Montag, August 31, 2009

Prozessfinanzierung für VIP-4-Anleger

Klagen ohne eigenes Risiko / Angebot der AnwVS bietet Anlegern mit Unterstützung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG neue Möglichkeiten.

Die Anwaltliche Verrechnungsstelle (AnwVS.de) bietet mit Unterstützung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Anlegern, die in den Medienfonds VIP 4 investiert haben, eine spezielle Möglichkeit zur Prozesskostenfinanzierung. Diese ermöglicht den Fondsanlegern eine Klage ohne eigenes Kostenrisiko. Wird der Prozess verloren, trägt die AnwVS alle Kosten. Gewinnt der Investierende das Verfahren, erhält die AnwVS eine Erfolgsbeteiligung von 10 Prozent der Zeichnungssumme. Das attraktive Angebot basiert auf den sehr positiven Erfolgsaussichten. Die BSZ Anlegerschutzkanzlei bemüht sich nach wie vor intensiv um eine außergerichtliche Lösung. Größtes Hindernis für einen Vergleich war bisher, dass viele der Anleger aus Kostenrisiken von einem gerichtlichen Vorgehen absahen – dieser Stein ist nun aus dem Weg geräumt.

Mit Annahme dieser Prozesskostenfinanzierung klagen Anleger ohne eigenes Kostenrisiko gegen die am Vertrieb beteiligten Berater (im Wesentlichen die Commerzbank AG) sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG. Das bedeutet, dass sie selbst dann kein eigenes Geld einsetzen müssen, wenn sie den Prozess verlieren sollten. Die AnwVS trägt Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten in voller Höhe. Neben der Klage umfasst das Angebot auch das außergerichtliche Vorgehen. Finanziert werden nur Klagen von Anlegern, die bisher noch keine gerichtlichen Verfahren in Gang gebracht haben. Weiterhin gilt es nur für VIP-4-Investierte, die nicht von anderen Kanzleien betreut werden, da eine Vertretung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Voraussetzung ist. Das Angebot gilt bis zum 15. September 2009 und ist derzeit auf maximal 500 Finanzierungszusagen begrenzt. Bei vielen Nachfragen mit hohem Streitwert kann sich die Anzahl noch weiter verringern.

Ziel dieser Prozesskostenfinanzierung ist, Anlegern die aus Kostengründen von rechtlichen Schritten absehen, eine Alternative aufzuzeigen. Rechnerisch beweist das Angebot seine Qualität: Nach derzeitigen Rückzahlungsprognosen der Fondsgeschäftsführung können Anleger im Jahr 2014 mit der Auszahlung von rund 58 Prozent des Eingezahlten Eigenkapitals rechnen. Dies ist aber nur eine Prognose und stellt aus der Sicht der Kanzlei KWAG den „best case“ dar. Der „worst case“ bedeutet: Steuerschäden, vollständiger Verlust des Eigenkapitals und eine Nachschusspflicht in Höhe von 80% der Nominalbeteiligung.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG hat sich in den letzen Monaten intensiv um eine außergerichtliche Lösung bemüht und ist nach wie vor zuversichtlich, eine solche Gesamtlösung mittel- bis langfristig zu erreichen. Um noch mehr Anleger zum Klageschritt zu ermutigen, ist das aktuelle Angebot nur zu begrüßen. Anleger, die selbst klagen, sind unabhängig von einem Gesamtvergleich und damit auch von der Untätigkeit vieler Anleger. Zudem werden in den Einzelverfahren in der Regel bessere Vergleiche erreicht. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP 4 gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen. Mit der „Widerrufsmöglichkeit“ für die Zwangsdarlehen bei der HVB wurde darüber hinaus ein weiterer Weg entwickelt, mit dem sich Ansprüche gegen die HVB durchsetzen lassen. Erste Verfahren laufen auch hier und für Oktober wird mit den ersten Entscheidungen gerechnet.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VIP" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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