Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den
P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt. Damit hat soweit bekannt erstmals
ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von
Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“
Das Landgericht München hat in einem so genannten
Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten
dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ermöglicht. Der BSZ e.V. freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei
gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.
Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich
damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist.
Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert
von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar
hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten
einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch
missachtete.
P&R-Unternehmenslenker
Roth steht in der Verantwortung
Das Münchener Gericht bestimmt mit diesem Arrestbeschluss
unseres Wissens erstmalig in Deutschland, dass ein P&R-Investor einen
Anspruch auf Schadensersatz von Roth haben kann. Es bestätigt nach Erachten
dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit
dem erlassenen Arrest eindeutig, dass Eile geboten ist und schließt sich damit
der juristischen Argumentation dieser Anwälte vollständig an.
Vermögen muss offen
gelegt werden
Neben der Möglichkeit, Vermögensgegenstände für sich zu
sichern, kann der Mandant dieser Kanzlei konkrete Auskünfte von Roth zu dessen
Verhältnissen verlangen, so z. B. über Konten und Firmenbeteiligungen. Und es
geht noch darüber hinaus: unter Umständen muss Roth erklären, was in der
Vergangenheit auf andere Personen übertragen hat. Im Ergebnis kann es unter
Umständen dazu kommen, dass dem P&R-Geldgeber die Vermögenswerte von Roth
eher und vollständiger bekannt werden, als allen anderen bisher am Verfahren
beteiligten Personen. Ein Pluspunkt, wenn es darum geht, den Schaden effektiv,
sicher und zeitnah ersetzt zu erhalten
Der BSZ e.V. gratuliert diesen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten, dass deren Arbeit der vergangenen Monate mit dem
dinglichen Arrest einen greifbaren Erfolg für deren Mandanten hat. Damit
besteht zwar nicht für alle 54.000 P&R-Anleger die Möglichkeit, sich
Vermögenswerte bei Roth zu sichern, jedoch für diejenigen, die jetzt aktiv
werden.
Damit hat der Mandant dieser Kanzlei einen Anspruch, sich
wegen seines möglichen Schadens aus dem Vermögen von Heinz Roth – dem
Unternehmensgründer und –Lenker – bereits jetzt zu besichern. Nicht nur der
Investitionsbetrag steht zur Pfändung an, sondern darüber hinaus auch die
angefallenen Rechtsverfolgungskosten (Gericht / Anwalt).
Die Anwälte werden im nächsten Schritt für ihren Mandanten
die Sicherung umsetzen. Das bedeutet, dass der Vermögensanteil für diesen
Mandanten „reserviert“ ist.
Danach kann das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht
gestartet werden. Die Rechtsanwälte sind der Meinung, dass es jetzt für ihren
Mandanten nicht (mehr) darauf ankommt, ob der spiritus rector Roth auch
strafrechtlich belangt wird.
Warum ein dinglicher
Arrest?
Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den
Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist, diesen Vermögenswert nicht mehr an andere
Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der
aktiv geworden ist.
Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung
der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die
Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.
Was ist ein dinglicher
Arrest?
Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass
Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass
derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem
Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem
Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein
dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter
Antrag bei Gericht gestellt werden.
Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der
Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter: Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis
zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für
Geschädigte herangezogen werden können.
Wie geht es nach dem
dinglichen Arrest weiter?
Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die
Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem
normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden.
Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete
Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.
Betroffene die mehr zu dem dinglichen Arrest wissen möchten und
ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „P&R“ Container per E-Mail an: BSZ-ev@web.de
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: BSZ-ev@web.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
gödd
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