Weiterer Erfolg für den BSZ e.V.: BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelingt nach Klageerfolg vor LG Potsdam erfolgreicher Vergleich für Lehman-Geschädigte gegen Frankfurter Sparkasse!
Nachdem der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth am 24.06.2009 ein Urteil gegen die Postbank vor dem Landgericht Potsdam gelungen ist, in der die Postbank zu 100 % Schadensersatz an die dortigen Kläger in Höhe von 38.850,- € verurteilt wurde (Urteil des LG Potsdam vom 24.06.2009, Az.. 8 O 61/09, noch nicht rechtskräftig), ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen ein weiterer Erfolg gegen die Frankfurter Sparkasse gelungen:
Gemäß einer im August 2009 geschlossenen „Kulanzregelung“, die nach Klageeinreichung für eine andere Anlegerin vor dem zuständigen Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-19 O 193/09) geschlossen wurde, verpflichtete sich die Frankfurter Sparkasse dazu, der Klägerin, die einen Schaden in Höhe von ca. 42.000,- € durch das Lehman Brothers „Twin Win“-Zertifikat zu verschmerzen hatte, der dortigen Klägerin einen Betrag in Höhe von 25.429,44 € zu erstatten, was ca. 60 % des Schadensbetrages entspricht, gegen Aufhebung der gerichtlichen Kosten und mit der Verpflichtung der Klagerücknahme.
Interessant ist dabei, dass es sich nicht um eine sehr konservative Anlegerin handelte, sondern um eine nicht unerfahrene Anlegerin, die durchaus Erfahrungen in Wertpapiergeschäften bis hin zu Aktienfonds hatte. Die in den Lehman-Zertifikaten angelegten Mittel stammten im dortigen Fall auch aus dem gewinnbringenden Verkauf eines Vorgängerproduktes.
Interessant ist dabei auch, dass die Lehman-Zertifikate laut Kulanzregelung im Besitz der dortigen Anlegerin verbleiben, so dass, sofern eine Insolvenzquote zu erzielen sein sollte (seriöse Prognosen hierzu sind noch nicht möglich), auch hiermit die Kompensationsquote der dortigen Anlegerin nochmals ansteigen könnte.
Laut Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, der das Verfahren im dortigen Fall geführt hatte, „zeigt sich hiermit erneut, dass für Geschädigte durchaus vernünftige Lösungen möglich sind, wenn man hartnäckig bleibt.“ Zwar ist es natürlich auch nicht ausgeschlossen, dass bei einem Urteil 100 % Entschädigung möglich gewesen wären. „Allerdings ist davon auszugehen, dass die Bank in einem derartigen Fall sofort in Berufung gehen würde und der Geschädigte somit durch 2 oder 3 Instanzen klagen müsste, mit allen verbleibenden Kosten- und Zeitrisiken, denn ein zweitinstanzliches Urteil liegt bisher in Sachen Lehman-Brothers-Zertifikate noch nicht vor,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Auch in einigen anderen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen gelungen, im Vergleichswege Entschädigungen zwischen ca. 45 % und, bei kleineren Schadenssummen, 100 % zu erzielen, so dass eine Prüfung der Möglichkeiten auf jeden Fall sinnvoll erscheint.
Der BSZ e.V. prüft dabei für Geschädigte, ob im Wege von Einzelklagen vorgegangen werden sollte. Da viele Geschädigte Kostenrisiken scheuen, bietet der BSZ e.V. Geschädigten auch über die BSZ e.V.-Kanzlei Ansay an, ein Vorgehen im Rahmen einer streitgenössischen Klage, einer sog. „Sammelklage“, zu prüfen, sofern sinnvoll. Der Vorteil hierbei: Eine erhebliche Kostenersparnis gegenüber einer Einzelklage.
Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers“-Zertifikate anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Nachdem der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth am 24.06.2009 ein Urteil gegen die Postbank vor dem Landgericht Potsdam gelungen ist, in der die Postbank zu 100 % Schadensersatz an die dortigen Kläger in Höhe von 38.850,- € verurteilt wurde (Urteil des LG Potsdam vom 24.06.2009, Az.. 8 O 61/09, noch nicht rechtskräftig), ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen ein weiterer Erfolg gegen die Frankfurter Sparkasse gelungen:
Gemäß einer im August 2009 geschlossenen „Kulanzregelung“, die nach Klageeinreichung für eine andere Anlegerin vor dem zuständigen Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-19 O 193/09) geschlossen wurde, verpflichtete sich die Frankfurter Sparkasse dazu, der Klägerin, die einen Schaden in Höhe von ca. 42.000,- € durch das Lehman Brothers „Twin Win“-Zertifikat zu verschmerzen hatte, der dortigen Klägerin einen Betrag in Höhe von 25.429,44 € zu erstatten, was ca. 60 % des Schadensbetrages entspricht, gegen Aufhebung der gerichtlichen Kosten und mit der Verpflichtung der Klagerücknahme.
Interessant ist dabei, dass es sich nicht um eine sehr konservative Anlegerin handelte, sondern um eine nicht unerfahrene Anlegerin, die durchaus Erfahrungen in Wertpapiergeschäften bis hin zu Aktienfonds hatte. Die in den Lehman-Zertifikaten angelegten Mittel stammten im dortigen Fall auch aus dem gewinnbringenden Verkauf eines Vorgängerproduktes.
Interessant ist dabei auch, dass die Lehman-Zertifikate laut Kulanzregelung im Besitz der dortigen Anlegerin verbleiben, so dass, sofern eine Insolvenzquote zu erzielen sein sollte (seriöse Prognosen hierzu sind noch nicht möglich), auch hiermit die Kompensationsquote der dortigen Anlegerin nochmals ansteigen könnte.
Laut Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, der das Verfahren im dortigen Fall geführt hatte, „zeigt sich hiermit erneut, dass für Geschädigte durchaus vernünftige Lösungen möglich sind, wenn man hartnäckig bleibt.“ Zwar ist es natürlich auch nicht ausgeschlossen, dass bei einem Urteil 100 % Entschädigung möglich gewesen wären. „Allerdings ist davon auszugehen, dass die Bank in einem derartigen Fall sofort in Berufung gehen würde und der Geschädigte somit durch 2 oder 3 Instanzen klagen müsste, mit allen verbleibenden Kosten- und Zeitrisiken, denn ein zweitinstanzliches Urteil liegt bisher in Sachen Lehman-Brothers-Zertifikate noch nicht vor,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Auch in einigen anderen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen gelungen, im Vergleichswege Entschädigungen zwischen ca. 45 % und, bei kleineren Schadenssummen, 100 % zu erzielen, so dass eine Prüfung der Möglichkeiten auf jeden Fall sinnvoll erscheint.
Der BSZ e.V. prüft dabei für Geschädigte, ob im Wege von Einzelklagen vorgegangen werden sollte. Da viele Geschädigte Kostenrisiken scheuen, bietet der BSZ e.V. Geschädigten auch über die BSZ e.V.-Kanzlei Ansay an, ein Vorgehen im Rahmen einer streitgenössischen Klage, einer sog. „Sammelklage“, zu prüfen, sofern sinnvoll. Der Vorteil hierbei: Eine erhebliche Kostenersparnis gegenüber einer Einzelklage.
Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers“-Zertifikate anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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