Donnerstag, Juli 16, 2009

Landsbanki Island: zweite Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte vertreten deutsche Anleger auch auf der zweiten Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island. Frist zur Anmeldung der Ansprüche europäischer Anleger endet am 30.10.2009.

Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der Isländischen Landesbank (Landsbank Island) warten weiter vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder.

Die sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befindliche Landesbank Island wird seit dem 07.10.2008 von der Isländischen Finanzaufsichtsbehörde verwaltet. Am 20.02.2009 fand in Reykjavik (Island) die erste Gläubigerversammlung statt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte war in Island vor Ort und vertrat die Interessen der von ihr vertretenen deutschen Anleger.

„Die Versammlung im Februar brachte für die Anleger nur wenig Hoffnung. Die Chancen, das der Bank im Rahmen von Anleihen zur Verfügung gestellte Kapital wieder zu erlangen, sind äußerst gering“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron. Auch die Kommunikation mit den Organen der Landsbanki Island verläuft teilweise sehr schleppend. So wurde der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte trotz mehrfacher Anforderungen bis heute kein offizielles Protokoll über das Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung übermittelt.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger wohl mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter, der die von ihm vertretenen deutschen Anleger auch auf der nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island betreuen wird. Auf dieser weiteren Gläubigerversammlung wird sich nun hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde.

Die Pleite einer europäischen Staatsbank ist einmalig in der jüngsten europäischen Geschichte. Sowohl die EU, als auch die Regierung in Island werden daher hoffentlich bemüht sein, die Schäden möglichst umfassend zu begrenzen.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 30.10.2009. Nach einem der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vorliegenden Schreiben werden im Rahmen des isländischen Moratoriums nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zum 30.10.2009 bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diese Anmeldungen für die von ihr vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren. Es bleibt nun das Ergebnis der weiteren Gläubigerversammlung abzuwarten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Landesbanki Island" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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