Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 müssen sich teilweise vorgekommen sein, wie Passagiere in einem Flugzeug mit stotternden Motoren. Verlief der Start noch reibungslos und verheißungsvoll, ging mit zunehmender Flugdauer langsam der „Sprit“ aus.
Um im Bild zu bleiben: Beim „Einchecken“ waren die Anleger
des GSI Triebwerksfonds 3 noch guter Dinge. Hohe Renditen bei vergleichsweise
kurzen Laufzeiten wurden ihnen in Aussicht gestellt. Mit einer Mindestsumme von
15.000 US-Dollar konnten sie sich seit 2008 an dem Fonds, der in einen Pool von
marktgängigen Ersatztriebwerken für Flugzeuge investierte, beteiligen. Dafür
sollten sie am Wachstumsmarkt Luftverkehr partizipieren.
Doch die Aussichten verfinsterten sich schnell, die
Turbulenzen nahmen zu. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt
werden, die Ausschüttungen blieben teilweise aus. Den Anlegern wurde mehr und
mehr klar, dass sie mit ihrer Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 eine finanzielle
Bruchlandung erleben könnten. „Daher ist es Zeit, die Reißleine zu ziehen und
die drohenden Verluste abzuwenden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie
Hohl.
Ihrer Meinung nach haben die Anleger gute Aussichten,
erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Denn so
erfolgversprechend wie in den Anlageberatungsgesprächen sei die Beteiligung an
dem GSI Triebwerksfonds 3 nie gewesen. So sei der Fonds u.a. als wertstabile
Geldanlage mit guten Weiterverkaufsmöglichkeiten angepriesen worden. Zuletzt
notierte der Kurs bei der Handelsplattform zweitmarkt.de allerdings nur noch
bei 1,5 Prozent (Stand 10. August 2015).
„Den Anlegern hätte in den Beratungsgesprächen nicht nur das
Blaue vom Himmel versprochen werden dürfen. Vielmehr hätten ihnen auch die
Risiken der Beteiligung klar aufgezeigt werden müssen. Dazu zählt insbesondere
das Totalverlust-Risiko für die Anleger“, erklärt Rechtsanwältin Hohl. Wie sie
aus Gesprächen mit Mandanten weiß, ist diese Aufklärung häufig nicht erfolgt oder
die Risiken wurden nur unzureichend dargestellt. „Das entspricht nicht den
Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung und kann
Schadensersatzansprüche begründen“, so Rechtsanwältin Hohl. Dies umso mehr,
wenn den Anlegern noch nicht einmal der vollständige Emissionsprospekt, sondern
nur eine Kurzinformation übergeben wurde.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf GSI TRIEBWERKSFONDS anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GSI TRIEBWERKSFONDS kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl
brüllhoh
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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