Keine guten Nachrichten erhalten derzeit die Anleger, die sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben. Die Gesellschaft, die sich mit 31 % an der Robert Straub GmbH aus Biberach beteiligte, informierte ihre Anleger zuletzt in einem Rundschreiben über die desolate Situation. Grund hierfür ist die Insolvenz der Robert Straub GmbH, welche nach Ansicht des Geschäftsführers, Herrn Andreas Opitz, nur noch eine Liquidation der ALAG offen lasse.
Am bittersten sind diejenigen Anleger betroffen, die ihre Einlage bis heute noch nicht voll erbracht haben. Diese werden wohl trotz der Liquidation aufgefordert, die nicht eingezahlten oder zurück erhaltenen Mittel an die ALAG zu zahlen bzw. zurück zu erstatten. Diese Verpflichtung - so die Geschäftsführung lapidar – ergebe sich aus dem jeweils mit dem Anleger geschlossenen Vertrag.
Die BSZ e.V Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut bereits eine ganze Reihe von geschädigten ALAG-Anlegern. Spätestens jetzt, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert „ist daher zu empfehlen, sich im Hinblick auf die weiteren Möglichkeiten zu informieren. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Am bittersten sind diejenigen Anleger betroffen, die ihre Einlage bis heute noch nicht voll erbracht haben. Diese werden wohl trotz der Liquidation aufgefordert, die nicht eingezahlten oder zurück erhaltenen Mittel an die ALAG zu zahlen bzw. zurück zu erstatten. Diese Verpflichtung - so die Geschäftsführung lapidar – ergebe sich aus dem jeweils mit dem Anleger geschlossenen Vertrag.
Die BSZ e.V Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut bereits eine ganze Reihe von geschädigten ALAG-Anlegern. Spätestens jetzt, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert „ist daher zu empfehlen, sich im Hinblick auf die weiteren Möglichkeiten zu informieren. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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