Mittwoch, Januar 27, 2010

CAPITAL GARANT Gruppe: Geschäftsführer Alexander von Stahl geht von Bord

Mit Bekanntmachung vom 09.12.2009 im Handelsregister des Amtsgerichtes München konnten die Anleger des CAPITAL GARANT Ratenfonds mit Sitz in Neubiberg, Nachfolger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 mit Sitz in Augsburg, in Erfahrung bringen, dass der bisherige Geschäftsführer Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D., als Geschäftsführer des Investmentfonds CAPITAL GARANT Ratenfonds ausgeschieden ist.

Über die genauen Hintergründe des Ausscheidens ist hier zwar nicht bekannt, Anleger jedoch, die ihren früheren Anlageentschluss auch auf die Reputation dieser prominenten Geschäftsführung gegründet hatte, dürften enttäuscht vom plötzlichen Ausscheiden sein und sich fragen, ob sie auf das richtige Pferd gesetzt haben.

Auch für die weitere Entwicklung des CAPITAL GARANT Ratenfonds dürfte der Ausstieg des ehemaligen Generalbundesanwalt sich eher negativ auswirken, fällt doch ein gewichtiges Beteiligungsargument für zukünftige Anleger weg, da allein Tatsache, dass die Fondsgeschäftsführung durch Herrn von Stahl wahrgenommen wurde, für einen potentiellen Anleger ein nicht unwesentliches Entscheidungskriterium sein kann. Damit dürften sich die zukünftige Akquise von Neukunden und damit der Zufluss weiteren Fondskapitals erschweren.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher der Rechtsanwaltskanzlei MHG hierzu: „Anleger, die sich primär im Vertrauen auf die Geschäftsführung durch Herrn von Stahl an dem CAPITAL GARANT Ratenfonds beteiligt haben und monatlich noch fleißig ihre Raten einzahlen, könnten sich durch den Weggang zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds veranlasst sehen, was der weiteren Entwicklung des Fonds abträglich sein kann.“

Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Anleger CAPITAL GARANT Ratenfonds oder Interessierte über diesen Renommee-Verlust zumindest auf der Homepage des Fonds nicht informiert werden. So wird dort nach über einem Monat immer noch Herr Alexander von Stahl als Fonds-Geschäftsführer benannt. Dies kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen bis hin zur Haftung führen.

Vermittler jedenfalls, die entsprechende Fondsanteile aktuell vermitteln, sollte auf jeden Fall den Anlagekunden entsprechend informieren und dies dokumentieren um sich vor einer Beraterhaftung zu schützen.

Anleger, die sich über einen Fondsausstieg beraten lassen möchten, steht eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. offen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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