Montag, Februar 09, 2009

Schadensersatzansprüche gegen 313 music JWP AG ?

Aufgrund von unrichtigen Darstellungen der Lage des Unternehmens könnten geschädigten Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen.

Dies ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Darin wird unter anderem bemängelt, dass Jahresabschlüsse nicht korrekt ermittelt wurden. Allerdings könnten Pflichtverletzungen schon verjährt sein. Insofern wird zu prüfen sein, ob die ehemaligen Vorstände Jack White und Frank Nußbaum für diese Pflichtverletzungen haften.

Nach Auffassung von BSZ® e.V. Vertrauensanwälten sollten betroffen Kapitalanleger ihre möglichen Ansprüche unverzüglich von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, um verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „313 music JWP AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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