Montag, November 30, 2015

Euro Grundinvest: Anleger sollen zahlen – Schnelles Handeln gefragt.

Anleger der Euro Grundinvest AG werden aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. „Vorher sollten sie unbedingt prüfen lassen, ob diese Forderung überhaupt rechtmäßig ist“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Wie das Handelsblatt am 27. November berichtet, sollen die Anleger der Euro Grundinvest Fonds ihre Ausschüttungen bis zum 30. November zurückzahlen. Grund sei die prekäre wirtschaftliche Situation und eine „drohende Zahlungsunfähigkeit“. Rechtsanwalt Perabo-Schmidt empfiehlt den Anlegern jedoch nicht im vorauseilenden Gehorsam zu handeln und das Geld nicht ohne eine vorherige rechtliche Prüfung des Gesellschaftsvertrags zu überweisen. „Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass Ausschüttungen nur unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden können. Die Regelungen im Gesellschaftsvertrag dazu müssen eindeutig und verständlich formuliert sein“, erklärt Dr. Perabo-Schmidt.

Gründer des Emissionshauses Euro Grundinvest war Malte Hartwieg. Ihm wird von dem neuen Geschäftsführer auch mehr oder weniger unverblümt die Schuld an der finanziellen Notlage gegeben. So seien die Ausschüttungen beispielsweise nicht durch Gewinne gedeckt gewesen. Seit einem guten Jahr fließen die Ausschüttungen ohnehin nicht mehr. „Das erinnert sehr an die Vorgänge bei Selfmade Capital und New Capital Invest“, sagt Dr. Perabo-Schmidt. Auch diese Emissionshäuser gehören Malte Hartwieg. Auch hier flossen anfangs die Ausschüttungen an die Anleger und blieben dann aus. Inzwischen sind etliche Fondsgesellschaften dieser Emissionshäuser insolvent. Den betroffenen Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlage.                                                                                                                        

„Es ist leider nicht auszuschließen, dass die Anleger bei Euro Grundinvest ein ähnliches Szenario erwartet. Daher sollten sie umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen“, so Dr. Perabo-Schmidt. In Betracht kommen beispielsweise Schadensersatzansprüche. Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Wie auch die Selfmade Capital und New Capital Invest Fonds wurden auch Kapitalanlagen der Euro Grundinvest überwiegend durch die Plattform dima24 vermittelt. Auch die gehörte mal zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über der Risiken aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Angaben in den Verkaufsprospekten den Anleger über die Risiken ins Bild setzen müssen.

Gegen Malte Hartwieg wird ohnehin wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt. Dabei wurden bereits umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt. Um Zugriff auf diese Vermögenswerte zu erhalten, sollten die Anleger umgehend handeln.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest.

Siehe auch NCI New Capital Invest

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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