Zertifikate von Lehman Brothers unterliegen nicht der Einlagensicherung! Chancen für (außer)gerichtliche Lösungen nutzen! In einigen Fällen droht Verjährung! BSZ® e.V. fordert Verlängerung von Verjährungsfristen!
Diversen Medienberichten zufolge hat die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Entschädigungsfall für die Lehman Brothers Bankhaus AG festgestellt. Leider zeigt sich, dass diese Tatsache, die zunächst Hoffnungen wecken mag, den Geschädigten von Lehman Brothers-Zertifikaten nichts bringt, da die Zertifikate von der US-amerikanischen Muttergesellschaft oder ausländischen Tochtergesellschaften von Lehman Brothers ausgegeben wurden. Zertifikate unterliegen auch generell nicht der deutschen Einlagensicherung. „Dies wurde vielen Anlegern aber nicht mitgeteilt, sondern diese teilweise in dem Glauben gelassen, dass ihre Anlage wenigstens in Höhe von 20.000,- € geschützt sei,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Eine Entschädigung über die Einlagensicherung ist somit nicht möglich.
Ca. 6 Wochen nach der Insolvenz der Investmentbank „Lehman Brothers“ sind viele der vermutlich ca. 50.000 Geschädigten immer noch fassungslos und können nicht glauben, dass ihnen, wie vielfach von ihrem jeweiligen Berater versprochen, statt sicheren Papieren, bei der eine Rückzahlung des Kapitals zum Laufzeitende zu 100% erfolgen werde und somit „überhaupt nichts passieren kann“, in Wirklichkeit durchaus riskante Papiere verkauft wurden, bei denen der jeweilige Bankberater vermutlich oftmals mehr an seine eigene Provision gedacht haben dürfte als an die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage und somit das Risiko oftmals zum Teil oder komplett ausgeblendet wurde.
Viele Geschädigte sitzen nun auf diesen vermutlich wertlosen Lehman-Zertifikaten und müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass es sehr unsicher ist, ob in dem jeweiligen Insolvenzverfahren noch Gelder zurückgeführt werden können. Der BSZ® e.V. hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Geschädigte oftmals durchaus gute Chancen auf Schadensersatz haben dürften, da die Beratung oftmals weder anlage- noch anlegergerecht war. Oftmals sind die Lehman-Brothers-Zertifikate auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern als Alternative zum Festgeld verkauft worden, zum großen Teil auch Rentnern, die ihr Geld risikolos zur Alterssicherung anlegen wollten, oftmals sind auch Provisionszahlungen an die Banken verschwiegen worden.
Dass sich dabei ein schnelles Handeln für Geschädigte durchaus lohnen könnte, belegen diverse Medienberichte, wonach manche Banken zur Zeit versuchen würden, negative Schlagzeilen zu vermeiden und sich mit Geschädigten im Vergleichswege zu einigen:
Einer Meldung von „Spiegel online“ vom 24.10.2008 zufolge würden diverse Banken zur Zeit eher die Strategie verfolgen, Kunden im Zweifelsfall auszubezahlen, um Gerichtsprozesse und den damit verbundenen Medienrummel zu vermeiden.
Eine bekannte Anlegerschützerin wird dabei von „Spiegel online“ mit den Worten zitiert: „Zur Zeit wird erst einmal gemauert und abgewiegelt, wenn sich ein Anleger beschwert. Bleibt man jedoch hartnäckig und führt überzeugende juristische Argumente an, bieten manche Banken eine außergerichtliche Lösung an.“ Namentlich bei der Hamburger Sparkasse seien mehrere konkrete Angebote bekannt, in denen die Haspa einigen Kunden angeboten habe, ihnen einen Teil ihres Schadens zu ersetzen, wonach die Rückzahlquote zwischen 50 und 80 % gelegen habe. Dies bestätigt, dass es Geschädigten teilweise bereits außergerichtlich möglich war, ohne Klagerisiko einen Teil ihres Schadens zu kompensieren.
