Der von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Anleger, die mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, dürfen nicht zögern. Denn es droht bereits die Verjährung der Ansprüche.
Ab Mai 2006 bot das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping den
Schiffsfonds HHS 31 MS Matthias Claudius zur Beteiligung an. Später wurde der
Schiffsfonds in MS RHL Aurora umbenannt. Durch die Namensänderung verlief die
Beteiligung für die Anleger, die eine Mindestbeteiligung von 25.000 Euro
investierten, allerdings auch nicht erfolgreicher. Die Renditeerwartungen
konnten nicht erfüllt werden. Gute zehn Jahre nach der Auflage ist der
Schiffsfonds pleite. Am Amtsgericht Reinbek wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN
130/16 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Matthias Claudius
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber: „Nach der
Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen.
Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds gute Aussichten auf Schadensersatz,
da es in der Anlageberatung häufig zu Fehlern gekommen ist.“ Allerdings haben
die Anleger nicht mehr viel Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen. Denn
es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. die Ansprüche könnten schon bald
nicht mehr durchsetzbar sein. Rechtsanwältin Gaber: „Zügiges Handeln ist daher
gefragt, um rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.“
Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den
Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage
dargestellt. Allerdings konnten die Erwartungen der Anleger oft nicht erfüllt
werden. Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet ein Schiffsfonds nach dem anderen
ins Schlingern und endete oft genug in der Insolvenz. Allerdings hätten die
Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die mit ihrer Geldanlage
verbundenen Risiken informiert werden müssen. „Obwohl für die Anleger am Ende
der Totalverlust stehen kann, wurden sie über die Risiken häufig im Unklaren
gelassen und die Beteiligung an einem Schiffsfonds sogar als Altersvorsorge
empfohlen. Aus einer unzureichenden Anlageberatung können
Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre
teilweise hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH
muss der Anleger zwingend über sog. Kick-Back-Zahlungen informiert werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg
Shipping MS RHL Aurora anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg
Shipping MS RHL Aurora kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
cp
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kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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