LG Frankfurt/Oder verurteilt Vermittlerin zur fast vollständigen Rückabwicklung an dortige Anlegerin! Weitere Klagen in Vorbereitung!
In Sachen BWF-Stiftung ist der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei
Dr. Späth & Partner ein erneuter Erfolg gegen eine Vermittlerin der
BWF-Anlage vor dem Landgericht Frankfurt/Oder gelungen:
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des LG Frankfurt/Oder
vom 14.06.2016 wurde die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt, der
Klägerin die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen
zurück zu erstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus
der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung. Lediglich wegen der entstandenen außergerichtlichen
Kosten setzte das LG Frankfurt/Oder nur eine 1,3er Geschäftsgebühr an und wies
die Klage wegen des überschießenden Betrages ab.
Damit hat erneut ein Landgericht, neben den bereits von den
BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum
vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom
04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage,
der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum
fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.
In überzeugender Weise kommt das LG Frankfurt/Oder zu dem
Ergebnis, dass die Beratung durch die dortige Vermittlerin weder anleger- noch
objektgerecht war, weil die beklagte Vermittlerin die Anlage zum einen als
sichere Anlage ausgegeben habe und die Vermittlerin die Anlage bei der
BWF-Stiftung aus diesem Grunde der Klägerin nicht hätte anbieten dürfen,
außerdem auch, weil nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder keine Absicherung der
Anleger durch etwaige Sachwerte bestanden habe, weil lediglich ein
schuldrechtlicher Anspruch der Anleger auf Übereignung einer bestimmten, in der
"Eigentumsurkunde" ausgewiesenen Menge von Gold bestanden hätte.
Auch kommt das LG Frankfurt/Oder überzeugend zum Ergebnis,
dass die beklagte Vermittlerin ihre Pflicht verletzt hat, die Plausibilität der
Anlage zu prüfen.
So hätte der beklagten Vermittlerin laut LG Frankfurt/Oder
unter anderem auffallen müssen, dass in der verwendeten Broschüre nicht auf das
bestehende Totalverlustrisiko hingewiesen wurde und keine konkreten Angaben zur
wirtschaftlichen Beurteilung der Anlage erfolgten.
Außerdem war nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder bereits der
Verkaufsprospekt falsch, denn hieraus ergibt sich laut LG Frankfurt/Oder nicht,
wie die BWF-Stiftung konkret den den Anlegern garantierten Rückkaufswert allein
mit dem Zwischenhandel von Gold erwirtschaften wollte, der Prospekt auch an
keiner Stelle konkrete Angaben oder Zahlen enthalte. Auch sei z.B. im Prospekt
keine plausible Begründung dafür angegeben, warum für "Goldhändler"
ein Anreiz dafür bestehen soll, Gold von der BWF zu kaufen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: "Unserer Ansicht nach bestätigt
dieses von uns erstrittene -noch nicht rechtskräftige- Urteil erneut, dass in
vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler
bestehen sollten -was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss- zumal
in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten
Vermittler zurück gegriffen werden können sollte."
Auch sollten Anleger wissen, dass am 09.06.2016 das
Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen hat. Hier
sollten geschädigte Anleger nach Ansicht von der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr.
Späth & Partner die Möglichkeit prüfen, z.B. in Form des sog.
"Adhäsionsverfahrens" ihre Ansprüche geltend zu machen.
Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der
BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
BWF-Stiftung anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung (BWF)anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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