Dienstag, Juni 21, 2016

GSI TRIEBWERKSFONDS 3: ANLEGER KÖNNEN NOCH DIE REISSLEINE ZIEHEN

Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 müssen sich teilweise vorgekommen sein, wie Passagiere in einem Flugzeug mit stotternden Motoren. Verlief der Start noch reibungslos und verheißungsvoll, ging mit zunehmender Flugdauer langsam der „Sprit“ aus.


Um im Bild zu bleiben: Beim „Einchecken“ waren die Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 noch guter Dinge. Hohe Renditen bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten wurden ihnen in Aussicht gestellt. Mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar konnten sie sich seit 2008 an dem Fonds, der in einen Pool von marktgängigen Ersatztriebwerken für Flugzeuge investierte, beteiligen. Dafür sollten sie am Wachstumsmarkt Luftverkehr partizipieren.

Doch die Aussichten verfinsterten sich schnell, die Turbulenzen nahmen zu. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden, die Ausschüttungen blieben teilweise aus. Den Anlegern wurde mehr und mehr klar, dass sie mit ihrer Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 eine finanzielle Bruchlandung erleben könnten. „Daher ist es Zeit, die Reißleine zu ziehen und die drohenden Verluste abzuwenden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie Hohl.

Ihrer Meinung nach haben die Anleger gute Aussichten, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Denn so erfolgversprechend wie in den Anlageberatungsgesprächen sei die Beteiligung an dem GSI Triebwerksfonds 3 nie gewesen. So sei der Fonds u.a. als wertstabile Geldanlage mit guten Weiterverkaufsmöglichkeiten angepriesen worden. Zuletzt notierte der Kurs bei der Handelsplattform zweitmarkt.de allerdings nur noch bei 1,5 Prozent (Stand 10. August 2015).

„Den Anlegern hätte in den Beratungsgesprächen nicht nur das Blaue vom Himmel versprochen werden dürfen. Vielmehr hätten ihnen auch die Risiken der Beteiligung klar aufgezeigt werden müssen. Dazu zählt insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger“, erklärt Rechtsanwältin Hohl. Wie sie aus Gesprächen mit Mandanten weiß, ist diese Aufklärung häufig nicht erfolgt oder die Risiken wurden nur unzureichend dargestellt. „Das entspricht nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung und kann Schadensersatzansprüche begründen“, so Rechtsanwältin Hohl. Dies umso mehr, wenn den Anlegern noch nicht einmal der vollständige Emissionsprospekt, sondern nur eine Kurzinformation übergeben wurde.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf GSI TRIEBWERKSFONDS anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GSI TRIEBWERKSFONDS kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



BWF-Stiftung: BSZ e.V.-Anwälte erstreiten erneut Rückabwicklung vor Gericht!

LG Frankfurt/Oder verurteilt Vermittlerin zur fast vollständigen Rückabwicklung an dortige Anlegerin! Weitere Klagen in Vorbereitung!


In Sachen BWF-Stiftung ist der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ein erneuter Erfolg gegen eine Vermittlerin der BWF-Anlage vor dem Landgericht Frankfurt/Oder gelungen:
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 14.06.2016 wurde die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt, der Klägerin die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen zurück zu erstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung. Lediglich wegen der entstandenen außergerichtlichen Kosten setzte das LG Frankfurt/Oder nur eine 1,3er Geschäftsgebühr an und wies die Klage wegen des überschießenden Betrages ab.

Damit hat erneut ein Landgericht, neben den bereits von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

In überzeugender Weise kommt das LG Frankfurt/Oder zu dem Ergebnis, dass die Beratung durch die dortige Vermittlerin weder anleger- noch objektgerecht war, weil die beklagte Vermittlerin die Anlage zum einen als sichere Anlage ausgegeben habe und die Vermittlerin die Anlage bei der BWF-Stiftung aus diesem Grunde der Klägerin nicht hätte anbieten dürfen, außerdem auch, weil nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder keine Absicherung der Anleger durch etwaige Sachwerte bestanden habe, weil lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch der Anleger auf Übereignung einer bestimmten, in der "Eigentumsurkunde" ausgewiesenen Menge von Gold bestanden hätte.

Auch kommt das LG Frankfurt/Oder überzeugend zum Ergebnis, dass die beklagte Vermittlerin ihre Pflicht verletzt hat, die Plausibilität der Anlage zu prüfen.

So hätte der beklagten Vermittlerin laut LG Frankfurt/Oder unter anderem auffallen müssen, dass in der verwendeten Broschüre nicht auf das bestehende Totalverlustrisiko hingewiesen wurde und keine konkreten Angaben zur wirtschaftlichen Beurteilung der Anlage erfolgten.

Außerdem war nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder bereits der Verkaufsprospekt falsch, denn hieraus ergibt sich laut LG Frankfurt/Oder nicht, wie die BWF-Stiftung konkret den den Anlegern garantierten Rückkaufswert allein mit dem Zwischenhandel von Gold erwirtschaften wollte, der Prospekt auch an keiner Stelle konkrete Angaben oder Zahlen enthalte. Auch sei z.B. im Prospekt keine plausible Begründung dafür angegeben, warum für "Goldhändler" ein Anreiz dafür bestehen soll, Gold von der BWF zu kaufen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: "Unserer Ansicht nach bestätigt dieses von uns erstrittene -noch nicht rechtskräftige- Urteil erneut, dass in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten -was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss- zumal in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler zurück gegriffen werden können sollte."

Auch sollten Anleger wissen, dass am 09.06.2016 das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen hat. Hier sollten geschädigte Anleger nach Ansicht von der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner die Möglichkeit prüfen, z.B. in Form des sog. "Adhäsionsverfahrens" ihre Ansprüche geltend zu machen.

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BWF-Stiftung anschließen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juni 20, 2016

Großer Zulauf geschädigter Anleger bei dem BSZ® e.V. Bündnis für Investorenschutz!

Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum Bankrott, nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht.


Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage  und über unseriöse Anbieter bzw. Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Darüber hinaus bietet der BSZ e.V. Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft Solidarservice.

Zusammengefasst konzentrieren sich damals wie auch heute die Vorwürfe geschädigter Kapitalanleger darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Aus diesem Grunde wurde der Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“ geschmiedet.  Die Beteiligten des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.  Der  Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.

Wer verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten bei seiner Kapitalanlage tatsächlich bestehen, kann gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Fazit:
Die Aussicht, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung



Damostec Software GmbH als Tradingplattform unterwegs

Damostec Software GmbH versprach Anlegern eine vollautomatische Softwarelösung für Index – CFD – Trading – Geschäfte.

Die Damostec Software GmbH lockte Anleger mit einem Tradingsystem, dass eine 100-prozentige robotertechnologische Softwarelösung im Index-CFD-Handel versprach. Diese Stocktrade-Systemsoftware sollte es dem Anleger ermöglichen, voll automatisiert diesen Index-CFD-Handel durchzuführen.

Index-CFD-Handel ist der Handel mit sogenannten Differenzkontrakten, die auf eine bestimmte Veränderung eines Börsenindex spekulieren. Diese Art des Börsenhandels ist nur geeignet für Anleger, die sehr gut informiert sind und sich der sehr hohen Risiken des Handels bewusst sind.

Da dieser Handel auf Kursschwankungen von börsengehandelten Indizes basiert, ist der Zeitpunkt der Order entscheidend. Damostec suggerierte mit dem Angebot seiner Software einen voll automatisierten Handel, der quasi sekundengenau erfolgen sollte. Auch sollten Trendanalysen, die in die Software implemetiert waren, dafür sorgen, dass Verlustrisiken minimiert wurden. Damostec warb mit Tradingerlösen von bis zu 200% des auf dem Tradingkonto eingezahlten Kapitals.

Kurz nach dem Start des Tradingsystems teile Damostec mit, dass das System nicht so funktionierte, wie es sich das Unternehmen gedacht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch bereits mehrere Anleger ihr eingesetztes Tradingkapital vollständig verloren. Auch die Zwischenlösung, das Tradingsystem als sogenanntes Follower-System zu betreiben, scheiterte.

Wie Nachforschungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte ergaben, besaß Damostec zu keiner Zeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz. Die BaFin stuft nach eigener Stellungnahme die Tätigkeit der Damostec entweder als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder aber als erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung ein. In beiden Fällen hätte Damostec einer Erlaubnis der BaFin bedurft.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB allen betroffenen Anlegern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zu wenden und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Damostec prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Damostec Software GmbH anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Lombardium Hamburg: Ermittlungen wegen Betrugsverdachts

Wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrugs und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Bei einer Razzia wurden jetzt das Pfandleihhaus Lombardium in Hamburg und Geschäftsräume weiterer Firmen durchsucht.


