Montag, Juni 20, 2016

Damostec Software GmbH als Tradingplattform unterwegs

Damostec Software GmbH versprach Anlegern eine vollautomatische Softwarelösung für Index – CFD – Trading – Geschäfte.

Die Damostec Software GmbH lockte Anleger mit einem Tradingsystem, dass eine 100-prozentige robotertechnologische Softwarelösung im Index-CFD-Handel versprach. Diese Stocktrade-Systemsoftware sollte es dem Anleger ermöglichen, voll automatisiert diesen Index-CFD-Handel durchzuführen.

Index-CFD-Handel ist der Handel mit sogenannten Differenzkontrakten, die auf eine bestimmte Veränderung eines Börsenindex spekulieren. Diese Art des Börsenhandels ist nur geeignet für Anleger, die sehr gut informiert sind und sich der sehr hohen Risiken des Handels bewusst sind.

Da dieser Handel auf Kursschwankungen von börsengehandelten Indizes basiert, ist der Zeitpunkt der Order entscheidend. Damostec suggerierte mit dem Angebot seiner Software einen voll automatisierten Handel, der quasi sekundengenau erfolgen sollte. Auch sollten Trendanalysen, die in die Software implemetiert waren, dafür sorgen, dass Verlustrisiken minimiert wurden. Damostec warb mit Tradingerlösen von bis zu 200% des auf dem Tradingkonto eingezahlten Kapitals.

Kurz nach dem Start des Tradingsystems teile Damostec mit, dass das System nicht so funktionierte, wie es sich das Unternehmen gedacht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch bereits mehrere Anleger ihr eingesetztes Tradingkapital vollständig verloren. Auch die Zwischenlösung, das Tradingsystem als sogenanntes Follower-System zu betreiben, scheiterte.

Wie Nachforschungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte ergaben, besaß Damostec zu keiner Zeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz. Die BaFin stuft nach eigener Stellungnahme die Tätigkeit der Damostec entweder als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder aber als erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung ein. In beiden Fällen hätte Damostec einer Erlaubnis der BaFin bedurft.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB allen betroffenen Anlegern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zu wenden und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Damostec prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Damostec Software GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Damostec Software GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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