Dienstag, Oktober 16, 2018

Kapitalanlage gescheitert? Kopf in den Sand stecken hilft nicht! – Verbünden und wehren schon!!

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.

Der BSZ e.V. warnt vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber doch sehr teuer und auch ohne jeden Nutzen!) Ohne praktischen Nutzen für den geschädigten Anleger sind oft auch die Ratschläge von manchen Verbraucherschutzorganisationen, die dem Anleger genau erklären können, was er alles falsch gemacht hat. Das mag ja sehr lehrreich sein, aber das angelegte Geld ist trotzdem weg. 

Der Wahl des richtigen Anwalts  sollte deshalb verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Anwälte, die auf die Vertretung geschädigter Investoren spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren insbesondere mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen Fonds bereits verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln dagegen wehren.

Die größten Probleme gibt es aktuell bei den Schiffsfonds. Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die den betroffenen Anlegern Sorge bereiten. Probleme gibt es aber auch zunehmend auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer mehr klar, dass die Renditeprognosen nicht zu halten sind und Investoren sogar erhebliche Kapitalverluste drohen.  Zu den ständigen Sorgenkindern gehören auch die geschlossenen Immobilienfonds.

Geschlossene Fonds muss man aber auch nicht gleich verteufeln.

Der Wohlstand unseres Landes und die gedeihliche Entwicklung unserer Wirtschaft beruhen maßgeblich auf privaten Investitionen. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und Aktienfonds und endet sicher lange noch nicht bei einer Geschlossenen Beteiligung. Eine solche, sieht man einmal von Medienfonds und Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Überdies kann man den meisten Initiatoren Geschlossener Beteiligungen lautere Absichten unterstellen. Entscheidend ist aber letztlich, wem eine solche Beteiligung empfohlen, besser: verkauft wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um den sich schon seit Jahren letztlich alles dreht. Nämlich die Beratung von Investoren insbesondere durch Banken und Sparkassen.

Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber häufig. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele Anleger bei denen die so genannte Anlageberatung nachweislich ihre Bezeichnung nicht verdient hat. Wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht von an sich schlechten Investmentprodukten, sondern von angeblichen Beraterinnen und Beratern, die etwa eine Schiffsbeteiligung oder einen Lebensversicherungsfonds allein aus Provisionsinteressen vermittelt haben und nicht, weil ein solches Investment zum Kunden passt.

Bei Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es oft um vergleichsweise hohe Streitwerte.

Was naturgemäß ziemlich lukrativ für einen Anwalt ist, der seinen Mandanten gegen einen Fondsinitiator oder die beratende Bank respektive Sparkasse vertritt. Da ergeben sich Gebühren, die um ein Vielfaches höher liegen als bei Auseinandersetzungen etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Es ist nur menschlich, dass nicht wenige Anwältinnen und Anwälte ohne Qualifikation aufgrund der erhofften großen Einkommenschancen auf diesen fahrenden Zug aufspringen. Oft ohne jemals nur einen einzigen vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben.  Wenn dann aber Schwierigkeiten und auch Argumentationslinien der Gegenseite aufkommen, die die gesamte Kompetenz und Erfahrung eines versierten Fachanwalts erfordern, dann  steigen all jene Anwältinnen und Anwälte, die ein schnelles Geschäft witterten, aus. Sehr zum Ärger ihrer Mandanten, die vom Regen in die Traufe gekommen sind, weil sich außer den Anwaltsgebühren nichts ergeben hat.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.

Nur durch massenhafte Klagen werden sich die Banken und Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger oft nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich kann die Verfolgung von Rechtsansprüchen mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die betroffenen Anleger welche die  Schwierigkeiten nicht fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Oktober 13, 2018

Ein fragender Blick in die Zukunft beim P&R-Containerchaos ….

In der Gläubigerversammlung, die am 17. und 18. Oktober 2018 für die zentralen P&R-Containergesellschaften stattfinden wird, geht es um viel. Nicht umsonst erwarten das Insolvenzgericht München und der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé einen großen Ansturm an Containerinvestoren als enttäuschte Gläubiger.

