Dienstag, Juli 17, 2007

Göttinger Gruppe Anleger sollten Fristen zur Anmeldung von Insolvenzforderungen beachten

Bisher haben die Anleger der Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe, noch keine Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Das liegt daran, dass immer noch nicht endgültig feststeht, welches Gericht für das Insolvenzverfahren zuständig ist.

Das Amtsgericht Göttingen hat zwar am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet und Herrn Steuerberater Peter Knöpfel (Göttingen/Hamburg) zum Insolvenzverwalter bestimmt. Diese Entscheidung ist aber noch nicht endgültig, weil hiergegen Rechtsmittel eingelegt wurde. Wann über das Rechtsmittel entschieden wird, ist nicht bekannt.

Für die betroffenen Anleger ist diese Situation unbefriedigend, weil sie nicht wissen, wie es nun konkret weiter geht. Weder vom Insolvenzgericht noch vom Insolvenzverwalter gibt es aktuell Informationen über die insolvenzrechtliche Stellung der atypisch stillen Gesellschafter sowie über die Höhe und den Grund der anzumeldenden Forderungen. Es gibt auch keine verlässlichen Anhaltspunkte zur Höhe der möglichen Insolvenzquote. Entgegen anders lautender Meldungen gibt es aber auch noch keine offizielle Entscheidung über die Erhebung von Nachschüssen. Umfassende und verlässliche Informationen über diese für den einzelnen Anleger bedeutenden Fragen gibt es voraussichtlich erst bei der Gläubigerversammlung der Securenta AG am 26.09.2007 in Göttingen.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Versammlung ist die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet schon in knapp zwei Monaten am 20.09.2007. Da die Forderungen nicht automatisch zur Insolvenztabelle angemeldet werden, muss jeder Gläubiger selbst für die Anmeldung sorgen. Die Forderungen müssen außerdem schriftlich angemeldet werden; dabei sind sowohl der Grund als auch die Höhe der Forderung anzugeben.

Aufgrund der positiven Resonanz und wegen der anhaltenden Nachfrage nach den beiden Informationsveranstaltungen am 16.06.2007 und 30.06.2007 bietet die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar betroffenen Anlegern erneut die Möglichkeit, sich über folgende Punkte zu informieren:

Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Aktueller Stand in dem Insolvenzverfahren der Securenta AG
Bei welchen Maßnahmen benötigt der Anleger fachkundige Unterstützung, was kann er selber machen?
Nachschusspflichten bei atypisch stillen Beteiligungen
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen
Anwaltskosten/Rechtsschutzversicherung

Die Veranstaltung findet am 21.07.2007, 11.00 Uhr in 70597 Stuttgart, Löffelstraße 40 (COMPAS Commerce Park Stuttgart) statt.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehört laut JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien zu den führenden Kanzleien im Bereich des Anlegerschutzes in Deutschland. Sie besitzt langjährige Erfahrungen mit Fällen, in denen der Anbieter Insolvenz anmelden musste. Nur beispielhaft seien hier die Unternehmen SMP, BFI Bank, Privatbank Reithinger, Phoenix, Euro-Gruppe und Wohungsbaugesellschaft Leipzig West genannt. Die Kanzlei ist darüber hinaus im Gläubigerausschuss der insolventen F & P AG & Co. KG, Kassel, vertreten. Für einen SMP Genussscheininhaber hat sie vor dem Bundesgerichtshof einen bahnbrechenden Sieg gegen den Insolvenzverwalter errungen (BGH, Beschluss vom 29.05.2006, Az. II ZR 334/05). Außerdem konnten die Anwälte in dem bisher größten deutschen Anlageskandal, im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, bereits Schadensersatzzahlungen an ihre Mandanten erreichen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Keine Kommentare: