Private Fondsanleger unterschätzen sehr oft welch ein
bedeutender Kostenfaktor ein Ausgabeaufschlag darstellt. Im Durchschnitt werden
5% gefordert. Mit dem Ausgabeaufschlag werden Kosten für Gebühren, Vertrieb und
Verwaltung gedeckt. Da der gezahlte Ausgabeaufschlag nicht der
Fondsgesellschaft zufließt, wirkt sich das negativ aus die Rendite für den
Anleger aus.
Ausgabeaufschlag
gezahlt? Jetzt zurückfordern!
Wie kritische Fondsanleger eine "Zusatzrendite"
erzielen können. Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds
Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer
Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast
bisher nicht wieder aufholen konnten.
- Die
hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht für ihre Mandanten
gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als
"Zusatzrendite" einen Ausgleich ihres Verlusts.
- Nach Analyse der Gesetzeslage durch dieser
Kanzlei dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen Aktien -, Renten -,
Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches Aufgeld/Agio gezahlt hat,
vollständige Erstattung nebst Verzinsung beanspruchen können.
- Gute
oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus
eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende
Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die
Rechtslage nicht.
- Anspruchsbegründend
ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die
schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage.
Eine zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen setzen von
Fall zu Fall unterschiedlich lange Verjährungsfristen, etwa §§ 195 und 199
BGB.
Und so einfach können
Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“
teilhaben:
- Schicken
sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich
zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige
"Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu
oder machen sie den Anwälten per Fax oder Mail zugänglich, wie auch
die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für
zukünftige Zahlungen an Sie.
- Sollten
auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht
aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte
um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt
sich eine baldige Anfrage.
- Nach
Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten,
schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall
ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen.
Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren
Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls
kostenlos.
- Treten
Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und
kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem
Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.
Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft„Ausgabeaufschlag“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
jg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2019 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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