Immer öfter werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
nicht zu überwindenden Hürde wenn finanzielle Ansprüche durchgesetzt werden
sollen. Vor allem für die Menschen, welche über keine Rechtsschutzversicherung
verfügen. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz
ist bedroht.
Anleger die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet die Fördergemeinschaft des ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Betroffenen eine ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens
vermittelt.
- Das
kann in vielen Fällen bereits der erste Schritt zur
Vermögenswiederherstellung sein.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben der Betroffenen entnehmen können, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann
annehmen oder ablehnen kann. Außerdem kann auf Wunsch die Kostenübernahme
durch den Prozessfinanzierer geprüft werden. Bei positiver Einschätzung
übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko,
finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. So können
Anspruchsinhaber Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist nur im Erfolgsfall am Erlös mit einer
kleinen Provision beteiligt, ohne dass die Betroffenen eigenes Geld einsetzen
mussten.
Wer Schaden erleidet, egal ob er mit einer Kapitalanlage
Schiffbruch erlitten hat, oder die Versicherung einen Schaden nicht bezahlen
will, ärgert sich und kann vor Wut oder Aufregung oft nicht mehr vernünftig
handeln. Oft kommt es dann zu übereilten Handlungen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in
Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich
schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall
gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er
den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten
Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das
Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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