Mit der
konsequenten Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen wird mehr erreicht als
sein „Gutes Geld“ auf dem Sparbuch immer weniger werden zu lassen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung versteht
sich mit seinen Fördergemeinschaften als starkes Bündnis der Bürger gegen
Geldvernichtung und hat sich zum Ziel gesetzt, Inhabern von berechtigten
Ansprüchen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch
kompetente Beratung durch ESK Vertrauensanwälte, andererseits falls
erforderlich durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft, oder gar
Durchsetzung auf Erfolgsbasis.
Geschädigte Kapitalanleger zum Beispiel können sich mitunter
über fehlende Hilfsangebote nicht beklagen. Noch ehe die Anleger richtig bemerkt
haben, dass bei Ihrer Anlage ein Problem besteht, werden sie von einer Welle von
Klientenwerbung überschwemmt. Oft geht es aber nur darum, möglichst viele
geschädigte Anleger einzusammeln, einen Vorschuss zu kassieren und dann dem
Anleger mitzuteilen, dass weitere Honorare und Kosten in beträchtlicher Höhe
anfallen werden. Wer zahlt macht dann oft die Erfahrung, dass er „Gutes Geld,
Schlechtem Geld hinterher geworfen hat“.
Die Zweite Möglichkeit, „Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, ist
dort zu finden, wo man sich anhören muss, was man alles verkehrt gemacht hat. Da
gibt es dann so wertvolle Ratschläge wie z.B. bei hohen Renditen gibt es auch
immer ein hohes Risiko. Der Anleger glaubt schlussendlich selbst daran, der
gierige Depp zu sein, der an seinem Unglück selbst schuld ist.
Warum glauben Banken eigentlich, dass Sie Ihre Kunden
ungestraft über den Tisch ziehen und ausrauben können? Schuld an dieser
Situation ist auch der klassische Anlegerschutz. Hier wird immer noch
gepredigt: „werfen Sie kein Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher“. Das ist nach Meinung des ESK der falsche
Ansatz.
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung
empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings
sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese
Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig
war.
Wer Schaden erleidet,
hat berechtigte Ansprüche!
Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der
Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen
Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit,
Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird,
kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.
Wer hier allerdings
den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes
Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte aber schnell reagieren.
Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mit dem von
EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in
Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation
mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen
und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Betroffene welch einer ESK Fördergemeinschaft beitreten
möchten um einen berechtigten Anspruch ohne eigenes Kostenrisiko durchführen zu
lassen, können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular , Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das
Anmeldeformular zum ESK anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Express Inkasso GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071- 9816829
Internet: http://www.sammelklagen.de
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