Montag, Juni 20, 2016

Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora: Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche

Der von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Anleger, die mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, dürfen nicht zögern. Denn es droht bereits die Verjährung der Ansprüche.


Ab Mai 2006 bot das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping den Schiffsfonds HHS 31 MS Matthias Claudius zur Beteiligung an. Später wurde der Schiffsfonds in MS RHL Aurora umbenannt. Durch die Namensänderung verlief die Beteiligung für die Anleger, die eine Mindestbeteiligung von 25.000 Euro investierten, allerdings auch nicht erfolgreicher. Die Renditeerwartungen konnten nicht erfüllt werden. Gute zehn Jahre nach der Auflage ist der Schiffsfonds pleite. Am Amtsgericht Reinbek wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 130/16 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Matthias Claudius Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber: „Nach der Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds gute Aussichten auf Schadensersatz, da es in der Anlageberatung häufig zu Fehlern gekommen ist.“ Allerdings haben die Anleger nicht mehr viel Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen. Denn es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. die Ansprüche könnten schon bald nicht mehr durchsetzbar sein. Rechtsanwältin Gaber: „Zügiges Handeln ist daher gefragt, um rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.“

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Allerdings konnten die Erwartungen der Anleger oft nicht erfüllt werden. Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet ein Schiffsfonds nach dem anderen ins Schlingern und endete oft genug in der Insolvenz. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die mit ihrer Geldanlage verbundenen Risiken informiert werden müssen. „Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, wurden sie über die Risiken häufig im Unklaren gelassen und die Beteiligung an einem Schiffsfonds sogar als Altersvorsorge empfohlen. Aus einer unzureichenden Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anleger zwingend über sog. Kick-Back-Zahlungen informiert werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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