Damostec Software GmbH versprach Anlegern eine
vollautomatische Softwarelösung für Index – CFD – Trading – Geschäfte.
Die Damostec Software GmbH lockte Anleger mit einem
Tradingsystem, dass eine 100-prozentige robotertechnologische Softwarelösung im
Index-CFD-Handel versprach. Diese Stocktrade-Systemsoftware sollte es dem
Anleger ermöglichen, voll automatisiert diesen Index-CFD-Handel durchzuführen.
Index-CFD-Handel ist der Handel mit sogenannten Differenzkontrakten,
die auf eine bestimmte Veränderung eines Börsenindex spekulieren. Diese Art des
Börsenhandels ist nur geeignet für Anleger, die sehr gut informiert sind und
sich der sehr hohen Risiken des Handels bewusst sind.
Da dieser Handel auf Kursschwankungen von börsengehandelten
Indizes basiert, ist der Zeitpunkt der Order entscheidend. Damostec suggerierte
mit dem Angebot seiner Software einen voll automatisierten Handel, der quasi
sekundengenau erfolgen sollte. Auch sollten Trendanalysen, die in die Software
implemetiert waren, dafür sorgen, dass Verlustrisiken minimiert wurden.
Damostec warb mit Tradingerlösen von bis zu 200% des auf dem Tradingkonto
eingezahlten Kapitals.
Kurz nach dem Start des Tradingsystems teile Damostec mit,
dass das System nicht so funktionierte, wie es sich das Unternehmen gedacht
hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch bereits mehrere Anleger ihr
eingesetztes Tradingkapital vollständig verloren. Auch die Zwischenlösung, das
Tradingsystem als sogenanntes Follower-System zu betreiben, scheiterte.
Wie Nachforschungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ergaben, besaß Damostec zu
keiner Zeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz. Die BaFin stuft nach eigener
Stellungnahme die Tätigkeit der Damostec entweder als erlaubnispflichtiges
Finanzkommissionsgeschäft oder aber als erlaubnispflichtige
Finanzportfolioverwaltung ein. In beiden Fällen hätte Damostec einer Erlaubnis
der BaFin bedurft.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB allen
betroffenen Anlegern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zu wenden
und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Damostec prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Damostec Software GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Damostec Software GmbH kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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