BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet erstes Urteil auf Schadensersatz gegen Vermittler in Höhe von 102.000,- €! Teilweise Regulierung über Versicherung möglich! Achtung: Es droht Verjährung!
Gute Nachrichten für Anleger der GlobalSwissCapital AG: In einem ersten Urteil vom 23.10.2008 hat das Landgericht Konstanz (Az.: 4 O 8/08 H - noch nicht rechtskräftig) den dortigen Vermittler der Anlage zum Schadenersatz in voller Höhe an die Anleger in Höhe von 102.000,- € nebst Zinsen verurteilt. Das Verfahren wurde von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ® e.V.-Anlegerschutzkanzlei Dres. Rohde & Späth aus Berlin geführt, es handelt sich, soweit uns bekannt, um das erste Verfahren in Deutschland, in dem ein Vermittler der GlobalSwissCapital AG zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurde.
Das LG Konstanz kommt völlig eindeutig zu dem Ergebnis, dass man von einem Anlageberater- bzw. Vermittler verlangen kann, dass dieser ein Angebot gewissenhaft prüft und nur solche Angebote empfiehlt, bei denen sicher ist, dass Zinsen und anvertrautes Kapital tatsächlich (zurück-)gezahlt werden können. Bei der GSC war dies sicherlich nicht der Fall. Will der Anlageinteressent eine sichere Anlage, dann ist die Empfehlung einer Anlage fehlerhaft, wenn – wie hier – ein Totalverlustrisiko besteht, auf das der Anleger nicht hingewiesen wurde.
„Wir freuen uns, dass das Landgericht Konstanz unserer Argumentation, dass das Angebot der GlobalSwissCapital AG zahlreiche Fragen offen lässt, und somit eine Plausibilitätsprüfung durch den Anlageberater überhaupt nicht möglich war, gefolgt ist,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat.
Auch soweit die BSZ®-Vertrauensanwälte bereits Ansprüche zahlreicher weiterer geschädigter Anleger geprüft haben, mussten sie folgendes feststellen: „In den meisten Fällen war die Anlageberatung weder anleger- noch anlagegerecht und es dürften gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Eine gute Nachricht für Geschädigte ist auch, dass Anspruchsgegner teilweise ein Wertpapierhandelshaus aus München ist, für das die einzelnen Vermittler als Vertreter aufgetreten sind. Es ist bekannt, dass hier eine Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung bei einer großen deutschen Rückversicherung besteht, so dass Geschädigte teilweise, nach Prüfung im Einzelfall, gute Chancen haben, ihre Schadensersatzansprüche auch wirklich durchzusetzen. Besser noch: In einigen Fällen hat eine große deutsche Versicherung bereits mit den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten Kontakt aufgenommen und angefragt, ob man sich nicht außergerichtlich einigen könne, teilweise sogar bereits Vergleichsangebote unterbreitet, was zeigt, dass die Ansprüche der Anleger teilweise eindeutig gegeben sind!
Doch Achtung: Es droht Verjährung! Unter Umständen drohen Schadenersatzansprüche von Geschädigten bereits in wenigen Wochen zu verjähren! „Da es sich bei dem Münchner Unternehmen um ein „Wertpapierhandelshaus“ im Sinne des WpHG handelt, drohen zahlreiche Ansprüche Geschädigter, da die Anlage zum Teil bereits Ende 2005 vertrieben wurde, aufgrund der Vorschrift des § 37a WpHG bereits in wenigen Wochen zu verjähren, und zwar nicht erst am Jahresende,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
Der BSZ® empfiehlt daher dringend– insbesondere auch aufgrund der drohenden Verjährung und der Tatsache, dass Geschädigte gute Schadensersatzchancen haben dürften-, die Frage, ob Ansprüche bestehen, anwaltlich prüfen zu lassen.
Ausdrücklich warnen möchten wir Sie vor einem Kaufangebot der „Astoria Capital AG“ mit angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln (!), European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz. Nach Einschätzung der BSZ-Vertrauensanwälte handelt es sich um ein durchsichtiges Manöver, um Geschädigte von einem Vorgehen gegen die Vermittler abzuhalten (es droht, wie bereits erwähnt, teilweise die „Verjährungs-Falle“). Auch wenn Sie dieses Angebot bereits angenommen haben sollten, raten wir Ihnen, sich durch die BSZ®-Vertrauenssanwälte beraten zu lassen. Allein die Empfehlung dieses Angebotes, das Sie davon abhalten soll, Ansprüche gegen Vermittler geltend zu machen, stellt nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte ein Beratungsverschulden dar.
Werden Sie jetzt Mitglied der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG, und informieren Sie sich über Ihre Erfolgsaussichten. Dadurch, dass der BSZ® e.V. bereits eine große Anzahl von Geschädigten betreut, ist der Informationsvorsprung für Sie erheblich!
