In den letzten Wochen mehren sich die Anfragen besorgter Kunden des Bonusprograms Lufthansa Miles & More bei dem BSZ e.V. Nach Informationen der Teilnehmer will Miles & More nunmehr auch seinen Kunden, die über eine Miles& More-Kreditarte benutzen, dort aber über kein Guthaben in Höhe von mindestens € 3.000,00 verfügen, oder pro Jahr keine Umsätze in dieser Höhe tätigen, auch die in der Vergangenheit erworbenen Meilen ersatzlos streichen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB prüft bereits für
mehrere Kunden von Miles & More die Wirksamkeit dieser nachteiligen
Änderung der Teilnahmebedingungen.
In den bisherigen Teilnahmebedingungen von Lufthansa Miles
& More war geregelt, dass die durch Flüge und sonstige Aktivitäten
erworbenen Meilen nicht verfallen, wenn der Teilnehmer von Miles & More
über eine entsprechende Miles & More Kreditkarte verfügt. Dies war für
viele Teilnehmer Grund genug, die mit mindestens € 55,00 Jahresgebühr
veranschlagte Kreditkarte zu erwerben.
Bereits im Jahr 2012 wurde bei einem Teil der Miles &
More Kunden die Kreditkarte auf eine reine Guthabenkarte umgestellt. Die
Jahresgebühr in Höhe von € 55,00 blieb dabei unverändert. Die Kunden hatten
durch den Besitz der Kreditkarte zumindest noch den Vorteil der
Unverfallbarkeit ihrer Meilen.
Am 19.08.2015 informierte Miles & More seine
Kreditkartenkunden über die Internetseite darüber, dass die bis dato
angesammelten Prämienmeilen zum 31.12.2015 verfallen, sofern nicht bis zum,
31.12.2015 Kreditkartenumsätze i.H.v. € 3.000,00 mit der LH- Kreditkarte
getätigt werden, oder ein entsprechendes Guthaben auf das Kartenkonto
einbezahlt wird.
Für die Lufthansa geht es um viel Geld. Nach einem Bericht
in der Süddeutschen Zeitung hatten die 20 Millionen Teilnehmer an dem
Bonusprogramm „Miles & More“ Ende des Jahres 2010 bereits 198 Milliarden
Bonusmeilen gesammelt. „Sollte sich daher nur ein Bruchteil dieser
Meileninhaber dazu entschließen, die Abwertung ihrer Meilenkonten gerichtlich
überprüfen zu lassen, können schnell erhebliche Schadenersatzforderungen
zusammenkommen“, erklärt CLLB.
Der BGH hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass
Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten in ihren Vielfliegerprogrammen
nicht drastisch kürzen dürfen. Betroffen war damals Air Berlin, die 2007 nach
der Übernahme von LTU das Redpoints-Meilenprogramm einstellen wollte und die
daher die Frist zu Einlösung von Meilen verkürzte. Auch darin sahen die Richter
des BGH eine unbillige Benachteiligung der Kunden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten den Kunden von Miles
& More, ihre Ansprüche von einer Kanzlei ihres Vertrauens prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Miles & More.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllbcoc
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