In der Gläubigerversammlung, die am 17. und 18. Oktober 2018
für die zentralen P&R-Containergesellschaften stattfinden wird, geht es um
viel. Nicht umsonst erwarten das Insolvenzgericht München und der
Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé einen großen Ansturm an
Containerinvestoren als enttäuschte Gläubiger.
Da die Räume in dem Insolvenzgericht nicht ausreichen wenn
es um Tausende von P&R-Gläubigern geht hat man die Olympiahalle angemietet.
Dabei interessiert die P&R-Anleger in erster Linie, was
am Ende des Verfahrens für sie herauskommen wird und wann ein Ende absehbar
sein wird. Im Vorfeld hat der Insolvenzverwalter angekündigt, dass er hofft, in
etwa zwei Jahren eine erste Zahlung an die Betroffenen überweisen zu können.
Das klingt auf den ersten Blick gut und verfehlt mit Sicherheit nicht den
Zweck, für eine gute Grundstimmung unter den besorgten Containerinvestoren zu
sorgen.
Insolvenzanfechtung
könnte Götterdämmerung werden
Diese Ankündigung von recht baldigem Geldsegen sollte aber
nicht den Blick für eine möglicherweise noch für Anleger gefährliche Wendung
verstellen. Denn noch immer ist die Frage ungeklärt, ob der Insolvenzverwalter
Zahlungen, die kurz vor dem gestellten Insolvenzantrag erfolgten, von den
P&R-Geldgebern zurück fordern wird. Das „Unwort“ für die darunter leidenden
Containerinvestoren heißt: Insolvenzanfechtung. Hier könnte es viele Anleger
noch ein weiteres Mal treffen. Dieses Damoklesschwert schwebt nicht nur über
die gewinnbezogenen Auszahlungen in 2017 wegen der Mieten, sondern auch
möglicherweise wegen zurückgekaufter Container. Leider konnten wir auch auf
Nachfrage im Büro des Insolvenzverwalters zu diesen Punkten keine verbindliche
Aussage im Vorfeld der Gläubigerversammlungen erhalten.
Anlegerängste ernst
nehmen
Leider äußert sich der Insolvenzverwalter am Vorabend zu
einer der größten Gläubigerversammlungen dieser Art nicht öffentlich, wie er
mit den Rückkaufforderungen umgehen will. Wird er Rechte der Anleger anerkennen,
so dass am Ende sich die Insolvenzquote auch darauf erstreckt? Oder ist er der
Meinung, dass die rechtliche Position der Anleger zu schwach ist, um einen
endgültigen Bestand in der Insolvenztabelle zu finden? Die Tatsache, dass die
Formulare dieses Recht mit aufgenommen haben, ist noch kein endgültiges Indiz
für die Zukunft.
Diese Unsicherheit kann für die Anleger ein wirkliches Drama
bedeuten, weil gerade der Rückkauf der über Jahre vermieteten Blechbox eine
wesentliche Komponente bei der Rendite ist. Wird diese Position gestrichen,
bedeutet das erst einmal einen weiteren herben Verlust. Darunter braucht der
Anleger allerdings nicht zwangsläufig zu leiden. Er muss allerdings aktiv
werden und kann die Vorteile unseres Insolvenzmonitorings nutzen. Bei unserem Insolvenzmonitoring passt sich im
Ergebnis die rechtliche Konstruktion den Erfordernissen, die das Insolvenzrecht
stellt, an und führt im Ergebnis – trotz gleichbleibender Insolvenzmasse und
–quote – am Ende zu einem höheren Auszahlbetrag.
Bericht des
Insolvenzverwalters: Zukunftschancen beleuchten
Was geschieht eigentlich mit den „restlichen“ rund 600.000
Containern? Wie können sie bestmöglich verwertet werden? Und wie lange wird das Verfahren dauern? Hierum geht
es, wenn über die Zukunft gesprochen wird. Aus diesem Grunde soll der
Insolvenzverwalter gerade darüber Auskunft geben. Wichtig an dieser Stelle ist
auch die Frage, wer sich überhaupt als rechtmäßiger Eigentümer der Container
bezeichnen darf. Wie dieser Punkt eine Lösung finden wird, ist ebenfalls mit
entscheidend, wenn es um die Planung in Richtung einer raschen Verwertung gehen
wird.
Bei Milliardendesaster
ist guter Rat entscheidend
Hier geht es 1 Million fehlender Container, um einen
Wirtschaftskrimi der großen Art und die Altersversorgung von mehreren
zehntausend Anlegern. Viele von Ihnen sind auf die regelmäßigen Einnahmen
angewiesen und die Realisierung der Erlöse aus den Containerverkäufen. Deshalb
kommt es für Anleger darauf an, eine gute und unabhängige Vertretung ihrer wirtschaftlichen
Interessen auf diesem wichtigen Ereignis zu haben. Viele von ihnen kommen
selbst nach München in die Qlympiahalle und werden sich einen Eindruck
verschaffen wollen. Das ist gut. Für viele Anleger haben die hier berichtenden
BSZ er.V. Anlegerschutzanwälte das Mandat, alle wichtigen Themen zur Sprache
bringen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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