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Gute Nachrichten für Anleger der GlobalSwissCapital AG: In einem ersten Urteil vom 23.10.2008 hat das Landgericht Konstanz (Az.: 4 O 8/08 H - noch nicht rechtskräftig) den dortigen Vermittler der Anlage zum Schadenersatz in voller Höhe an die Anleger in Höhe von 102.000,- € nebst Zinsen verurteilt. Das Verfahren wurde von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ® e.V.-Anlegerschutzkanzlei Dres. Rohde & Späth aus Berlin geführt, es handelt sich, soweit uns bekannt, um das erste Verfahren in Deutschland, in dem ein Vermittler der GlobalSwissCapital AG zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurde.
Das LG Konstanz kommt völlig eindeutig zu dem Ergebnis, dass man von einem Anlageberater- bzw. Vermittler verlangen kann, dass dieser ein Angebot gewissenhaft prüft und nur solche Angebote empfiehlt, bei denen sicher ist, dass Zinsen und anvertrautes Kapital tatsächlich (zurück-)gezahlt werden können. Bei der GSC war dies sicherlich nicht der Fall. Will der Anlageinteressent eine sichere Anlage, dann ist die Empfehlung einer Anlage fehlerhaft, wenn – wie hier – ein Totalverlustrisiko besteht, auf das der Anleger nicht hingewiesen wurde.
„Wir freuen uns, dass das Landgericht Konstanz unserer Argumentation, dass das Angebot der GlobalSwissCapital AG zahlreiche Fragen offen lässt, und somit eine Plausibilitätsprüfung durch den Anlageberater überhaupt nicht möglich war, gefolgt ist,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat.
Auch soweit die BSZ®-Vertrauensanwälte bereits Ansprüche zahlreicher weiterer geschädigter Anleger geprüft haben, mussten sie folgendes feststellen: „In den meisten Fällen war die Anlageberatung weder anleger- noch anlagegerecht und es dürften gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Eine gute Nachricht für Geschädigte ist auch, dass Anspruchsgegner teilweise ein Wertpapierhandelshaus aus München ist, für das die einzelnen Vermittler als Vertreter aufgetreten sind. Es ist bekannt, dass hier eine Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung bei einer großen deutschen Rückversicherung besteht, so dass Geschädigte teilweise, nach Prüfung im Einzelfall, gute Chancen haben, ihre Schadensersatzansprüche auch wirklich durchzusetzen. Besser noch: In einigen Fällen hat eine große deutsche Versicherung bereits mit den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten Kontakt aufgenommen und angefragt, ob man sich nicht außergerichtlich einigen könne, teilweise sogar bereits Vergleichsangebote unterbreitet, was zeigt, dass die Ansprüche der Anleger teilweise eindeutig gegeben sind!
Doch Achtung: Es droht Verjährung! Unter Umständen drohen Schadenersatzansprüche von Geschädigten bereits in wenigen Wochen zu verjähren! „Da es sich bei dem Münchner Unternehmen um ein „Wertpapierhandelshaus“ im Sinne des WpHG handelt, drohen zahlreiche Ansprüche Geschädigter, da die Anlage zum Teil bereits Ende 2005 vertrieben wurde, aufgrund der Vorschrift des § 37a WpHG bereits in wenigen Wochen zu verjähren, und zwar nicht erst am Jahresende,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
Der BSZ® empfiehlt daher dringend– insbesondere auch aufgrund der drohenden Verjährung und der Tatsache, dass Geschädigte gute Schadensersatzchancen haben dürften-, die Frage, ob Ansprüche bestehen, anwaltlich prüfen zu lassen.
Ausdrücklich warnen möchten wir Sie vor einem Kaufangebot der „Astoria Capital AG“ mit angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln (!), European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz. Nach Einschätzung der BSZ-Vertrauensanwälte handelt es sich um ein durchsichtiges Manöver, um Geschädigte von einem Vorgehen gegen die Vermittler abzuhalten (es droht, wie bereits erwähnt, teilweise die „Verjährungs-Falle“). Auch wenn Sie dieses Angebot bereits angenommen haben sollten, raten wir Ihnen, sich durch die BSZ®-Vertrauenssanwälte beraten zu lassen. Allein die Empfehlung dieses Angebotes, das Sie davon abhalten soll, Ansprüche gegen Vermittler geltend zu machen, stellt nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte ein Beratungsverschulden dar.
Werden Sie jetzt Mitglied der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG, und informieren Sie sich über Ihre Erfolgsaussichten. Dadurch, dass der BSZ® e.V. bereits eine große Anzahl von Geschädigten betreut, ist der Informationsvorsprung für Sie erheblich!
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.