Da die Räume in dem Insolvenzgericht nicht ausreichen wenn es um Tausende von P&R-Gläubigern geht hat man die Olympiahalle angemietet.

Dabei interessiert die P&R-Anleger in erster Linie, was am Ende des Verfahrens für sie herauskommen wird und wann ein Ende absehbar sein wird. Im Vorfeld hat der Insolvenzverwalter angekündigt, dass er hofft, in etwa zwei Jahren eine erste Zahlung an die Betroffenen überweisen zu können. Das klingt auf den ersten Blick gut und verfehlt mit Sicherheit nicht den Zweck, für eine gute Grundstimmung unter den besorgten Containerinvestoren zu sorgen.

Insolvenzanfechtung könnte Götterdämmerung werden

Diese Ankündigung von recht baldigem Geldsegen sollte aber nicht den Blick für eine möglicherweise noch für Anleger gefährliche Wendung verstellen. Denn noch immer ist die Frage ungeklärt, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen, die kurz vor dem gestellten Insolvenzantrag erfolgten, von den P&R-Geldgebern zurück fordern wird. Das „Unwort“ für die darunter leidenden Containerinvestoren heißt: Insolvenzanfechtung. Hier könnte es viele Anleger noch ein weiteres Mal treffen. Dieses Damoklesschwert schwebt nicht nur über die gewinnbezogenen Auszahlungen in 2017 wegen der Mieten, sondern auch möglicherweise wegen zurückgekaufter Container. Leider konnten wir auch auf Nachfrage im Büro des Insolvenzverwalters zu diesen Punkten keine verbindliche Aussage im Vorfeld der Gläubigerversammlungen erhalten.

Anlegerängste ernst nehmen

Leider äußert sich der Insolvenzverwalter am Vorabend zu einer der größten Gläubigerversammlungen dieser Art nicht öffentlich, wie er mit den Rückkaufforderungen umgehen will. Wird er Rechte der Anleger anerkennen, so dass am Ende sich die Insolvenzquote auch darauf erstreckt? Oder ist er der Meinung, dass die rechtliche Position der Anleger zu schwach ist, um einen endgültigen Bestand in der Insolvenztabelle zu finden? Die Tatsache, dass die Formulare dieses Recht mit aufgenommen haben, ist noch kein endgültiges Indiz für die Zukunft.

Diese Unsicherheit kann für die Anleger ein wirkliches Drama bedeuten, weil gerade der Rückkauf der über Jahre vermieteten Blechbox eine wesentliche Komponente bei der Rendite ist. Wird diese Position gestrichen, bedeutet das erst einmal einen weiteren herben Verlust. Darunter braucht der Anleger allerdings nicht zwangsläufig zu leiden. Er muss allerdings aktiv werden und kann die Vorteile unseres Insolvenzmonitorings nutzen.  Bei unserem Insolvenzmonitoring passt sich im Ergebnis die rechtliche Konstruktion den Erfordernissen, die das Insolvenzrecht stellt, an und führt im Ergebnis – trotz gleichbleibender Insolvenzmasse und –quote – am Ende zu einem höheren Auszahlbetrag.

Bericht des Insolvenzverwalters: Zukunftschancen beleuchten

Was geschieht eigentlich mit den „restlichen“ rund 600.000 Containern? Wie können sie bestmöglich verwertet werden? Und wie  lange wird das Verfahren dauern? Hierum geht es, wenn über die Zukunft gesprochen wird. Aus diesem Grunde soll der Insolvenzverwalter gerade darüber Auskunft geben. Wichtig an dieser Stelle ist auch die Frage, wer sich überhaupt als rechtmäßiger Eigentümer der Container bezeichnen darf. Wie dieser Punkt eine Lösung finden wird, ist ebenfalls mit entscheidend, wenn es um die Planung in Richtung einer raschen Verwertung gehen wird.

