BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth gelingt erfolgreicher Vergleich für einen Anleger vor dem Landgericht Konstanz. Fazit: Auch in schwierigen Fällen Beendigung der Beteiligung möglich.
Die Südwest Finanz Vermittlungs-Gesellschaften, bestehend aus den Gesellschaften Erste- Zweite und Dritte AG, locken die Anleger mit dem Argument, dass sich bei dem Produkt „Südwestrentaplus“ hohe Renditen und Steuervorteile erzielen lassen würden. Auch wird teilweise vorgebracht, dass die Anlage gut zur Altersvorsorge geeignet sei.
Teilweise wird der Anleger jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass er bei dieser atypisch stillen Beteiligung zum Mitunternehmer wird und somit im schlimmsten Fall ein Totalverlustrisiko besteht. In einem aktuellen Verfahren, das von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth vor dem Landgericht Konstanz geführt wurde, gelang es Rechtsanwalt Dr. Späth nun, einen erfolgreichen Vergleich für den von ihm vertretenen Anleger abzuschließen (Az. 4 O 52/08 H)
Der Anleger, der bis zum Zeitpunkt der Klageeinreichung einen Betrag von ca. 20.000 € in die Beteiligung einbezahlt hatte, sollte über die gesamte Laufzeit einen Betrag in Höhe von insgesamt 60.000 € in die Anlagegesellschaft einbringen. Inzwischen konnte zwischen den Parteien vor dem Landgericht Konstanz eine Einigung in Form eines Vergleichs erzielt werden:
Die Südwest Finanz Vermittlungs-Dritte AG zahlt an den Anleger einen Betrag in Höhe von ca. 7.000 € zurück und stellt ihn von der Verpflichtung frei, weitere Beiträge zu leisten, im konkreten Fall somit immerhin ein Betrag in Höhe von ca. 40.000 €.
Angesichts des bestehenden Totalverlustrisikos bei der dortigen Beteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung für den Anleger durchaus ein sehr akzeptables Ergebnis. Dass bei Beteiligungen in Form einer atypisch stillen Beteiligung durchaus ein Totalverlustrisiko besteht, hat sich erst vor kurzem wieder durch die Insolvenz der Göttinger Gruppe/Securenta AG bestätigt, bei der sich über 100.000 Anleger in Form von atypisch stillen Beteiligungen beteiligten und nun einen Totalverlust ihrer Einlage zu verzeichnen haben. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Landgericht Konstanz eher als nicht besonders anlegerfreundlich bekannt ist, handelt es sich im aktuellen Fall um ein durchaus erfreuliches Ergebnis, vor allem auch, weil speziell die Dritte Vermittlungs AG sich teilweise in der Vergangenheit als nicht besonders vergleichsbereit gezeigt hat. „Der Fall zeigt, dass auch in schwierigen Fällen sehr akzeptable Ergebnisse für die Anleger erzielt werden können,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
In Sachen Südwest Finanzvermittlungs AG wurden in den vergangenen Jahren bereits einige anlegerfreundliche Urteil von Gerichten gesprochen. So kam das OLG Schleswig in einem Urteil aus dem Jahre 2002 (5 U 78/01) zu dem Ergebnis, dass die Vertragsgestaltung bei der Südwestrentaplus als sittenwidrig zu bezeichnen sei, da hier ein Missverhältnis bzgl. der Verteilung der Chancen und Risiken zwischen der Gesellschaft und dem sich beteiligenden Anleger bestehen würde.
Das OLG München kam mit Urteil vom 29.06.06 und das OLG Stuttgart kam mit Urteil vom 27.07.2006 zu dem Ergebnis, dass atypisch stille Beteiligungen zur Altersvorsorge nicht geeignet seien. Im Jahr 2007 kam das Landgericht Ansbach mit Urteil vom 28.03.2007 zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft dem sich beteiligenden Anleger seine geleisteten Einlagen zurück erstatten müsse und der Anleger keine weiteren Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten müsse.
In einem ganz aktuellen Urteil aus dem Jahr 2008 verlor die Südwest Finanz Vermittlungs Dritte AG vor dem Amtsgericht Reinbek (5.C.228/07). Die Südwest AG hatte die Anlegerin im dortigen Fall auf Zahlung der monatlichen Raten verklagt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten verstoßen habe, da er mit dem Werbespruch „Steuern runter, Rente rauf“ eine sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet sei, angeboten hatte.
