Dienstag, Januar 26, 2010

Lehman-Zertifikate: Weiterer Spitzenerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Commerzbank!

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank) vor Landgericht Potsdam wegen Vermittlung von Lehman-Zertifikaten. Achtung: Es droht Verjährung!

Nach dem Sensationserfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth vor dem Landgericht Potsdam vom 24.06.2009, in dem die Postbank zu vollumfänglichen Schadensersatz an die Kläger verurteilt wurde (Urteil noch nicht rechtskräftig), ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth nun ein weiterer Spitzenerfolg vor dem Landgericht Potsdam gelungen:

In dem mit Datum vom 20.01.2010 gesprochenen Urteil vor dem LG Potsdam wurde die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die der Klägerin die Zertifikate vermittelt hatte, zu vollumfänglichem Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro nebst der Übernahme außergerichtlicher Kosten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 20.01.2010, Az.: 8 O 277/09, noch nicht rechtskräftig).

Damit konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits 2 vollumfänglich Klage stattgebende Urteile gegen zwei verschiedene Banken erstritten werden, ebenso wie bereits zahlreiche Vergleiche mit diversen vermittelnden Banken in den letzten Wochen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sobald dies der Fall sein wird, werden wir diese umfänglich erläutern.

Für das Berufungsverfahren des vor dem LG Potsdam am 24.06.2009 entschiedenen Verfahrens gegen die Postbank ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg übrigens am 28.04.2010 zu erwarten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: "Wir freuen uns über diesen weiteren Erfolg für die Lehman-Geschädigten" und weist Geschädigte darauf hin, dass "speziell im Fall von der Dresdner Bank vermittelten Lehman Zertifikaten in den nächsten Wochen Verjährung drohen könnte, da zahlreiche Lehman-Zertifikate im Frühjahr 2007 vermittelt wurden und aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpGH a.F. Verjährung drei Jahre nach Anspruchsentstehung eintritt." Auch für von anderen Banken vermittelte Lehman-Zertifikate droht in den nächsten Wochen Verjährung, so dass Geschädigte auch hier prüfen sollten, ob die Verjährung nicht gehemmt werden soll.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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