Samstag, Juni 18, 2016

SCHOLZ HOLDING: ANWÄLTE PRÜFEN SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN SOLVENTE HAFTUNGSGEGNER!

Anleger der Scholz-Holding haben schlimme Verluste zu befürchten: In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien stattfand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten.


Anleger sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten.

Von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe wurden nun also über 165 Mio. € vernichtet, die Anleger müssen somit Verlusten in Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen daher auch gerade Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurden wesentliche Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt, insbesondere die Geldflüsse nicht korrekt dargestellt.“

Wer kann hierfür verantwortlich gemacht werden?

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte könnten eventuell Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei der 2012 heraus gegebenen Anleihe bereits verjährt sein, was natürlich im Einzelfall geprüft werden muss.

Auch sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth vor allem darauf achten, hier solvente Haftungsgegner in die Verantwortung zu nehmen.

Dr. Späth hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ein solventer Haftungsgegner, der auch versichert ist, in die Haftung genommen werden kann. Hier prüfen wir gerade intensiv rechtliche Schritte.“

Auch ist für die deutschen Anleger wichtig, dass diese in Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen müssen. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte war die Sitzverlegung nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu umgehen.

Nach Ansicht der Anwälte können deutsche Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte. Geschädigte Anleger der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen.

Fazit: Geschädigte Anleger der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen. Sie  können sich der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz-Holding“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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