Anleger schicken Gerichtsvollzieher los.
Gesamtsumme der titulierten Forderung bei über € 200.000,00
Wie der BSZ® e.V. bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 250 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
In jedem der am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nun zur Rückzahlung von 100% des Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibung nebst fälligen Zinsen.
Um einen möglichst schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten und möglichst auszuschließen, dass die ungewisse wirtschaftliche Situation der Anspruchsgegnerin Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anspruchs hat, wurde vereinbart, dass nur 90 % des Nominalbetrags zurückzuzahlen sind, sofern die Zahlung bis zum 09. Juli 2007 erfolgt. Erfolgt die gerichtlich vereinbarte Rückzahlung nicht, oder nicht vollständig, können die Anleger gegen die EECH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.
Nach Auskunft von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München ist die Zahlungsfrist vom 09.07.2007 fruchtlos verstrichen. Seitens der EECH wurde kein Cent überwiesen, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Im Auftrag der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Mandanten wurden daher noch am heutigen Dienstag, den 10.07.2007 umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gesamtbetrag der bereits titulierten Forderungen beläuft sich derzeit auf über € 200.000,00.
Auf die weiteren Zahlungsaufforderungen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat die EECH in den letzten Wochen überhaupt nicht mehr reagiert.
Viele von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger sind verunsichert und befürchten nun den Totalausfall ihrer Forderungen gegenüber der EECH.
Der BSZ® e.V. ist für jede weitere Information von Anlegern dankbar.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Gesamtsumme der titulierten Forderung bei über € 200.000,00
Wie der BSZ® e.V. bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 250 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
In jedem der am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nun zur Rückzahlung von 100% des Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibung nebst fälligen Zinsen.
Um einen möglichst schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten und möglichst auszuschließen, dass die ungewisse wirtschaftliche Situation der Anspruchsgegnerin Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anspruchs hat, wurde vereinbart, dass nur 90 % des Nominalbetrags zurückzuzahlen sind, sofern die Zahlung bis zum 09. Juli 2007 erfolgt. Erfolgt die gerichtlich vereinbarte Rückzahlung nicht, oder nicht vollständig, können die Anleger gegen die EECH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.
Nach Auskunft von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München ist die Zahlungsfrist vom 09.07.2007 fruchtlos verstrichen. Seitens der EECH wurde kein Cent überwiesen, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Im Auftrag der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Mandanten wurden daher noch am heutigen Dienstag, den 10.07.2007 umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gesamtbetrag der bereits titulierten Forderungen beläuft sich derzeit auf über € 200.000,00.
Auf die weiteren Zahlungsaufforderungen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat die EECH in den letzten Wochen überhaupt nicht mehr reagiert.
Viele von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger sind verunsichert und befürchten nun den Totalausfall ihrer Forderungen gegenüber der EECH.
Der BSZ® e.V. ist für jede weitere Information von Anlegern dankbar.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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