Dienstag, März 12, 2019

DMI Deutsche Mikroinvest stellt Betrieb ein.

 „Liebe Investoren, Liebe Emittenten, wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.  Wir planen keine weiteren Emissionen mehr.  Dieser Online Service ist nicht mehr verfügbar und wird kurzfristig komplett eingestellt. Bitte kontaktieren Sie in allen Vertragsangelegenheiten Ihren direkten Vertragspartner (Emittenten) und nutzen Sie die mit Zeichnung einer Beteiligung erhaltenen Vertragsunterlagen.“ So zu lesen auf der Internetseite der DMI. https://www.deutsche-mikroinvest.de

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors auch den nachstehenden Bericht. der am  12.03.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


DMI Deutsche Mikroinvest stellt Betrieb ein. Anleger werden allein gelassen

Die DMI Deutsche Mikroinvest wollte selbst zum führenden Marktplatz für Beteiligungen und Crowdinvesting werden. Daraus wird nichts mehr. Wie sie nun bekannt gab, stellt sie ihren Betrieb ein: „Wir planen keine weiteren Emissionen mehr.

Dieser Online Service ist nicht mehr verfügbar und wird kurzfristig komplett eingestellt.“ Richtig überraschend ist das nicht, da die DMI bisher nicht durch vorbildliche Transparenz oder die Auswahl vielversprechender Investments aufgefallen ist. Für die Anleger ist das ein Drama. Sie werden einfach auf die Emittenten verwiesen: „Bitte kontaktieren Sie in allen Vertragsangelegenheiten Ihren direkten Vertragspartner (Emittenten) und nutzen Sie die mit Zeichnung einer Beteiligung erhaltenen Vertragsunterlagen.“

Transparenzverhalten.

Die DMI Deutsche Mikroinvest GmbH fungierte bei der Platzierung von Crowdinvestments als vertraglich gebundener Vermittler von der Effecta GmbH. Bei der Werbung für geldsuchende Unternehmen warben Knut Haake und Carsten Bischof damit, dass es keine Mitspracherechte für die Kapitalgeber gibt. Das ist natürlich korrekt, zeigt aber sehr gut, auf wessen Seite sich die Crowdplattform platzierte. Die Anleger waren nur Mittel zum Zweck. Investmentcheck hat bereits Ende 2016 ein besonders dreistes Verhalten festgestellt. Damals hat der Geschäftsführer Knut Haake mit völlig zweifelhaften Ausreden auf Anfragen von investmentcheck zu zwei Pleitefirmen reagiert.

Ausfälle.

Firmenauflösungen beziehungsweise Insolvenzen waren bei DMI-Fundings keine Seltenheit. Nachfolgende Fundings dürften für die Anleger mit entsprechenden Ausfällen geendet haben:
  • Assistenzhunde-Zentrum UG (Erwerb geeigneter Welpen für die Fremdausbildung sowie das Zuchtprogramm)
  • AVP GmbH (Energie-Selbstversorgungssystem zur Erzeugung von regenerativem Strom direkt am Gebäude)
  • EVRGREEN Vertriebs GmbH (Onlineshop für pflegeleichte Pflanzen)
  • KEYART Schlüsselcover e.Kfr. (Herstellung von Design-Auto-Schlüsselcover)
  • NeuroProof GmbH (Medikamente gegen neurologische Krankheiten)
  • Ohlala Franchise und Beteiligungen GmbH (Franchise System für französische Küche in Deutschland)
  • Schick Medical GmbH (private und professionelle Anti-Aging- und Hautprodukte)

Jahresabschlüsse.

Die Bilanzsumme der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH hat im Vergleich zu den Werbesprüchen schon seit Jahren die Realität abgebildet. Ende 2017 lag sie bei 14.000 Euro, im Vorjahr sogar bei noch geringeren 10.000 Euro. Ende 2016 wies die Bilanz einen kleinen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Das Geld der Anleger, das 2012 in Form von Genussrechten für die eigene Plattform gesammelt wurde, ist allerdings nicht mehr in Gefahr. Geschäftsführer Haake erklärte auf Anfrage: „Wir haben schon vor langem alle Genussrechte zurückgezahlt. Im Gegensatz zu allen anderen Plattformen dürften wir die einzigen sein, die positiv da stehen und keine Verbindlichkeiten haben.“

Effecta.

Tobias Hirsch vom Haftungsdach der DMI, der Effecta GmbH, hat auf Nachfrage seine Rolle dazu erklärt: „Unsere Aufgabe gilt dem ordnungsgemäßen Vermittlungsprozess von Finanzinstrumenten über den gebundenen Vermittler, d.h. wir überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei der Vermittlung, die überwiegend im WpHG geregelt sind. Diese Pflicht ‚stirbt‘ nicht mit der Geschäftseinstellung eines gebundenen Vermittlers und Ansprüche bezüglich eines möglichen Fehlverhaltens während des Vermittlungsprozesses können auch nach Einstellung der Geschäftstätigkeit des vgV [Anmerkung der Redaktion: vertraglich gebundenen Vermittlers] gegen uns geltend gemacht werden.“ Wie denn zukünftig die Betreuung der Anleger aussieht, konnte Hirsch nicht sagen, da er „die vertragliche Verbindung der DMI zu den einzelnen Emittenten nach dem Vertrieb der Finanzinstrumente nicht kenne“.

Loipfinger’s Meinung.

Die Deutsche Mikroinvest ist investmentcheck vor allem durch Intransparenz aufgefallen. Bei den Emittenten wurde offenbar auch nicht darauf gedrängt, dass die gesetzlichen Transparenzpflichten bezüglich der Veröffentlichungsfristen von Jahresabschlüssen eingehalten werden. Die Anleger waren Knut Haake und Carsten Bischof nicht wichtig genug. Das zeigt sich auch aktuell durch den wenig kundenfreundlichen Hinweis, dass sie sich doch zukünftig an die Emittenten wenden sollen. Und das Haftungsdach hilft den Kunden bezüglich einer weiteren Betreuung, zum Beispiel bei der Organisation eines Zweitmarktes, auch nicht weiter.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Für die Beantwortung von Fragen und gegebenenfalls einer Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der ESK die  Fördergemeinschaften gegründet. Oft bestehen gute Gründe einen Sachverhalt gründlich prüfen zu lassen und der entsprechenden Fördergemeinschaft  beizutreten.

Über die ESK Fördergemeinschaft:

In vielen Fällen konnten die ESK Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des ESK. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.
  
Ein Antrag zur Aufnahme in eine ESK Fördergemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels, Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden.


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