Donnerstag, September 10, 2009

„Loan to Value"-Klauseln bringen Schiffsfonds ins Wanken.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG verfügt über umfangreiches Archiv an Prospekten.

Die Krise der Schifffahrtsbranche, insbesondere der Containerschiffe, ist in aller Munde. Aufgrund der weltweiten Finanzkrise ist der Absatzmarkt zusammengebrochen. Das wirkt sich auch auf die dementsprechenden Fonds aus. Die Ursachen für diesen Zusammenbruch sind vielfältig: Insbesondere bekommen nun diejenigen Schiffsfonds Liquiditätsprobleme, die nicht konservativ genug bei den Betriebskosten kalkuliert und auf „Schönwetter“ und hohe Frachtraten spekuliert haben.

Die Schiffsbranche ist kompliziert und für den normalen Anleger kaum zu durchschauen. Zu diesen Fakten treten solche hinzu, die dem Anleger bei Zeichnung seiner Schiffsbeteiligung gar nicht erst offenbart werden. So enthalten viele der Schiffbauverträge sogenannte „Loan to Value"-Klauseln. Hiermit wird das Verhältnis zwischen dem ausgezahlten Bankkredit und den dafür gestellten Sicherheiten beschrieben. Verliert ein Schiff in Zeiten sinkender Frachtraten und wegen des Auslaufens bestehender Charterverträge ohne entsprechenden Neuabschluss deutlich an Wert, wird der Kredit nicht mehr durch die gestellten Sicherheiten gedeckt. In einem solchen Fall kann die Bank oft zusätzliches Eigenkapital einfordern oder Nachbesicherungen fordern. Entweder müssen Anleger dann Gelder nach- oder zurückzahlen oder Auszahlungen werden ausgesetzt.

Bei Immobilienfonds sind derartige Fälle bekannt, bei Schiffen kann dieses auch kurzfristig geschehen, räumen Banker mittlerweile ein. Nach Presseberichten sind zum Beispiel beim Fondshaus Hamburg (FHH) acht Schiffsfonds kurz vor der Insolvenz und benötigen dringend neues Eigenkapital zum Überleben. In zwei davon haben die Anleger wohl bereits zugestimmt. Geld nach- oder zurückzuzahlen muss für den Anleger nicht immer die beste Alternative sein und sollte genauestens geprüft werden. Bei der HCI Capital AG haben die Anleger in einem Fall bereits die Reißleine gezogen und der Sanierung des Containerschiffes „Mar Catania“ nicht zugestimmt. Nunmehr muss der Flottenfonds mit nur 5 Schiffen weiterfahren.

Diese Fälle zeigen auf, dass eine genaue Untersuchung der eigenen Reaktionsmöglichkeiten für den Anleger dringend ratsam ist, um weitere Verluste zu vermeiden. In der Branche, aber nicht bei dem Anleger, ist beispielsweise bekannt, dass im Rahmen der Schiffsbeteiligungsvermittlung enorme Provisionen gezahlt werden. 15 Prozent und mehr sind keine Seltenheit. „Aufgrund der nicht nur kurzfristig andauernden Krise in den Seite 2 von 4 Schiffsfonds wird die Hauptaufgabe der Anleger und der sie vertretenden Anwälte in der nächsten Zukunft darin liegen, die zweifelhaften Aspekte in jeder Hinsicht unter die Lupe zu nehmen“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jan-Henning Ahrens von der KWAG.

Hierzu gehört zunächst ein umfassender Prospektcheck, der neben der Angemessenheit des Kaufpreises für das Schiff auch die Plausibilität der laufenden Kosten untersuchen muss. KWAG verfügt über ein umfangreiches Archiv fast aller Prospekte aus dem Bereich der Schiffsfonds und hat mit der Prüfung auf relevante Prospektfehler bereits begonnen. Die Kanzlei vertritt bereits weit über tausend Anleger bei geschlossenen Fondsbeteiligungen und stellt sicher, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadenersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann auch erfolgversprechend geltend gemacht werden können.

Es gibt Anhaltspunkte, aus denen der Anwalt klar und deutlich ableiten kann, dass ein Schiff überteuert eingekauft worden ist. Auch die teilweise gänzlich unzureichend kalkulierten Betriebskosten sowie unbekannte Risiken aus dem Kreditvertrag sind ein Indiz dafür, dass der Anleger im Rahmen der Beratung von falschen Voraussetzungen ausgehen musste. Zudem sind Anbieter möglicherweise nicht dem Aktualitätsgebot nachgekommen und haben beispielsweise alte Marktdaten aufgrund der sich rasch entwickelnden Krise nicht durch einen Prospektnachtrag korrigiert.

„Anleger, die heute Schadenersatzansprüche gegenüber den Emissionshäusern, den Reedereien oder den Vertrieben durchsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Durchsetzung dieser Ansprüche nur dann gelingt, wenn über die Enttäuschung hinaus harte Fakten ins Feld geführt werden können, aus denen sich entweder Prospektmängel ableiten lassen, oder die Beratungsmängel offenbaren“, erläutert Ahrens. Mögliche Anspruchsgegner sind neben den Emissionshäusern auch die Vertriebe. Gegenwärtig können viele Fondsbeteiligungen aufgrund der sogenannten „Kick-Back“- Rechtsprechung rückgängig gemacht werden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.01.2009 zwar die Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auch auf geschlossene Fonds, und somit auch auf Schiffsfonds, ausgedehnt hat, er hat jedoch bisher zumindest nicht eindeutig die Geltung dieser Rechtsprechung auch für sogenannte „freie Vermittler“ festgeschrieben.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Ahrens kann jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass diese Rechtsprechung auch auf freie Vermittler anzuwenden ist. „Der BGH hat in seinem Beschluss vom 20.01.2009 insbesondere auf den Interessenkonflikt abgestellt, der sich dadurch ergibt, dass der Vertrieb hohe Rückvergütungen kassiert, die er dem Kunden gegenüber nicht offenbart. Aus dieser Konstellation kann sich ein Interessenkonflikt dahingehend ergeben, dass der Vertrieb im eigenen Provisionsinteresse Anlagen vermittelt, anstatt diese auf die Geeignetheit für den Kunden zu prüfen“, erklärt Ahrens.

Es gibt Anleger, die ihre Schiffsbeteiligung fremdfinanziert haben, das heißt, sie haben zur Finanzierung der Beteiligung einen Kredit aufgenommen. Diese Verbindung zweier Verträge birgt erhebliche Risiken in sich. Das größte finanzielle Risiko besteht darin, dass auch bei Schieflage der Beteiligung, namentlich wenn keine Ausschüttungen mehr erfolgen oder der Anleger sogar nachschießen muss, die Darlehensraten für den aufgenommenen Kredit weiter zu bedienen sind. Häufig sind die Verträge derart miteinander verknüpft, dass prognostizierte Ausschüttungen die Darlehensraten des Kredits bedienen sollen. Nicht selten werden in diesen Konstellationen zur Tilgung noch Lebensversicherungen abgeschlossen. Die Ablaufleistung dieser Versicherung soll dann den Kredit tilgen. Ein solches endfälliges Darlehen hat den Nachteil, dass es im Vergleich zu einem Annuitätendarlehen , das heißt der Anleger zahlt über die gesamte Laufzeit sowohl Zinsen als auch Tilgung, erheblich teurer ist.

Für diese Anleger gibt es zumindest dann einen Hoffnungsschimmer, so Rechtsanwalt Ahrens von KWAG, wenn beide Verträge, nämlich der Darlehensvertrag und der Beitrittsvertrag, im gesetzlichen Sinne miteinander „verbunden“ sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind spezielle Rechtsfolgen für diesen Fall geregelt. Die interessanteste Rechtsfolge dürfte darin zu sehen sein, dass bei Widerruf des Darlehensvertrages aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung der Anleger seine Beteiligung außerordentlich kündigen und der Bank statt des Rückzahlungsanspruches seinen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben entgegenhalten kann. Bei dieser besonderen Form der außerordentlichen Kündigung geht die Beteiligung quasi unter und wandelt sich in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis. Im Ergebnis ist der Anleger seine Beteiligung und seinen Darlehensvertrag los und die in den Vertrieb eingebundene Bank muss sich mit der Beteiligung „herumplagen“. Voraussetzung für diese Möglichkeit ist grundsätzlich die Widerruflichkeit des Darlehensvertrages. Diese ist z. B. dann gegeben, wenn die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages falsch ist.

Rechtsanwalt Ahrens: „Wir haben gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Knops von der Universität Hamburg bereits eine Vielzahl unterschiedlichster geschlossener Fonds und damit einhergehend derjenigen Darlehensverträge auf die Widerruflichkeit geprüft, die zur Finanzierung dieser Fonds geschlossen worden sind. Bei der Überprüfung der dabei verwendeten Widerrufsbelehrungen konnten wir feststellen, dass ein hoher Prozentsatz fehlerhaft war“. Anleger der in Schieflage geratenen Schiffsfonds sollten prüfen, inwieweit Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden können. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass eine kurze Verjährungsfrist für diese Ansprüche gilt. Herr Ahrens erläutert in diesem Zusammenhang, dass die kurze dreijährige Verjährungsfrist der Prospekthaftung kenntnisunabhängig beginnt. Dies hat für den Anleger den Nachteil, dass unabhängig von seiner Kenntnis über sogenannte schadensbegründende Tatsachen die Verjährung seiner Ansprüche eintreten kann.

Maßgeblich für den Beginn dieser Verjährung ist regelmäßig die Zeichnung des Fonds. Die Ansprüche aufgrund der möglicherweise erfolgten Falschberatung verjähren zwar auch in 3 Jahren – hierbei ist der wesentliche Unterschied zu der vorgenannten kurzen Verjährung der Prospekthaftung jedoch darin zu sehen, dass eine kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu laufen beginnt.


Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Samstag, September 05, 2009

ACI: Betrugsverdacht erhärtet sich

Präsenzveranstaltung des Emissionshauses wirft neue Fragen auf / „Ich habe mein Geld abgeschrieben“

Am 2. September 2009 fand die sogenannte Präsenzveranstaltung in Gütersloh statt: ACI (Alternative Capital Invest Unternehmensgruppe) scheut offenbar öffentliche Klagen sowie Beschlüsse; Beistände und Vertreter der Anteilseigner waren ausdrücklich nicht eingeladen. Zutritt erhielten unter strengen Sicherheitsvorkehrungen neben den Anlegern nur die Vermittler. Einer der Anleger berichtet der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG, der Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen: „Ich habe mein Geld nun endgültig abgeschrieben. Es wurden keine Fragen beantwortet und meine Sorgen sind größer denn je.“

Inhaltlich berichtete Uwe Lohmann, Geschäftsführer der ACI, keine Neuigkeiten. Aus einem von einem Anleger erstellten ausführlichen Fragenkatalog wurde nicht eine einzige Frage beantwortet. Auch dem Wunsch des Anlegers, diesen Fragenkatalog vor der Veranstaltung allen Teilnehmern zukommen zu lassen, kam ACI nicht nach. Anstatt der persönlichen Anwesenheit zog es Robin Lohman vor, per Videoleinwand zugeschaltet zu werden. Geschätzte 150 bis 200 Anwesende erlebten dabei einen körperlich stark angegriffenen Geschäftsführer. „Im Vergleich zu bekannten Bildern wirkte er richtig ausgemergelt“, erklärt der KWAG bekannte anwesende Anleger.

Die Geschädigten brachten der Geschäftsführung zahlreiche Vorwürfe vor, leider ohne zufriedenstellende Antwort. Eine Frage wurde dann doch beantwortet, jedoch verhieß dies eher eine Bestätigung für weiteres Ungemachweiteren Ungemachs: Gelder aus dem II. ACI-Fonds, die Ende 2008 zur Auszahlung an die Anleger vorgesehen waren, wurden anscheinend in die Folgefonds investiert. Grund: der Zusammenbruch des Immobilienmarktes in Dubai.

„Unser Betrugsverdacht hat sich nach diesem Auftritt in Gütersloh eindeutig erhärtet. Alle Anleger sollten nun Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen, nach dem Motto: Das Traumschiff sinkt -alle Mann in die Boote“, rät BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens-Peter Gieschen von der KWAG.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Alternative Capital Investment" anschließen.

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Mittwoch, September 02, 2009

Lehman-Zertifikate: Erfolgreicher Vergleich gegen FraSpa!

Weiterer Erfolg für den BSZ e.V.: BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelingt nach Klageerfolg vor LG Potsdam erfolgreicher Vergleich für Lehman-Geschädigte gegen Frankfurter Sparkasse!

Nachdem der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth am 24.06.2009 ein Urteil gegen die Postbank vor dem Landgericht Potsdam gelungen ist, in der die Postbank zu 100 % Schadensersatz an die dortigen Kläger in Höhe von 38.850,- € verurteilt wurde (Urteil des LG Potsdam vom 24.06.2009, Az.. 8 O 61/09, noch nicht rechtskräftig), ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen ein weiterer Erfolg gegen die Frankfurter Sparkasse gelungen:

Gemäß einer im August 2009 geschlossenen „Kulanzregelung“, die nach Klageeinreichung für eine andere Anlegerin vor dem zuständigen Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-19 O 193/09) geschlossen wurde, verpflichtete sich die Frankfurter Sparkasse dazu, der Klägerin, die einen Schaden in Höhe von ca. 42.000,- € durch das Lehman Brothers „Twin Win“-Zertifikat zu verschmerzen hatte, der dortigen Klägerin einen Betrag in Höhe von 25.429,44 € zu erstatten, was ca. 60 % des Schadensbetrages entspricht, gegen Aufhebung der gerichtlichen Kosten und mit der Verpflichtung der Klagerücknahme.

Interessant ist dabei, dass es sich nicht um eine sehr konservative Anlegerin handelte, sondern um eine nicht unerfahrene Anlegerin, die durchaus Erfahrungen in Wertpapiergeschäften bis hin zu Aktienfonds hatte. Die in den Lehman-Zertifikaten angelegten Mittel stammten im dortigen Fall auch aus dem gewinnbringenden Verkauf eines Vorgängerproduktes.
Interessant ist dabei auch, dass die Lehman-Zertifikate laut Kulanzregelung im Besitz der dortigen Anlegerin verbleiben, so dass, sofern eine Insolvenzquote zu erzielen sein sollte (seriöse Prognosen hierzu sind noch nicht möglich), auch hiermit die Kompensationsquote der dortigen Anlegerin nochmals ansteigen könnte.

Laut Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, der das Verfahren im dortigen Fall geführt hatte, „zeigt sich hiermit erneut, dass für Geschädigte durchaus vernünftige Lösungen möglich sind, wenn man hartnäckig bleibt.“ Zwar ist es natürlich auch nicht ausgeschlossen, dass bei einem Urteil 100 % Entschädigung möglich gewesen wären. „Allerdings ist davon auszugehen, dass die Bank in einem derartigen Fall sofort in Berufung gehen würde und der Geschädigte somit durch 2 oder 3 Instanzen klagen müsste, mit allen verbleibenden Kosten- und Zeitrisiken, denn ein zweitinstanzliches Urteil liegt bisher in Sachen Lehman-Brothers-Zertifikate noch nicht vor,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Auch in einigen anderen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen gelungen, im Vergleichswege Entschädigungen zwischen ca. 45 % und, bei kleineren Schadenssummen, 100 % zu erzielen, so dass eine Prüfung der Möglichkeiten auf jeden Fall sinnvoll erscheint.

Der BSZ e.V. prüft dabei für Geschädigte, ob im Wege von Einzelklagen vorgegangen werden sollte. Da viele Geschädigte Kostenrisiken scheuen, bietet der BSZ e.V. Geschädigten auch über die BSZ e.V.-Kanzlei Ansay an, ein Vorgehen im Rahmen einer streitgenössischen Klage, einer sog. „Sammelklage“, zu prüfen, sofern sinnvoll. Der Vorteil hierbei: Eine erhebliche Kostenersparnis gegenüber einer Einzelklage.

Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers“-Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, September 01, 2009

Verunsicherung bei den Anlegern der Alternative Capital Invest GmbH & Co. Dubai Fonds wächst.

Anleger befürchten Verlust des eingesetzten Kapitals. Die Verunsicherung von Anlegern einzelner Alternative Capital Invest GmbH & Co. Dubai Fonds wächst. Seit 2004 hat die ACI Alternative Capital Invest Unternehmensgruppe, mit Sitz in Gütersloh, sieben Immobilienfonds initiiert.

Nach eigenen Angaben war die Alternative Capital Invest Unternehmensgruppe in diesem Zusammenhang als „Pionier“ in Dubai tätig und kann zwischenzeitlich auf sieben platzierte Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über € 600 Mio. verweisen.
„Mittlerweile häufen sich jedoch die Anfragen verunsicherter Anleger der einzelnen ACI Dubai Fonds“, sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Ein Grund hierfür liegt in diversen Meldungen, in denen von einer Strafanzeige gegen den Managing Director der ACI Real Invest berichtet wurde und durch die sich das Gerücht verbreitete, das leitende Management setze sich nach Mittelamerika ab. Darüber hinaus wurden Mitteilungen aus dem Dezember 2008 zurückgenommen, mit denen den Anlegern der ACI Invest GmbH & Co. II. bis V. Dubai Fonds der Verkauf sämtlicher Investitionsobjekte mitgeteilt wurde.Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft nunmehr für ihre Mandanten die Möglichkeiten, einen drohenden Schaden abzuwenden. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang neben einer eventuellen Haftung der Berater / Vermittler auch eine Inanspruchnahme der Initiatoren bzw. der Gründungsgesellschafter der jeweiligen Fondsgesellschaften.
„Bevor nun einzelne Anleger jedoch überstürzt Schnellschüsse mit ungewissem Ausgang wählen, raten wir den Betroffenen, den Sachverhalt sowie die diversen Meldungen im Internet und in der Tagespresse einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen“, ergänzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Betroffene Anleger sollten die weitere Entwicklung genau beobachten und Unterstützung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei suchen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Alternative Capital Investment" anschließen, gerne auch betroffene österreichische sowie schweizerische Anleger, an die diversen ACI-Fonds nach Erkenntnissen des BSZ e.V. ebenfalls vermittelt wurden.

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Montag, August 31, 2009

Prozessfinanzierung für VIP-4-Anleger

Klagen ohne eigenes Risiko / Angebot der AnwVS bietet Anlegern mit Unterstützung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG neue Möglichkeiten.

Die Anwaltliche Verrechnungsstelle (AnwVS.de) bietet mit Unterstützung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Anlegern, die in den Medienfonds VIP 4 investiert haben, eine spezielle Möglichkeit zur Prozesskostenfinanzierung. Diese ermöglicht den Fondsanlegern eine Klage ohne eigenes Kostenrisiko. Wird der Prozess verloren, trägt die AnwVS alle Kosten. Gewinnt der Investierende das Verfahren, erhält die AnwVS eine Erfolgsbeteiligung von 10 Prozent der Zeichnungssumme. Das attraktive Angebot basiert auf den sehr positiven Erfolgsaussichten. Die BSZ Anlegerschutzkanzlei bemüht sich nach wie vor intensiv um eine außergerichtliche Lösung. Größtes Hindernis für einen Vergleich war bisher, dass viele der Anleger aus Kostenrisiken von einem gerichtlichen Vorgehen absahen – dieser Stein ist nun aus dem Weg geräumt.

Mit Annahme dieser Prozesskostenfinanzierung klagen Anleger ohne eigenes Kostenrisiko gegen die am Vertrieb beteiligten Berater (im Wesentlichen die Commerzbank AG) sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG. Das bedeutet, dass sie selbst dann kein eigenes Geld einsetzen müssen, wenn sie den Prozess verlieren sollten. Die AnwVS trägt Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten in voller Höhe. Neben der Klage umfasst das Angebot auch das außergerichtliche Vorgehen. Finanziert werden nur Klagen von Anlegern, die bisher noch keine gerichtlichen Verfahren in Gang gebracht haben. Weiterhin gilt es nur für VIP-4-Investierte, die nicht von anderen Kanzleien betreut werden, da eine Vertretung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Voraussetzung ist. Das Angebot gilt bis zum 15. September 2009 und ist derzeit auf maximal 500 Finanzierungszusagen begrenzt. Bei vielen Nachfragen mit hohem Streitwert kann sich die Anzahl noch weiter verringern.

Ziel dieser Prozesskostenfinanzierung ist, Anlegern die aus Kostengründen von rechtlichen Schritten absehen, eine Alternative aufzuzeigen. Rechnerisch beweist das Angebot seine Qualität: Nach derzeitigen Rückzahlungsprognosen der Fondsgeschäftsführung können Anleger im Jahr 2014 mit der Auszahlung von rund 58 Prozent des Eingezahlten Eigenkapitals rechnen. Dies ist aber nur eine Prognose und stellt aus der Sicht der Kanzlei KWAG den „best case“ dar. Der „worst case“ bedeutet: Steuerschäden, vollständiger Verlust des Eigenkapitals und eine Nachschusspflicht in Höhe von 80% der Nominalbeteiligung.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG hat sich in den letzen Monaten intensiv um eine außergerichtliche Lösung bemüht und ist nach wie vor zuversichtlich, eine solche Gesamtlösung mittel- bis langfristig zu erreichen. Um noch mehr Anleger zum Klageschritt zu ermutigen, ist das aktuelle Angebot nur zu begrüßen. Anleger, die selbst klagen, sind unabhängig von einem Gesamtvergleich und damit auch von der Untätigkeit vieler Anleger. Zudem werden in den Einzelverfahren in der Regel bessere Vergleiche erreicht. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP 4 gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen. Mit der „Widerrufsmöglichkeit“ für die Zwangsdarlehen bei der HVB wurde darüber hinaus ein weiterer Weg entwickelt, mit dem sich Ansprüche gegen die HVB durchsetzen lassen. Erste Verfahren laufen auch hier und für Oktober wird mit den ersten Entscheidungen gerechnet.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VIP" anzuschließen.

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Samstag, August 29, 2009

wahl + partner GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet -

Hunderte von Anlegern um rund 8 Mio. Euro geprellt -

Über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH aus Waiblingen wurde am 24.06.2009 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 6 IN 236/09). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek bestellt. Mehrere Hundert Anleger, die bei der wahl + partner GmbH zum Teil große Geldbeträge in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen angelegt haben, drohen nun herbe Verluste. Nur noch eine Quote von ca. 5 % wurde den Anlegern zuletzt realistischerweise in Aussicht gestellt.

Das Anlagemodell, mit welchem die Firma wahl + partner GmbH um das Geld der Anleger geworben hatte, beschreibt diese selbst wie folgt: "Das Konzept der W + P Mezzanine Beteiligung bringt den interessierten Kapitalanleger mit einem erfahrenen Initiator zusammen. Mit dem Beteiligungskapital wird eine Lücke zwischen Baubeginn und Eingang der Kaufpreise geschlossen. Der Anleger beteiligt sich somit an der Zwischenfinanzierung, deren Ablösung durch die Kaufpreise erfolgt. Schnelle Entscheidungen, unternehmerische Unabhängigkeit und hohe Gewinnerwartungen sind die gegenseitigen Vorteile."

Den Anlegern wurden Zinsen in Höhe von 8 % p.a. und mehr versprochen. Viele Anleger fühlen sich jetzt auch vom Geschäftsführer der Firma, Herrn Hartmut Wahl, betrogen und belogen. Dieser hatte noch bis von kurzem gegenüber Anlegern behauptet, dass sich die Rückzahlung nur "verschiebe" aber "keiner Geld verlieren werde".

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: "Für zahlreiche Anleger haben wir bereits erfolgreich Klagen gegen den Geschäftsführer Hartmut Wahl geführt. Das Landgericht ist dabei unserer Auffassung gefolgt, dass die Anleger durch die Angaben in den Prospekten getäuscht wurden und hierfür auch der Geschäftsführer persönlich einzustehen hat. Die Berufungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen."

Von der Insolvenz der Fa. wahl + partner betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wahl und Partner" anzuschließen.

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Freitag, August 28, 2009

Steuerfeldzug gegen Filmfonds: Anleger wehren sich erfolgreich

Weg mit Schaden: Ausstiegsmöglichkeiten für Fondsanleger

In der renommierten WirtschaftsWoche vom 24.08.2009 wird unter der Überschrift „Dreist einverleibt“ und auf wiwo.de unter „Vorsicht Falle!“ die Besorgnis geäußert, der Fiskus ziehe angesichts der Ebbe in den Staatskassen die Daumenschrauben an. Als Beispiel verweist der Bericht auf die aktuelle Entwicklung, Steuersparmodelle bei Medienfonds rückwirkend einzukassieren und sieht darin einen Feldzug gegen Anleger. Beklagt wird, dass sie sich auf Verwaltungsvorschriften verlassen hätten, die plötzlich anders ausgelegt werden. Im Gegensatz zu beschwichtigenden Mitteilungen von Fondsverwaltungen, die schon Berechnungen der zu erwartenden Forderungen des Fiskus verschicken, macht der Artikel wenig Hoffnung auf Schützenhilfe von Finanzgerichten. Es wird bezweifelt, dass sich Betroffene auf einen Vertrauensschutz berufen können. Das steigert die Sorge, der rückwirkende Verlust von Steuervorteilen könnte unumkehrbar sein.

Konkret von Steuernachforderungen betroffene Fondsgesellschafter können sich dagegen in der Regel nicht selbst zur Wehr setzen. Selbst wenn beteiligte Fondsverwaltungen ihrer Verantwortung gerecht werden und gegen Änderungen von Grundlagenbescheiden vorgehen, bleibt bei den einzelnen Anlegern ein Gefühl von Hilflosigkeit. Finanzgerichtliche Verfahren dauern nicht selten viele Jahre bei ungewissem Ausgang. Auf die Gerichte kommt angesichts umfangreicher und komplizierter in- und ausländischer Vertragswerke eine enorme bürokratische Belastung zu. In dem mittlerweile zu einem Kompromiss gelangten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung bei VIP Filmfonds haben die Beteiligten davor kapituliert. Der eigentliche VIP Steuerprozess hat noch nicht einmal angefangen.

Dem Anleger bleiben, oft über das Laufzeitende von Fonds hinaus, Ungewissheit und, wenn zur Vermeidung von hohen Zinslasten Steuernachforderungen gezahlt werden, die Bindung erheblicher Geldbeträge. Dies geht zu Lasten ertragreicherer Anlageformen, verkürzt Liquidität, belastet Kreditrahmen und verunmöglicht eine langfristige Planung der Vermögensbildung. Medienfondsanlagen erweisen sich damit als schlechtes Geschäft für die Anleger, während sich andere Beteiligte, vornehmlich beratende Banken und Sparkassen, auf ihre Kosten nicht selten die Taschen gierig vollgemacht haben.

Dieser Provisionshunger eröffnet enttäuschten Investoren heute die Möglichkeit, die Fondsanlagen vollständig rückabzuwickeln. Das dem Fiskus nicht unähnliche „einnehmende Wesen“ kommt die Kreditwirtschaft mittlerweile teuer zu stehen und verhilft enttäuschten Anlegern selbst dann zu Schadensersatzansprüchen, wenn das steuerliche Desaster nicht vorhersehbar war. Auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, kommt es nämlich nicht entscheidend an. Bereits der Erwerb aufgrund einer fehlerhaften Information, wie über verheimlichte Provisionen, ist ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, verfolgt diesen Ansatz bei der Rückabwicklung verschiedenster Anlageformen schon seit vielen Jahren mit beachtlichem Erfolg für ihre Mandanten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" anzuschließen.

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Donnerstag, August 27, 2009

Glitnir Bank Island - Gläubigerversammlung am 17.12.2009

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte vertritt deutsche Anleger auf der Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island – Frist zur Anmeldung der Ansprüche europäischer Anleger endet am 26.11.2009

Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der Isländischen Glitnir Bank warten weiter vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder. Die sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befindliche Glitnir Bank wird seit dem Zusammenbruch von der Isländischen Finanzaufsichtsbehörde verwaltet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Reykjavik wurde der Glitnir Bank nun ein weiterer Zahlungsaufschub bis zum 13.11.2009 gewährt. Bereits am 12.05.2009 wurde seitens des Bezirksgerichts ein Liquidationsausschuss bestellt, der sich für die Dauer des Moratoriums mit den Forderungen gegen die Bank befassen wird.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron weiter, der die von ihm vertretenen deutschen Anleger auch auf der nun anstehenden Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island betreuen wird. Auf dieser Gläubigerversammlung wird sich nun hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Sowohl die EU, als auch die Regierung in Island werden daher hoffentlich bemüht sein, die Schäden möglichst umfassend zu begrenzen. Die Regierungen Großbritanniens und der Niederlande haben sich in der Vergangenheit bereits für ihre Anleger stark gemacht.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 26.11.2009.

Nach einem der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vorliegenden Schreiben werden im Rahmen des isländischen Moratoriums nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zum 26.11.2009 bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Inhaltlich müssen sie den Anweisungen in Artikel 117 Abs. 2 und 3 des Gesetzes Nr. 21/1991 über Konkurs entsprechen.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von CLLB haben diese Anmeldungen für die von ihnen vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren. Es bleibt nun das Ergebnis der Gläubigerversammlung abzuwarten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Glitnir Bank Island " anzuschließen.

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Mittwoch, August 26, 2009

Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus: BSZ e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen ein

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für zahlreiche Anleger weitere Schadensersatzklagen gegen das Accessio Wertpapierhandelshaus AG beim Amtsgericht und Landgericht Itzehoe eingereicht. Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich verschiedener Kapitalanlagen.

Die Kläger werfen Accessio vor, sie unzureichend über bestehende Risiken aufgeklärt zu haben. So seien sie insbesondere nicht über den Umstand des Totalverlustrisikos der von ihnen gezeichneten Wertpapiere informiert worden. Stattdessen seien ihnen lediglich deren Vorteile genannt und auch auf Nachfrage die Risikolosigkeit einer Beteiligung bestätigt worden. Auch Hinweise auf den Erhalt von Innenprovisionen hätten die Anlageberater, so die Kläger, zu keinem Zeitpunkt erteilt.