Das Pfandhaus Lombardium belieh vor allem Luxusgüter. Das Geld dafür erhielt die Lombardium durch Darlehen der Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG, an denen sich Anleger beteiligen konnten. Doch schon Ende 2015 bekam das Image des Pfandhauses Lombardium mit all seinen teuren Uhren, Schmuck, Kunstgegenständen und anderen Pfandgütern erste Kratzer. Denn neben derartigen Luxusgütern belieh Lombardium auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Dies sei, so die Finanzaufsicht BaFin, ein unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft und ordnete die Abwicklung an.

Doch auch das Geschäft mit den beliehenen Luxusgütern wirft immer mehr Fragen auf und hat nun wohl auch die Staatsanwaltschaft Hamburg auf den Plan gerufen. Denn schon vor einigen Wochen hatte eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt, dass die Pfandgüter offenbar deutlich weniger wert sind als angenommen. „Der Gipfel ist, dass die Anleger daraufhin von den Fondsgesellschaften offensichtlich auch noch aufgefordert wurden, bereits erhaltene Auszahlungen wieder zurückzuzahlen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Derzeit finden die ohnehin schon gebeutelten Anleger offenbar gerichtliche Mahnbescheide in ihren Briefkästen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Diese Bescheide können nicht einfach ignoriert werden. Aber es kann Widerspruch eingelegt werden. Denn die Rechtmäßigkeit der Forderungen kann durchaus angezweifelt werden.“ Doch für die Anleger geht es um viel mehr. Denn der finanzielle Schaden dürfte im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen. „Daher sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Natürlich gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen, sollten alle Register gezogen werden, um Schadensersatzansprüche zu sichern und durchzusetzen.

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Steilmann-Anleihen: Gläubigerversammlungen am 3. August

Die Gläubigerversammlungen für die drei von der insolventen Steilmann SE begebenen Mittelstandsanleihen finden am 3. August in der Dortmunder Westfalenhalle statt. Insgesamt haben die drei Anleihen ein Emissionsvolumen von rund 88 Millionen Euro.


 „Nach der Steilmann-Insolvenz steht das Geld der Anleger auf dem Spiel. Daher sollten sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen, um ihre Interessen zu wahren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. So soll bei den Gläubigerversammlungen u.a. ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihe-Gläubiger gewählt werden.

Der nächste wichtige Schritt für die Anleger ist die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle. Die Forderungen müssen spätestens bis zum 23. August beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden. „Diese Frist sollte auf gar keinen Fall versäumt werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Auch wenn die Forderungsanmeldung wichtig ist, könne allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Ansprüche aller Gläubiger auch zu befriedigen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger daher auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen, um ihre finanziellen Verluste abzufedern.

Dazu zählt insbesondere auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. So hätten die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden in den Verkaufsprospekten wesentliche Informationen für die Anleger verschwiegen, unrichtig oder irreführend dargestellt, können Forderungen aus Prospekthaftung entstanden sein. Auch die Anlagevermittler hätten über die Risiken aufklären und die Plausibilität der Geldanlage prüfen müssen. „Auch die Umstände des Börsengangs können noch einmal genau geprüft werden. Dass noch nicht einmal ein halbes Jahr zwischen dem Gang aufs Parkett und der Insolvenz liegt, ist ungewöhnlich. Besonders für die betroffenen Aktionäre“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora: Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche

Der von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Anleger, die mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, dürfen nicht zögern. Denn es droht bereits die Verjährung der Ansprüche.


Ab Mai 2006 bot das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping den Schiffsfonds HHS 31 MS Matthias Claudius zur Beteiligung an. Später wurde der Schiffsfonds in MS RHL Aurora umbenannt. Durch die Namensänderung verlief die Beteiligung für die Anleger, die eine Mindestbeteiligung von 25.000 Euro investierten, allerdings auch nicht erfolgreicher. Die Renditeerwartungen konnten nicht erfüllt werden. Gute zehn Jahre nach der Auflage ist der Schiffsfonds pleite. Am Amtsgericht Reinbek wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 130/16 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Matthias Claudius Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber: „Nach der Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds gute Aussichten auf Schadensersatz, da es in der Anlageberatung häufig zu Fehlern gekommen ist.“ Allerdings haben die Anleger nicht mehr viel Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen. Denn es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. die Ansprüche könnten schon bald nicht mehr durchsetzbar sein. Rechtsanwältin Gaber: „Zügiges Handeln ist daher gefragt, um rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.“