Bei Milliardendesaster ist guter Rat entscheidend

Hier geht es 1 Million fehlender Container, um einen Wirtschaftskrimi der großen Art und die Altersversorgung von mehreren zehntausend Anlegern. Viele von Ihnen sind auf die regelmäßigen Einnahmen angewiesen und die Realisierung der Erlöse aus den Containerverkäufen. Deshalb kommt es für Anleger darauf an, eine gute und unabhängige Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen auf diesem wichtigen Ereignis zu haben. Viele von ihnen kommen selbst nach München in die Qlympiahalle und werden sich einen Eindruck verschaffen wollen. Das ist gut. Für viele Anleger haben die hier berichtenden BSZ er.V. Anlegerschutzanwälte das Mandat, alle wichtigen Themen zur Sprache bringen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container anschließen.

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Freitag, Oktober 12, 2018

Wertzins Fest 2. Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung verurteilt.

Das Landgericht München I hat die Grünewerte Wertzins 2 GmbH verurteilt, einem Anleger, der die Anlage „Wertzins Fest 2 – Tranche 2017“ erworben hat, den Nennbetrag zzgl. der noch ausstehenden Zinsen auszubezahlen.

Der von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretene Kläger zeichnete im Oktober 2014 eine als „Wertzins Fest 2 – Tranche 2017“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH. Der Anlagebetrag sollte mit 5 % p. a. verzinst werden.

Während die Beklagte der Klagepartei für das Jahr 2014 noch die anteiligen Zinszahlungen und für die Jahre 2015 und 2016 die vereinbarten Zinszahlungen leistete, bezahlte die Grünewerte Wertzins 2 die Zinsen für 2017 nicht. Auch eine Rückzahlung des Anlagebetrages zum 31.12.2017 erfolgte nicht.

„Außergerichtlich und auch im gerichtlichen Verfahren berief sich die Gegenseite auf einen sogenannten qualifizierten Rangrücktritt“ erklärt der berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. „Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass die qualifizierte Nachrangklausel, insbesondere die vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre, nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden ist, da es sich um eine überraschende Klausel handelt, die unseren Mandanten darüber hinaus unangemessen benachteiligt.“

Das Landgericht München I hat nunmehr mit Urteil vom 05.10.2018 (noch nicht rechtskräftig) die Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung des vollen Anlagebetrages und der für 2017 geschuldeten Zinsen verurteilt.

Bereits in den letzten Monaten konnte diese Kanzlei Urteile zu Gunsten der Anleger erstreiten, die die Anlage „Wertzins Plus 1“ zum Gegenstand hatten. In diesem Zusammenhang hat zwischenzeitlich auch das OLG München in zwei Verfahren die Verurteilung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH bestätigt.

Das jüngste Urteil stützt die Auffassung der Kanzlei, dass die Entscheidungen der Gerichte zu der Geldanlage „Wertzins Plus 1“ und zu der Geldanlage „Wertzins Fest 2“ auch auf andere Geldanlagen übertragbar sind, die die Grünewerte-Gruppe angeboten hat.

Diese Kanzlei hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Klage eingereicht. Gegenstand der einzelnen Klagen sind nicht nur die Geldanlagen „Plus“ oder „Fest“, sondern auch andere Anlage wie „Klassik“.

Anleger, die sich von einer klauselmäßig vereinbarten Nachrangklausel benachteiligt oder überrascht fühlen wird empfohlen, juristischen Rat von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.

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Dienstag, Oktober 09, 2018

P&R – Gläubigerversammlung: Nutzen Sie den Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

Am 17., 18. und 22. Oktober werden in München die Gläubigerversammlungen für die vier maßgeblichen P&R-Gesellschaften stattfinden. Was viele P&R-Anleger für die Zukunft erwarten können, hängt auch davon ab, wie sie ihr Stimmrecht nutzen. Deshalb ist es für die Containerbesitzer wichtig, auf der P&R-Gläubigerversammlung die Rechte selbst oder durch einen qualifiziert Bevollmächtigten wahrzunehmen.

