Wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrugs und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Bei einer Razzia wurden jetzt das Pfandleihhaus Lombardium in Hamburg und Geschäftsräume weiterer Firmen durchsucht.
Das Pfandhaus Lombardium belieh vor allem Luxusgüter. Das
Geld dafür erhielt die Lombardium durch Darlehen der Fondsgesellschaften Erste
Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG, an denen
sich Anleger beteiligen konnten. Doch schon Ende 2015 bekam das Image des
Pfandhauses Lombardium mit all seinen teuren Uhren, Schmuck, Kunstgegenständen
und anderen Pfandgütern erste Kratzer. Denn neben derartigen Luxusgütern belieh
Lombardium auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Dies sei, so die
Finanzaufsicht BaFin, ein unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft und ordnete die
Abwicklung an.
Doch auch das Geschäft mit den beliehenen Luxusgütern wirft immer
mehr Fragen auf und hat nun wohl auch die Staatsanwaltschaft Hamburg auf den
Plan gerufen. Denn schon vor einigen Wochen hatte eine unabhängige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt, dass die Pfandgüter offenbar
deutlich weniger wert sind als angenommen. „Der Gipfel ist, dass die Anleger
daraufhin von den Fondsgesellschaften offensichtlich auch noch aufgefordert
wurden, bereits erhaltene Auszahlungen wieder zurückzuzahlen“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Derzeit finden die ohnehin schon gebeutelten Anleger
offenbar gerichtliche Mahnbescheide in ihren Briefkästen. Rechtsanwalt
Rosenbusch-Bansi: „Diese Bescheide können nicht einfach ignoriert werden. Aber
es kann Widerspruch eingelegt werden. Denn die Rechtmäßigkeit der Forderungen
kann durchaus angezweifelt werden.“ Doch für die Anleger geht es um viel mehr.
Denn der finanzielle Schaden dürfte im hohen zweistelligen Millionenbereich
liegen. „Daher sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden“, so
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Natürlich gilt auch in diesem Fall die
Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen,
sollten alle Register gezogen werden, um Schadensersatzansprüche zu sichern und
durchzusetzen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lombardium Hamburg anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lombardium Hamburg kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
cp
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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