Am 17., 18. und 22. Oktober werden in München die
Gläubigerversammlungen für die vier maßgeblichen P&R-Gesellschaften
stattfinden. Was viele P&R-Anleger für die Zukunft erwarten können, hängt
auch davon ab, wie sie ihr Stimmrecht nutzen. Deshalb ist es für die
Containerbesitzer wichtig, auf der P&R-Gläubigerversammlung die Rechte
selbst oder durch einen qualifiziert Bevollmächtigten wahrzunehmen.
Parlament der Gläubiger
Die Gläubigerversammlung wird oft auch als das „Parlament
der Gläubiger“ eines insolventen Unternehmens bezeichnet. An dieser Stelle
können die Anleger, die ihr Geld in Containerinvestments angelegt haben,
mitreden, wenn es um wegentscheidende Fragen geht. Und solche Fragen tun sich
bei den P&R-Firmen auf:
- Steht
den P&R-Anlegern wirklich kein Eigentumsrecht an den Containern zu,
wie es der Insolvenzverwalter behauptet?
- Wer
ist der beste Vertreter für den Gläubigerausschuss, wenn es um die Rechte
der vermeintlichen Containerbesitzer geht?
- Soll
der bisherige Insolvenzverwalter weiterhin sein Amt ausüben?
- Was
geschieht mit dem Schweizerischen P&R-Unternehmen?
- Lohnt
sich der weitere Vermietungsbetrieb mit den restlichen Containern?
- Wie
lange wird das Insolvenzverfahren dauern?
- Werden
Anleger Gelder an die insolventen P&R-Betriebe zurückzahlen müssen
(Anfechtung)?
- Werden
die angemeldeten Forderungen der P&R-Anleger vollständig anerkannt?
Die hier berichtende
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt Sie
Wir wissen, dass viele Geschädigte zwar nach München kommen
möchten, um die Eindrücke persönlich zu erhalten, wie es um das
P&R-Desaster steht, und ihre Rechte wahrnehmen wollen, jedoch dazu keine
Möglichkeit haben. Deshalb bieten diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an, Sie
als Betroffenen bei diesen insolvenzrechtlich zwingend vorgesehenen Terminen zu
vertreten.
Jetzt geht es in den
kommenden Gläubigerversammlungen der P&R-Unternehmen darum, Ihre Stimme
bestmöglich zur Geltung zu bringen.
Die Anlegerschutzanwälte erfassen für Sie alle wesentlichen Informationen und werten diese aus, damit für Sie individuell alle wichtigen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können.
Mit Hilfe dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte soll für Sie
erreicht werden, dass:
- der
Gläubigerausschuss ausschließlich im Sinne der P&R-Containerinvestoren
besetzt wird
- die
P&R-Anleger bei der Verwendung und Verwertung der noch vorhandenen
Containerboxen einen möglichst hohen Ertrag erhalten können
- der
Insolvenzverwalter qualifiziert kontrolliert wird
- die
P&R-Anleger weiterhin kontinuierlich informiert werden
- die
P&R-Anleger schon vor Abschluss des Insolvenzverfahrens
Teilauszahlungen erhalten werden
Wenn das Ziele sind, die Ihnen wichtig sind, lassen Sie sich
durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten.
Nutzen Sie den
Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!
- Die
Rechtsanwälte stimmen in Ihrem Sinne ab.
- Diese
Anwälte stellen bohrende Fragen auf der Gläubigerversammlung.
- Diese
Anwälte berichten kontinuierlich.
- Diese
Anwälte stellen Ihre Forderung nach einer möglichst hohen Auszahlquote.
Nutzen Sie das know-how dieser BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte!
Sie haben Fragen, die Sie klären wollen? Über 20 Jahre
Erfahrung im Kapitalmarktrecht zeichnen diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
aus.
- Fordern
Sie jetzt per Mail oder Telefon die Vollmacht an, damit diese BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Sie in München vertreten können.
- Sie
werden erstaunt sein, wie günstig, diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für
Sie aktiv werden können.
- Weitere
Kosten, Gebühren oder Belastungen werden auf Sie nicht zukommen. Hier gilt
die Kostengarantie dieser Rechtsanwälte.
- Bitte
beachten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bis zum 14.10.2018 – hier eingehend
benötigen.
Wenn Sie durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auf der
Gläubigerversammlung vertreten werden möchten, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an. Rufen Sie uns an oder
nutzen Sie unser Kontaktformular. Direkter
Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
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e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
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gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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