Allerdings zeigt sich, dass es sich für Geschädigte, die zunächst eine außergerichtliche Lösung anstreben sollten, durchaus empfehlen könnte, nicht mehr allzu lange zu warten, sondern sich ein schnelles Handeln lohnen könnte, so schreibt z.B. auch „Spiegel online“: „Gewinnt der Protest der Lehman-Anleger an Fahrt, werden sich die Fronten unweigerlich verhärten. Dann aber werden die Banken auch vor Gericht entschiedener kämpfen. Leichte Siege … sind dann wohl passé.“
Diese Aussage deckt sich mit den Vermutungen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, dass es eine sinnvolle Strategie sein könnte, umgehend tätig zu werden, um bei den Verhandlungen mit den Banken „von Anfang an“ dabei zu sein. „In vielen Fällen dürften die Banken wissen, dass sie ein ernsthaftes Problem haben und sich so überzeugen lassen, dass es sinnvoller ist, einen (Groß-)Teil des Geldes auszubezahlen, als jahrelang die Gerichte zu bemühen mit unsicherem Prozessausgang,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
Auch aus einem anderen Grund sollten Geschädigte umgehend ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen: In manchen Fällen droht Verjährung! Die meisten Lehman-Zertifikate wurden zwar in den Jahren 2007 bis 2008 an die Anleger verkauft wurden, so dass noch keine akuten Probleme drohen. Doch Vorsicht, nicht in allen Fällen ist das so: Vereinzelt sind bei den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen auch Fälle aufgetaucht, in denen die Zertifikate bereits im Jahr 2005 oder Anfang 2006 verkauft wurden, so z.B. bei der „TreasurePlusAnleihe 2005“ von Lehman Brothers. „Aufgrund der Vorschrift des § 37a WpHG droht daher in Einzelfällen akute Verjährung, da die Verjährung hier bereits nach drei Jahren eintritt, und zwar nicht erst am Jahresende,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
Der BSZ® e.V., seit 10 Jahren als Anlegerschutzverein tätig und einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, fordert daher auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf mindestens 5, eher sogar 10 Jahre, hier ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes unbedingt erforderlich. „In vielen Fällen werden geschädigten Anlegern berechtigte Ansprüche versagt, weil ihre Ansprüche bereits verjährt sind, ohne dass sie überhaupt die Möglichkeit hätten, festzustellen, ob denn nun ein Schaden entstanden ist,“ so Dr. Späth. Dies muss sich dringend ändern, um einen wirksamen Anlegerschutz in Deutschland zu gewährleisten.
Beim BSZ® e.V. haben sich inzwischen bereits ca. 500 Geschädigte zu der Interessengemeinschaft „Lehman Brothers-Zertifikate“ angemeldet, der Geschädigtenpool beim BSZ e.V. gewährleistet dabei, dass Geschädigte die Möglichkeit haben, den Banken „auf gleicher Augenhöhe“ entgegen zu treten.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Diversen Medienberichten zufolge hat die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Entschädigungsfall für die Lehman Brothers Bankhaus AG festgestellt. Leider zeigt sich, dass diese Tatsache, die zunächst Hoffnungen wecken mag, den Geschädigten von Lehman Brothers-Zertifikaten nichts bringt, da die Zertifikate von der US-amerikanischen Muttergesellschaft oder ausländischen Tochtergesellschaften von Lehman Brothers ausgegeben wurden. Zertifikate unterliegen auch generell nicht der deutschen Einlagensicherung. „Dies wurde vielen Anlegern aber nicht mitgeteilt, sondern diese teilweise in dem Glauben gelassen, dass ihre Anlage wenigstens in Höhe von 20.000,- € geschützt sei,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Eine Entschädigung über die Einlagensicherung ist somit nicht möglich.
Ca. 6 Wochen nach der Insolvenz der Investmentbank „Lehman Brothers“ sind viele der vermutlich ca. 50.000 Geschädigten immer noch fassungslos und können nicht glauben, dass ihnen, wie vielfach von ihrem jeweiligen Berater versprochen, statt sicheren Papieren, bei der eine Rückzahlung des Kapitals zum Laufzeitende zu 100% erfolgen werde und somit „überhaupt nichts passieren kann“, in Wirklichkeit durchaus riskante Papiere verkauft wurden, bei denen der jeweilige Bankberater vermutlich oftmals mehr an seine eigene Provision gedacht haben dürfte als an die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage und somit das Risiko oftmals zum Teil oder komplett ausgeblendet wurde.
Viele Geschädigte sitzen nun auf diesen vermutlich wertlosen Lehman-Zertifikaten und müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass es sehr unsicher ist, ob in dem jeweiligen Insolvenzverfahren noch Gelder zurückgeführt werden können. Der BSZ® e.V. hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Geschädigte oftmals durchaus gute Chancen auf Schadensersatz haben dürften, da die Beratung oftmals weder anlage- noch anlegergerecht war. Oftmals sind die Lehman-Brothers-Zertifikate auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern als Alternative zum Festgeld verkauft worden, zum großen Teil auch Rentnern, die ihr Geld risikolos zur Alterssicherung anlegen wollten, oftmals sind auch Provisionszahlungen an die Banken verschwiegen worden.
Dass sich dabei ein schnelles Handeln für Geschädigte durchaus lohnen könnte, belegen diverse Medienberichte, wonach manche Banken zur Zeit versuchen würden, negative Schlagzeilen zu vermeiden und sich mit Geschädigten im Vergleichswege zu einigen:
Einer Meldung von „Spiegel online“ vom 24.10.2008 zufolge würden diverse Banken zur Zeit eher die Strategie verfolgen, Kunden im Zweifelsfall auszubezahlen, um Gerichtsprozesse und den damit verbundenen Medienrummel zu vermeiden.
Eine bekannte Anlegerschützerin wird dabei von „Spiegel online“ mit den Worten zitiert: „Zur Zeit wird erst einmal gemauert und abgewiegelt, wenn sich ein Anleger beschwert. Bleibt man jedoch hartnäckig und führt überzeugende juristische Argumente an, bieten manche Banken eine außergerichtliche Lösung an.“ Namentlich bei der Hamburger Sparkasse seien mehrere konkrete Angebote bekannt, in denen die Haspa einigen Kunden angeboten habe, ihnen einen Teil ihres Schadens zu ersetzen, wonach die Rückzahlquote zwischen 50 und 80 % gelegen habe. Dies bestätigt, dass es Geschädigten teilweise bereits außergerichtlich möglich war, ohne Klagerisiko einen Teil ihres Schadens zu kompensieren.
Allerdings zeigt sich, dass es sich für Geschädigte, die zunächst eine außergerichtliche Lösung anstreben sollten, durchaus empfehlen könnte, nicht mehr allzu lange zu warten, sondern sich ein schnelles Handeln lohnen könnte, so schreibt z.B. auch „Spiegel online“: „Gewinnt der Protest der Lehman-Anleger an Fahrt, werden sich die Fronten unweigerlich verhärten. Dann aber werden die Banken auch vor Gericht entschiedener kämpfen. Leichte Siege … sind dann wohl passé.“
Diese Aussage deckt sich mit den Vermutungen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, dass es eine sinnvolle Strategie sein könnte, umgehend tätig zu werden, um bei den Verhandlungen mit den Banken „von Anfang an“ dabei zu sein. „In vielen Fällen dürften die Banken wissen, dass sie ein ernsthaftes Problem haben und sich so überzeugen lassen, dass es sinnvoller ist, einen (Groß-)Teil des Geldes auszubezahlen, als jahrelang die Gerichte zu bemühen mit unsicherem Prozessausgang,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
Auch aus einem anderen Grund sollten Geschädigte umgehend ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen: In manchen Fällen droht Verjährung! Die meisten Lehman-Zertifikate wurden zwar in den Jahren 2007 bis 2008 an die Anleger verkauft wurden, so dass noch keine akuten Probleme drohen. Doch Vorsicht, nicht in allen Fällen ist das so: Vereinzelt sind bei den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen auch Fälle aufgetaucht, in denen die Zertifikate bereits im Jahr 2005 oder Anfang 2006 verkauft wurden, so z.B. bei der „TreasurePlusAnleihe 2005“ von Lehman Brothers. „Aufgrund der Vorschrift des § 37a WpHG droht daher in Einzelfällen akute Verjährung, da die Verjährung hier bereits nach drei Jahren eintritt, und zwar nicht erst am Jahresende,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
Der BSZ® e.V., seit 10 Jahren als Anlegerschutzverein tätig und einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, fordert daher auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf mindestens 5, eher sogar 10 Jahre, hier ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes unbedingt erforderlich. „In vielen Fällen werden geschädigten Anlegern berechtigte Ansprüche versagt, weil ihre Ansprüche bereits verjährt sind, ohne dass sie überhaupt die Möglichkeit hätten, festzustellen, ob denn nun ein Schaden entstanden ist,“ so Dr. Späth. Dies muss sich dringend ändern, um einen wirksamen Anlegerschutz in Deutschland zu gewährleisten.
Beim BSZ® e.V. haben sich inzwischen bereits ca. 500 Geschädigte zu der Interessengemeinschaft „Lehman Brothers-Zertifikate“ angemeldet, der Geschädigtenpool beim BSZ e.V. gewährleistet dabei, dass Geschädigte die Möglichkeit haben, den Banken „auf gleicher Augenhöhe“ entgegen zu treten.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.