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Allerdings konnten die Erwartungen der Anleger oft nicht erfüllt werden. Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet ein Schiffsfonds nach dem anderen ins Schlingern und endete oft genug in der Insolvenz. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die mit ihrer Geldanlage verbundenen Risiken informiert werden müssen. „Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, wurden sie über die Risiken häufig im Unklaren gelassen und die Beteiligung an einem Schiffsfonds sogar als Altersvorsorge empfohlen. Aus einer unzureichenden Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anleger zwingend über sog. Kick-Back-Zahlungen informiert werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

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Samstag, Juni 18, 2016

SCHOLZ HOLDING: ANWÄLTE PRÜFEN SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN SOLVENTE HAFTUNGSGEGNER!

Anleger der Scholz-Holding haben schlimme Verluste zu befürchten: In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien stattfand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten.


Anleger sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten.

Von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe wurden nun also über 165 Mio. € vernichtet, die Anleger müssen somit Verlusten in Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen daher auch gerade Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurden wesentliche Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt, insbesondere die Geldflüsse nicht korrekt dargestellt.“

Wer kann hierfür verantwortlich gemacht werden?

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte könnten eventuell Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei der 2012 heraus gegebenen Anleihe bereits verjährt sein, was natürlich im Einzelfall geprüft werden muss.

Auch sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth vor allem darauf achten, hier solvente Haftungsgegner in die Verantwortung zu nehmen.

Dr. Späth hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ein solventer Haftungsgegner, der auch versichert ist, in die Haftung genommen werden kann. Hier prüfen wir gerade intensiv rechtliche Schritte.“

Auch ist für die deutschen Anleger wichtig, dass diese in Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen müssen. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte war die Sitzverlegung nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu umgehen.

Nach Ansicht der Anwälte können deutsche Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte. Geschädigte Anleger der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen.

Fazit: Geschädigte Anleger der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen. Sie  können sich der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz-Holding“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juni 17, 2016

ERSTE ODERFELDER/LOMBARDIUM: ANLEGER WEHREN SICH GEGEN MAHNBESCHEIDE UND PRÜFEN SCHADENSERSATZ!

Anleger z. B. von Lombard Classic 2 von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft flattern seit kurzem Mahnbescheide ins Haus, in denen sie aufgefordert werden, ihre Ergebnisbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2014 wieder zurückzubezahlen, da die Geschäftsführung dazu gehalten sei, diese Ausschüttungen zum Wohl des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurückzufordern, andernfalls würden gerichtliche Schritte erwogen.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen, ob die Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, zumal die Bilanz für das Jahr 2014 den Anlegern noch nicht einmal zur Prüfung vorliegt. Außerdem könnten Anleger auch eventuell mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen oder sich auf die Fälligkeit ihrer Forderungen berufen.“

Vorausgegangen war, dass mit Schreiben vom 02.05.2016 die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG den Anlegern mitgeteilt hat, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu dem Ergebnis gelangen soll, dass die Summe der Pfandgüter zum Bewertungsstichtag nur zwischen 4,7 Mio. € und 7,9 Mio. € zu bewerten sei. Bei Lombard Classic 3 soll die Bewertung ca. 11 Mio. € ergeben.

Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth sind das „skandalöse Neuigkeiten für die Anleger“. Bei Darlehen in Höhe von über 100 Mio. €, die ausgegeben wurden, sollen also nur noch ca. 5 – 11 % als Sicherheitsgegenstände in Form von Pfändern vorhanden sein. Die Anlegergelder, die also in Form von Darlehen weitergereicht wurden, wurden also in großem Stil vernichtet.

Dr. Späth hierzu: „Diese Angaben überzeugen mich überhaupt nicht. Ich vermute vielmehr ganz klar ein schuldhaftes Handeln der Fondsgeschäftsführung, der Lombardium Hamburg und eventuell auch des Mittelverwendungskontrolleurs. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, und Anlegergelder veruntreut worden sein könnten.“

Inzwischen hat Medienberichten von gestern zufolge auch die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Razzia bei dem Pfandleihhaus Lombardium durchgeführt, bei der Büros in ganz Deutschland durchsucht worden sein sollen.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts könnte z. B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen, aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. Auch die Haftung des jeweiligen Anlageberaters- und Vermittlers sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, denn der Anlageberater schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung, die teilweise, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, nicht vorgelegen haben dürfte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

drspä

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