Donnerstag, Februar 07, 2019

Durchschlagendes OLG Urteil für Käufer abgasmanipulierter Diesel-Fahrzeuge

Durch einen Beschluss des OLG Oldenburg, AZ: 14 U 60/18, zeichnet es sich nun ab, dass die Autohersteller als auch als Nebenprodukt,  die Bundesregierung mit ihren teilweise abstrusen Argumenten hoffentlich zukünftig nicht mehr so ungestraft durchkommen und auch dem etwas fragwürdigen DUH e.V. Zügel angelegt werden. 

Es wurde zutreffender Weise zugunsten eines Käufers durch das Gericht entschieden, dass bezüglich eines abgasmanipuliertes Fahrzeuges auch dann wegen Vorliegens eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann, wenn der Hersteller eine sog. "Nachbesserungssoftware" anbietet (was heißt hier eigentlich Nachbesserung, eigentlich wird der geschuldete Zustand nachgeholt).

  • In dem ausführlichen Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht u.a. darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit des Fahrzeug zulässig sei und ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto die vorgesehene Abgastests  ohne eine eigens hierfür  konzipierte Software bestehe.

  • Interessant ist weiter, dass der Käufer dem Hersteller auch keine Frist zur Behebung des Mangels setzen muss, da insoweit eine arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB gegeben ist und der Käufer natürlich ein berechtigtes Interesse daran habe, sich nicht weiter auf Verhandlungen mit dem Hersteller einlassen zu müssen.

Es komme letztendlich, so das Oberlandesgericht in seinen überzeugenden Ausführungen auch nicht darauf an, wer genau im Konzern des Herstellers für die Abgassoftware verantwortlich sei. Eigentlich sollte diese Ansicht nicht überraschend sein, denn im Steuerrecht zum Beispiel haftet der Verantwortliche einer Gesellschaft für deren steuerlichen Verpflichtungen auch wenn er sich nicht darum kümmert und zwar nach §§ 34 und 69 AO. Unser Staat sorgt also in eigener Angelegenheit schon für eine Haftung der Verantwortlichen z.B. für eine juristische Person und zwar zum eigenen Vorteil. Ein solches wird andererseits bei übergeordneten Interessen entschieden in Abrede gestellt, z.B. wenn es gegen Schlüsselindustrien geht.   

  • Bemerkenswert ist allerdings die Auffassung des Oberlandesgerichts auch deshalb, als es auch nicht darauf ankomme, dass das Kraftfahrtbundesamt, aus welchen Gründen auch immer, die neue Software, welche den Hersteller im Nachhinein entwickelt habe, freigab.

Diese Freigabe binde in jedem Fall nicht die Zivilgerichte und diese können, so auch Ausführungen des Oberlandesgerichts, frei entscheiden. Deshalb entfalle auch die Verpflichtung des Käufers, dem Hersteller eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Dies wird eben auf das zuvor erwähnte arglistige Verhalten des Herstellers zurückgeführt. Das Kraftfahrtbundesamt ignoriert u.a. auch die Tatsache, dass nach europäischem Recht eine Zulassung eigentlich nicht gegeben ist, was auch schon ausführlich diskutiert wurde.

  • Nach alledem lässt sich doch der zulässige Schluss ziehen, dass die Dieselfahrzeug Besitzer systematisch hintergangen wurden.

Genau die Frage, ob der Käufer sich auf eine solche Software einlassen muss, ist ein großer Streitpunkt in der öffentlichen Diskussion und sorgt natürlich für große Unsicherheit, wenn auch von deutschen Behörden, nach Auffassung des Autors rechtsirrig die Ansicht vertreten wird, mit dem Anbieten der Nachbesserungssoftware sei alles in Ordnung. Wie der Verkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg mehrfach hingewiesen hat, muss der Käufer eigentlich erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests ohne die Hilfe einer extra konzipierten Software besteht. Des ungeachtet der möglicherweise irrelevanten Meinungen verschiedener staatlicher Behörden, u. a. dem Kraftfahrtbundesamt.

Abschließend sei angemerkt, dass das Oberlandesgericht Oldenburg in wünschenswerter Klarheit entschieden, dass ein Rücktritt trotzdem möglich ist und hat die erstinstanzliche Entscheidung eines Landgerichts somit bestätigt. Interessanterweise nahm der beklagte Hersteller daraufhin seine Berufung zurück. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass der betroffene Hersteller wegen dieses Beschlusses es lieber nicht auf ein Urteil ankommen lassen wollte, welches für ihn negativ ausgeht und Signalwirkung für andere Fälle hat. Wahrscheinlich wird nun außergerichtlich eine Lösung gesucht. Nichtsdestotrotz kann man sich bei der Durchsetzung seiner eigenen Rechte auf diese Rechtsauffassung berufen.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  hat ein Konzept entwickelt, welches betroffenen Diesel-Fahrern rasche Hilfe bietet.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der UTR e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

Betroffene leisten einen einmaligen Förderbeitrag den sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 75.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten. 