Die Kläger fordern nun, von Accessio so gestellt zu werden, als ob sie die streitgegenständlichen Kapitalanlagen nie gezeichnet hätten. Ferner machen sie Alternativzinsen seit dem Zeitpunkt der Zeichnung geltend.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sieht relativ gute Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Accessio: „Insbesondere der Umstand, dass die Anlageberater nach übereinstimmenden Aussagen unserer Mandanten nicht auf den Erhalt von sog. Kick-backs hingewiesen haben, kann zu einer Verurteilung Accessios wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.“

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Driver & Bengsch/Accessio " anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Samstag, August 22, 2009

Madoff: Globale Anwaltsallianz weitet Recherchen aus!

Deutsche, österreichische und schweizerische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Erste viel versprechende Haftungsansätze von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten gefunden!

Nachdem der Jahrhundertbetrüger Madoff inzwischen zu 150 Jahren Haft verurteilt wurde, recherchiert die globale Anwaltsallianz im Fall Madoff, der 34 Kanzleien aus 21 Ländern angehören, weiter nach möglichen Haftungsansprüchen. Erste viel versprechende Ansatzpunkte haben sich dabei ergeben.

In Österreich gibt es dabei für Geschädigte mehrere Anspruchsgrundlagen, etwa fehlerhafte Anlageberatung oder Ansprüche gegen den Investmentbanker, weil zu den Pflichten des Beraters die laufende Überprüfung des Fondsmanagers gehört. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wäre es möglich, dass bei einer eingehenden Prüfung dem Investmentbanker Unregelmäßigkeiten hätten auffallen müssen. Weiter könnte ein Prospekthaftungsanspruch gegen die Emittenten sowie die Prospektkontrolleure bestehen, im Fall der Bank Medici z.B. könnte auch die Prüfung von Organhaftungsansprüchen auf Grund faktischer Geschäftsführung durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder gegeben sein.

In der Schweiz konzentrieren sich die Ermittlungen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, von denen inzwischen mehrere Gutachten erstellt wurden, vor allem auf die Fonds des Bankhauses Reichmuth, so z.B. Reichmuth Matterhorn. Hier gibt es inzwischen Indizien dafür, dass die Bank hier sowohl in der Rolle der Depotbank als auch des Fondsmanagements war. In dieser Rolle bestehen Kontrollpflichten, bei denen geprüft wird, ob ihnen ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Von den schweizerischen BSZ e.V.-Vertrauensanwälten wird dabei zunächst der Weg außergerichtlicher Verhandlungen angestrebt.

In Deutschland handelt es sich um insgesamt 69 Investmentvermögen, die betroffen sind. Betroffen sind Fonds wie z.B. Ampega Gerling, Carat, Frankfurt –Trust, UBS Sauerborn Trust, aber auch diverse Fonds des Fondsmanagers Bernd Greisinger. „Hier haben sich in einigen Fällen gefährliche Klumpenrisiken gebildet, die unter Umständen vermeidbar gewesen wären,“ so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth. „Auch haben sich inzwischen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei bestimmten Fonds, die in Madoff investierten, besonders hohe Provisionen bzw. Rückvergütungen geflossen sind,“ so Dr. Späth.

Geschädigte Madoff-Anleger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, d.h., Anleger, die in Investmentprodukte investierten, die ihr Geld teilweise bei Madoff anlegten, können sich der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anschließen, um Zugang zu der „globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff" zu bekommen und von ihr zu profitieren.

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Capital Garantiefonds 02: Wer fragt, fliegt raus.

Wie berichtet, wurde die Gesellschafterversammlung in der Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG bereits im letzten Jahr durch ein schriftliches Umlaufverfahren ersetzt.

Nun liegt den Gesellschaftern ein neuer Beschlussentwurf vor, der es am Ende der Geschäftsführung überlässt, nach Gutdünken Anleger aus der Gesellschaft ohne Gesellschafterbeschluss auszuschließen. Als Grund bedarf es lediglich einer vermeintlichen Schädigung bzw. der Gefahr einer solchen. Nun können diese Begriffe jedoch weit ausgelegt werden. Ein Ausschlussgrund ist schnell gefunden. Schon kritische Berichterstattung und Nachfragen bei der Geschäftsführung haben diese bereits zu solchen Ausschlusserklärungen bewegt.

Das Problem hat am Ende der Anleger, der ausgeschlossen wurde. Dieser muss nämlich nachweisen, dass der Ausschluss unwirksam war. Es kann daher nur dringend geraten werden, der Änderung des Gesellschaftsvertrages ausdrücklich nicht zuzustimmen und die Treuhänderin anzuweisen, entsprechend abzustimmen. Und Gründe für kritische Nachfragen bietet allein schon der vorgelegte Jahresabschluss, über den es ebenfalls abzustimmen gilt, obwohl nicht alle Anleger diesen erhalten haben dürften. Von der seitens der Geschäftsführung mitgeteilten Sparsamkeit und Zurückhaltung bei den eigenen Gebühren, ist jedenfalls nichts zu sehen. So wird sich trotz schlechter Lage das volle Geld gezahlt. Sollte die Gesellschaft so weiterwirtschaften, steht zu befürchten, dass in vier Jahren bis auf die Kapitalwertsicherung die noch vorhandenen Vermögenswerte wegverwaltet und durch Verluste aufgezehrt wurden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, August 20, 2009

Global View-Fonds: Anleger wollen ihr Geld zurück!

Anleger in Riesenrad-Fonds „Global View“ fürchten um ihr Geld! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Prospekthaftungs- und Beraterhaftungsklagen gegen vermittelnde Banken!

Die rund 10.000 Anleger in dem Riesenrad-Fonds „Global View“ haben derzeit nichts zu lachen: Laut Prospekt-Vorgaben des 2006 und 2007 von DBM Fondsinvest vertriebenen Fonds sollten drei Riesenräder in Peking, Orlando und Berlin gebaut werden, wovon jedoch noch kein einziges steht, DBM Fonds-Invest hatte dabei ab 2009 hohe Renditen versprochen, die jedoch komplett ausgeblieben sind.

Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost vom 20.08.2009 wurden die Projekte dabei ohne feste Kreditzusagen in Angriff genommen, jetzt ist laut Berliner Morgenpost nach dem Kauf der Grundstücke und der ersten Bauarbeiten fast das ganze Geld aufgebraucht, wegen der Finanzkrise würden Banken aber keine Darlehen zur Weiterführung der Projekte geben. Bereits auf einer Gesellschafterversammlung am 7. August in Frankfurt am Main haben die Anleger von der Geschäftsführung erfahren, dass das Geld nur für das Fundament des Riesenrads in Peking reichte. Damit ist äußerst unsicher, ob die Projekte weiter geführt werden können, denn laut einem von der Berliner Morgenpost zitierten Kreditmanager einer großen Bank „gelten die Projekte als spekulative Investments, die kein Institut in der gegenwärtigen Krise gerne anfassen will.“

Vertrieben wurde der Fonds unter anderem von der Deutschen Bank, der Citibank und dem Bankhaus Wölbern. „Wir prüfen daher derzeit intensiv Schadensersatzansprüche der einzelnen Anleger gegen die vermittelnden Banken, denn hier wird von der Rechtsprechung eine anleger- und anlagegerechte Beratung geschuldet und es war von vorneherein klar, dass es sich hier durchaus um ein riskanteres Projekt handelte, das nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet war,“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Da nach Recherchen des BSZ e.V. die vermittelnden Banken auch hohe Vermittlungsprovisionen erhalten haben, ist nach Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Istvan Cocron von der Münchner und Berliner Kanzlei CLLB auch zu prüfen, ob „die Anleger ordnungsgemäß auf diese erhaltenen Provisionen hingewiesen wurden, denn der BGH hat inzwischen mehrfach festgestellt, dass die Anleger eindeutig auf diese sog. „kick-backs“ hingewiesen werden müssen.“ Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Prospektverantwortlichen wegen fehlerhafter Prospektangaben. Dabei wird vor allem auch zu prüfen sein, ab wann der Vorgängerfonds von DBM, der seit dem Jahr 2005 ca. 50 Mio. € Anlegerkapital in ein Riesenrad in Singapur investierte und derzeit unter Plan liegt bzw. keine Ausschüttungen leistet, die Prognosen verfehlt hat. Die Zeitschrift finanztest.de hatte bereits 2007 über den Fonds berichtet und wegen der hohen Risiken empfohlen, nur einen sehr kleinen Teil des Vermögens zu investieren.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.

Mitgeteilt durch:
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Dienstag, August 18, 2009

Gewonnene VIP Prozesse Vorbild für Rückabwicklung anderer Fonds

Bereits zahlreiche Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, haben erstinstanzliche Gerichtsverfahren gegen die Commerzbank vor den Landgerichten München I, Essen, Wuppertal, Düsseldorf, Frankfurt a. M, Kleve, Mönchengladbach, Hagen und Münster wegen der Empfehlung der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 gewonnen. Die Verurteilungen umfassten neben dem Anspruch auf Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen u. a. die Verpflichtung der Commerzbank zum Ersatz entgangenen Gewinns, zur Zahlung von Prozesszinsen von 5% über dem Basiszinssatz, zur Erstattung von Zinsen im Zusammenhang mit Nachforderungen durch Finanzämter und die Feststellung weitergehender Schadensersatzansprüche bis hin zur Feststellung des Annahmeverzugs.

Soweit bei VIP 4 Fällen die Commerzbank eine vermeintliche Verpflichtung der Anleger reklamierte, statt ihr die HypoVereinsbank in Anspruch zu nehmen und den Widerruf der obligatorischen Finanzierung verlangte, sah kein Gericht eine Veranlassung zum Widerruf oder ein sonstiges Hindernis, die Bank zu verurteilen.

