Was tun, wenn Sie vermuten, dass Sie wegen falscher Beratung
auf faulen Kapitalanlagen sitzen? Keine Investition ist ohne Risiko! Es gibt
nicht nur Gewinne sondern es kann auch Verluste geben. Es ist jedoch ein großer
Unterschied ob Anleger einen „normalen Anlageverlust“ zu verkraften haben, oder
Verluste hinnehmen müssen, die aufgrund falscher Anlageberatung entstanden
sind.
Die Anbieter unterliegen zwar bestimmten gesetzlichen Regeln und
Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer
Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit
keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung
vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher
"Beratungen" werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in
die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
Jedes Jahr verlieren
Tausende Anleger viel Geld durch falsche Anlageberatung.
In vielen Fällen merken die Anleger noch nicht einmal, dass
Sie falsch beraten wurden und vergeben somit die Chance sich gegen die erlittenen
Verluste erfolgreich zu wehren. So ist es auch nur ein kleiner Prozentsatz der von Falschberatung betroffenen Anleger,
welcher tatsächlich auch auf Schadensersatz klagt, bedauert man bei dem BSZ
e.V.
Nicht jeder Anlageverlust bedeutet automatisch dass die
Schuld dem Berater zugerechnet werden kann. Vielmehr ist die Frage zu prüfen,
ob das Anlageprodukt welches vom Berater
empfohlen wurde, den eigenen Anlagezielen,
dem eigenen Alter und dem eigenen Anlage- und Risikoprofil
entspricht. Daraus ergibt sich aber
auch, dass die für einen Anleger vollkommen ungeeignete Anlage für einen
anderen Anleger durchaus akzeptabel sein kann.
Schlechte
Anlageberatung lässt sich also nicht einfach durch ein paar Faustregeln
feststellen, sondern muss immer individuell betrachtet werden.
Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer
Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger
geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen
nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es
auch nur zu ahnen. Anleger sollten deshalb eine Bestandsaufnahme ihrer Anlagen
durchführen und jede Investition kritisch hinterfragen.
Vielleicht wurde dem Anleger vom Anlageberater nicht die ganze
Wahrheit über die Anlage mitgeteilt. Das kann schlimme Folgen für den Anleger
haben. Deshalb sollten sich Anleger immer klar machen, dass die halbe Wahrheit
immer noch eine ganze Lüge ist. Stellen Sie sich als Anleger immer die Frage,
bemüht sich mein Finanzberater tatsächlich mir ein ehrlicher Makler zu sein,
oder nutzt er die Tatsache, dass Anleger kaum rationale Entscheidungen in
eigenen Geldangelegenheiten treffen?
Die Welt der Kapitalanlage stellt sich für den Bürger als
kompliziert, verwirrend und einschüchternd dar. Deshalb verlassen sich Anleger
oft ohne Wenn und Aber auf Ihren Finanzberater. Wohin das führen kann, zeigt
die Tatsache, dass durch falsche Finanzberatung Verbraucherinnen und
Verbraucher laut einer Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu
30 Milliarden Euro verlieren. Das ist skandalös. Trotzdem rangiert der finanzielle
Verbraucherschutz unter ferner liefen.
Schiffsfondsanleger
zum Beispiel haben Ihren Bankberatern geglaubt, dass sie eine sichere und für
die Altervorsorge bestens geeignete Kapitalanlage erworben haben.
Heute wissen die Anleger, dass dies nur die halbe Wahrheit
war. Um des eigenen Gewinns wegen, haben viele Banken ihre Kunden ins offene
Messer laufen lassen.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches
Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein
solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken
Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen
hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der
Investition ab!
"Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der
Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!"
Mit dieser der Klage-Unlust der Anleger verdienen die Banken ein zweites mal Geld am Anleger.
Den Anlegern muss offenbar das Wasser erst bis zum Hals
stehen, bevor sie verstehen, dass ihre Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn
sie nichts unternehmen! Viele wollen abwarten, obwohl die Verjährung ihrer
Schadensersatzansprüche droht. Manche wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen
- obwohl sie doch eindeutig falsch zum Vorteil der Bank beraten worden sind.
Wie gehen die Banken
damit um?
Nehmen wir an, dass von 100 Anlegern lediglich 5 ihre
Ansprüche geltend machen und vor Gericht ziehen. Selbst wenn diese gewinnen und
die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss, spart sie bei den 95
Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche einfach verjähren
lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die Bank, denn das
Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.
Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in
den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden
Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine
Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!
Eine objektive
Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
möglich.
Lassen Sie sich beraten!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft anzuschließen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft
beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine
Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:
Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie
das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten
der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Der BSZ e.V. empfiehlt
geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen.
Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von
Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen
unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die
Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung
von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ®
e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz
Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren
Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT §
BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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