Nach Eingang des einmaligen Förderbeitrags erhalten die Interessenten innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu dem betroffenen Fahrzeug.

Ein UTR e. V.- Vertrauensanwalt schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung und einer Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

Erhalten Betroffene innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können diese eine kostenlose Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte  über weitere rechtliche Möglichkeiten in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags: Hier geht es zu den Zahlungsmöglichkeiten.


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….


Dienstag, Februar 05, 2019

Sekt oder Selters: die „Revolution“ von LUUV ist gescheitert.

 „Das mehrfach ausgezeichnete Kamerastativ solidLUUV revolutioniert das mobile Filmen“, so ist auf der Crowdplattform Companisto zu lesen.

Über diesem Text hat Companisto den gesetzlichen Warnhinweis platziert: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“

Jetzt ist wahrscheinlich letzteres der Fall.

Lesen Sie dazu mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden aktuellen Bericht vom  05.02.2019 auf www.investmentcheck.de :

***
Nächstes Companisto-Funding insolvent.

Nach drei Finanzierungsrunden ist die „Revolution“ von LUUV gescheitert.

Insgesamt 632 Companisten investierten durch qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen gut 400.000 Euro in Luuv, dem Erfinder des „revolutionären Kamerastativs solidLUUV“. Zuvor wurde schon bei Indiegogo und bei Kickstarter Geld gesammelt. Jetzt hat das Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUUV Forward GmbH eröffnet (Aktenzeichen 36I IN 464/19).

Companisto.

Im Januar 2016 wollte die Crowdplattform Companisto bis zu 750.000 Euro sammeln. Im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) war zu lesen, dass das Geld zum weiteren Aufbau des Geschäftsbetriebes verwendet werden sollte. Gut stand es um die Firma zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2015 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 187.000 Euro aus. Im Bundesanzeiger öffentlich haben die beiden Geschäftsführer das allerdings erst am 23. März 2017 gemacht. Trotz der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende reichten die beiden Geschäftsführer Tim Kirchner und Felix Kochbeck ihre Zahlen viel zu spät beim Betreiber des Bundesanzeigers ein. Und außerdem wurde der Abschluss nur hinterlegt, obwohl das Vermögensanlagengesetz für Emittenten eine Veröffentlichung vorschreibt.

Bewertung.

Das von der BaFin gestattete VIB informiert nicht über die völlig unsinnige Pre-Money-Bewertung von 2,5 Millionen Euro. Nur die Angabe einer Beteiligungsquote von 0,0001538462 Prozent für fünf Euro Darlehensbetrag lässt solche Rückschlüsse in Verbindung mit der maximalen Fundingsumme zu. Deshalb haben die 632 für ihre 400.000 Euro gerade mal einen Unternehmensanteil von 13,8 Prozent erhalten. Und das bei einer Bilanzsumme per Ende 2014 von unter 100.000 Euro. Der Umsatz lag in dem Jahresabschluss, auf den das VIB verweist, gerade einmal bei 41.000 Euro.

Loipfinger’s Meinung.

Es geht nicht um die Tatsache, dass ein Start-up gescheitert ist. Vielmehr zeigt Luuv mal wieder sehr deutlich, wie zweifelhaft Crowd-Plattformen mit ihren Investoren umgehen. Im gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblatt wird nicht deutlich über die bei der Beteiligung zu Grunde gelegte Pre-Money-Bewertung aufgeklärt. Später wird geduldet, dass die finanzierten Unternehmen völlig verspätet und unzureichend über ihre Jahresergebnisse informieren. Bei Companisto überrascht das im Grunde nicht, da das Unternehmen selbst Geld bei Investoren sammelte und seit Jahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ihre Jahresabschlüsse veröffentlicht. Zufriedenstellend ist auch bei Companisto das Geschäft nicht gelaufen. Ende 2017 weist der Jahresabschluss mit 2,28 Millionen Euro Bilanzsumme einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 1,63 Millionen Euro aus.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Luuv/Companisto anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Luuv/Companisto kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, Februar 01, 2019

Kunden verschiedener Liechtensteiner Lebensversicherer sehen sich teilweise mit hohen Verlusten konfrontiert.

Durch die wiederholte Warnung der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft  vor Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein, haben sich viele  Kunden die sich mit hohen Verlusten konfrontiert sehen an den BSZ e.V. gewandt.  

Die Rechtsanwälte und Experten des Prozessfinanzierers empfehlen, die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Denn Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen selbst.

Hohe Kosten bedeuten hohe Verluste für Kunden

Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden meist die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen Renditen. Kunden erwarten sich durch die Versprechungen dementsprechende Rendite und Erträge, über die hohen Kosten werden sie meist nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt.

Verluste waren zu erwarten

Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste. „Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden. Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden kann“, erklärt ein Rechtsanwalt der Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Beispielsweise steht ein bestimmter Versicherer nun schon seit Längerem unter Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm. fondsgebundene Rentenversicherungen) an seine Kunden verkauft zu haben. Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich mit Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren Gebühren, die bei Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden, konfrontiert. Nach Berechnungen des Prozessfinanzierers müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist nicht nur aufgrund der momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.

Der Rat der Experten: Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen

  • Sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat, müssen Versicherungen Schadensersatz leisten.

Bereits mehr als 10.000 Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten haben, werden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft  unter der Leitung eines Rechtsanwalts und ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsrechts aus einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vor Gericht erfolgreich vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Zwischenzeitlich haben diese Rechtsanwälte bei mehreren Tausend Lebensversicherungsverträgen gegenüber den Versicherern erklärt, dass der Vertrag wegen Arglist, Irrtum, falschen Renditeversprechungen angefochten wird. Weiters wurde wegen falscher und mangelhafter Rücktrittsbelehrung der Rücktritt ausgesprochen und die Verträge hilfsweise gekündigt.

  • Wer Ansprüche aus einem Vertrag  durchsetzen möchte, aber kein eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an den Prozessfinanzierer und die zuständigen Vertrauensanwälte  seine Unterlagen schicken.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  prüfen individuell die Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kunde selbst muss keine Zahlungen leisten.

Eine Durchsicht der Verträge ist für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kostenlos, erst bei erfolgreicher Durchsetzung der Schadensansprüche geht ein vertraglich vereinbarter Anteil an die Prozessfinanzierungsgesellschaft.
  
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung / Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Mittwoch, Januar 30, 2019

Wie man zu seinem GUTEN RECHT ohne eigenes finanzielles Risiko kommt.

Der BSZ e.V. arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der nach positiver Prüfung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Falls durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte, dem Kläger das Kostenrisiko abnimmt.

Die Gefahr, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, besteht somit nicht!

Wer Ansprüche gerichtlich durchsetzen möchte, aber kein eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an die zuständigen Vertrauensanwälte  seine Unterlagen schicken. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  prüfen individuell die Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kläger selbst muss keine Zahlungen leisten.

Das gilt nicht nur für Verfahren im Bank- oder Kapitalmarktrecht, sondern für alle Klageverfahren.

Wer bei seiner Klage kein Kostenrisiko eingehen möchte, kann als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beitreten und dann gleich seine Unterlagen für eine unverbindliche Prüfung durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte einreichen.  

Fazit: Ihr gutes Recht in besten Händen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Freitag, Januar 18, 2019

Aufgeld/Agio: Im Einkauf liegt bekanntlich der Gewinn- das sollten auch Fondsanleger beachten!

Private Fondsanleger unterschätzen sehr oft welch ein bedeutender Kostenfaktor ein Ausgabeaufschlag darstellt. Im Durchschnitt werden 5% gefordert. Mit dem Ausgabeaufschlag werden Kosten für Gebühren, Vertrieb und Verwaltung gedeckt. Da der gezahlte Ausgabeaufschlag nicht der Fondsgesellschaft zufließt, wirkt sich das negativ aus die Rendite für den Anleger aus.

Ausgabeaufschlag gezahlt? Jetzt zurückfordern!

Wie kritische Fondsanleger eine "Zusatzrendite" erzielen können. Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast bisher nicht wieder aufholen konnten.

  • Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht für ihre Mandanten gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als "Zusatzrendite" einen Ausgleich ihres Verlusts.

  • Nach  Analyse der Gesetzeslage durch dieser Kanzlei dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen Aktien -, Renten -, Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung beanspruchen können.

  • Gute oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht.

  • Anspruchsbegründend ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage. Eine zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen setzen von Fall zu Fall unterschiedlich lange Verjährungsfristen, etwa §§ 195 und 199 BGB.

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:

  • Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie den Anwälten  per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie.

  • Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage.

  • Nach Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

  • Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“  von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Ausgabeaufschlag“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

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Rechtshinweis
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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





Mittwoch, Januar 16, 2019

Kapitalanlage im Feuer? Falsch beraten? Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen?

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit vielen Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.euwww.rechtsboerse.de   Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten.

Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen  hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen.

Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen zweifelhafte Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und  die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives  Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Die von dem  BSZ®  e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig.

Sie finanzieren sich aus dem einmaligen Förderbeitrag ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt.

Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.

Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser  Kanzleien  nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen.

Rückforderung von Ausschüttungen

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

  • Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.

Für die Prüfung von Ansprüchen und RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Montag, Januar 14, 2019

So setzen Sie Ihre finanziellen Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durch!

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung und Finanzierung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seinen Anspruch tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage oder Forderung zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

PROZESSFINANZIERUNG

Falls Sie sich einen Prozess nicht leisten können oder wollen, besteht die Möglichkeit, Ihren Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen wir selbstverständlich auch für Sie.

Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache einen gewissen Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen diese das gesamte Prozesskostenrisiko. Mit einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass sie ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de


Anfragen gerne auch per e-Mail, Fax oder Briefpost.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Freitag, Januar 11, 2019

Anlageberatung: Wenn die Kapitalanlage zur Altersvorsorge zum finanziellen Desaster wird.

Was tun, wenn Sie vermuten, dass Sie wegen falscher Beratung auf faulen Kapitalanlagen sitzen? Keine Investition ist ohne Risiko! Es gibt nicht nur Gewinne sondern es kann auch Verluste geben. Es ist jedoch ein großer Unterschied ob Anleger einen „normalen Anlageverlust“ zu verkraften haben, oder Verluste hinnehmen müssen, die aufgrund falscher Anlageberatung entstanden sind.

Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher "Beratungen" werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.

Jedes Jahr verlieren Tausende Anleger viel Geld durch falsche Anlageberatung.

In vielen Fällen merken die Anleger noch nicht einmal, dass Sie falsch beraten wurden und vergeben somit die Chance sich gegen die erlittenen Verluste erfolgreich zu wehren. So ist es auch nur ein kleiner Prozentsatz  der von Falschberatung betroffenen Anleger, welcher tatsächlich auch auf Schadensersatz klagt, bedauert man bei dem BSZ e.V. 

Nicht jeder Anlageverlust bedeutet automatisch dass die Schuld dem Berater zugerechnet werden kann. Vielmehr ist die Frage zu prüfen, ob das Anlageprodukt welches  vom Berater empfohlen wurde, den eigenen Anlagezielen,  dem eigenen Alter und dem eigenen Anlage- und Risikoprofil entspricht.  Daraus ergibt sich aber auch, dass die für einen Anleger vollkommen ungeeignete Anlage für einen anderen Anleger durchaus akzeptabel sein kann.

Schlechte Anlageberatung lässt sich also nicht einfach durch ein paar Faustregeln feststellen, sondern muss immer individuell betrachtet werden.

Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Anleger sollten deshalb eine Bestandsaufnahme ihrer Anlagen durchführen und jede Investition kritisch hinterfragen.

Vielleicht wurde dem Anleger vom Anlageberater nicht die ganze Wahrheit über die Anlage mitgeteilt. Das kann schlimme Folgen für den Anleger haben. Deshalb sollten sich Anleger immer klar machen, dass die halbe Wahrheit immer noch eine ganze Lüge ist. Stellen Sie sich als Anleger immer die Frage, bemüht sich mein Finanzberater tatsächlich mir ein ehrlicher Makler zu sein, oder nutzt er die Tatsache, dass Anleger kaum rationale Entscheidungen in eigenen Geldangelegenheiten treffen?

Die Welt der Kapitalanlage stellt sich für den Bürger als kompliziert, verwirrend und einschüchternd dar. Deshalb verlassen sich Anleger oft ohne Wenn und Aber auf Ihren Finanzberater. Wohin das führen kann, zeigt die Tatsache, dass durch falsche Finanzberatung Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro verlieren. Das ist skandalös. Trotzdem rangiert der finanzielle Verbraucherschutz unter ferner liefen.

Schiffsfondsanleger zum Beispiel haben Ihren Bankberatern geglaubt, dass sie eine sichere und für die Altervorsorge bestens geeignete Kapitalanlage erworben haben.

Heute wissen die Anleger, dass dies nur die halbe Wahrheit war. Um des eigenen Gewinns wegen, haben viele Banken ihre Kunden ins offene Messer laufen lassen.

Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

"Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!" Mit dieser der Klage-Unlust der Anleger verdienen die Banken ein zweites mal  Geld am Anleger.

Den Anlegern muss offenbar das Wasser erst bis zum Hals stehen, bevor sie verstehen, dass ihre Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn sie nichts unternehmen! Viele wollen abwarten, obwohl die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche droht. Manche wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen - obwohl sie doch eindeutig falsch zum Vorteil der Bank beraten worden sind.

Wie gehen die Banken damit um?

Nehmen wir an, dass von 100 Anlegern lediglich 5 ihre Ansprüche geltend machen und vor Gericht ziehen. Selbst wenn diese gewinnen und die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss, spart sie bei den 95 Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche einfach verjähren lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die Bank, denn das Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.

Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich.

Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft  anzuschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.

Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de