„Jetzt Vermittlerhaftung prüfen“. „Klage gegen Vermittler
eingereicht“. So oder ähnlich lauten viele Veröffentlichungen im Internet. Der
geschädigte Anleger hört diese Botschaften natürlich gerne, denn er glaubt nun
den Königsweg gefunden zu haben, sein Verlust erstattet zu erhalten.
Aber Vorsicht! Über die Prozesse gegen Vermittler die vor
Gericht verloren gehen, wird, - wenn
überhaupt – nur selten berichtet. Die Werbung des Anwalts, mit der Nachricht
über eine Klage die er gegen einen Vermittler eingereicht hat, dient in der
Regel dem Anwerben weiterer Mandanten. Mitunter ist von vorn herein klar, dass
Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, zum Beispiel vertraglich gebundene
Vermittler, in der Regel kaum eine Chance haben vor Gericht durchgesetzt zu
werden.
Geht der Prozess dann verloren, hat der Anleger sein gutes
Geld dem schlechten hinter geworfen. Er hat die Gerichtskosten, die
Anwaltskosten und die Kosten der Gegenseite zu tragen.
Es ist eben oft nicht der Königsweg den Vermittler zu
verklagen, da es einfach in vielen Fällen nicht ausreichend ist, die Beratung
durch die jeweiligen Vermittler als
nicht anleger- und objektgerecht darzustellen. Auch wenn Anlagevermittler
oder Anlageberater im Rahmen ihrer Beratung manchmal die in einem Prospekt für
eine Vermögensanlage enthaltenen Risikohinweise verharmlosen, ist damit nicht
unbedingt die Schadensersatzpflicht durch die Berater gegeben.
Als das vermeintlich
schwächste Glied in der Kette, ist die Klage gegen die Anlageberater aber bei
vielen Rechtsanwälten erste Wahl.
„Entgegen der Ansicht von Instanzgerichten ist keineswegs zu
vermuten, dass ein anhand des Prospektes geschulter Vermittler den für eine
Aufklärung wesentlichen Prospektinhalt in den von ihm geführten
Beratungsgesprächen stets vollständig und zutreffend wiedergibt“, sagt der BGH.
Liegt einem Anleger der Verkaufsprospekt vor Zeichnung der Beteiligung nicht
vor und wurde vor einem Beitritt auf eine Aufklärung über die Nachteile und
Risiken der Beteiligung nicht wirksam verzichtet, haften
Gründungsgesellschafter und Treuhandkommanditisten einer Fondsgesellschaft für
Aufklärungsfehler auch von Mitarbeitern von Vertriebsunternehmen.
Auf Schadensersatz in
Anspruch genommene Adressen können sich zukünftig also noch weniger durch
bloßes Bestreiten aus der Verantwortung schleichen.
Wer Schaden erleidet, egal ob er mit einer Kapitalanlage
Schiffbruch erlitten hat, oder die Versicherung einen Schaden nicht bezahlen
will, ärgert sich und kann vor Wut oder Aufregung oft nicht mehr vernünftig
handeln. Oft kommt es dann zu übereilten
Handlungen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu
vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen
– sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht
zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis
betrieben werden.
Ab sofort kann jeder
Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner
berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell
vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das
Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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