HVB entschädigt auch die über Drittanbieter vermittelten VIP 4 Anleger/Annahmefrist für Vergleichsangebot der Commerzbank AG/ HVB bezüglich des VIP Medienfonds verlängert.
Die Commerzbank sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG einigten sich im November 2009 mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG), als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds, auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich. Die HypoVereinsbank entschädigt nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, gleichzeitig verlängern beide Institute die Annahmefrist für alle VIP 3 und VIP 4 Medienfondsanleger bis zum 01. März 2010. Dies ermöglicht allen Anlegern, offene Fragen zu klären und sich mit ihren Rechtschutzversicherungen auseinanderzusetzen. Bisher betraf dieses Angebot speziell Anleger, deren Fonds durch die Commerzbank vertrieben worden sind. Nun können auch Anleger, welche durch andere Banken oder Drittanbieter beraten und betreut wurden, dem Vergleichsangebot nachkommen. Alle betroffenen Anleger erhielten oder erhalten hierzu kurzfristig Post direkt durch die HVB oder über KWAG.
Das damalige und immer noch geltende Angebot betrifft alle Anleger - somit auch diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen: "Mit dem jetzigen Angebot der HVB gibt es eine Lösung für ausnahmslos alle Anleger des Fonds VIP 4. Damit geht eines der größten Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines geschlossenen Fonds zu Ende. Schon das bisherige Angebot hat bei unserem Mandanten eine Zustimmungsquote von rund 95 Prozent. Wenn nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, in den Genuss dieser Lösung kommen, dürften nur noch wenige Klagen übrig bleiben. Ein Umstand, der auch die beteiligten Gerichte sicher freuen wird."
KWAG vertritt rund 1.500 Anleger der VIP-Medienfonds. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Commerzbank sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG einigten sich im November 2009 mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG), als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds, auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich. Die HypoVereinsbank entschädigt nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, gleichzeitig verlängern beide Institute die Annahmefrist für alle VIP 3 und VIP 4 Medienfondsanleger bis zum 01. März 2010. Dies ermöglicht allen Anlegern, offene Fragen zu klären und sich mit ihren Rechtschutzversicherungen auseinanderzusetzen. Bisher betraf dieses Angebot speziell Anleger, deren Fonds durch die Commerzbank vertrieben worden sind. Nun können auch Anleger, welche durch andere Banken oder Drittanbieter beraten und betreut wurden, dem Vergleichsangebot nachkommen. Alle betroffenen Anleger erhielten oder erhalten hierzu kurzfristig Post direkt durch die HVB oder über KWAG.
Das damalige und immer noch geltende Angebot betrifft alle Anleger - somit auch diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen: "Mit dem jetzigen Angebot der HVB gibt es eine Lösung für ausnahmslos alle Anleger des Fonds VIP 4. Damit geht eines der größten Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines geschlossenen Fonds zu Ende. Schon das bisherige Angebot hat bei unserem Mandanten eine Zustimmungsquote von rund 95 Prozent. Wenn nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, in den Genuss dieser Lösung kommen, dürften nur noch wenige Klagen übrig bleiben. Ein Umstand, der auch die beteiligten Gerichte sicher freuen wird."
KWAG vertritt rund 1.500 Anleger der VIP-Medienfonds. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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