Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
veröffentlicht seit vielen Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu , www.rechtsboerse.de Berichte und Meldungen von
Anlegerschutzanwälten.
Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen
auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele
Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene
Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.
Die Berichterstattung
des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen
und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen.
Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich
dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der
BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität
eines Informanten wird niemals preisgegeben.
Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von
Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes
Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden.
Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen
werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit
allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen
der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die
Prävention gegen zweifelhafte Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter
Anlegern, die Unterstützung und die
Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung
von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte,
werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften
wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.
Die von dem BSZ®
e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger,
sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig.
Sie finanzieren sich aus dem einmaligen Förderbeitrag ihrer
Mitglieder. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener
Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität
des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der
Vorschriften und Gesetze schützt.
Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe
so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.
Die dem BSZ® e.V.
verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind
auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.
Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl
Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen
Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des
Kapitalmarktes. Viele dieser
Kanzleien nehmen eine
Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
ein.
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte,
die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei
gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige
Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen.
Rückforderung von
Ausschüttungen
Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen
betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der BSZ
e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und
Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens
vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet
und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um
Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der
Interessengemeinschaft Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose
Erstbewertung ihres jeweiligen Falles gerne zur Verfügung.
- Wie
Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine
hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu
müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.
Für die Prüfung von Ansprüchen und RÜCKFORDERUNG von
AUSSCHÜTTUNGEN durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es
die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu
lassen.
Der BSZ e.V. und seine
Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:
Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert
hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ®
e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz
Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren
Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT §
BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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