Volksbank nimmt Berufung vor dem OLG Köln zurück.
Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten.
Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.
Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. – Vertrauensanwalt: „Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „N 1 Filmfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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