Anleger der Euro Grundinvest AG werden aufgefordert, ihre
erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. „Vorher sollten sie unbedingt prüfen
lassen, ob diese Forderung überhaupt rechtmäßig ist“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Wie das Handelsblatt am 27. November berichtet, sollen die
Anleger der Euro Grundinvest Fonds ihre Ausschüttungen bis zum 30. November
zurückzahlen. Grund sei die prekäre wirtschaftliche Situation und eine
„drohende Zahlungsunfähigkeit“. Rechtsanwalt Perabo-Schmidt empfiehlt den
Anlegern jedoch nicht im vorauseilenden Gehorsam zu handeln und das Geld nicht
ohne eine vorherige rechtliche Prüfung des Gesellschaftsvertrags zu überweisen.
„Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass Ausschüttungen nur unter
bestimmten Umständen zurückgefordert werden können. Die Regelungen im
Gesellschaftsvertrag dazu müssen eindeutig und verständlich formuliert sein“,
erklärt Dr. Perabo-Schmidt.
Gründer des Emissionshauses Euro Grundinvest war Malte
Hartwieg. Ihm wird von dem neuen Geschäftsführer auch mehr oder weniger
unverblümt die Schuld an der finanziellen Notlage gegeben. So seien die
Ausschüttungen beispielsweise nicht durch Gewinne gedeckt gewesen. Seit einem
guten Jahr fließen die Ausschüttungen ohnehin nicht mehr. „Das erinnert sehr an
die Vorgänge bei Selfmade Capital und New Capital Invest“, sagt Dr.
Perabo-Schmidt. Auch diese Emissionshäuser gehören Malte Hartwieg. Auch hier
flossen anfangs die Ausschüttungen an die Anleger und blieben dann aus.
Inzwischen sind etliche Fondsgesellschaften dieser Emissionshäuser insolvent.
Den betroffenen Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlage.
„Es ist leider nicht auszuschließen, dass die Anleger bei
Euro Grundinvest ein ähnliches Szenario erwartet. Daher sollten sie umgehend
ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen“, so Dr. Perabo-Schmidt. In
Betracht kommen beispielsweise Schadensersatzansprüche. Diese können aus einer
fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Wie auch die Selfmade Capital und New
Capital Invest Fonds wurden auch Kapitalanlagen der Euro Grundinvest
überwiegend durch die Plattform dima24 vermittelt. Auch die gehörte mal zum
Firmenimperium des Malte Hartwieg. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung
hätten die Anleger auch umfassend über der Risiken aufgeklärt werden müssen.
Ebenso hätten die Angaben in den Verkaufsprospekten den Anleger über die
Risiken ins Bild setzen müssen.
Gegen Malte Hartwieg wird ohnehin wegen des Verdachts auf
Kapitalanlagebetrug ermittelt. Dabei wurden bereits umfangreiche Vermögenswerte
sichergestellt. Um Zugriff auf diese Vermögenswerte zu erhalten, sollten die
Anleger umgehend handeln.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Euro Grundinvest.
Siehe auch NCI New Capital Invest
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mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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