Freitag, Juni 17, 2016

ERSTE ODERFELDER/LOMBARDIUM: ANLEGER WEHREN SICH GEGEN MAHNBESCHEIDE UND PRÜFEN SCHADENSERSATZ!

Anleger z. B. von Lombard Classic 2 von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft flattern seit kurzem Mahnbescheide ins Haus, in denen sie aufgefordert werden, ihre Ergebnisbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2014 wieder zurückzubezahlen, da die Geschäftsführung dazu gehalten sei, diese Ausschüttungen zum Wohl des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurückzufordern, andernfalls würden gerichtliche Schritte erwogen.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen, ob die Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, zumal die Bilanz für das Jahr 2014 den Anlegern noch nicht einmal zur Prüfung vorliegt. Außerdem könnten Anleger auch eventuell mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen oder sich auf die Fälligkeit ihrer Forderungen berufen.“

Vorausgegangen war, dass mit Schreiben vom 02.05.2016 die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG den Anlegern mitgeteilt hat, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu dem Ergebnis gelangen soll, dass die Summe der Pfandgüter zum Bewertungsstichtag nur zwischen 4,7 Mio. € und 7,9 Mio. € zu bewerten sei. Bei Lombard Classic 3 soll die Bewertung ca. 11 Mio. € ergeben.

Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth sind das „skandalöse Neuigkeiten für die Anleger“. Bei Darlehen in Höhe von über 100 Mio. €, die ausgegeben wurden, sollen also nur noch ca. 5 – 11 % als Sicherheitsgegenstände in Form von Pfändern vorhanden sein. Die Anlegergelder, die also in Form von Darlehen weitergereicht wurden, wurden also in großem Stil vernichtet.

Dr. Späth hierzu: „Diese Angaben überzeugen mich überhaupt nicht. Ich vermute vielmehr ganz klar ein schuldhaftes Handeln der Fondsgeschäftsführung, der Lombardium Hamburg und eventuell auch des Mittelverwendungskontrolleurs. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, und Anlegergelder veruntreut worden sein könnten.“

Inzwischen hat Medienberichten von gestern zufolge auch die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Razzia bei dem Pfandleihhaus Lombardium durchgeführt, bei der Büros in ganz Deutschland durchsucht worden sein sollen.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts könnte z. B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen, aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. Auch die Haftung des jeweiligen Anlageberaters- und Vermittlers sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, denn der Anlageberater schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung, die teilweise, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, nicht vorgelegen haben dürfte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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