Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die
Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt
werden. Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten
wird und so manch einer gibt sich einer
durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage notleidend,
läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:
Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.
Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und
Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei
Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis
gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und
möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln. Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen
Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im
Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen
Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei
sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die
notwendige Rechtsberatung?
Die armen Anleger
werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und
verlockenden Verheißungen.
Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in
seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst
anbietet! - Cui bono? Die Rechnung kommt
später!
Der BSZ e.V. weist
darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und
Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen
Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende
nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon
abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch
spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.
Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch
einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut
ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der
Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.
Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass
Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten
Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht
zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen
Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt
der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den
Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten betroffene Anleger von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und
Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken.
Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.
Wenn keine
Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann
die Prozesskostenfinanzierung eine gute
Lösung sein, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer
außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher
Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis,
trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-,
Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.
- Wenn
Sie als Kapitalanleger glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie als Mitglied der BSZ®
e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos eine ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens durch
BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bekommen.
Die Informationen, welche die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger
entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch
einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um
die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.
Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg,
kann der mit dem Fall betraute
Rechtsanwalt durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte
Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in
diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden
könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.
Wer also Fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage
tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:
Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ®
e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch
die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
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