Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Ansicht der Bayerischen Finanzverwaltung sollen die durch die Bank - hier die Dresdner Bank AG - übernommenen Zahlungsverpflichtungen aus den Lizenzverträgen als "abstrakte Schuldversprechen" zu werten sein. Dies führt laut Mitteilung der LHI Fondsverwaltung GmbH dazu, dass anfängliche steuerliche Verluste rückwirkend in Höhe von rund 85 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals wegfallen.
Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen - inklusive Verzinsung - in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. "Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten", so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlter Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.
Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film-und Medienfonds Kaledo" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen - inklusive Verzinsung - in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. "Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten", so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlter Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.
Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film-und Medienfonds Kaledo" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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