4,25 % Zinsen bei mindestens 30 000.- Euro für
Anlagezeitraum von 12 Monaten. Damit der sich der umworbene Anleger in
Sicherheit wiegen kann, schickt man ihm auch noch eine Beschreibung des
Anlagensicherungssystems. Darüber hinaus
ist das Internet gepflastert mit positiven Meldungen über dieses Unternehmen.
Wer Zweifel hatte, der öffnet nach dieser Jubel-Lektüre die Brieftasche.
Das fragliche Angebot macht die Firma Investfinans AB aus
Stockholm Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten
Gelder keineswegs über eine Einlagensicherung geschützt sind. Zudem arbeitet
das Unternehmen ohne Genehmigung der schwedischen Finanzaufsicht. Die
Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert die
Öffentlichkeit dass die Firma nicht berechtigt ist in Österreich
genehmigungspflichtige Bankgeschäfte durchzuführen. Daher ist die Annahme von
Geldern von anderen Parteien als Einlagen (Einlagengeschäft) gemäß Artikel 1
Abs. 1 nein 1 Sekunde Fall BWG ist nicht erlaubt.
Es gibt aber nicht nur
die bereits erwähnten Positivmeldungen im Internet, sonder auch ganz andere
Stimmen. Hier zwei Beispiele:
Zitat
„Achtung, das ist reine Abzocke. Zu den Geschäftsführern
finden sich keine Infos im Netz, keine Bilder gar nichts Belastbares. Die
Artikel im Handelsblatt, Focus etc. sind alles
Anzeigensonderveröffentlichungen, also keine Artikel, sondern irreführende
Werbung. Finger weg!! Das Geld sieht man nie wieder.“
„Das ist eine ganz üble Abzockfirma! Das ist der Nachfolger
von der MDM Group. Googelt das mal. Die Firma hat kein Vermögen. Die
angeblichen Garantien vom Schwedischen Staat usw. gibt es überhaupt bzw. sind
gefälscht nicht. Pure Abzocke“
Zitat Ende
Wie man
sieht, es lockt immer nur der schöne Schein des Geldes.
Mitgeteilt
durch
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet:
https://bsznews.wordpress.com
Den folgenden Beitrag
veröffentlichen wir mit freundlicher Empfehlung des ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, ohne in die
vielen Fallen des Finanzmarktes zu
tappen, ist nicht ganz einfach. Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer
erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen
Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer
Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein
Geld wieder bekommen kann.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn
finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen
operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und
Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege
die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine
Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen
für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu
vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen
– sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht
zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis
betrieben werden.
Ab sofort kann jeder
Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner
berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen
gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das
Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen