 24).
Bei den DS Fonds 38 und 39 (Cape Hatteras/Cape Horn) gab es bereits eine Aufforderung an die Anleger einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen.
Sanierungskonzepte gibt es für die MS Champion, MS Elisabeth und MS Eyrene des Anbieters Gehab.
Anleger, die ihr Kapital in Schifffonds investiert haben, sollten daher die wirtschaftliche Situation des von Ihnen erworbenen Fonds einer Prüfung unterziehen bzw. unterziehen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Wurde dem Anleger im Rahmen eines Beratungsgespräch nicht mitgeteilt, dass er erhaltene Ausschüttungen eventuell wieder zurückzahlen muss, dass ein Totalverlustrisiko besteht, die Beteiligung nicht jederzeit veräußerbar ist und/oder in welcher Höhe die Bank bzw. der Berater an diesem Produkt verdienen, so kann nur angeraten werden, sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte abschließend.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Anbieter von Schifffondsbeteiligungen meist vor allem am Verkauf der Schiffe und nicht so sehr an deren Betrieb verdienen. Um den Banken und Beraten den Vertrieb von Schiffsbeteiligungen schmackhaft zu machen, bot man den Kreditinstituten nicht selten auch attraktive Provisionen, wenn diese Schifffondsprodukte an ihre Kundschaft brachten. Häufig betrugen diese Provisionen, die den beratenden Banken/Beratern zuflossen, 10 % und mehr (bezogen auf die Beteiligungssumme).
In den meisten uns bekannten Fällen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit ihren Büros in München, Berlin und Zürich, wurden die von den Banken/Beratern vereinnahmten Provisionen nicht gegenüber dem Kunden offen gelegt. Dies stellt bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrags eine Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zum Schadenersatz berechtigt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) muss auf diese (versteckten) Innenprovisionen vor der Zeichnung hingewiesen werden.
Zahlreiche Anleger waren sich bei Zeichnung auch nicht über die Risiken im Klaren, die eine Schifffondsbeteiligung birgt. Im Extremfall kann ein Anleger auch bei diesem Anlageprodukt einen Totalverlust erleiden.
So wurde gemeldet, dass die Fonds MS Charline (Fafa Capital), MS Carl C und MS Hannes C (jeweils Embdena) bereits von einer Insolvenz betroffen sind.
Auch bei zwei Fonds des Dachfonds Ownership V ist ein Insolvenzverfahren zu beklagen. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert.
In wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist auch der HCI Shipping Select XV.
Bei Lloyds Fonds läuft ebenfalls nicht alles so wie gewünscht, da beispielsweise bei der MS Wehr Weser und bei der MS Emilia Schulte Sanierungsbedarf besteht.
Gleiches gilt auch bei mehreren Fonds des Fondshauses Hamburg (beispielsweise FHH Fonds 22 und 24).
Bei den DS Fonds 38 und 39 (Cape Hatteras/Cape Horn) gab es bereits eine Aufforderung an die Anleger einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen.
Sanierungskonzepte gibt es für die MS Champion, MS Elisabeth und MS Eyrene des Anbieters Gehab.
Anleger, die ihr Kapital in Schifffonds investiert haben, sollten daher die wirtschaftliche Situation des von Ihnen erworbenen Fonds einer Prüfung unterziehen bzw. unterziehen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Wurde dem Anleger im Rahmen eines Beratungsgespräch nicht mitgeteilt, dass er erhaltene Ausschüttungen eventuell wieder zurückzahlen muss, dass ein Totalverlustrisiko besteht, die Beteiligung nicht jederzeit veräußerbar ist und/oder in welcher Höhe die Bank bzw. der Berater an diesem Produkt verdienen, so kann nur angeraten werden, sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte abschließend.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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Verfahren VIP 4 Medienfonds vor dem endgültigen Abschluss
HVB entschädigt auch die über Drittanbieter vermittelten VIP 4 Anleger/Annahmefrist für Vergleichsangebot der Commerzbank AG/ HVB bezüglich des VIP Medienfonds verlängert.
Die Commerzbank sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG einigten sich im November 2009 mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG), als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds, auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich. Die HypoVereinsbank entschädigt nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, gleichzeitig verlängern beide Institute die Annahmefrist für alle VIP 3 und VIP 4 Medienfondsanleger bis zum 01. März 2010. Dies ermöglicht allen Anlegern, offene Fragen zu klären und sich mit ihren Rechtschutzversicherungen auseinanderzusetzen. Bisher betraf dieses Angebot speziell Anleger, deren Fonds durch die Commerzbank vertrieben worden sind. Nun können auch Anleger, welche durch andere Banken oder Drittanbieter beraten und betreut wurden, dem Vergleichsangebot nachkommen. Alle betroffenen Anleger erhielten oder erhalten hierzu kurzfristig Post direkt durch die HVB oder über KWAG.
Das damalige und immer noch geltende Angebot betrifft alle Anleger - somit auch diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen: "Mit dem jetzigen Angebot der HVB gibt es eine Lösung für ausnahmslos alle Anleger des Fonds VIP 4. Damit geht eines der größten Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines geschlossenen Fonds zu Ende. Schon das bisherige Angebot hat bei unserem Mandanten eine Zustimmungsquote von rund 95 Prozent. Wenn nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, in den Genuss dieser Lösung kommen, dürften nur noch wenige Klagen übrig bleiben. Ein Umstand, der auch die beteiligten Gerichte sicher freuen wird."
KWAG vertritt rund 1.500 Anleger der VIP-Medienfonds. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.
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Die Commerzbank sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG einigten sich im November 2009 mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG), als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds, auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich. Die HypoVereinsbank entschädigt nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, gleichzeitig verlängern beide Institute die Annahmefrist für alle VIP 3 und VIP 4 Medienfondsanleger bis zum 01. März 2010. Dies ermöglicht allen Anlegern, offene Fragen zu klären und sich mit ihren Rechtschutzversicherungen auseinanderzusetzen. Bisher betraf dieses Angebot speziell Anleger, deren Fonds durch die Commerzbank vertrieben worden sind. Nun können auch Anleger, welche durch andere Banken oder Drittanbieter beraten und betreut wurden, dem Vergleichsangebot nachkommen. Alle betroffenen Anleger erhielten oder erhalten hierzu kurzfristig Post direkt durch die HVB oder über KWAG.
Das damalige und immer noch geltende Angebot betrifft alle Anleger - somit auch diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen: "Mit dem jetzigen Angebot der HVB gibt es eine Lösung für ausnahmslos alle Anleger des Fonds VIP 4. Damit geht eines der größten Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines geschlossenen Fonds zu Ende. Schon das bisherige Angebot hat bei unserem Mandanten eine Zustimmungsquote von rund 95 Prozent. Wenn nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, in den Genuss dieser Lösung kommen, dürften nur noch wenige Klagen übrig bleiben. Ein Umstand, der auch die beteiligten Gerichte sicher freuen wird."
KWAG vertritt rund 1.500 Anleger der VIP-Medienfonds. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.
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64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Freitag, Januar 29, 2010
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG - dramatische Entwicklung für Anleger
Keine guten Nachrichten gibt es derzeit für die Anleger, welche sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben.
Mit Schreiben vom 21.01.2010 werden die Gesellschafter, die Ihre gezeichnete Einlage in Raten erbringen und noch nicht voll eingezahlt haben (Sprint-Verträge), aufgefordert, trotz der Liquidation ihrer Ratenzahlungspflicht weiter nachzukommen. Darüber hinaus werden Anleger, die in den letzten Jahren Ausschüttungen erhalten haben (Classic-Verträge), aufgefordert, diese binnen einer Frist bis zum 08. Februar 2010 zurückzuzahlen.
Spätestens jetzt sollten Anleger, die eine solche Aufforderung erhalten haben, anwaltlich prüfen lassen, ob sie zu einer Rückzahlung verpflichtet sind.
Rechtsanwalt Marcel Seifert von der BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hierzu wie folgt: "Nach unserer Auffassung können viele Anleger dem Rückforderungsbegehren mit Schadensersatzansprüchen entgegentreten. Sie sind dann nicht verpflichtet, die erhaltenen Ausschüttungen bzw. weitere Raten an die ALAG zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Beteiligung als eine sichere Anlage empfohlen wurde."
"Erst kürzlich konnten wir für einen Mandanten in einem ähnlichen gelagerten Fall Schadensersatz vor dem Oberlandesgericht Dresden erstreiten. Auch dort hatte sich der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt und wurde nicht hinreichend auf die Risiken einer solchen Beteiligung im Vorfeld aufgeklärt. Das Gericht folgte unserer Argumentation", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, "dass sich die Gesellschaft das Fehlverhalten der von ihr beauftragten Vermittler zurechnen lassen muss und sprach dem Anleger daher Schadensersatz in voller Höhe zu".
Betroffenen ALAG-Anlegern ist daher dringend zu empfehlen, rechtlichen Rat bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 21.01.2010 werden die Gesellschafter, die Ihre gezeichnete Einlage in Raten erbringen und noch nicht voll eingezahlt haben (Sprint-Verträge), aufgefordert, trotz der Liquidation ihrer Ratenzahlungspflicht weiter nachzukommen. Darüber hinaus werden Anleger, die in den letzten Jahren Ausschüttungen erhalten haben (Classic-Verträge), aufgefordert, diese binnen einer Frist bis zum 08. Februar 2010 zurückzuzahlen.
Spätestens jetzt sollten Anleger, die eine solche Aufforderung erhalten haben, anwaltlich prüfen lassen, ob sie zu einer Rückzahlung verpflichtet sind.
Rechtsanwalt Marcel Seifert von der BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hierzu wie folgt: "Nach unserer Auffassung können viele Anleger dem Rückforderungsbegehren mit Schadensersatzansprüchen entgegentreten. Sie sind dann nicht verpflichtet, die erhaltenen Ausschüttungen bzw. weitere Raten an die ALAG zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Beteiligung als eine sichere Anlage empfohlen wurde."
"Erst kürzlich konnten wir für einen Mandanten in einem ähnlichen gelagerten Fall Schadensersatz vor dem Oberlandesgericht Dresden erstreiten. Auch dort hatte sich der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt und wurde nicht hinreichend auf die Risiken einer solchen Beteiligung im Vorfeld aufgeklärt. Das Gericht folgte unserer Argumentation", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, "dass sich die Gesellschaft das Fehlverhalten der von ihr beauftragten Vermittler zurechnen lassen muss und sprach dem Anleger daher Schadensersatz in voller Höhe zu".
Betroffenen ALAG-Anlegern ist daher dringend zu empfehlen, rechtlichen Rat bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen.
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Mittwoch, Januar 27, 2010
CAPITAL GARANT Gruppe: Geschäftsführer Alexander von Stahl geht von Bord
Mit Bekanntmachung vom 09.12.2009 im Handelsregister des Amtsgerichtes München konnten die Anleger des CAPITAL GARANT Ratenfonds mit Sitz in Neubiberg, Nachfolger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 mit Sitz in Augsburg, in Erfahrung bringen, dass der bisherige Geschäftsführer Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D., als Geschäftsführer des Investmentfonds CAPITAL GARANT Ratenfonds ausgeschieden ist.
Über die genauen Hintergründe des Ausscheidens ist hier zwar nicht bekannt, Anleger jedoch, die ihren früheren Anlageentschluss auch auf die Reputation dieser prominenten Geschäftsführung gegründet hatte, dürften enttäuscht vom plötzlichen Ausscheiden sein und sich fragen, ob sie auf das richtige Pferd gesetzt haben.
Auch für die weitere Entwicklung des CAPITAL GARANT Ratenfonds dürfte der Ausstieg des ehemaligen Generalbundesanwalt sich eher negativ auswirken, fällt doch ein gewichtiges Beteiligungsargument für zukünftige Anleger weg, da allein Tatsache, dass die Fondsgeschäftsführung durch Herrn von Stahl wahrgenommen wurde, für einen potentiellen Anleger ein nicht unwesentliches Entscheidungskriterium sein kann. Damit dürften sich die zukünftige Akquise von Neukunden und damit der Zufluss weiteren Fondskapitals erschweren.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher der Rechtsanwaltskanzlei MHG hierzu: „Anleger, die sich primär im Vertrauen auf die Geschäftsführung durch Herrn von Stahl an dem CAPITAL GARANT Ratenfonds beteiligt haben und monatlich noch fleißig ihre Raten einzahlen, könnten sich durch den Weggang zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds veranlasst sehen, was der weiteren Entwicklung des Fonds abträglich sein kann.“
Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Anleger CAPITAL GARANT Ratenfonds oder Interessierte über diesen Renommee-Verlust zumindest auf der Homepage des Fonds nicht informiert werden. So wird dort nach über einem Monat immer noch Herr Alexander von Stahl als Fonds-Geschäftsführer benannt. Dies kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen bis hin zur Haftung führen.
Vermittler jedenfalls, die entsprechende Fondsanteile aktuell vermitteln, sollte auf jeden Fall den Anlagekunden entsprechend informieren und dies dokumentieren um sich vor einer Beraterhaftung zu schützen.
Anleger, die sich über einen Fondsausstieg beraten lassen möchten, steht eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. offen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Über die genauen Hintergründe des Ausscheidens ist hier zwar nicht bekannt, Anleger jedoch, die ihren früheren Anlageentschluss auch auf die Reputation dieser prominenten Geschäftsführung gegründet hatte, dürften enttäuscht vom plötzlichen Ausscheiden sein und sich fragen, ob sie auf das richtige Pferd gesetzt haben.
Auch für die weitere Entwicklung des CAPITAL GARANT Ratenfonds dürfte der Ausstieg des ehemaligen Generalbundesanwalt sich eher negativ auswirken, fällt doch ein gewichtiges Beteiligungsargument für zukünftige Anleger weg, da allein Tatsache, dass die Fondsgeschäftsführung durch Herrn von Stahl wahrgenommen wurde, für einen potentiellen Anleger ein nicht unwesentliches Entscheidungskriterium sein kann. Damit dürften sich die zukünftige Akquise von Neukunden und damit der Zufluss weiteren Fondskapitals erschweren.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher der Rechtsanwaltskanzlei MHG hierzu: „Anleger, die sich primär im Vertrauen auf die Geschäftsführung durch Herrn von Stahl an dem CAPITAL GARANT Ratenfonds beteiligt haben und monatlich noch fleißig ihre Raten einzahlen, könnten sich durch den Weggang zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds veranlasst sehen, was der weiteren Entwicklung des Fonds abträglich sein kann.“
Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Anleger CAPITAL GARANT Ratenfonds oder Interessierte über diesen Renommee-Verlust zumindest auf der Homepage des Fonds nicht informiert werden. So wird dort nach über einem Monat immer noch Herr Alexander von Stahl als Fonds-Geschäftsführer benannt. Dies kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen bis hin zur Haftung führen.
Vermittler jedenfalls, die entsprechende Fondsanteile aktuell vermitteln, sollte auf jeden Fall den Anlagekunden entsprechend informieren und dies dokumentieren um sich vor einer Beraterhaftung zu schützen.
Anleger, die sich über einen Fondsausstieg beraten lassen möchten, steht eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. offen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dienstag, Januar 26, 2010
Lehman-Zertifikate: Weiterer Spitzenerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Commerzbank!
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank) vor Landgericht Potsdam wegen Vermittlung von Lehman-Zertifikaten. Achtung: Es droht Verjährung!
Nach dem Sensationserfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth vor dem Landgericht Potsdam vom 24.06.2009, in dem die Postbank zu vollumfänglichen Schadensersatz an die Kläger verurteilt wurde (Urteil noch nicht rechtskräftig), ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth nun ein weiterer Spitzenerfolg vor dem Landgericht Potsdam gelungen:
In dem mit Datum vom 20.01.2010 gesprochenen Urteil vor dem LG Potsdam wurde die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die der Klägerin die Zertifikate vermittelt hatte, zu vollumfänglichem Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro nebst der Übernahme außergerichtlicher Kosten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 20.01.2010, Az.: 8 O 277/09, noch nicht rechtskräftig).
Damit konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits 2 vollumfänglich Klage stattgebende Urteile gegen zwei verschiedene Banken erstritten werden, ebenso wie bereits zahlreiche Vergleiche mit diversen vermittelnden Banken in den letzten Wochen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sobald dies der Fall sein wird, werden wir diese umfänglich erläutern.
Für das Berufungsverfahren des vor dem LG Potsdam am 24.06.2009 entschiedenen Verfahrens gegen die Postbank ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg übrigens am 28.04.2010 zu erwarten.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: "Wir freuen uns über diesen weiteren Erfolg für die Lehman-Geschädigten" und weist Geschädigte darauf hin, dass "speziell im Fall von der Dresdner Bank vermittelten Lehman Zertifikaten in den nächsten Wochen Verjährung drohen könnte, da zahlreiche Lehman-Zertifikate im Frühjahr 2007 vermittelt wurden und aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpGH a.F. Verjährung drei Jahre nach Anspruchsentstehung eintritt." Auch für von anderen Banken vermittelte Lehman-Zertifikate droht in den nächsten Wochen Verjährung, so dass Geschädigte auch hier prüfen sollten, ob die Verjährung nicht gehemmt werden soll.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
Nach dem Sensationserfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth vor dem Landgericht Potsdam vom 24.06.2009, in dem die Postbank zu vollumfänglichen Schadensersatz an die Kläger verurteilt wurde (Urteil noch nicht rechtskräftig), ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth nun ein weiterer Spitzenerfolg vor dem Landgericht Potsdam gelungen:
In dem mit Datum vom 20.01.2010 gesprochenen Urteil vor dem LG Potsdam wurde die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die der Klägerin die Zertifikate vermittelt hatte, zu vollumfänglichem Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro nebst der Übernahme außergerichtlicher Kosten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 20.01.2010, Az.: 8 O 277/09, noch nicht rechtskräftig).
Damit konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits 2 vollumfänglich Klage stattgebende Urteile gegen zwei verschiedene Banken erstritten werden, ebenso wie bereits zahlreiche Vergleiche mit diversen vermittelnden Banken in den letzten Wochen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sobald dies der Fall sein wird, werden wir diese umfänglich erläutern.
Für das Berufungsverfahren des vor dem LG Potsdam am 24.06.2009 entschiedenen Verfahrens gegen die Postbank ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg übrigens am 28.04.2010 zu erwarten.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: "Wir freuen uns über diesen weiteren Erfolg für die Lehman-Geschädigten" und weist Geschädigte darauf hin, dass "speziell im Fall von der Dresdner Bank vermittelten Lehman Zertifikaten in den nächsten Wochen Verjährung drohen könnte, da zahlreiche Lehman-Zertifikate im Frühjahr 2007 vermittelt wurden und aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpGH a.F. Verjährung drei Jahre nach Anspruchsentstehung eintritt." Auch für von anderen Banken vermittelte Lehman-Zertifikate droht in den nächsten Wochen Verjährung, so dass Geschädigte auch hier prüfen sollten, ob die Verjährung nicht gehemmt werden soll.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Montag, Januar 25, 2010
Geld zurück von der Versicherung?
Bahnbrechendes Urteil des BGH, vom 29.07.2009. Schadenersatzansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherungen in Höhe von bis zu € 15 Mrd. in der Diskussion. BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Das ARD-Magazin Plusminus berichtete bereits in der Sendung vom 12.01.2010 darüber, dass Versicherer bei in Raten gezahlten Lebens-, Sach- oder auch Kfz-Versicherungen zu hohe Ratenzahlungszuschläge berechnen. Die Veröffentlichung des Urteils LG Bamberg (Az 2 O 764/04, welches mit der Entscheidung des BGH vom 29.07.2009 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) rechtskräftig wurde, kann die deutschen Versicherungsunternehmen laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt bis zu 15 Mrd. Euro kosten.
Kunden, die ihre Verträge statt im Rahmen einer jährlichen Einmalzahlung in Raten mit Zuschlag zahlen können sich u. U. jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich.
Grundsätzlich fallen alle privaten Versicherungen unter die bislang weitgehend unbekannte Entscheidung des BGH. Betroffen sind insbesondere, Lebens- und Sachversicherung. Krankenversicherungen sind dagegen nicht von der Entscheidung erfasst. Das Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen die effektiven Jahreszinsen anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge grundsätzlich auch noch Jahre später zurückfordern. Die zuviel bezahlten Raten müssen zudem zu Gunsten des Versicherungsnehmers verzinst werden. Wurden Kunden darüber hinaus bei vereinbarter Ratenzahlung nicht schriftlich über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, noch heute ihren Vertrag zu widerrufen (BGB § 355).
Das Hamburger Abendblatt berichte hierzu u. a.:
Die HUK hatte gegen das Urteil des LG Bamberg Berufung eingelegt und bekam vor dem Oberlandesgericht Bamberg recht (Az.: 3 U 35/06). Darauf zog die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor den BGH. In der mündlichen Verhandlung hat der BGH erkennen lassen, dass er der Auffassung des LG Bamberg folgt, sagt Lars Gatschke vom vzbv. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung erkannte die HUK das Urteil des LG Bamberg an. Die Versicherung verhinderte damit, dass sich der BGH in der Sache äußerte. Ein geschickter Schachzug der HUK. Da im Zusammenhang mit der Ratenzahlung auch keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte, hätte der Vertrag ggf. sogar rück abgewickelt werden. Davon sind möglicherweise selbst solche Verträge betroffen, die bereits gekündigt wurden. Das wäre für die Versicherer verheerend. Der Schaden könnte dann bis zu 50 Milliarden Euro betragen, berichtet die Presse.
Auch in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 23./24.01.2010 wird das Urteil des BGH und des LG Bamberg ausführlich besprochen.
Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt fachkundig prüfen lassen, ob auch ihnen ggf. Rückforderungsansprüche und/oder Widerrufsrechte gegenüber ihrer Versicherungen zustehen, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Das ARD-Magazin Plusminus berichtete bereits in der Sendung vom 12.01.2010 darüber, dass Versicherer bei in Raten gezahlten Lebens-, Sach- oder auch Kfz-Versicherungen zu hohe Ratenzahlungszuschläge berechnen. Die Veröffentlichung des Urteils LG Bamberg (Az 2 O 764/04, welches mit der Entscheidung des BGH vom 29.07.2009 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) rechtskräftig wurde, kann die deutschen Versicherungsunternehmen laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt bis zu 15 Mrd. Euro kosten.
Kunden, die ihre Verträge statt im Rahmen einer jährlichen Einmalzahlung in Raten mit Zuschlag zahlen können sich u. U. jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich.
Grundsätzlich fallen alle privaten Versicherungen unter die bislang weitgehend unbekannte Entscheidung des BGH. Betroffen sind insbesondere, Lebens- und Sachversicherung. Krankenversicherungen sind dagegen nicht von der Entscheidung erfasst. Das Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen die effektiven Jahreszinsen anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge grundsätzlich auch noch Jahre später zurückfordern. Die zuviel bezahlten Raten müssen zudem zu Gunsten des Versicherungsnehmers verzinst werden. Wurden Kunden darüber hinaus bei vereinbarter Ratenzahlung nicht schriftlich über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, noch heute ihren Vertrag zu widerrufen (BGB § 355).
Das Hamburger Abendblatt berichte hierzu u. a.:
Die HUK hatte gegen das Urteil des LG Bamberg Berufung eingelegt und bekam vor dem Oberlandesgericht Bamberg recht (Az.: 3 U 35/06). Darauf zog die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor den BGH. In der mündlichen Verhandlung hat der BGH erkennen lassen, dass er der Auffassung des LG Bamberg folgt, sagt Lars Gatschke vom vzbv. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung erkannte die HUK das Urteil des LG Bamberg an. Die Versicherung verhinderte damit, dass sich der BGH in der Sache äußerte. Ein geschickter Schachzug der HUK. Da im Zusammenhang mit der Ratenzahlung auch keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte, hätte der Vertrag ggf. sogar rück abgewickelt werden. Davon sind möglicherweise selbst solche Verträge betroffen, die bereits gekündigt wurden. Das wäre für die Versicherer verheerend. Der Schaden könnte dann bis zu 50 Milliarden Euro betragen, berichtet die Presse.
Auch in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 23./24.01.2010 wird das Urteil des BGH und des LG Bamberg ausführlich besprochen.
Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt fachkundig prüfen lassen, ob auch ihnen ggf. Rückforderungsansprüche und/oder Widerrufsrechte gegenüber ihrer Versicherungen zustehen, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Versicherungen" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Samstag, Januar 23, 2010
Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse: BSZ e.V. –Vertrauensanwälte fordern Anlegergelder zurück!
Wie viele Verantwortliche bzw. Mitwisser gibt es? Spuren in die Schweiz, nach Düsseldorf und Berlin. BSZ e.V. fordert Verantwortliche zur Rückzahlung auf!
Im Fall Real Estate & Oil, Dubai Oil Industries wächst der Kreis der Geschädigten. Inzwischen haben sich ca. 50 Geschädigte beim BSZ e.V. gemeldet, die jeweils zwischen 2.000,- € und 850.000,- € bei dem Betrugsfall verloren haben, der Gesamtschaden dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.
Im Fall Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse/Real Estate & Oil konnte inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden, dass die Anlage bei Dubai Oil Industries bzw. Real Estate & Oil wahrscheinlich von Telefonverkäufern aus Düsseldorf an die Anleger vermittelt wurde, die Firma „Real Estate & Oil gab dabei eine Adresse in Düsseldorf an, in einem Büro in Düsseldorf ist dabei Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge noch der Name Real Estate & Oil an dem Eingangsschild vorhanden. Die Telefonverkäufer gaben sich offensichtlich mit falschem Namen als „Dr. Rössler“ oder „Dr. Reisinger“ aus.
Die Homepage der Unternehmen wurde dabei Recherchen des BSZ e.V. zufolge von einem Berliner Webdesign-Unternehmen gestaltet, das inzwischen schriftlich bestätigte (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), die Websites gestaltet zu haben, und hierbei mit einem Herrn „Helmut Lange“ Kontakt gehabt zu haben. Der BSZ e.V. wird mit diesem Webdesign-Büro Kontakt aufnehmen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern auch mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr „Vorsitzender“ der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein, allerdings nur offiziell.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen mit diesem Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und diesen zur Rückzahlung der Anlegergelder aufgefordert, denn als Vorsitzender hätte er nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Vorgänge innerhalb des Unternehmens überprüfen müssen.
Der Kreis der Verantwortlichen bei den drei Unternehmen scheint auch durchaus recht groß zu sein, auch diverse anonyme Anrufer melden sich inzwischen beim BSZ e.V., die neue Informationen preisgeben wollen. Ob ein derart großer Kapitalanlagebetrug sich auf Dauer verbergen lässt, ist fraglich.
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Auch hier haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in Kooperation mit renommierten Schweizer Anlegerschutzkanzleien inzwischen Schadensersatzansprüche gegenüber einer Vermittlungsfirma geltend gemacht. Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt.
Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Im Fall Real Estate & Oil, Dubai Oil Industries wächst der Kreis der Geschädigten. Inzwischen haben sich ca. 50 Geschädigte beim BSZ e.V. gemeldet, die jeweils zwischen 2.000,- € und 850.000,- € bei dem Betrugsfall verloren haben, der Gesamtschaden dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.
Im Fall Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse/Real Estate & Oil konnte inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden, dass die Anlage bei Dubai Oil Industries bzw. Real Estate & Oil wahrscheinlich von Telefonverkäufern aus Düsseldorf an die Anleger vermittelt wurde, die Firma „Real Estate & Oil gab dabei eine Adresse in Düsseldorf an, in einem Büro in Düsseldorf ist dabei Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge noch der Name Real Estate & Oil an dem Eingangsschild vorhanden. Die Telefonverkäufer gaben sich offensichtlich mit falschem Namen als „Dr. Rössler“ oder „Dr. Reisinger“ aus.
Die Homepage der Unternehmen wurde dabei Recherchen des BSZ e.V. zufolge von einem Berliner Webdesign-Unternehmen gestaltet, das inzwischen schriftlich bestätigte (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), die Websites gestaltet zu haben, und hierbei mit einem Herrn „Helmut Lange“ Kontakt gehabt zu haben. Der BSZ e.V. wird mit diesem Webdesign-Büro Kontakt aufnehmen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern auch mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr „Vorsitzender“ der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein, allerdings nur offiziell.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen mit diesem Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und diesen zur Rückzahlung der Anlegergelder aufgefordert, denn als Vorsitzender hätte er nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Vorgänge innerhalb des Unternehmens überprüfen müssen.
Der Kreis der Verantwortlichen bei den drei Unternehmen scheint auch durchaus recht groß zu sein, auch diverse anonyme Anrufer melden sich inzwischen beim BSZ e.V., die neue Informationen preisgeben wollen. Ob ein derart großer Kapitalanlagebetrug sich auf Dauer verbergen lässt, ist fraglich.
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Auch hier haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in Kooperation mit renommierten Schweizer Anlegerschutzkanzleien inzwischen Schadensersatzansprüche gegenüber einer Vermittlungsfirma geltend gemacht. Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt.
Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf.
BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger. Nach Informationen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG Anleger der Gesellschaft nunmehr anschreiben und auffordern, erhaltene Ausschüttungen an die Gesellschaft zurück zu bezahlen. Den Anlegern wird für die Rückzahlung eine Frist zum 8.2.2010 gesetzt.
Die Kanzlei vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern dringen, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist. Gegebenenfalls kann dem Rückforderungsbegehren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden.
Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Aufklärung atypisch stiller Gesellschafter:
Sind Anleger über wesentliche Umstände des Erwerbes einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung nicht aufgeklärt worden, steht ihnen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch zu. Sie sind so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Die bereits geleisteten Einlagen sind ihnen - abzüglich erhaltener Ausschüttungen - zu erstatten und von weiteren Einlageverpflichtungen sind sie freizustellen. Dieser Anspruch wegen Aufklärungsverschuldens kann bei atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst, also gegenüber der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG geltend gemacht werden. Danach können die bereits geleisteten Einlagen (abzüglich Ausschüttungen) zurückgefordert und eine etwaige Forderung auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verweigert werden.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.
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Die Kanzlei vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern dringen, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist. Gegebenenfalls kann dem Rückforderungsbegehren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden.
Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Aufklärung atypisch stiller Gesellschafter:
Sind Anleger über wesentliche Umstände des Erwerbes einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung nicht aufgeklärt worden, steht ihnen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch zu. Sie sind so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Die bereits geleisteten Einlagen sind ihnen - abzüglich erhaltener Ausschüttungen - zu erstatten und von weiteren Einlageverpflichtungen sind sie freizustellen. Dieser Anspruch wegen Aufklärungsverschuldens kann bei atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst, also gegenüber der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG geltend gemacht werden. Danach können die bereits geleisteten Einlagen (abzüglich Ausschüttungen) zurückgefordert und eine etwaige Forderung auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verweigert werden.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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