Montag, Juni 20, 2016

Steilmann-Anleihen: Gläubigerversammlungen am 3. August

Die Gläubigerversammlungen für die drei von der insolventen Steilmann SE begebenen Mittelstandsanleihen finden am 3. August in der Dortmunder Westfalenhalle statt. Insgesamt haben die drei Anleihen ein Emissionsvolumen von rund 88 Millionen Euro.


 „Nach der Steilmann-Insolvenz steht das Geld der Anleger auf dem Spiel. Daher sollten sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen, um ihre Interessen zu wahren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. So soll bei den Gläubigerversammlungen u.a. ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihe-Gläubiger gewählt werden.

Der nächste wichtige Schritt für die Anleger ist die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle. Die Forderungen müssen spätestens bis zum 23. August beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden. „Diese Frist sollte auf gar keinen Fall versäumt werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Auch wenn die Forderungsanmeldung wichtig ist, könne allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Ansprüche aller Gläubiger auch zu befriedigen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger daher auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen, um ihre finanziellen Verluste abzufedern.

Dazu zählt insbesondere auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. So hätten die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden in den Verkaufsprospekten wesentliche Informationen für die Anleger verschwiegen, unrichtig oder irreführend dargestellt, können Forderungen aus Prospekthaftung entstanden sein. Auch die Anlagevermittler hätten über die Risiken aufklären und die Plausibilität der Geldanlage prüfen müssen. „Auch die Umstände des Börsengangs können noch einmal genau geprüft werden. Dass noch nicht einmal ein halbes Jahr zwischen dem Gang aufs Parkett und der Insolvenz liegt, ist ungewöhnlich. Besonders für die betroffenen Aktionäre“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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