Dienstag, März 19, 2019

Investfinans AB: Der schöne Schein des Geldes.

4,25 % Zinsen bei mindestens 30 000.- Euro für Anlagezeitraum von 12 Monaten. Damit der sich der umworbene Anleger in Sicherheit wiegen kann, schickt man ihm auch noch eine Beschreibung des Anlagensicherungssystems.  Darüber hinaus ist das Internet gepflastert mit positiven Meldungen über dieses Unternehmen. Wer Zweifel hatte, der öffnet nach dieser Jubel-Lektüre die Brieftasche. 

Das fragliche Angebot macht die Firma Investfinans AB aus Stockholm Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten Gelder keineswegs über eine Einlagensicherung geschützt sind. Zudem arbeitet das Unternehmen ohne Genehmigung der schwedischen Finanzaufsicht.  Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert die Öffentlichkeit dass die Firma nicht berechtigt ist in Österreich genehmigungspflichtige Bankgeschäfte durchzuführen. Daher ist die Annahme von Geldern von anderen Parteien als Einlagen (Einlagengeschäft) gemäß Artikel 1 Abs. 1 nein 1 Sekunde Fall BWG ist nicht erlaubt.

Es gibt aber nicht nur die bereits erwähnten Positivmeldungen im Internet, sonder auch ganz andere Stimmen. Hier zwei Beispiele:

Zitat
„Achtung, das ist reine Abzocke. Zu den Geschäftsführern finden sich keine Infos im Netz, keine Bilder gar nichts Belastbares.  Die Artikel im Handelsblatt, Focus etc. sind alles Anzeigensonderveröffentlichungen, also keine Artikel, sondern irreführende Werbung. Finger weg!! Das Geld sieht man nie wieder.“

„Das ist eine ganz üble Abzockfirma! Das ist der Nachfolger von der MDM Group. Googelt das mal. Die Firma hat kein Vermögen. Die angeblichen Garantien vom Schwedischen Staat usw. gibt es überhaupt bzw. sind gefälscht nicht. Pure Abzocke“
Zitat Ende

Wie man sieht, es lockt immer nur der schöne Schein des Geldes.

Mitgeteilt durch
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Den folgenden Beitrag veröffentlichen wir mit freundlicher Empfehlung des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, ohne in die vielen Fallen des Finanzmarktes  zu tappen, ist nicht ganz einfach. Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.  

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen. 

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

Montag, März 18, 2019

Kapitalanlage im Feuer? Immer mehr Betroffene machen Ihre Ansprüche auf Erfolgsbasis geltend.

Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, ohne in die vielen Fallen der Anlagebetrüger zu tappen, ist nicht ganz einfach. Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.  

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen. 

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Kapitalverlust? Finanzielle Ansprüche? Außergerichtliche Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.

Immer öfter werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer nicht zu überwindenden Hürde wenn finanzielle Ansprüche durchgesetzt werden sollen. Vor allem für die Menschen, welche über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Anleger die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet die Fördergemeinschaft   des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Betroffenen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

  • Das kann in vielen Fällen bereits der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben der Betroffenen entnehmen können, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem kann auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft werden. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. So können Anspruchsinhaber Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist nur im Erfolgsfall am Erlös mit einer kleinen Provision beteiligt, ohne dass die Betroffenen eigenes Geld einsetzen mussten.

Wer Schaden erleidet, egal ob er mit einer Kapitalanlage Schiffbruch erlitten hat, oder die Versicherung einen Schaden nicht bezahlen will, ärgert sich und kann vor Wut oder Aufregung oft nicht mehr vernünftig handeln.  Oft kommt es dann zu übereilten Handlungen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Samstag, März 16, 2019

Investfinans AB: Neuer Betrugsskandal kommt auf Anleger zu! Eile ist geboten! Anlegerinteressen bündeln!

Fa. Investfinans AB aus Stockholm kassiert deutsche Anleger ab!  BSZ e.V. lässt Anlegerinteressen bündeln! Bei der Investfinans AB mit angeblichem Sitz in Hägersten sollen Anleger hohe Renditen erzielen mit „Festgeldern“ in Höhe von zwischen 3-9 %. Das Ganze soll vollkommen ohne Risiko geschehen, weil angeblich eine Einlagensicherung für die Gelder bis zur Höhe von 100.000,- € besteht.

Man wirbt im Internet mit zahlreichen Meldungen mit Investitionen z.B. im Immobiliensektor, angeblich sind hier schon mehrere hundert Millionen € investiert worden, und damit, dass es sich bei Investfinans AB um den „größten schwedischen Immobilienfonds“ handeln soll. Auch wird mit einem „Börsengang“ geworben, bei dem spektakuläre Gewinne für die Anleger möglich sein sollten. Es wurden immer wieder positive Nachrichten im Internet „gebloggt“.

Im Internet wurde mit einer Anlage in „Festgeld“ geworben.

Zwar wurden hier Kunden von Investfinans mit einem „Informationsbogen über die schwedische Einlagensicherung“ informiert und darüber, dass diese Einlagensicherung bis zum Betrag von 100.000,- € gelten soll.

Das Problem ist: Eine Einlagensicherung gibt es zwar in Schweden bis zum Betrag von 100.000,- €, die von Investfinans AB beschriebene Einlagensicherung besteht aber nicht für Kunden von Investfinans AB. Teilweise wurde dann Kunden von Investfinans AB mitgeteilt, dass die Investoren über die „Hausbank“ von Investfinans, die Svenska Handelsbanken, abgesichert sein sollen.

Das Problem dabei: Bei den Svenska Handelsbanken weiß man nichts von einer Absicherung der Kunden von Investfinans AB über die Svenska Handelsbanken, wie Recherchen des BSZ e.V. ergaben.

Offensichtlich sind die Kunden von Investfinans einer „Briefkastenfirma“ auf den Leim gegangen, denn nachdem die Fa. schon seit einigen Tagen telefonisch nicht mehr erreichbar war, wurde vor Ort niemand angetroffen. Die Post wurde immer von einem Büroservice entgegen genommen und dann einige Tage später abgeholt.

Recherchen des BSZ e.V. ergaben, dass die Umsatzsteuernummer von Investfinans gegenwärtig nicht mehr gültig ist.

Über den CEO von Investfinans „Björn Magnus Kasholm“ findet man nichts im Internet, außer, dass er CEO einer Investfinans i Stockholm AB sein soll, die zwar in der Tat im Jahr 2006 gegründet worden sein soll, aber im Jahr 2017 einen Umsatz von 0 erzielte und auch keine Mitarbeiter oder Angestellte hatte.

Anleger sollten nach Ansicht der mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitenden Kanzleien somit umgehend alle rechtliche Schritte einleiten wie zivil- und strafrechtliche Schritte. Bei der schwedischen Bank, die für die Investfinans AB ein Konto eingerichtet hatte, könnten eventuell noch diverse Anlegergelder gesichert worden sein. Hier könnte versucht werden, z. B. mithilfe eines Arrests zuzugreifen, denn es könnte das Prioritätsprinzip gelten.

Auch sollten Betroffene prüfen, ob diverse Verantwortliche, die bei dem Betrug mitgemacht haben, oder auch diverse Banken, eventuell haftbar gemacht werden könnten. Betroffene Investfinans AB-Anleger sollten somit keine wertvolle Zeit mehr verlieren und können sich gerne an den BSZ e.V. wenden.

Es empfiehlt sich für betroffene Anleger daher durchaus, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei überprüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den Haftungsverantwortlichen geltend gemacht werden können. In einer Vielzahl von Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen anwaltlichen Vorgehens. 

Betroffene Anleger können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Investfinans AB anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälten   ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Investfinans AB anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Investfinans AB kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Donnerstag, März 14, 2019

Klagen gegen Anlagevermittler nutzen oft nur dem Anwalt, nicht aber dem Anleger.

„Jetzt Vermittlerhaftung prüfen“. „Klage gegen Vermittler eingereicht“. So oder ähnlich lauten viele Veröffentlichungen im Internet. Der geschädigte Anleger hört diese Botschaften natürlich gerne, denn er glaubt nun den Königsweg gefunden zu haben, sein Verlust erstattet zu erhalten.

Aber Vorsicht! Über die Prozesse gegen Vermittler die vor Gericht verloren gehen, wird,  - wenn überhaupt – nur selten berichtet. Die Werbung des Anwalts, mit der Nachricht über eine Klage die er gegen einen Vermittler eingereicht hat, dient in der Regel dem Anwerben weiterer Mandanten. Mitunter ist von vorn herein klar, dass Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, zum Beispiel vertraglich gebundene Vermittler, in der Regel kaum eine Chance haben vor Gericht durchgesetzt zu werden.

Geht der Prozess dann verloren, hat der Anleger sein gutes Geld dem schlechten hinter geworfen. Er hat die Gerichtskosten, die Anwaltskosten und die Kosten der Gegenseite zu tragen.

Es ist eben oft nicht der Königsweg den Vermittler zu verklagen, da es einfach in vielen Fällen nicht ausreichend ist, die Beratung durch die jeweiligen Vermittler als  nicht anleger- und objektgerecht darzustellen. Auch wenn Anlagevermittler oder Anlageberater im Rahmen ihrer Beratung manchmal die in einem Prospekt für eine Vermögensanlage enthaltenen Risikohinweise verharmlosen, ist damit nicht unbedingt die Schadensersatzpflicht durch die Berater gegeben.

Als das vermeintlich schwächste Glied in der Kette, ist die Klage gegen die Anlageberater aber bei vielen Rechtsanwälten erste Wahl.

„Entgegen der Ansicht von Instanzgerichten ist keineswegs zu vermuten, dass ein anhand des Prospektes geschulter Vermittler den für eine Aufklärung wesentlichen Prospektinhalt in den von ihm geführten Beratungsgesprächen stets vollständig und zutreffend wiedergibt“, sagt der BGH. Liegt einem Anleger der Verkaufsprospekt vor Zeichnung der Beteiligung nicht vor und wurde vor einem Beitritt auf eine Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Beteiligung nicht wirksam verzichtet, haften Gründungsgesellschafter und Treuhandkommanditisten einer Fondsgesellschaft für Aufklärungsfehler auch von Mitarbeitern von Vertriebsunternehmen. 

Auf Schadensersatz in Anspruch genommene Adressen können sich zukünftig also noch weniger durch bloßes Bestreiten aus der Verantwortung schleichen.

Wer Schaden erleidet, egal ob er mit einer Kapitalanlage Schiffbruch erlitten hat, oder die Versicherung einen Schaden nicht bezahlen will, ärgert sich und kann vor Wut oder Aufregung oft nicht mehr vernünftig handeln.  Oft kommt es dann zu übereilten Handlungen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Dienstag, März 12, 2019

DMI Deutsche Mikroinvest stellt Betrieb ein.

 „Liebe Investoren, Liebe Emittenten, wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.  Wir planen keine weiteren Emissionen mehr.  Dieser Online Service ist nicht mehr verfügbar und wird kurzfristig komplett eingestellt. Bitte kontaktieren Sie in allen Vertragsangelegenheiten Ihren direkten Vertragspartner (Emittenten) und nutzen Sie die mit Zeichnung einer Beteiligung erhaltenen Vertragsunterlagen.“ So zu lesen auf der Internetseite der DMI. https://www.deutsche-mikroinvest.de

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors auch den nachstehenden Bericht. der am  12.03.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


DMI Deutsche Mikroinvest stellt Betrieb ein. Anleger werden allein gelassen

Die DMI Deutsche Mikroinvest wollte selbst zum führenden Marktplatz für Beteiligungen und Crowdinvesting werden. Daraus wird nichts mehr. Wie sie nun bekannt gab, stellt sie ihren Betrieb ein: „Wir planen keine weiteren Emissionen mehr.

Dieser Online Service ist nicht mehr verfügbar und wird kurzfristig komplett eingestellt.“ Richtig überraschend ist das nicht, da die DMI bisher nicht durch vorbildliche Transparenz oder die Auswahl vielversprechender Investments aufgefallen ist. Für die Anleger ist das ein Drama. Sie werden einfach auf die Emittenten verwiesen: „Bitte kontaktieren Sie in allen Vertragsangelegenheiten Ihren direkten Vertragspartner (Emittenten) und nutzen Sie die mit Zeichnung einer Beteiligung erhaltenen Vertragsunterlagen.“

Transparenzverhalten.

Die DMI Deutsche Mikroinvest GmbH fungierte bei der Platzierung von Crowdinvestments als vertraglich gebundener Vermittler von der Effecta GmbH. Bei der Werbung für geldsuchende Unternehmen warben Knut Haake und Carsten Bischof damit, dass es keine Mitspracherechte für die Kapitalgeber gibt. Das ist natürlich korrekt, zeigt aber sehr gut, auf wessen Seite sich die Crowdplattform platzierte. Die Anleger waren nur Mittel zum Zweck. Investmentcheck hat bereits Ende 2016 ein besonders dreistes Verhalten festgestellt. Damals hat der Geschäftsführer Knut Haake mit völlig zweifelhaften Ausreden auf Anfragen von investmentcheck zu zwei Pleitefirmen reagiert.

Ausfälle.

Firmenauflösungen beziehungsweise Insolvenzen waren bei DMI-Fundings keine Seltenheit. Nachfolgende Fundings dürften für die Anleger mit entsprechenden Ausfällen geendet haben:
  • Assistenzhunde-Zentrum UG (Erwerb geeigneter Welpen für die Fremdausbildung sowie das Zuchtprogramm)
  • AVP GmbH (Energie-Selbstversorgungssystem zur Erzeugung von regenerativem Strom direkt am Gebäude)
  • EVRGREEN Vertriebs GmbH (Onlineshop für pflegeleichte Pflanzen)
  • KEYART Schlüsselcover e.Kfr. (Herstellung von Design-Auto-Schlüsselcover)
  • NeuroProof GmbH (Medikamente gegen neurologische Krankheiten)
  • Ohlala Franchise und Beteiligungen GmbH (Franchise System für französische Küche in Deutschland)
  • Schick Medical GmbH (private und professionelle Anti-Aging- und Hautprodukte)

Jahresabschlüsse.

Die Bilanzsumme der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH hat im Vergleich zu den Werbesprüchen schon seit Jahren die Realität abgebildet. Ende 2017 lag sie bei 14.000 Euro, im Vorjahr sogar bei noch geringeren 10.000 Euro. Ende 2016 wies die Bilanz einen kleinen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Das Geld der Anleger, das 2012 in Form von Genussrechten für die eigene Plattform gesammelt wurde, ist allerdings nicht mehr in Gefahr. Geschäftsführer Haake erklärte auf Anfrage: „Wir haben schon vor langem alle Genussrechte zurückgezahlt. Im Gegensatz zu allen anderen Plattformen dürften wir die einzigen sein, die positiv da stehen und keine Verbindlichkeiten haben.“

Effecta.

Tobias Hirsch vom Haftungsdach der DMI, der Effecta GmbH, hat auf Nachfrage seine Rolle dazu erklärt: „Unsere Aufgabe gilt dem ordnungsgemäßen Vermittlungsprozess von Finanzinstrumenten über den gebundenen Vermittler, d.h. wir überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei der Vermittlung, die überwiegend im WpHG geregelt sind. Diese Pflicht ‚stirbt‘ nicht mit der Geschäftseinstellung eines gebundenen Vermittlers und Ansprüche bezüglich eines möglichen Fehlverhaltens während des Vermittlungsprozesses können auch nach Einstellung der Geschäftstätigkeit des vgV [Anmerkung der Redaktion: vertraglich gebundenen Vermittlers] gegen uns geltend gemacht werden.“ Wie denn zukünftig die Betreuung der Anleger aussieht, konnte Hirsch nicht sagen, da er „die vertragliche Verbindung der DMI zu den einzelnen Emittenten nach dem Vertrieb der Finanzinstrumente nicht kenne“.

Loipfinger’s Meinung.

Die Deutsche Mikroinvest ist investmentcheck vor allem durch Intransparenz aufgefallen. Bei den Emittenten wurde offenbar auch nicht darauf gedrängt, dass die gesetzlichen Transparenzpflichten bezüglich der Veröffentlichungsfristen von Jahresabschlüssen eingehalten werden. Die Anleger waren Knut Haake und Carsten Bischof nicht wichtig genug. Das zeigt sich auch aktuell durch den wenig kundenfreundlichen Hinweis, dass sie sich doch zukünftig an die Emittenten wenden sollen. Und das Haftungsdach hilft den Kunden bezüglich einer weiteren Betreuung, zum Beispiel bei der Organisation eines Zweitmarktes, auch nicht weiter.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Für die Beantwortung von Fragen und gegebenenfalls einer Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der ESK die  Fördergemeinschaften gegründet. Oft bestehen gute Gründe einen Sachverhalt gründlich prüfen zu lassen und der entsprechenden Fördergemeinschaft  beizutreten.

Über die ESK Fördergemeinschaft:

In vielen Fällen konnten die ESK Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des ESK. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.
  
Ein Antrag zur Aufnahme in eine ESK Fördergemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels, Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden.


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813

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Montag, März 11, 2019

Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen. Viele versprechen es, wenige können es!

Viele Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten und sehen sich jetzt auch noch vollkommen überraschend mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert.

Die gute Nachricht: Ausschüttungen sind durch die Fondsgesellschaft nach der BGH-Rechtsprechung nicht ohne weiteres rückforderbar.

Der gute Rat: Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Um hier Licht ins Dunkel zu bringen hat der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt als Vertrauensanwalt für dir Beratung betroffener Anleger gewinnen können.

Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben. Manche Initiatoren haben ausdrücklich mit dem Renditeversprechen geworben („Renditefonds“).

Die Beteiligten hatten unterschiedliche Vorstellungen. Das böse Erwachen erfolgt dann, wenn sich die Anleger von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung dem Verlangen einer Rückzahlung seiner Ausschüttungen ausgesetzt sehen.  Viele Anleger glauben sich zur Rückzahlung verpflichtet und leisten ungeprüft und voreilig die geforderte Summe.

Es ist aber kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Vor der Überweisung an die Gesellschaft macht es also durchaus Sinn, einen kritischen Blick auf Korrespondenz und Emissionsprospekt zu werfen. Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  gibt es die ESK Fördergemeinschaft   RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und sich dieser Fördergemeinschaft anzuschließen.  

Aber Achtung:

Immer wenn eine Welle von Ausschüttungsrückforderungen über die Anleger hereinbricht, werden die betroffenen Anleger mit Mailing- und anderer Werbung der unterschiedlichsten „Helfer“ konfrontiert. Kaum einer dieser „Helfer“ kann, entgegen dem hier berichtenden ESK Vertrauensanwalt,  erst- und zweitinstanzlich obsiegende Urteile gegen Insolvenzverwalter vorweisen. Manche werben sogar mit von dem hier berichtenden ESK Vertrauensanwalt erstrittenen Urteilen.  In vielen Fällen konnten die ESK Vertrauensanwälte, die aus Sicht des ESK bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Der hier berichtende ESK Anlegerschutzanwalt vertritt Anleger bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen im Rahmen der Auseinandersetzung sowohl mit der Fondsgesellschaft als auch mit einem Insolvenzverwalter.

Fazit

Die Rückforderung ist rechtlich zu hinterfragen. Es muss genau geprüft werden. Daher sollten sich Schiffsfonds- Anleger von insolventen Schiffsfonds nicht einfach darauf einlassen, was der Insolvenzverwalter fordert.

  • Durch die BGH-Urteile können sogar Anleger in Schiffsfonds, die ihre Ausschüttungen bereits wieder an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, nun ihrerseits die erneute Rückzahlung verlangen. Auch beim Insolvenzverwalter ist dies zu prüfen, weil es häufig um mehrere tausend Euro geht, die dann ebenso weg sind wie das Schiff des Schiffsfonds. Anleger sollten sich unbedingt beraten lassen. Es kommt auf die Verträge des Schiffsfonds an.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, bestehen für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der ESK Fördergemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Ein Antrag zur Aufnahme in die ESK Fördergemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
















Freitag, März 08, 2019

BGH erleichtert es geschädigten Anlegern, Schadensersatz zu erlangen.

BGH verschärft Haftung für ungenügende Aufklärung. Hohe prozessuale Darlegungsanforderungen an Gründungsgesellschafter und Treuhandkommanditisten.  Mit einem am 8.1.2019 verkündeten Urteil hat der II. Senat des Bundesgerichtshofs die Konturen seiner Anlegerrechtsprechung geschärft.

