Dienstag, Juli 28, 2009

CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG: -auch der "Nachfolger" Capital Garant Ratenfonds sorgt für negative Schlagzeilen-

Unter der Überschrift: "Eine Seite Korrekturen Capital Garant. Der geschlossene Fonds von Ex-Generalbundesanwalt Alexander von Stahl verärgert die Finanzaufsicht" berichtete das Fachmaganzin "Capital" in der jüngsten Ausgabe vom 23.07.2009 wenig positiv über den geschlossenen Fonds der Fondsgesellschaft Capital Garant Ratenfonds.

Bereits der "Vorläufer" des Capital Garant Ratenfonds, der CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG mit Sitz in Augsburg steht bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V. aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte in Jena in der Kritik. Anlass hierzu geben u.a. Befürchtungen der Rechtsanwälte aus Jena zu einer mangelnden Absicherung des Anlegerkapitals. Auch der Brancheninformationsdienst "kapitalmarkt intern" hatte sich in der Vergangenheit kritisch mit dem Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG auseinandergesetzt. Aktuell zahlt der Capital Garantiefonds 02 keine Renditen an seine Fondsanleger mehr aus, seiner Internetseite lässt sich derzeit lediglich noch ein Impressum entnehmen.

Der jetzige Geschäftsführer der Komplementärin des Capital Garant Ratenfonds, Herr Alexander von Stahl, war bereits als juristischer Berater für die CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG tätig und auch deren Gesellschafter. Der weitere Geschäftsführer des Capital Garant Ratenfonds, Herr Rigo Wirsching, ist zugleich als geschäftsführender Kommanditist des Capital Garantiefonds 02 tätig.

Nach den Recherchen des Fachmagazins "Capital" zu dem Capital Garant Ratenfonds bestanden zunächst peinliche Mängel bei der Darstellung in der Vertriebspräsentation, die auf Hinweis der BaFin nun nachträglich ausgemerzt werden mussten. Weitere Kritikpunkte sieht die Redakteurin von "Capital" jedoch auch beim Anlagekonzept des Ratenfonds selbst und verweist u.a. auch auf die prospektierten Verwaltungskosten von insgesamt 45,7 Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit, denen ein Fondsvolumen von Anlegergeldern in Höhe von 49,5 Millionen Euro gegenüber stehen soll.

Als Kommentar heißt es in dem Bericht weiterhin: "Für ein solches Konzept ist eigentlich kein geschlossener Fonds nötig, der etliche Nachteile birgt"

Erstaunen äußert "Capital" in diesem Zusammenhang auch über ein Gütesiegel des "TÜV-Nord" der gerade die Fondsplausibilität mit der Note "sehr gut" bewertet hat und mit dem die Fondsgesellschaft nun wirbt.

Für Vermittler dieser Fondsanlage sollte sich die Frage stellen, ob sie beim Vertrieb des Fondsprodukts ihre Anlageinteressenten zukünftig auf diese negative Pressemitteilung von "Capital" hinweisen müssen, um eine etwaige Beraterhaftung zu vermeiden. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil XI ZR 89/07 vom 07.10.2008) hat zu der Frage bereits Stellung genommen, welche Rolle Negativ-Meldungen in Brancheninformationsdiensten wie kapitalmarkt-intern (k-mi) oder dem "Gerlach-Report" bei der Anlageberatung spielen. Die Bundesrichter sehen zumindest in Einzelfällen Banken in der Pflicht zur entsprechenden Aufklärung der Anlageinteressenten. Ob dies auch für Vermittler Geltung erlangt, bleibt abzuwarten.

Anleger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG sollten nach Auffassung der Rechtsanwälte von MHG ihr weiteres Engagement kritisch hinterfragen. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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