Anleger z. B. von Lombard Classic 2 von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft flattern seit kurzem Mahnbescheide ins Haus, in denen sie aufgefordert werden, ihre Ergebnisbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2014 wieder zurückzubezahlen, da die Geschäftsführung dazu gehalten sei, diese Ausschüttungen zum Wohl des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurückzufordern, andernfalls würden gerichtliche Schritte erwogen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall
prüfen, ob die Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, zumal die Bilanz für
das Jahr 2014 den Anlegern noch nicht einmal zur Prüfung vorliegt. Außerdem
könnten Anleger auch eventuell mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen oder
sich auf die Fälligkeit ihrer Forderungen berufen.“
Vorausgegangen war, dass mit Schreiben vom 02.05.2016 die
Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG den Anlegern
mitgeteilt hat, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu dem Ergebnis
gelangen soll, dass die Summe der Pfandgüter zum Bewertungsstichtag nur
zwischen 4,7 Mio. € und 7,9 Mio. € zu bewerten sei. Bei Lombard Classic 3 soll
die Bewertung ca. 11 Mio. € ergeben.
Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth sind das „skandalöse Neuigkeiten für die
Anleger“. Bei Darlehen in Höhe von über 100 Mio. €, die ausgegeben wurden,
sollen also nur noch ca. 5 – 11 % als Sicherheitsgegenstände in Form von
Pfändern vorhanden sein. Die Anlegergelder, die also in Form von Darlehen
weitergereicht wurden, wurden also in großem Stil vernichtet.
Dr. Späth hierzu: „Diese Angaben überzeugen mich überhaupt
nicht. Ich vermute vielmehr ganz klar ein schuldhaftes Handeln der
Fondsgeschäftsführung, der Lombardium Hamburg und eventuell auch des
Mittelverwendungskontrolleurs. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass
strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, und Anlegergelder veruntreut
worden sein könnten.“
Inzwischen hat Medienberichten von gestern zufolge auch die
Hamburger Staatsanwaltschaft eine Razzia bei dem Pfandleihhaus Lombardium
durchgeführt, bei der Büros in ganz Deutschland durchsucht worden sein sollen.
Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der
Schadenskompensation offenhalten.
Nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts könnte z. B.
eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen, aber auch eine
eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. Auch die Haftung des jeweiligen
Anlageberaters- und Vermittlers sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden,
denn der Anlageberater schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung, die
teilweise, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, nicht vorgelegen haben
dürfte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst
werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen