Unter der Überschrift Anwälte sehen Chancen im Fall VIP - Medienfonds berichtet börse - online über die Vorgehensweise der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in VIP Fällen.
Wir sehen uns durch die bisher bekannten Urteile in unserer Einschätzung der Lage bestätigt, empfehlen unseren Mandanten aber, nicht zu zögern, sondern zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten. Die eigentliche Gefahr des Abwartens ist nicht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die man (richtig beraten) im Auge behalten kann. Auch dem Eintritt von Verwirkung (Vorsicht: Die Commerzbank bucht die Fonds derzeit aus den Depots aus!) kann man entgegenwirken.
Das relevante Thema ist vielmehr die Kausalität von Pflichtverletzung und Schaden. Grundsätzlich gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Wer richtig aufgeklärt worden wäre, hätte die Fonds nicht gezeichnet. Diese Vermutung, eine echte Erleichterung für den Geschädigten bei der Prozessführung, ist widerlegbar. Wer nachträglich die Informationen erhält, die ihn vom Anlageentschluss abgehalten hätten, ohne darauf zeitnah mit Schadensersatzforderungen zu reagieren, macht sich verdächtig und reizt dazu, die Vermutung in seinem Fall als widerlegt anzusehen.
Abwarten ist auch deshalb nicht die zu favorisierende Taktik, weil nach den bisher bekannt gewordenen Urteilen jeder Fall einzeln zu betrachten ist und es konkret auf seinen Verlauf ankommen kann. Weitere Urteile werden den Geschädigten also letztlich die Entscheidung, ob sie etwas unternehmen sollen oder nicht, nicht abnehmen können. Wenn aber Zuwarten keinen wirklichen Vorteil darstellt, vielmehr der Zeitablauf neue Angriffsflächen für die Prozessverteidigung der in Anspruch zu nehmenden Kreditinstitute mit sich bringen kann, sollten Anleger nicht länger zögern, rechtsanwaltlichen Rat zu suchen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
Wir sehen uns durch die bisher bekannten Urteile in unserer Einschätzung der Lage bestätigt, empfehlen unseren Mandanten aber, nicht zu zögern, sondern zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten. Die eigentliche Gefahr des Abwartens ist nicht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die man (richtig beraten) im Auge behalten kann. Auch dem Eintritt von Verwirkung (Vorsicht: Die Commerzbank bucht die Fonds derzeit aus den Depots aus!) kann man entgegenwirken.
Das relevante Thema ist vielmehr die Kausalität von Pflichtverletzung und Schaden. Grundsätzlich gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Wer richtig aufgeklärt worden wäre, hätte die Fonds nicht gezeichnet. Diese Vermutung, eine echte Erleichterung für den Geschädigten bei der Prozessführung, ist widerlegbar. Wer nachträglich die Informationen erhält, die ihn vom Anlageentschluss abgehalten hätten, ohne darauf zeitnah mit Schadensersatzforderungen zu reagieren, macht sich verdächtig und reizt dazu, die Vermutung in seinem Fall als widerlegt anzusehen.
Abwarten ist auch deshalb nicht die zu favorisierende Taktik, weil nach den bisher bekannt gewordenen Urteilen jeder Fall einzeln zu betrachten ist und es konkret auf seinen Verlauf ankommen kann. Weitere Urteile werden den Geschädigten also letztlich die Entscheidung, ob sie etwas unternehmen sollen oder nicht, nicht abnehmen können. Wenn aber Zuwarten keinen wirklichen Vorteil darstellt, vielmehr der Zeitablauf neue Angriffsflächen für die Prozessverteidigung der in Anspruch zu nehmenden Kreditinstitute mit sich bringen kann, sollten Anleger nicht länger zögern, rechtsanwaltlichen Rat zu suchen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt