Dienstag, Juni 21, 2016

GSI TRIEBWERKSFONDS 3: ANLEGER KÖNNEN NOCH DIE REISSLEINE ZIEHEN

Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 müssen sich teilweise vorgekommen sein, wie Passagiere in einem Flugzeug mit stotternden Motoren. Verlief der Start noch reibungslos und verheißungsvoll, ging mit zunehmender Flugdauer langsam der „Sprit“ aus.


Um im Bild zu bleiben: Beim „Einchecken“ waren die Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 noch guter Dinge. Hohe Renditen bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten wurden ihnen in Aussicht gestellt. Mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar konnten sie sich seit 2008 an dem Fonds, der in einen Pool von marktgängigen Ersatztriebwerken für Flugzeuge investierte, beteiligen. Dafür sollten sie am Wachstumsmarkt Luftverkehr partizipieren.

Doch die Aussichten verfinsterten sich schnell, die Turbulenzen nahmen zu. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden, die Ausschüttungen blieben teilweise aus. Den Anlegern wurde mehr und mehr klar, dass sie mit ihrer Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 eine finanzielle Bruchlandung erleben könnten. „Daher ist es Zeit, die Reißleine zu ziehen und die drohenden Verluste abzuwenden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie Hohl.

Ihrer Meinung nach haben die Anleger gute Aussichten, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Denn so erfolgversprechend wie in den Anlageberatungsgesprächen sei die Beteiligung an dem GSI Triebwerksfonds 3 nie gewesen. So sei der Fonds u.a. als wertstabile Geldanlage mit guten Weiterverkaufsmöglichkeiten angepriesen worden. Zuletzt notierte der Kurs bei der Handelsplattform zweitmarkt.de allerdings nur noch bei 1,5 Prozent (Stand 10. August 2015).

„Den Anlegern hätte in den Beratungsgesprächen nicht nur das Blaue vom Himmel versprochen werden dürfen. Vielmehr hätten ihnen auch die Risiken der Beteiligung klar aufgezeigt werden müssen. Dazu zählt insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger“, erklärt Rechtsanwältin Hohl. Wie sie aus Gesprächen mit Mandanten weiß, ist diese Aufklärung häufig nicht erfolgt oder die Risiken wurden nur unzureichend dargestellt. „Das entspricht nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung und kann Schadensersatzansprüche begründen“, so Rechtsanwältin Hohl. Dies umso mehr, wenn den Anlegern noch nicht einmal der vollständige Emissionsprospekt, sondern nur eine Kurzinformation übergeben wurde.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf GSI TRIEBWERKSFONDS anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GSI TRIEBWERKSFONDS kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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