Betroffene haben also, wie auch der ganz aktuelle Fall vor dem Landgericht Kostanz erneut belegt, durchaus Chancen, sich erfolgreich von ihrer Beteiligung zu lösen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Südwest Finanz Vermittlung" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Südwest Finanz Vermittlungs-Gesellschaften, bestehend aus den Gesellschaften Erste- Zweite und Dritte AG, locken die Anleger mit dem Argument, dass sich bei dem Produkt „Südwestrentaplus“ hohe Renditen und Steuervorteile erzielen lassen würden. Auch wird teilweise vorgebracht, dass die Anlage gut zur Altersvorsorge geeignet sei.
Teilweise wird der Anleger jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass er bei dieser atypisch stillen Beteiligung zum Mitunternehmer wird und somit im schlimmsten Fall ein Totalverlustrisiko besteht. In einem aktuellen Verfahren, das von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth vor dem Landgericht Konstanz geführt wurde, gelang es Rechtsanwalt Dr. Späth nun, einen erfolgreichen Vergleich für den von ihm vertretenen Anleger abzuschließen (Az. 4 O 52/08 H)
Der Anleger, der bis zum Zeitpunkt der Klageeinreichung einen Betrag von ca. 20.000 € in die Beteiligung einbezahlt hatte, sollte über die gesamte Laufzeit einen Betrag in Höhe von insgesamt 60.000 € in die Anlagegesellschaft einbringen. Inzwischen konnte zwischen den Parteien vor dem Landgericht Konstanz eine Einigung in Form eines Vergleichs erzielt werden:
Die Südwest Finanz Vermittlungs-Dritte AG zahlt an den Anleger einen Betrag in Höhe von ca. 7.000 € zurück und stellt ihn von der Verpflichtung frei, weitere Beiträge zu leisten, im konkreten Fall somit immerhin ein Betrag in Höhe von ca. 40.000 €.
Angesichts des bestehenden Totalverlustrisikos bei der dortigen Beteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung für den Anleger durchaus ein sehr akzeptables Ergebnis. Dass bei Beteiligungen in Form einer atypisch stillen Beteiligung durchaus ein Totalverlustrisiko besteht, hat sich erst vor kurzem wieder durch die Insolvenz der Göttinger Gruppe/Securenta AG bestätigt, bei der sich über 100.000 Anleger in Form von atypisch stillen Beteiligungen beteiligten und nun einen Totalverlust ihrer Einlage zu verzeichnen haben. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Landgericht Konstanz eher als nicht besonders anlegerfreundlich bekannt ist, handelt es sich im aktuellen Fall um ein durchaus erfreuliches Ergebnis, vor allem auch, weil speziell die Dritte Vermittlungs AG sich teilweise in der Vergangenheit als nicht besonders vergleichsbereit gezeigt hat. „Der Fall zeigt, dass auch in schwierigen Fällen sehr akzeptable Ergebnisse für die Anleger erzielt werden können,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
In Sachen Südwest Finanzvermittlungs AG wurden in den vergangenen Jahren bereits einige anlegerfreundliche Urteil von Gerichten gesprochen. So kam das OLG Schleswig in einem Urteil aus dem Jahre 2002 (5 U 78/01) zu dem Ergebnis, dass die Vertragsgestaltung bei der Südwestrentaplus als sittenwidrig zu bezeichnen sei, da hier ein Missverhältnis bzgl. der Verteilung der Chancen und Risiken zwischen der Gesellschaft und dem sich beteiligenden Anleger bestehen würde.
Das OLG München kam mit Urteil vom 29.06.06 und das OLG Stuttgart kam mit Urteil vom 27.07.2006 zu dem Ergebnis, dass atypisch stille Beteiligungen zur Altersvorsorge nicht geeignet seien. Im Jahr 2007 kam das Landgericht Ansbach mit Urteil vom 28.03.2007 zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft dem sich beteiligenden Anleger seine geleisteten Einlagen zurück erstatten müsse und der Anleger keine weiteren Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten müsse.
In einem ganz aktuellen Urteil aus dem Jahr 2008 verlor die Südwest Finanz Vermittlungs Dritte AG vor dem Amtsgericht Reinbek (5.C.228/07). Die Südwest AG hatte die Anlegerin im dortigen Fall auf Zahlung der monatlichen Raten verklagt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten verstoßen habe, da er mit dem Werbespruch „Steuern runter, Rente rauf“ eine sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet sei, angeboten hatte.
Betroffene haben also, wie auch der ganz aktuelle Fall vor dem Landgericht Kostanz erneut belegt, durchaus Chancen, sich erfolgreich von ihrer Beteiligung zu lösen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Südwest Finanz Vermittlung" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.