Eine weitere Kammer des Landgerichts Frankfurt a. M. und das LG Köln haben Hinweise gegeben, wonach die Verurteilung der Commerzbank zu erwarten ist. Das OLG Hamm hat deutlich gemacht, dass es die für sie nachteilige Rechtsprechung des BGH für anwendbar hält. Gegen die Commerzbank entschieden haben in Fällen der Kanzlei auch die Oberlandesgerichte München und Köln. Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück gewiesen. In dem dadurch rechtskräftig entschiedenen Verfahren hat die Commerzbank vor der Zwangsvollstreckung Zahlungen geleistet.

Die zum Teil erst im Jahre 2008 eingeleiteten Rechtsstreite nahmen und nehmen also den erwarteten, für die Mandanten überwiegend erfreulichen Verlauf. Durch die Beschränkung der Auseinandersetzung auf die Inanspruchnahme in erster Linie der Commerzbank begrenzt die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte nicht nur das Kostenrisiko nicht unerheblich, sondern kommt überwiegend auch schneller zu Verurteilungen. Die in einem bemerkenswerten Gleichklang in unaufgeforderten Anwaltsschreiben und von der Commerzbank propagierte Vorgehensweise, ohne Differenzierung in „allen“ Auseinandersetzungen um VIP 4 Medienfonds gegenüber der finanzierenden HypoVereinsbank den Widerruf zu erklären, erweist sich zur Zeit als überwiegend unnötig. Von auf Einzelfälle beschränkten Ausnahmen abgesehen, wie der Inanspruchnahme freier Berater, erscheinen die Risiken der Ausdehnung von Gerichtsverfahren auf die HVB nicht unbeträchtlich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Widerruf gegenüber der finanzierenden Bank zum Wegfall deckungsgleicher Forderungen gegenüber der Beraterschaft, wie der Commerzbank, führt, was zu kostenmäßigen Nachteilen auch in bereits eingeleiteten Verfahren führen könnte.

Die durch die Konzentration auf beratende Banken erreichte Verschlankung der Rechtsstreite unterstreicht, dass die Entscheidung der Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, sich nicht an Musterverfahren zu beteiligen, richtig war. Die Verfahren werden zwar zur Rechtsgeschichte beitragen, nicht unwahrscheinlich aber nicht zu einem wirtschaftlichen Erfolg, der nicht auf anderem Wege bequemer zu erreichen wäre und dürften mit einem nicht unerheblichen Zeitverlust von einigen Jahren einhergehen.

Neben den Geschädigten der VIP Medienfonds vertritt die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, eine stetig wachsende Anzahl von Mandanten, die Medien-, Immobilien- und sonstige Fonds anderer Anbieter gezeichnet haben. In der überwiegenden Zahl treffen wir auf ähnliche Abläufe, die als Beratungsfehler der beteiligten Kreditinstitute anzusehen sind. Auf diese Fälle lassen sich die reichen Erfahrungen der Kanzlei aus früheren Auseinandersetzungen und den VIP Verfahren in der Regel nahtlos mit der Konsequenz übertragen, dass auch für die Zeichner anderer Fonds mit überdurchschnittlich hohen Erfolgsaussichten zu rechnen ist. In vielen Fällen tragen Rechtsschutzversicherungen die Kosten.

In der gegenwärtigen Rechtslage gibt es für Anleger, deren Beteiligung entgegen den in Beratungen geweckten Erwartungen einen negativen Verlauf genommen hat, überwiegend keine Veranlassung, sich an schlechten Investitionen festhalten zu lassen. Aufmerksam machen wir in diesem Zusammenhang noch einmal auf Prozesszinsen von 5% über dem Basiszins, die selbst lange gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich nicht immer vermeiden lassen, wirtschaftlich zu einer „interessanten Anlage“ machen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anzuschließen.

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Freitag, August 14, 2009

Riesenrad-Fonds unter Druck: Anleger fürchten um ihr Geld!

Schlechte Nachrichten für Anleger in Riesenrädern: Fonds drohen Probleme!
Ist das Geld der Anleger gesichert? BSZ e.V. gründet Nord-Süd-Allianz im Anlegerschutz!

Anleger in diversen Riesenrad-Fonds stehen derzeit vor unsicheren Aussichten: Einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 11.08.2009 zufolge haben z.B. bei dem Investmentprojekt Global View, in dem ca. 10.000 Anleger zwischen 2006 und 2007 ca. 208 Mio. € investiert haben, Banken von Ausstiegsklauseln Gebrauch gemacht und ihre Finanzierungszusage zurück gezogen. Der bekannte Buchautor Günter Ogger, der auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung anwesend war, wird mit den Worten zitiert: „Das Geld ist weg“, wohingegen die Fondsgesellschaft DBM Fonds Invest sich darauf beruft, dass die Liquidität der Projektgesellschaft gesichert sei.

Die Fondsbeteiligung Global View sollte dabei in drei Aussichtsräder in Berlin, Peking und Orlando finanzieren, wobei die Süddeutsche Zeitung feststellt, dass laut Aussage von Ogger außer einer zehn Millionen Euro teuren Beton-Plattform bisher nicht viel vorhanden sein soll.

Dabei gab es bereits Warnhinweise, so hatte z.B. die Zeitschrift Finanztest bereits 2007 vor Risiken gewarnt und dazu geraten, nur einen kleinen Teil des Vermögens zu in den Fonds zu investieren. Auch in der Financial Times vom 01.06.2006 wurde unter der Überschrift „Global View –Riskante Fahrt mit dem Riesenrad“ unter „Risiken“ unter anderem vor dem Klumpenrisiko gewarnt, da der Anleger zwar an verschiedenen Standorten, aber immer in vergleichbare Investitionsobjekte investieren würde.

„Grundsätzlich handelt es sich dabei bei jedem geschlossenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken, wobei der Global View-Fonds grundsätzlich für konservative Anleger nicht geeignet gewesen sein dürfte, sondern nur für risikobereitere Anleger“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Der Fonds wurde dabei von diversen Großbanken vertrieben. „Hierbei schuldet der Berater eine anleger- und anlagegerechte Beratung,“ so Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Istvan Cocron von der Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Sofern diese im jeweiligen Einzelfall nicht eingehalten worden sein sollte, wären Ansprüche aus Beraterhaftung denkbar,“ so Rechtsanwalt Cocron. „Auch prüfen wir gerade, ob die Prospektangaben nicht zu optimistisch waren und somit Ansatzpunkte für eine Prospekthaftung der Prospektverantwortlichen gegeben sein könnten,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Rohde & Späth aus München und Berlin prüfen daher gegenwärtig für Anleger des Global View-Fonds, aber auch für Anleger in anderen Riesenrad-Fonds, mögliche Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch Ansprüche aus Beraterhaftung gegen die vermittelnden Banken.

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Dienstag, Juli 28, 2009

Schlechte Nachrichten für ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG-Anleger

Keine guten Nachrichten erhalten derzeit die Anleger, die sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben. Die Gesellschaft, die sich mit 31 % an der Robert Straub GmbH aus Biberach beteiligte, informierte ihre Anleger zuletzt in einem Rundschreiben über die desolate Situation. Grund hierfür ist die Insolvenz der Robert Straub GmbH, welche nach Ansicht des Geschäftsführers, Herrn Andreas Opitz, nur noch eine Liquidation der ALAG offen lasse.

Am bittersten sind diejenigen Anleger betroffen, die ihre Einlage bis heute noch nicht voll erbracht haben. Diese werden wohl trotz der Liquidation aufgefordert, die nicht eingezahlten oder zurück erhaltenen Mittel an die ALAG zu zahlen bzw. zurück zu erstatten. Diese Verpflichtung - so die Geschäftsführung lapidar – ergebe sich aus dem jeweils mit dem Anleger geschlossenen Vertrag.

Die BSZ e.V Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut bereits eine ganze Reihe von geschädigten ALAG-Anlegern. Spätestens jetzt, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert „ist daher zu empfehlen, sich im Hinblick auf die weiteren Möglichkeiten zu informieren. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“.

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CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG: -auch der "Nachfolger" Capital Garant Ratenfonds sorgt für negative Schlagzeilen-

Unter der Überschrift: "Eine Seite Korrekturen Capital Garant. Der geschlossene Fonds von Ex-Generalbundesanwalt Alexander von Stahl verärgert die Finanzaufsicht" berichtete das Fachmaganzin "Capital" in der jüngsten Ausgabe vom 23.07.2009 wenig positiv über den geschlossenen Fonds der Fondsgesellschaft Capital Garant Ratenfonds.

Bereits der "Vorläufer" des Capital Garant Ratenfonds, der CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG mit Sitz in Augsburg steht bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V. aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte in Jena in der Kritik. Anlass hierzu geben u.a. Befürchtungen der Rechtsanwälte aus Jena zu einer mangelnden Absicherung des Anlegerkapitals. Auch der Brancheninformationsdienst "kapitalmarkt intern" hatte sich in der Vergangenheit kritisch mit dem Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG auseinandergesetzt. Aktuell zahlt der Capital Garantiefonds 02 keine Renditen an seine Fondsanleger mehr aus, seiner Internetseite lässt sich derzeit lediglich noch ein Impressum entnehmen.

Der jetzige Geschäftsführer der Komplementärin des Capital Garant Ratenfonds, Herr Alexander von Stahl, war bereits als juristischer Berater für die CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG tätig und auch deren Gesellschafter. Der weitere Geschäftsführer des Capital Garant Ratenfonds, Herr Rigo Wirsching, ist zugleich als geschäftsführender Kommanditist des Capital Garantiefonds 02 tätig.

Nach den Recherchen des Fachmagazins "Capital" zu dem Capital Garant Ratenfonds bestanden zunächst peinliche Mängel bei der Darstellung in der Vertriebspräsentation, die auf Hinweis der BaFin nun nachträglich ausgemerzt werden mussten. Weitere Kritikpunkte sieht die Redakteurin von "Capital" jedoch auch beim Anlagekonzept des Ratenfonds selbst und verweist u.a. auch auf die prospektierten Verwaltungskosten von insgesamt 45,7 Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit, denen ein Fondsvolumen von Anlegergeldern in Höhe von 49,5 Millionen Euro gegenüber stehen soll.

Als Kommentar heißt es in dem Bericht weiterhin: "Für ein solches Konzept ist eigentlich kein geschlossener Fonds nötig, der etliche Nachteile birgt"

Erstaunen äußert "Capital" in diesem Zusammenhang auch über ein Gütesiegel des "TÜV-Nord" der gerade die Fondsplausibilität mit der Note "sehr gut" bewertet hat und mit dem die Fondsgesellschaft nun wirbt.

Für Vermittler dieser Fondsanlage sollte sich die Frage stellen, ob sie beim Vertrieb des Fondsprodukts ihre Anlageinteressenten zukünftig auf diese negative Pressemitteilung von "Capital" hinweisen müssen, um eine etwaige Beraterhaftung zu vermeiden. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil XI ZR 89/07 vom 07.10.2008) hat zu der Frage bereits Stellung genommen, welche Rolle Negativ-Meldungen in Brancheninformationsdiensten wie kapitalmarkt-intern (k-mi) oder dem "Gerlach-Report" bei der Anlageberatung spielen. Die Bundesrichter sehen zumindest in Einzelfällen Banken in der Pflicht zur entsprechenden Aufklärung der Anlageinteressenten. Ob dies auch für Vermittler Geltung erlangt, bleibt abzuwarten.

Anleger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG sollten nach Auffassung der Rechtsanwälte von MHG ihr weiteres Engagement kritisch hinterfragen. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juli 20, 2009

Die GREEN ENERGY Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG und das Geheimnis um die Jahresabschlüsse

Die Gesellschafterversammlung der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG vom 19.06.2009 liegt nunmehr ein paar Wochen zurück, aber von einer Wendung zum Positiven für die Anleger in dieser Angelegenheit kann nicht gesprochen werden. Eigentlich sollte das Erstellen eines Jahresabschlusses auch für die Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG selbstverständlich sein, doch die Realität sieht wohl anders aus.

Die Jahresabschlüsse für 2007 und 2008 wurden mit großer Spannung erwartet und die Anleger warten heute noch immer! Entweder kann oder will die Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG ihre Jahresabschlüsse nicht vorlegen. Im Bundesanzeiger wurden sie bislang auch nicht veröffentlicht, obwohl sie bereits überfällig sind. Ohne die Jahresabschlüsse ist es den Anlegern als Treuhandkommanditisten nach Auffassung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte kaum möglich, sich einen Überblick von der tatsächlichen finanziellen Situation der Gesellschaft zu verschaffen. Sind die Zahlen etwa so erschreckend, dass sie verheimlicht werden müssen. Jedenfalls beweist die Fondsgesellschaft einmal mehr, dass es ihr nicht darum geht, ihren Anlegern gegenüber transparent zu sein. Das ist ein weiterer gewichtiger Grund, um das Festhalten an diesem Investment zu überdenken.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.

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Samstag, Juli 18, 2009

Quo vadis Cargofresh AG: Ende mit Schrecken?

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende? Die Cargofresh-Anleger sind sich noch nicht ganz einig. Die Gläubiger der EUR 8 Mio.-Anleihe waren mehrheitlich für eine Unterstützung der Gesellschaft, wobei die Anleger der zweiten, deutlich größeren EUR 20 Mio.-Anleihe nicht die erforderliche Mehrheit für die Verringerung der Zinsen und die Stundung der Zinsen aufbrachten.

Die Ahrensburger Cargofresh AG hielt am 13.07.2009 und am 14.07.2009 Gläubigerversammlungen für die Anleger der beiden Anleihen mit einem Emissionsvolumen in Höhe von EUR 8 Mio. (9 % p. a. , Inhaberschuldverschreibung von
2005 / 2010 (WKN A0EY52), Versammlung vom 13.07.2009) und mit einem Emissionsvolumen in Höhe von EUR 20 Mio. (9 % p. a. , Inhaberschuldverschreibung von
2006 / 2012 (WKN A0JQ95), Versammlung vom 14.07.2009) ab.

Bei der ersten Anleihe (EUR 8 Mio., Laufzeitende 2010) stand auf der Gläubigerversammlung vom 13.07.2009 die Verringerung des Vertragszinses von 9% p.a. auf 5% p.a., die Stundung der Zinsen und die Verschiebung des Rückzahlungszeitpunkts vom 30.06.2010 auf den 30.06.2012 zur Debatte. Da die für die Fassung der Beschlüsse erforderliche Anwesenheit von mindestens 50% des Stimmkapitals nicht erreicht worden war, konnte lediglich über die Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung zur Abstimmung über die betreffenden Beschlüsse, abgestimmt werden. Die dann einzuberufende Gläubigerversammlung wäre unabhängig von der Menge des vertretenen Stimmkapitals beschlussfähig gewesen.

Während der Diskussion der Beschlussfassung vertrat der Vorstand der Cargofresh AG, Herr Wich, die Meinung, dass die Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft mit der Krise der Containerschiffahrt als einem möglichen Hauptabnehmer zusammenhänge, es mit der Überwindung der Krise aber sicher bald wieder besser gehen werde.

Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte Matthias Gröpper und Mark Heinemann und Catia Sofia das Neves Sequeira vertraten auf der Gläubigerversammlung für die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Cargofresh AG eine der größten Gläubigergruppen und stellten mehrere kritische Fragen. Dabei standen Alternativen zur Stundung der Zinsen und der Verschiebung des ursprünglichen Rückzahlungszeitpunkts und die Einschätzung des Vorstands zur Prosperität des Unternehmens im Mittelpunkt. Danach hätten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und mehrere Geschäftsbanken die Zwischenfinanzierung zur Entspannung der Liquiditätslage abgelehnt. Die Geschäftsbanken begründeten das mit der unzureichenden Bonität der Gesellschaft. Zudem erklärte Herr Wich, dass er keine zuverlässigen Aussagen zur Durchsetzung des Geschäftskonzepts der Container mit der Technik "Controlled Atmosphere" und zur Steigerung der Nachfrage habe. Zu angeblichen Verhandlungen mit Großinteressenten wollte er in der Öffentlichkeit unter Verweis auf die Wettbewerbssituation keine Angaben machen.

Die BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte fanden die Aussagen unzureichend. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Wir haben auf der Versammlung den Eindruck gewonnen, dass die Banken kein Vertrauen in die Gesellschaft haben und die Sanierung der Gesellschaft mehr oder weniger vom Zufall abhängt. Das ist zu wenig gewesen. Wenn der Vorstand die Cargofresh AG mit der Unterstützung der Anleihe-Gläubiger wieder auf Kurs bringen will, muss er konkrete Sanierungsansätze bringen und die Anleger an möglichen Erfolgen überproportional beteiligen. Das hat er unseres Erachtens an dem Montag nicht getan."

Dessen ungeachtet stimmte die Mehrheit der Anleger für die zweite Gläubigersammlung bei der EUR 8 Mio.-Anleihe. Damit machte sie den Weg für die Abstimmung der Anleger über die im Streit stehenden Punkte (Stundung der Zinsen, Rückzahlung erst 2012) frei.
Bei der zweiten Gläubigerversammlung am 14.07.2009 (EUR 20 Mio.-Anleihe, Laufzeitende 2012) ging es vor allem um die Verringerung des Zinssatzes von 9% p.a. auf 5% p.a. und die Stundung der Zinsen bis 2012. Die Verschiebung der Rückzahlung war wegen einer Besonderheit im Schuldverscheibungsgesetz (Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 04.12.1899, SchVG) zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, weil ausschließlich Beschlüsse mit einer Wirkung von höchstens drei Jahren gefasst werden dürfen, § 11 Abs. 1 SchVG. Der Vorstand räumte aber auf Nachfrage von Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper ein, dass er die Verschiebung des Rückzahlungszeitpunkts zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung bringen könnte.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira: "Bei der zweiten Versammlung waren die Gläubiger der zweiten Anleihe teilweise gegen die Stundung der Zinsen und stimmten klar gegen Beschlüsse. Sie waren noch nicht einmal mit der erforderlichen Mehrheit mit der Einberufung einer weiteren Versammlung einverstanden. Das ist nach unserem Verständnis ein Mißtrauensvotum gegen die Unternehmensführung gewesen."

Die Meinung der Anleger ist konsequent. Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen wesentlichen Teil des Emissionserlöses aus den beiden Anleihen im Gesamtvolumen in Höhe von EUR 28 Mio. verbraucht, ohne ein funktionierendes Unternehmen mit einem oder trotz eines nach Aussage des Vorstands Wich einzigartigen und überzeugenden Technolgiekonzepts aufzubauen. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Da stellt sich schon die Frage, ob es allein an der Wirtschaftskrise gelegen hat. Und wir haben die Tatsache negativ bewertet, dass der Aufsichtsrat bei keiner der beiden Versammlungen zu den richtungsweisenden Beschlussabstimmungen anwesend gewesen ist und noch nicht einmal eine Stellungnahme verlesen ließ. Zudem fehlten Erklärungen des Vorstands zur persönlichen Unterstützung der Gesellschaft, beispielsweise durch einen partiellen Gehaltsverzicht, oder die Honorierung des Engagements der Gläubiger durch eine besondere Bonusvereinbarung, über die die Anleger überproportional an der Rettung der Gesellschaft beteiligt werden könnten. Im Übrigen halten wir es, wohl genauso wie die Banken, für höchst unwahrscheinlich, dass die Gesellschaft 2012 in der Lage ist, die Gesamtforderungen der Anleger in Höhe von mehr als EUR 30 Mio. zu erfüllen. Und dann haben die Anleger wieder dieselben Probleme wie jetzt. Das macht keinen Sinn."

Für die Anleger wird sich kurzfristig nichts ändern. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Sequeira: "Wir gehen davon aus, dass sich die Gesellschaft jetzt ernsthafter nach Alternativen für eine Zwischenfinanzierung umsehen wird und den Anlegern in den nächsten Monaten neue Beschlüsse zur Abstimmung vorlegen wird. Falls das Unternehmen keine neue Wege finden sollte, ist die Insolvenz mit dem Ziel, die Gesellschaft zu sanieren, eine weitere Option."

