Anleger berichten, dass halbjährliche Zinszahlungen ausbleiben! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte warnten frühzeitig vor dubiosem Angebot! Schadensersatzmöglichkeiten prüfen!
Beim BSZ e.V. melden sich die ersten besorgten Anleger, die in Anleihen der GlobalSwissCapital AG investiert hatten und das Angebot der Astoria Capital AG mit angeblichem Sitz auf den Marschall-Inseln angenommen hatten, und berichten davon, dass die Astoria Capital AG die versprochenen halbjährigen Zinsen nicht ausbezahlt hätte!
Nach der Insolvenz der GlobalSwissCapital AG wurden Anlegern verstärkt Aufkaufangebote gemacht: So machte eine „Astoria Capital AG“ mit –angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz, den Anlegern das Angebot, ihnen ihre wertlosen Inhaberteilschuldverschreibungen zum Nennwert, also zum eingesetzten Geldbetrag, abzukaufen.
Das Angebot der Astoria Capital AG ließ zahlreiche Fragen offen: Zunächst war nicht erkennbar, wer hinter der „Astoria Capital AG“ stecken sollte, unterschrieben wurden die dem BSZ e.V. vorliegenden Angebote mit „President“ und „Vice Präsident“, wobei die Namen nicht zu entziffern waren.
„Die Astoria Capital AG gab auch nicht auf ihren Geschäftsbriefen die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und alle Vorstandsmitglieder an, gem. § 80 Aktiengesetz zwingende Vorschriften, was weitere Zweifel hervor rief. Das Angebot hatte weitere Haken für die Anleger, z.B. ist nicht bekannt, ob die Astoria Capital AG, wenn es sie denn geben sollte, überhaupt genügend Geld hat, um die Anleger auch wirklich auszubezahlen, Angaben zum Stammkapital der Gesellschaft sind nicht zu finden, die jetzt von Anlegern berichteten ausbleibenden Zinszahlungen sind als Alarmsignal zu werten.
Mitglieder des BSZ e.V. waren frühzeitig vor diesem unseriösen und dubiosen Angebot der Astoria Capital AG gewarnt, bereits frühzeitig rieten der BSZ e.V. bzw. die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zur äußersten Vorsicht bei dem Angebot:
Bereits in der Ausgabe des „Kapitalanleger-Echo“ im BSZ e.V. vom 01.02.2008, also vor über einem Jahr, riet „BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth zur „Vorsicht vor dem Angebot der Astoria Capital AG“, in der Ausgabe vom 10.03.2008 riet Dr. Späth noch einmal „Finger weg von Übernahmeangebot von den Marschallinseln“ und äußerte die Befürchtung, dass Anlegern hier erneut ein unseriöses Angebot unterbreitet werden sollte, Bedenken, die durch die von Anlegern berichtete Nichtausbezahlung der Zinsen verstärkt werden.
Die größte Falle lauert nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth in den Auszahlungsbedingungen, denn der Anlagebetrag soll den einzelnen Anlegern erst in den Jahren 2011 bis 2013 ausbezahlt werden. „Merkwürdiger Weise soll das Geld erst zu einem Zeitpunkt ausbezahlt werden, zu dem sämtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären.“ Sollte dann das Geld von der Astoria Capital AG nicht ausbezahlt werden, so dürfte es für einen Anleger fast chancenlos sein, wenn er seine Ansprüche auf den Marschall-Inseln durchzusetzen versucht.
Betroffene, die das Angebot der Astoria Capital AG angenommen haben, sollten daher unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen, auch Anleger, die nur die Anlagen bei der GSC AG gezeichnet haben, sollten ihre Schadensersatzmöglichkeiten prüfen: Die Chancen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Global Swiss Capital AG dürften in der Regel als gut zu bezeichnen sein:
Nachdem das Landgericht Konstanz, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth vor kurzem in einem Verfahren gelungen ist, für einen Anleger, der einen Schaden von ca. 3.000,- € erlitten hatte, einen Vergleich mit einem Haftungsgegner (nicht dem Vermittler) zu schließen, wonach der Anleger von seinem Schaden über 70 % ersetzt erhält, verurteilte nun auch Ende Januar 2009 die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Der Berater hatte Inhaber-Teilschuldverschreibungen der GSC (Classic-Line und Premium-Line) vermittelt.
Zahlreiche weitere Verfahren vor diversen Landgerichten in ganz Deutschland werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zur Zeit betreut.
Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte.
Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der vor mehreren Wochen versandten Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen und sich über Ihre Erfolgsaussichten informieren lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Beim BSZ e.V. melden sich die ersten besorgten Anleger, die in Anleihen der GlobalSwissCapital AG investiert hatten und das Angebot der Astoria Capital AG mit angeblichem Sitz auf den Marschall-Inseln angenommen hatten, und berichten davon, dass die Astoria Capital AG die versprochenen halbjährigen Zinsen nicht ausbezahlt hätte!
Nach der Insolvenz der GlobalSwissCapital AG wurden Anlegern verstärkt Aufkaufangebote gemacht: So machte eine „Astoria Capital AG“ mit –angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz, den Anlegern das Angebot, ihnen ihre wertlosen Inhaberteilschuldverschreibungen zum Nennwert, also zum eingesetzten Geldbetrag, abzukaufen.
Das Angebot der Astoria Capital AG ließ zahlreiche Fragen offen: Zunächst war nicht erkennbar, wer hinter der „Astoria Capital AG“ stecken sollte, unterschrieben wurden die dem BSZ e.V. vorliegenden Angebote mit „President“ und „Vice Präsident“, wobei die Namen nicht zu entziffern waren.
„Die Astoria Capital AG gab auch nicht auf ihren Geschäftsbriefen die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und alle Vorstandsmitglieder an, gem. § 80 Aktiengesetz zwingende Vorschriften, was weitere Zweifel hervor rief. Das Angebot hatte weitere Haken für die Anleger, z.B. ist nicht bekannt, ob die Astoria Capital AG, wenn es sie denn geben sollte, überhaupt genügend Geld hat, um die Anleger auch wirklich auszubezahlen, Angaben zum Stammkapital der Gesellschaft sind nicht zu finden, die jetzt von Anlegern berichteten ausbleibenden Zinszahlungen sind als Alarmsignal zu werten.
Mitglieder des BSZ e.V. waren frühzeitig vor diesem unseriösen und dubiosen Angebot der Astoria Capital AG gewarnt, bereits frühzeitig rieten der BSZ e.V. bzw. die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zur äußersten Vorsicht bei dem Angebot:
Bereits in der Ausgabe des „Kapitalanleger-Echo“ im BSZ e.V. vom 01.02.2008, also vor über einem Jahr, riet „BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth zur „Vorsicht vor dem Angebot der Astoria Capital AG“, in der Ausgabe vom 10.03.2008 riet Dr. Späth noch einmal „Finger weg von Übernahmeangebot von den Marschallinseln“ und äußerte die Befürchtung, dass Anlegern hier erneut ein unseriöses Angebot unterbreitet werden sollte, Bedenken, die durch die von Anlegern berichtete Nichtausbezahlung der Zinsen verstärkt werden.
Die größte Falle lauert nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth in den Auszahlungsbedingungen, denn der Anlagebetrag soll den einzelnen Anlegern erst in den Jahren 2011 bis 2013 ausbezahlt werden. „Merkwürdiger Weise soll das Geld erst zu einem Zeitpunkt ausbezahlt werden, zu dem sämtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären.“ Sollte dann das Geld von der Astoria Capital AG nicht ausbezahlt werden, so dürfte es für einen Anleger fast chancenlos sein, wenn er seine Ansprüche auf den Marschall-Inseln durchzusetzen versucht.
Betroffene, die das Angebot der Astoria Capital AG angenommen haben, sollten daher unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen, auch Anleger, die nur die Anlagen bei der GSC AG gezeichnet haben, sollten ihre Schadensersatzmöglichkeiten prüfen: Die Chancen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Global Swiss Capital AG dürften in der Regel als gut zu bezeichnen sein:
Nachdem das Landgericht Konstanz, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth vor kurzem in einem Verfahren gelungen ist, für einen Anleger, der einen Schaden von ca. 3.000,- € erlitten hatte, einen Vergleich mit einem Haftungsgegner (nicht dem Vermittler) zu schließen, wonach der Anleger von seinem Schaden über 70 % ersetzt erhält, verurteilte nun auch Ende Januar 2009 die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Der Berater hatte Inhaber-Teilschuldverschreibungen der GSC (Classic-Line und Premium-Line) vermittelt.
Zahlreiche weitere Verfahren vor diversen Landgerichten in ganz Deutschland werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zur Zeit betreut.
Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte.
Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der vor mehreren Wochen versandten Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen und sich über Ihre Erfolgsaussichten informieren lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt