Wie unschuldig ist der "Strohmann" wirklich? Erste Klagen in Vorbereitung! "Strohmann" eines Unternehmens antwortet dem BSZ e.V.! Wie sind die Aussagen zu bewerten? Kostenschutz von Rechtsschutzversicherungen!
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr "Vorsitzender" der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein. Per schriftlichem Vertrag sei es dieser Person nicht gestattet gewesen, aktiv in die Abläufe der Gesellschaft einzugreifen. Als er erste kleinere Anzeichen bemerkte, dass mit der Firma etwas nicht stimmte, sei er sofort von seinem Vorstandsamt zurück getreten und habe dies auch den zuständigen Gremien mitgeteilt. Sein Name und seine Anschrift seien ohne sein Wissen und ohne sein Zutun missbräuchlich benutzt worden. Ob diese Aussagen glaubhaft sind, wird sich zeigen, insbesondere wird sich zeigen, ob der Verantwortliche wirklich so "ahnungslos" war, wie er vorgibt.
"Insbesondere auch die Tatsache, dass, wie wir in Erfahrung bringen konnten, dieselbe Person auch im Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens tätig ist, das ebenfalls Anleger anzuwerben scheint, lässt durchaus Fragen offen und weckt Zweifel an dieser Version" so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. "Es ist auch fraglich, ob der "Verantwortliche nicht Auskunft zu eventuellen weiteren Verantwortlichen geben könnte," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, "denn es stimmt zumindestens nachdenklich, hier angeblich ein Vorstandsamt zu übernehmen, ohne zu wissen, wer die weiteren Verantwortlichen sind."
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden hier demnächst die ersten Klagen in Zusammenarbeit mit einer sehr renommierten schweizerischen Anlegerschutzkanzlei wegen Vermittlerhaftung vorbereiten.
Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt, den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei in diversen Fällen, in denen sich die jeweilige Rechtsschutzversicherung auf ein sog. "Spiel- und Wettgeschäft" berufen hat, doch noch gelungen, Kostenschutz zu erzielen.
Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr "Vorsitzender" der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein. Per schriftlichem Vertrag sei es dieser Person nicht gestattet gewesen, aktiv in die Abläufe der Gesellschaft einzugreifen. Als er erste kleinere Anzeichen bemerkte, dass mit der Firma etwas nicht stimmte, sei er sofort von seinem Vorstandsamt zurück getreten und habe dies auch den zuständigen Gremien mitgeteilt. Sein Name und seine Anschrift seien ohne sein Wissen und ohne sein Zutun missbräuchlich benutzt worden. Ob diese Aussagen glaubhaft sind, wird sich zeigen, insbesondere wird sich zeigen, ob der Verantwortliche wirklich so "ahnungslos" war, wie er vorgibt.
"Insbesondere auch die Tatsache, dass, wie wir in Erfahrung bringen konnten, dieselbe Person auch im Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens tätig ist, das ebenfalls Anleger anzuwerben scheint, lässt durchaus Fragen offen und weckt Zweifel an dieser Version" so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. "Es ist auch fraglich, ob der "Verantwortliche nicht Auskunft zu eventuellen weiteren Verantwortlichen geben könnte," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, "denn es stimmt zumindestens nachdenklich, hier angeblich ein Vorstandsamt zu übernehmen, ohne zu wissen, wer die weiteren Verantwortlichen sind."
Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden hier demnächst die ersten Klagen in Zusammenarbeit mit einer sehr renommierten schweizerischen Anlegerschutzkanzlei wegen Vermittlerhaftung vorbereiten.
Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt, den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei in diversen Fällen, in denen sich die jeweilige Rechtsschutzversicherung auf ein sog. "Spiel- und Wettgeschäft" berufen hat, doch noch gelungen, Kostenschutz zu erzielen.
Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.