Und es gab noch eine Randnotiz. Als auf der zweiten Versammlung bekannt wurde, dass sich die Vermittlerin der Anleihen, die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (heute: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) aus Itzehoe durch den ehemaligen Vorstand Nils Petersen vertreten ließ, brandeten die Emotionen hoch. Viele warfen der Vermittlerin vor, nicht richtig über die Risiken aufgeklärt zu haben und die Anleger jetzt allein zu lassen. Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Anlegerkanzlei BGKS Gröpper Köpke kennt die Vorwürfe. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir vertreten mittlerweile über 300 ACCESSIO-Kunden. Viele hatten Cargofresh-Anleihen gekauft. Die meisten berichteten uns, dass sie nicht über das Totalverlustrisiko, die schwierige Veräußerbarkeit und die Zahlung der Rückvergütungen ("Kick-Backs") aufgeklärt wurden. Auf ausdrückliche Nachfrage von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Sequeira zu den Kick-Backs bei der Vermittlung der Anleihen räumte Vorstand Wich nur ein, dass die Cargofresh AG die Vermittlung der Anleihen gegenüber Driver & Bengsch AG provisioniert hätten, aber nicht, in welcher Höhe. Deshalb dürfte auch angesichts der äußerst unklaren Situation bei der Emittentin eine am Erfolg versprechendsten Wege die Inanspruchnahme der Vermittlerin bleiben.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Im Fall Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc. bahnt sich ein großer Kapitalanlagebetrug an.

Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil Inc.: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte beantragen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft und BaFin! Großer Erfolg für den BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte: Der Hintermann der 3 Betrugsfirmen, ein deutscher Staatsbürger, ist ausgemacht. Staatsanwaltschaft Kaiserlautern ermittelt. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Vorgehen gegen mögliche Emissionsbank und Vermittlerhaftung! Wo ist "Helmut Lange"?

Im Fall Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc. bahnt sich ein großer Kapitalanlagebetrug an. Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. wurde z.B. die Gesellschaft "Saxonia Sparkasse Inc." für einen Betrag in Höhe von 20.600,- Euro von einer "U.S. Corporation Services" gekauft, es ist sehr zweifelhaft, ob überhaupt eine solide Geschäftstätigkeit erfolgte.

Anleger berichten inzwischen davon, von den angeblichen Verantwortlichen nach Wien in ein Hotel "Imperial" eingeladen worden zu sein, um sich von der Werthaltigkeit des Investments überzeugen zu können, ein Herr "Dr. Rössler" oder ein Herr "Dr. Reisinger" hätten dann in einem Meeting das Investment vorgestellt, dabei soll angeblich auch der OPEC-Vorsitzende Hr. Kaheli anwesend gewesen sein, auch Flug und Aufenthalt im Hotel seien von den Firmen bezahlt worden. "Voraussichtlich handelte es sich hierbei lediglich um ein groß angelegtes Betrugsmodell, um Anleger zu ködern," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth, "wir raten daher ausdrücklich zum Strafantrag."

Nach Recherchen des BSZ e.V. war die "Saxonia Sparkasse Inc." dabei in Genf lediglich bei dem Büroservice Regus untergebracht und ist gegenwärtig nicht mehr erreichbar, unbestätigten Gerüchten zufolge hat die Züricher Staatsanwaltschaft die "Real Estate & Oil Inc." bereits Anfang des Jahres wieder aus dem Verkehr gezogen. Hauptverantwortlicher dürfte dabei auch, neben anderen Verantwortlichen, ein "Helmut Lange" sein, der teilweise ausdrücklich als Verantwortlicher genannt wird.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die inzwischen Ermittlungen aufgenommen hat und diverse Geschädigte als Zeugen vernommen hat, Akteneinsicht beantragt, ebenso bei der BaFin. Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen, ob im Fall Real Estate & Oil Inc. nicht eventuell eine Emissionsbank in die Haftung genommen werden kann. "Der Name einer bestimmten Bank, die nach Erkenntnissen des BSZ e.V. auch in anderen Fällen teilweise als Emissionsbank auftritt, taucht erstaunlich häufig in dem Fall auf," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Auch wird gerade die Haftung eines Vermittlers geprüft, vor allem eine bestimmte Vermittlerfirma hatte mit den Anlegern teilweise Kontakt aufgenommen.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Juli 16, 2009

Landsbanki Island: zweite Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte vertreten deutsche Anleger auch auf der zweiten Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island. Frist zur Anmeldung der Ansprüche europäischer Anleger endet am 30.10.2009.

Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der Isländischen Landesbank (Landsbank Island) warten weiter vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder.

Die sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befindliche Landesbank Island wird seit dem 07.10.2008 von der Isländischen Finanzaufsichtsbehörde verwaltet. Am 20.02.2009 fand in Reykjavik (Island) die erste Gläubigerversammlung statt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte war in Island vor Ort und vertrat die Interessen der von ihr vertretenen deutschen Anleger.

„Die Versammlung im Februar brachte für die Anleger nur wenig Hoffnung. Die Chancen, das der Bank im Rahmen von Anleihen zur Verfügung gestellte Kapital wieder zu erlangen, sind äußerst gering“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron. Auch die Kommunikation mit den Organen der Landsbanki Island verläuft teilweise sehr schleppend. So wurde der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte trotz mehrfacher Anforderungen bis heute kein offizielles Protokoll über das Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung übermittelt.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger wohl mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter, der die von ihm vertretenen deutschen Anleger auch auf der nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island betreuen wird. Auf dieser weiteren Gläubigerversammlung wird sich nun hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde.

Die Pleite einer europäischen Staatsbank ist einmalig in der jüngsten europäischen Geschichte. Sowohl die EU, als auch die Regierung in Island werden daher hoffentlich bemüht sein, die Schäden möglichst umfassend zu begrenzen.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 30.10.2009. Nach einem der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vorliegenden Schreiben werden im Rahmen des isländischen Moratoriums nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zum 30.10.2009 bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diese Anmeldungen für die von ihr vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren. Es bleibt nun das Ergebnis der weiteren Gläubigerversammlung abzuwarten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Landesbanki Island" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juli 15, 2009

Biogasanlage in Penkun – Anleger sollten Ausstiegsmöglichkeiten prüfen.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt erste Anleger. Fünftausendfünfhundert Anlegern, die ihr Geld in die Biogasanlage „Penkun“ investiert haben, drohen beträchtliche Verluste. Diese Anleger haben sich nämlich mit insgesamt 100 Millionen EURO an der „GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG“ als Kommanditisten beteiligt.

Mit dem Anlegerkapital wurde die „weltgrößte“ Biogasanlage finanziert. Den Anlegern wurden hohe Renditen versprochen. Insgesamt 11% auf das eingesetzte Kapital sollten die Anleger per Anno erhalten. Daraus wird wohl nichts. Dem Fonds droht das Aus, weil die prospektierten Renditen, die letztlich aus der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu zahlenden Einspeisevergütungen resultieren, sich u. a. nach der Größe der Biogasanlage richten.

Der beabsichtigte „Clou“ bei der Biogasanlage in Penkun lag darin, mit 40 Einzelanlagen zu je 500 KW vierzig Mal die höhere Einspeisevergütung für kleinere Einheiten zu kassieren. Nach Auffassung von Experten war dieses Konzept von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da bereits das EEG in der Fassung aus dem Jahre 2004 unmissverständlich klarstellte, dass Umgehungen, die darin zu sehen sind, dass viele Kleinanlagen zu einer großen zusammengefasst werden, um die bei kleineren Einheiten höhere Einspeisevergütung zu kassieren, rechtswidrig sind und die mit dieser rechtswidrigen Regelung bezweckten Rechtsfolgen nicht hervorbringen können.

Dies ergibt sich u. a. aus der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf zu § 3 EEG in der Fassung 2004. Dort heißt es unmissverständlich: „Die Regelung des Abs. 2 dient auch dazu, die dem Gesetzeszweck widersprechende Umgehung der für die Vergütungshöhe geltenden Leistungsschwellen durch Aufteilung in kleinere Einheiten zu verhindern. Dabei soll es darauf ankommen, ob die Stromerzeugung auf dem Einsatz gleichartiger Energieträger (d. h. der jeweiligen Arten von erneuerbaren Energien im Sinne dieses Gesetzes) beruht.“ (BGBL. 2004 I, S. 1918).

Die NAWARO BioEnergie AG als Betreiberin der Biogasanlage in Penkun ist mittlerweile sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor der Clearingstelle für erneuerbare Energien gescheitert. Es bleibt der Eindruck, man wolle von den eigentlichen Ursachen für den drohenden Verlust ablenken: KWAG, Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen, die bereits einige Zeichner des Fonds vertreten, halten diese Taktik für bewusst gewählt, um potentiell verärgerte Anleger von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen abzuhalten: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens: „Uns liegen Informationen vor, nach denen das gesamte Fondskonstrukt von Anfang an nicht funktionieren konnte. Dies liegt nicht nur in der Tatsache begründet, dass der Anlagenbegriff des EEG bewusst umgangen wurde, um eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen, sondern u. a. auch darin, dass der für die Produktion des Biogases notwendige „Input“, nämlich über 300.000 Tonnen Mais und Getreide jährlich in der Region gar nicht zu beschaffen war. Darüber hinaus ist das Konstrukt des Fonds bereits undurchsichtig: Rechtsanwalt Ahrens: „Nach unserer Prüfung fehlt es bereits an der Plausibilität des Prospektes: Bekanntermaßen sind die von der GENO Bioenergie I. errichteten Biogasanlagen an die NAWARO BioEnergie Park »Klarsee« GmbH, das dazugehörige Düngemittelwerk an die NAWARO BioDünger Werk »Klarsee« GmbH, beides Tochterunternehmen der NAWARO BioEnergie AG, verleast worden. Hierbei weist der Prospekt die Besonderheit auf, dass darüber ob die prospektierten Leasingraten von den Betreibern überhaupt erwirtschaftet werden können, keine belastbaren Aussagen gemacht werden. Die Kommanditanteile sind nach unserer Kenntnis über Raiffeisen- und Volksbanken vertrieben worden.