Parlament der Gläubiger

Die Gläubigerversammlung wird oft auch als das „Parlament der Gläubiger“ eines insolventen Unternehmens bezeichnet. An dieser Stelle können die Anleger, die ihr Geld in Containerinvestments angelegt haben, mitreden, wenn es um wegentscheidende Fragen geht. Und solche Fragen tun sich bei den P&R-Firmen auf:

  • Steht den P&R-Anlegern wirklich kein Eigentumsrecht an den Containern zu, wie es der Insolvenzverwalter behauptet?
  • Wer ist der beste Vertreter für den Gläubigerausschuss, wenn es um die Rechte der vermeintlichen Containerbesitzer geht?
  • Soll der bisherige Insolvenzverwalter weiterhin sein Amt ausüben?
  • Was geschieht mit dem Schweizerischen P&R-Unternehmen?
  • Lohnt sich der weitere Vermietungsbetrieb mit den restlichen Containern?
  • Wie lange wird das Insolvenzverfahren dauern?
  • Werden Anleger Gelder an die insolventen P&R-Betriebe zurückzahlen müssen (Anfechtung)?
  • Werden die angemeldeten Forderungen der P&R-Anleger vollständig anerkannt?

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt Sie

Wir wissen, dass viele Geschädigte zwar nach München kommen möchten, um die Eindrücke persönlich zu erhalten, wie es um das P&R-Desaster steht, und ihre Rechte wahrnehmen wollen, jedoch dazu keine Möglichkeit haben. Deshalb bieten diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an, Sie als Betroffenen bei diesen insolvenzrechtlich zwingend vorgesehenen Terminen zu vertreten.

Jetzt geht es in den kommenden Gläubigerversammlungen der P&R-Unternehmen darum, Ihre Stimme bestmöglich zur Geltung zu bringen.

Die Anlegerschutzanwälte  erfassen für Sie alle wesentlichen Informationen und werten diese aus, damit für Sie individuell alle wichtigen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können.

Mit Hilfe dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte soll für Sie erreicht werden, dass:

  • der Gläubigerausschuss ausschließlich im Sinne der P&R-Containerinvestoren besetzt wird
  • die P&R-Anleger bei der Verwendung und Verwertung der noch vorhandenen Containerboxen einen möglichst hohen Ertrag erhalten können
  • der Insolvenzverwalter qualifiziert kontrolliert wird
  • die P&R-Anleger weiterhin kontinuierlich informiert werden
  • die P&R-Anleger schon vor Abschluss des Insolvenzverfahrens Teilauszahlungen erhalten werden

Wenn das Ziele sind, die Ihnen wichtig sind, lassen Sie sich durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten.

Nutzen Sie den Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

  • Die Rechtsanwälte stimmen in Ihrem Sinne ab.
  • Diese Anwälte stellen bohrende Fragen auf der Gläubigerversammlung.
  • Diese Anwälte berichten kontinuierlich.
  • Diese Anwälte stellen Ihre Forderung nach einer möglichst hohen Auszahlquote.

Nutzen Sie das know-how dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

Sie haben Fragen, die Sie klären wollen? Über 20 Jahre Erfahrung im Kapitalmarktrecht zeichnen diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus.

  • Fordern Sie jetzt per Mail oder Telefon die Vollmacht an, damit diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Sie in München vertreten können.

  • Sie werden erstaunt sein, wie günstig, diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Sie aktiv werden können.

  • Weitere Kosten, Gebühren oder Belastungen werden auf Sie nicht zukommen. Hier gilt die Kostengarantie dieser Rechtsanwälte.

  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bis zum 14.10.2018 – hier eingehend benötigen.
  
Wenn Sie durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auf der Gläubigerversammlung vertreten werden möchten, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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Dienstag, Oktober 02, 2018

Geschädigte Kapitalanleger landen oft bei dem Anwalt, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet!

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten wird  und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen.

Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen  Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt  der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten  betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.  

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die  Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

  • Wenn Sie als Kapitalanleger glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie als Mitglied der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bekommen.

Die Informationen, welche die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg, kann  der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Wer also Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ® e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.


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Freitag, September 28, 2018

Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen.

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben.

Nach Jahren erfolgt nun das böse Erwachen, wenn die Fondsgesellschaft in die Krise oder in die Insolvenz geraten ist und der Anleger von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung dem Verlangen einer Rückzahlung seiner Ausschüttungen ausgesetzt ist. Viele Anleger sehen sich zur Rückzahlung verpflichtet.

Beispiel: MS „SANTA-R Schiffe“-Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen

Der Insolvenzverwalter des MPC-Fonds MS „SANTA-R Schiffe“ mbh & Co. KG fordert die Rückzahlung von Ausschüttungen in erheblicher Höhe. Die Fondsanleger sollen nun 53 Prozent der Zeichnungssumme zurückzahlen, weil angeblich die Haftung wieder aufgelebt sei, heißt es in einem an sie gerichteten Schreiben.

Der Expertenrat an alle Betroffenen: Zahlen Sie vorerst nicht!

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte sehen nach intensiver Prüfung des Aufforderungsschreibens des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick erhebliche Ansatzpunkte, die gegen die Durchsetzbarkeit der Forderung und für eine Verweigerung der Zahlung sprechen.

Zwar sind Anleger grundsätzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, wenn es sich dabei nicht um Gewinnausschüttungen handelte. Allerdings müssen dafür eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen vorliegen und vom Insolvenzverwalter auch dargelegt werden, damit der Anspruch tatsächlich durchsetzbar ist.

  • In den letzten Jahren waren davon vorwiegend Schiffsfondsgesellschaften betroffen.

HABEN SIE AUSSCHÜTTUNGEN AN DEN INSOLVENZVERWALTER ZURÜCKBEZAHLT? LASSEN SIE PRÜFEN OB SIE RÜCKZAHLUNG FORDERN KÖNNEN?

Insolvenzverwalter berichten unseren Vertrauensanwälten, dass 60% bis 80% der Anleger, die von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung aufgefordert werden, dass auch nach dem ersten Anschreiben oder spätestens nach Einleitung des Mahnverfahrens Anleger die Ausschüttungen zurückbezahlen.

  • Dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt liegen Urteile vor, bei denen die Klagen der Insolvenzverwalter abgewiesen wurden.

Begründet wurden diese Abweisung damit, dass die Insolvenzmassen so „gut gefüllt“ sind, dass weiteres Geld von Kommanditisten nicht benötigt wird. In einem Fall hat das Gericht auch festgestellt, dass Fehler im Insolvenzverfahren dazu geführt haben, dass Gläubiger über den Insolvenzverwalter an Zahlungen von Anlegern gelangen, die ihnen nicht zustehen. In diesen Fällen fordern Insolvenzverwalter zu Unrecht Zahlungen von den Anlegern.

Die Anleger, die zurückbezahlt haben können daher Schadensersatzansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung geltend machen.

Rechtsschutzversicherungen werden hierfür Kostenschutz gewähren.

  • Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Beratung seiner Mitglieder gebeten.

  • Dieser Fachanwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Rückforderung von Ausschüttungen für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können Ihnen auch positive Nachrichten mitteilen!

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, September 26, 2018

Kapitalanlageverluste werden oft nicht mehr eingeklagt. Irgendwann sind sie dann verjährt!

Der Kapitalanlagemarkt ist  für viele Anleger  ein völlig undurchschaubares Gebilde.  Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

  • Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung  bestärkt.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die  Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Dabei wird jedoch nicht der Rechtsanspruch des Klägers an den Prozesskostenfinanzierer abgetreten, sondern es besteht lediglich die Disposition auf die Durchführung des Prozesses für den Kläger. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

  • Wenn Sie als Kapitalanleger glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie als Mitglied der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bekommen.

Die Informationen, welche die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg, kann  der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Wer also Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ® e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.


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Montag, September 24, 2018

Tausende Versicherte erleiden durch ihre Lebensversicherung massive Verluste. Aus Versicherten werden Geschädigte!

Viele Versicherte erhalten nicht die vertraglich vereinbarten Renditen und oft sogar weniger, als sie eingezahlt haben.  Aus Versicherten werden Geschädigte!

Aus den Versprechungen Ihrer Versicherung – von Vermögenszuwachs, bis hin zu übermäßig hohen Renditen - wurde nichts. Ganz im Gegenteil: Heute bereitet Ihnen Ihre fondsgebundene Lebensversicherung schlaflose Nächte, da Sie voraussichtlich weniger Geld herausbekommen, als Sie einbezahlt haben.

Das muss nicht sein!

Vertrauen Sie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft - und den erfahrenen Anwälten... wie dies bereits sehr viele Geschädigte fondsgebundener Lebensversicherungen tun.

Warum sollten Sie der Prozessfinanzierungsgesellschaft vertrauen?