Wie bisher bleiben Gründungsgesellschafter und Treuhandkommanditisten einer Fondsgesellschaft zur Aufklärung verpflichtet. Liegt einem Anleger der Verkaufsprospekt vor Zeichnung der Beteiligung nicht vor und wurde vor einem Beitritt auf eine Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Beteiligung nicht wirksam verzichtet, haften sie für Aufklärungsfehler auch von Mitarbeitern von Vertriebsunternehmen. Lässt sich deren Mitwirkung nicht feststellen oder unterbleibt die geschuldete Aufklärung durch eigene oder ihnen zurechenbare Handlungen, genügt dies für eine Haftung. Denn entgegen der Ansicht von Instanzgerichten ist keineswegs zu vermuten, dass ein anhand des Prospektes geschulter Vermittler den für eine Aufklärung wesentlichen Prospektinhalt in den von ihm geführten Beratungsgesprächen stets vollständig und zutreffend wiedergibt. Auf Schadensersatz in Anspruch genommene Adressen können sich zukünftig also noch weniger durch bloßes Bestreiten aus der Verantwortung schleichen.

Kapitalanleger sind gern eingeladen, sich von den hier berichtenden ESK Vertrauensanwälten unverbindlich und kostenfrei aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei Ihrer Investition bestehen, Schadensersatz zu erlangen und unberechtigte Forderungen von Dritten abzuwehren.

Wer Fall bezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn bestehen, sollte sich der ESK Fördergemeinschaft anschließen und unverbindlich die seinen Fall betreffenden Unterlagen schicken. Nach deren Sichtung werden die Rechtsanwälte, für den Interessenten ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung des Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat antragen. Deckungsanfragen bei einer Rechtsschutzversicherung erfolgen ebenfalls kostenlos.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems:

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Die ESK Partner bieten Betroffenen:

Ein kostenloses Erstgespräch, nach dem jeder entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche geltend machen wird. Viele Betroffene nutzen bereits die jahrelange Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Als Fördermitglied des ESK können Betroffene die umfangreiche Erfahrung und das Spezialwissen aus der langjährigen Tätigkeit der ESK Partner nutzen,


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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis






Donnerstag, März 07, 2019

Schutzbund gegen Kapitalvernichtung: Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

Mit der konsequenten Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen wird mehr erreicht als sein „Gutes Geld“ auf dem Sparbuch immer weniger werden zu lassen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung versteht sich mit seinen Fördergemeinschaften als starkes Bündnis der Bürger gegen Geldvernichtung und hat sich zum Ziel gesetzt, Inhabern von berechtigten Ansprüchen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch ESK Vertrauensanwälte, andererseits falls erforderlich durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft, oder gar Durchsetzung auf Erfolgsbasis.  

Geschädigte Kapitalanleger zum Beispiel können sich mitunter über fehlende Hilfsangebote nicht beklagen. Noch ehe die Anleger richtig bemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage ein Problem besteht,  werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt. Oft geht es aber nur darum, möglichst viele geschädigte Anleger einzusammeln, einen Vorschuss zu kassieren und dann dem Anleger mitzuteilen, dass weitere Honorare und Kosten in beträchtlicher Höhe anfallen werden. Wer zahlt macht dann oft die Erfahrung, dass er „Gutes Geld, Schlechtem Geld hinterher geworfen hat“.

Die Zweite Möglichkeit, „Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, ist dort zu finden, wo man sich anhören muss, was man alles verkehrt gemacht hat. Da gibt es dann so wertvolle Ratschläge wie z.B. bei hohen Renditen gibt es auch immer ein hohes Risiko. Der Anleger glaubt schlussendlich selbst daran, der gierige Depp zu sein, der an seinem Unglück selbst schuld ist.

Warum glauben Banken eigentlich, dass Sie Ihre Kunden ungestraft über den Tisch ziehen und ausrauben können? Schuld an dieser Situation ist auch der klassische Anlegerschutz. Hier wird immer noch gepredigt: „werfen Sie kein Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher“.  Das ist nach Meinung des ESK der falsche Ansatz.

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte aber schnell reagieren.

Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung:

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.  Mit dem von EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Betroffene welch einer ESK Fördergemeinschaft beitreten möchten um einen berechtigten Anspruch  ohne eigenes Kostenrisiko durchführen zu lassen,   können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular , Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zum ESK anfordern.

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