Bei den uns zur Prüfung vorgelegten Vorgängen ist bereits festzustellen, dass eklatante Beratungsfehler im Hinblick auf die vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Vertriebs, mehr als wahrscheinlich sind. Daneben besteht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe eine Verpflichtung des Vertriebs, erhaltene Rückvergütungen, sogenannte Kick-Backs, offenzulegen. Darunter sind Provisionen zu verstehen, die der Vertrieb für die Vermittlung der Beteiligung erhält, die er dem Anleger aber nicht offenbart.“ KWAG liegen Unterlagen vor, aus denen sich eine Provision der Banken, die in den Vertrieb eingeschaltet waren, von 7%-8,15% ergibt. Diese Provisionen sind den Anlegern nicht offenbart worden, obwohl eine diesbezügliche Verpflichtung nach der Rechtssprechung des BGH besteht.

Nach KWAG vorliegenden Einschätzungen von Experten wird der Verlust des eingesetzten Kapitals wahrscheinlich sein, wenn sich an der Auffassung der Justiz im Hinblick auf die zu zahlenden Einspeisevergütungen bei derartigen Anlagen nichts ändert. Ob die Politik dann einen „Rettungsschirm“ bereithalten wird, um das einstige Vorzeigeobjekt und damit das Kapital der Anleger zu retten, bleibt ausgesprochen zweifelhaft.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "GENO Bioenergie Leasingfonds " anzuschließen.

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Dienstag, Juli 14, 2009

HaSpa - erneuter Erfolg für eine Lehman-Anlegerin

Landgericht Hamburg spricht einer weiteren Lehman-Anlegerin Schadensersatzanspruch gegen die Hamburger Sparkasse (HaSpa) zu.

Mit Urteil vom 01.07.2009 (noch nicht rechtskräftig) sprach das Landgericht Hamburg erneut einer Kundin der HaSpa Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman-Zertifikaten zu.

Das Gericht sah es auch in diesem Fall als erwiesen an, dass die Bank ihre aus dem Beratungsvertrag resultierenden Aufklärungspflichten gegenüber ihrer Kundin verletzt hatte: Nach Überzeugung des Gerichts hatte die beklagte HaSpa die Klägerin nicht darüber aufgeklärt, dass sie mit dem Verkauf der Zertifikate an die Klägerin selbst eine Handelsspanne verwirklicht. In den Entscheidungsgründen führt das Gericht hierzu aus, dass die Bank aufgrund des mit dem Bankkunden bestehenden Beratungsvertrages verpflichtet ist, den Bankkunden darüber aufzuklären, ob und in welchem Umfang sie an der dem Kunden nahe gelegten Investition wirtschaftlich teilhat. Das von der Bank verfolgte wirtschaftliche Eigeninteresse sei für den Kunden nämlich dann nicht offensichtlich, wenn der Vertragspartner des Anlagegeschäftes selbst nicht die beratende Bank, sondern ein Dritter ist. Die Verpflichtung zur Offenlegung der für die Bank erzielten Handelsspanne umfasst dabei sowohl die Aufklärung darüber, dass die Bank eine solche realisiert, als auch die Höhe der zu erwartenden Handelsspanne.

„Besonders bemerkenswert ist an dem Urteil“, so BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte „dass es nach Auffassung des Gerichts nicht darauf ankommt, ob die Handelsspanne in ihrer konkreten Höhe geeignet ist, einen Interessenskonflikt bei der Beratung auszulösen, weil etwa die beratende Bank bei alternativen Anlagen mehr verdienen würde“. „Es hat den Anschein“, so Rechtsanwalt Brüllmann weiter, „dass sich hier von Hamburg ausgehend eine für Anleger sehr erfreuliche Entwicklung in der Rechtsprechung zu den Lehman-Fällen abzeichnet“.

Allen betroffenen Lehman-Anlegern rät die Verbraucherzentrale Hamburg dementsprechend auch, „auf Entschädigung zu pochen“. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Verjährungsfrist möglicher Schadensersatzansprüche nur 3 Jahren ab Zeichnung beträgt; geschädigte Anleger sollten daher nicht lange zögern.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Accessio Wertpapierhandelshaus AG: BaFin untersagt Finanzdienstleistungsgeschäft!

Auf die Kunden der Accessio Wertpapierhandelshaus AG kommen weitere schlechte Nachrichten zu.

Nachdem die Beratungsgesellschaft bereits in den letzten Monaten wegen des Vorwurfes der fehlerhaften Anlageberatung in den Schlagzeilen war und deswegen bereits zahlreiche Klagen geschädigter Anleger bei Gericht anhängig sind, wurde nun bekannt, dass auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erste Schritte gegen das Wertpapierhandelshaus eingeleitet hat.

Wie Accessio selbst in seinem Konzernabschlussbericht für das Jahr 2008 vermeldet, hat die BaFin Anfang des Jahres 2009 ein förmliches Anhörungsverfahren gegen die Gesellschaft eingeleitet. Obwohl Accessio in der Folgezeit seine Argumente vorbringen konnte, ließ sich die BaFin, zu deren Aufgaben die Gewährleistung eines funktionierenden und integeren Finanzsystems gehört, hiervon nicht überzeugen. Vielmehr untersagte sie vor kurzem Accessio die Weiterführung des Platzierungsgeschäftes und die Erbringung von Finanzdienstleistungen.

„Hiergegen hat Accessio zwar Widerspruch eingelegt, sollte das Verbot der BaFin allerdings bestandskräftig werden,“ erklärt Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat dies den endgültigen Verlust der Erlaubnis von Finanzdienstleistungen zur Folge. Was dies für die Kunden von Accessio bedeutet, bleibt abzuwarten.“

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Commerzbank muss Anlegern rund eine Million Euro Schadenersatz leisten.

Mit Geldern aus VIP-Medienfonds soll in Prozessfinanzierung investiert und ein Film über die anschließenden Verfahren finanziert werden.

Seit dem 1. Juli 2009 verurteilten Landgerichte in München, Frankfurt und Hamburg die Commerzbank AG zu Schadenersatzzahlungen an Anleger der VIP-Medienfonds in Höhe von rund einer Million Euro. Einem Anleger sprach die 31. Kammer des LG Frankfurt in einem Urteil vom 9.7.2009 (Az. 31 O 317/08) eine Schadenersatzzahlung von rund 440.000 Euro zu, sowie weitere rund 80.000 Euro als entgangenen Gewinn. Dabei stützt sich das Landgericht wie auch die anderen Gerichte in seiner Begründung unter anderem auch auf die sogenannte „kick-back“-Rechtsprechung des BGH.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG, welche die oben genannten Urteile erstritten hat: „Jeder Anleger, der eine Beratung durch die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der VIP-Medienfonds darlegen kann, hat inzwischen beste Chancen, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Siege der Commerzbank in diesen Verfahren darf man heute wohl als aus der Reihe fallende Ausnahmen bezeichnen, die aber in der Regel von den Oberlandesgerichten korrigiert werden. Hierbei lassen sich die Erfolgsaussichten mit über 90 Prozent als durchaus positiv bezeichnen.“

Damit auch die VIP-Anleger in den Genuss dieser Rechtsprechung kommen, die bisher aus Kostengründen den Gerichtsweg gescheut haben, hat Rechtsanwalt Gieschen auf den Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds am 9. und 10. Juli in München einen außergewöhnlichen Vorschlag unterbreitet. In den Fonds sind noch größere Millionenbeträge vorhanden, die aus abgebrochenen Projekten zurückgeflossen sind. Über die Re-Investition dieser Gelder müssen jetzt die Anleger entscheiden. Hierzu hat die Geschäftsführung Alternativen von Festgeldanlage bis Unternehmensanleihen vorgestellt.

Gieschen: „Gesellschaftszweck ist die Investition in Filme. Will man das vorhandene Geld sinnvoll anlegen, ohne den Gesellschaftszweck zu ändern, bietet sich an, mit den Geldern einen Dokumentarfilm über die juristischen Auseinandersetzungen rund um die VIP-Medienfonds und die Rolle der beteiligten Banken zu drehen. Statt der üblichen Budgetposten wie Kulissenbau oder Schauspielergehälter könnte ein Budgetposten ‚Prozessfinanzierung’ aufgenommen werden. Dann können die Gerichtsverfahren mit den Fondsgeldern geführt und das ganze von Kamerateams begleitet werden. So zwingen wir die beteiligten Banken mit ‚Massenverfahren’ in Vergleichsgespräche.“

Gegen die HypoVereinsbank, die bei VIP 4 eine obligatorische Fremdfinanzierung von rund 45 Prozent des Zeichnungskapitals übernommen hat, lässt sich so zum Beispiel ein „Sammelverfahren“ für 2.000 Anleger mit einem Streitwert von 100 Millionen Euro führen, das mit einem Kostenrisiko von rund 850.000 Euro verbunden wäre. „Dafür reichen die in den Fonds vorhandenen Gelder ohne Weiteres aus und es lassen sich noch Hunderte von Einzelverfahren gegen die Commerzbank finanzieren. Eine sinnvollere Anlage der Gelder kann ich mir im Moment nicht vorstellen“, erklärt Gieschen.

Wie das oben genannte Beispiel zeigt, erhalten Anleger dann nicht nur eingezahltes Kapital zurück, sondern auch eine beträchtliche Zahlung als Kompensation für entgangenen Gewinn. Gieschen hierzu: „Wir erreichen für die Anleger durchschnittlich Ergebnisse von 110-120 Prozent bezogen auf das gezeichnete Kapital.“ Vergleicht man dies mit den aktuellen Prognosen der VIP-Geschäftsführung, die zum Beispiel für den VIP-4-Fonds einen Verlust von über 40 Prozent des eingezahlten Kapitals voraussagen, lässt sich schnell der wirtschaftliche Sinn solcher Prozesse erkennen. Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Gieschen: „Momentan ergehen Urteile gegen die Commerzbank fast im Stundentakt. Allein im Monat Juli werden von unserer Kanzlei 90 Gerichtstermine in dieser Angelegenheit vor den Landgerichten Hamburg, Frankfurt und München wahrgenommen. In vielen Fällen liegen uns schon Hinweisbeschlüsse der Gerichte vor, aus denen sich ergibt, dass auch dort mit anlegerfreundlichen Entscheidungen zu rechnen ist. Daher dürfen sich Drehbuchautoren und Dokumentarfilmer gerne bei mir melden.“

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "VIP" anzuschließen.

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