  • Die wissen, wovon sie reden!

Vertrauensanwälte sichten und beurteilen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  deren Versicherungsunterlagen kostenlos. Mehrere unabhängige Spezialgutachten unterstützen die jahrelange Vorgehensweise im Kampf gegen sämtliche namhafte Versicherungsunternehmen.

Das sagen der Prozessfinanzierer und sein Team:

  • Wir setzen Ihre Rechtsansprüche gegenüber Banken und Versicherungen durch.
  • Wir holen das Maximum für Sie heraus.
  • Wir sind ein Team von Experten und Anwälten mit langjähriger Erfahrung im Kapitalmarktbereich.
  • Kostenlose Rechtsberatung für Geschädigte aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

  • Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht:
  • Mit uns erhalten Sie
  • Kostenlose Rechtsberatung,
  • Prozesskostenfinanzierung und
  • unsere volle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche vor Gericht!

Wir fassen Ihren Fall mit den vieler anderer Geschädigte zusammen und vertreten Sie gemeinsam vor Gericht: 1.000 Stimmen sind lauter als eine einzelne – wir vertreten schon über 1.200 Geschädigte.

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung bevor sich Ihr Kapital eventuell in Luft auflöst.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

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Dienstag, September 18, 2018

P&R Container: Dinglicher Arrest gegen Heinz Roth ergangen. BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei sichert Vermögen für ihren Mandanten.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt. Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“

Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  ermöglicht. Der BSZ e.V.  freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

P&R-Unternehmenslenker Roth steht in der Verantwortung

Das Münchener Gericht bestimmt mit diesem Arrestbeschluss unseres Wissens erstmalig in Deutschland, dass ein P&R-Investor einen Anspruch auf Schadensersatz von Roth haben kann. Es bestätigt nach Erachten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit dem erlassenen Arrest eindeutig, dass Eile geboten ist und schließt sich damit der juristischen Argumentation dieser Anwälte vollständig an.

Vermögen muss offen gelegt werden

Neben der Möglichkeit, Vermögensgegenstände für sich zu sichern, kann der Mandant dieser Kanzlei konkrete Auskünfte von Roth zu dessen Verhältnissen verlangen, so z. B. über Konten und Firmenbeteiligungen. Und es geht noch darüber hinaus: unter Umständen muss Roth erklären, was in der Vergangenheit auf andere Personen übertragen hat. Im Ergebnis kann es unter Umständen dazu kommen, dass dem P&R-Geldgeber die Vermögenswerte von Roth eher und vollständiger bekannt werden, als allen anderen bisher am Verfahren beteiligten Personen. Ein Pluspunkt, wenn es darum geht, den Schaden effektiv, sicher und zeitnah ersetzt zu erhalten

Der BSZ e.V. gratuliert diesen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten, dass deren Arbeit der vergangenen Monate mit dem dinglichen Arrest einen greifbaren Erfolg für deren Mandanten hat. Damit besteht zwar nicht für alle 54.000 P&R-Anleger die Möglichkeit, sich Vermögenswerte bei Roth zu sichern, jedoch für diejenigen, die jetzt aktiv werden.

Damit hat der Mandant dieser Kanzlei einen Anspruch, sich wegen seines möglichen Schadens aus dem Vermögen von Heinz Roth – dem Unternehmensgründer und –Lenker – bereits jetzt zu besichern. Nicht nur der Investitionsbetrag steht zur Pfändung an, sondern darüber hinaus auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten (Gericht / Anwalt).

Die Anwälte werden im nächsten Schritt für ihren Mandanten die Sicherung umsetzen. Das bedeutet, dass der Vermögensanteil für diesen Mandanten „reserviert“ ist.

Danach kann das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht gestartet werden. Die Rechtsanwälte sind der Meinung, dass es jetzt für ihren Mandanten nicht (mehr) darauf ankommt, ob der spiritus rector Roth auch strafrechtlich belangt wird.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist,  diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter:  Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Betroffene die mehr zu dem dinglichen Arrest wissen möchten und ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container  per E-Mail an: BSZ-ev@web.de

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E-Mail:  BSZ-ev@web.de
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