Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über
BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung und Finanzierung von
Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher
Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften,
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Wer fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seinen Anspruch tatsächlich
bestehen, kann wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage oder Forderung zu, die Sie vor
oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient
zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu
vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen
Summe einen Förderbeitrag in an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann
annehmen oder ablehnen kann.
PROZESSFINANZIERUNG
Falls Sie sich einen Prozess
nicht leisten können oder wollen, besteht die Möglichkeit, Ihren Fall für einen
Prozessfinanzierer aufzubereiten. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern
im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für
Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen wir
selbstverständlich auch für Sie.
Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache einen gewissen
Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen diese das gesamte Prozesskostenrisiko. Mit
einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der Geschädigte auf einem
gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken, Versicherungen,
Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die
Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass sie ein Prozessverlust sehr teuer zu
stehen kommt.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite
www.sammelklagen.de
Anfragen gerne auch per e-Mail, Fax oder Briefpost.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ®
e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz
Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren
Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT §
BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen