Freitag, März 10, 2017

VW-Aktionäre können sich Musterverfahren gegen Volkswagen anschließen

Geschädigte VW-Aktionäre, die bislang noch nicht gegen den Volkswagen-Konzern geklagt haben, können sich nun dem Musterverfahren anschließen. Das OLG Braunschweig hat am 8. März 2017 den Musterkläger benannt.

„Sobald das Musterverfahren im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben ist, können sich VW-Aktionäre, die noch keine Klage eingereicht haben, dem Musterverfahren anschließen. Die Frist dazu beträgt sechs Monate“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss die Anmeldung schriftlich beim OLG Braunschweig durch einen Rechtsanwalt erfolgen. „Das Musterverfahren ist für geschädigte VW-Aktionäre die kostengünstige Möglichkeit, ihre Interessen zu wahren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wie das OLG Braunschweig mitteilte, wurde aus den Klägern von insgesamt 1470 Anlegerklagen gegen die Volkswagen AG die Deka Investment GmbH und damit ein institutioneller Anleger als Musterkläger ausgewählt. Die Schadenssumme der 1470 Klagen beziffert das OLG Braunschweig auf ca. 1,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch etwa 70 weitere Klagen, die beim Landgericht Braunschweig anhängig sind, sodass sich das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen auf rund 8,8 Milliarden Euro beläuft. „Gut möglich, dass diese Summe noch steigt, wenn die geschädigten VW-Aktionäre von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, sich noch beim OLG anzumelden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Im Herbst 2015 wurde zunächst in den USA bekannt, dass Volkswagen die Abgaswerte bei Dieselmotoren manipuliert hat. Weltweit sind ca. 11 Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Die VW-Aktie erlebte daraufhin einen Kursrutsch und die Verluste der Aktionäre konnten bislang nicht wieder aufgefangen werden. In dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, wird geklärt, ob die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies ist der Fall, wenn sich herausstellt, dass die Volkswagen AG gegen ihre Informationspflichten verstoßen und die Öffentlichkeit zu spät über die Manipulationen in Kenntnis gesetzt hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, unverzüglich im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden.

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, März 06, 2017

Sie als Bürger können die Botschaft für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz“ sofort auf die Straße bringen.

Rassismus in Deutschland ist leider weit verbreitet und in allen Teilen der Gesellschaft anzutreffen. Ein UN-Bericht bescheinigt Deutschland, dass es hier auch einen Institutionellen Rassismus gibt und man keineswegs von Einzelfällen sprechen könne und außerdem sei auch das „racial profiling“ hier weit verbreitet.

Viele Politiker und politische Parteien distanzieren sich nicht konsequent genug von rassistischen Ressentiments, Stereotypen und Vorurteilen, bedauert Horst Roosen Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Initiator des Bündnis gegen Gewalt und Terror.

Der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Rassismus, Gewalt und Terror zu schützen, hat sich leider als große Illusion erwiesen.  Aus diesem Grunde lädt das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror alle Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Rassismus, Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens  ein.

Sie als Bürger können die Botschaft für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz“ sofort auf die Straße bringen.

Nutzen Sie einfach eine der effektivsten Möglichkeiten Ihre Botschaft schnell und glaubwürdig unter die Leute zu bringen.

Mit einem Autoaufkleber!

In den 80-er Jahren gehörten die bunten Sticker zum Straßenbild. Kein Mensch konnte sich damals hinter anonymen Internetbeiträgen verstecken. Das war die außerparlamentarische Stimme der Bürger und praktizierte Demokratie. Man stand persönlich zu seiner Botschaft, denn man saß ja selbst am Steuer und fuhr seinen Aufkleber spazieren.

  • Haben wir mittlerweile Angst unsere Meinung öffentlich zu äußern?
  • Sind wir zu Angsthasen geworden?
  • Kuschen wir vor Gewalt und Terrorismus?

Das BSZ e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror bringt mit seinem Autoaufkleber, Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz wieder auf die Überholspur!

Je öfter die Botschaft von Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz gelesen wird umso schneller kann sie auch wieder praktisch gelebt werden.

  • Stehen Sie auf, bekennen Sie sich öffentlich zu Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.
  • Stehen Sie persönlich dafür ein!
  • Helfen Sie mit die Spirale von Hass und Gewalt zu beenden.
  • Machen Sie die Welt durch einen kleinen Plastik Sticker wieder lebenswerter.
  • Zeigen Sie Solidarität!
  • Leben Sie Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz!
  • Kleben Sie den Aufkleber an Ihr Auto!

Der BSZ- Aufkleber kann als 4-farbiger transparenter Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbeitrag (nicht unter 5.- Euro) bei dem BSZ e.V. bestellt werden. 

Der BSZ®  e.V. finanziert seit 19 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. 

Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.


Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” und Angabe der gewünschten Stückzahl auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
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Wer macht eigentlich die Bombengeschäfte mit Kapitalanlagen?

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf selbstsicher auftretende „Anlageberater“ (Anlagegurus) herein.  Ihnen werden Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte  Provisionen, und oft wird ihr Geld erst gar nicht an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich aber auch  häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss.

Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.  Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.

Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.

Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade schmerzhaft feststellen.

Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind.  Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt.  Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.

Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.  Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt.  Ist das Geld weg, kann sich der geprellte Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.

Für die geschädigten Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen Schadensersatz zu erhalten.
Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen", sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie Kapitalanlagebetrug.

Zur Philosophie des BSZ e.V.  gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen Anleger vorgehen können.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.03.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, März 02, 2017

BWF-Stiftung: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten erneut Rückabwicklung!

LG Marburg spricht Schadenersatz gegen Vermittlerin zu! Oftmals sehr gute Chancen auf Schadensersatz! Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen gute Chancen bestehen sollten, gegen die jeweiligen Vermittler der BWF-Anlage Schadensersatz durchzusetzen.

Erneut hat ein Landgericht, im konkreten Fall das Landgericht Marburg, mit -noch nicht rechtskräftigem- Urteil vom 13.02.2017, das von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erstritten wurde, eine Vermittlerin zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt. Das Landgericht Marburg ist auch in diesem Fall vollständig der Begründung von Dr. Späth & Partner gefolgt, dass das Geschäftsmodell bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, was ein Vermittler auch hätte erkennen können.

Damit sind bisher Vermittler in allen von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geführten Prozessen, die bereits entschieden wurden, zum vollständigen Schadensersatz verurteilt worden oder haben gerichtlichen oder bereits außergerichtlichen Vergleichen zugestimmt.

So hatte z. B. vor kurzem das LG Frankenthal in einem von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil vom Dezember 2016 dieses den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage in dem notwendigen Umfang geprüft hatte.

Weiter liegen -inzwischen rechtskräftige- Urteile der Landgericht Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstritten wurden und in denen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Auch bereits außergerichtlich, d. h., ohne Klageverfahren, konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits sehr gute Erfolge erzielen, so konnten z. B. in einem gerichtlichen Vergleich und bereits mehreren außergerichtlichen Vergleichen Dr. Späth erreichen, dass Vermittler dazu bereit waren, den dortigen Anlegern Beträge jeweils über 50 % der Schadenssumme auszubezahlen, im Einzelfall Beträge zwischen ca. 5.750,- – 50.000,- €. In allen diesen Vergleichs-Fällen wurde den jeweiligen Anlegern auch bereits der Vergleichsbetrag vollständig ausbezahlt!

Es zeigt sich somit ganz klar, dass sich die Strategie der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung vorzugehen, in vielen Fällen als richtig erwiesen hat, vor allem, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass gegen andere Verantwortliche oftmals deutlich schwieriger Schadensersatz durchzusetzen ist.

Dies ist nach Ansicht dieser Anwälte umso wichtiger, als nur geringe Aussichten auf Schadenskompensation im Insolvenzverfahren bestehen dürften, die Insolvenzquote dürfte vermutlich nur gering ausfallen.

In vielen Fällen sollten Anleger daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen lassen, ob sie nicht ihren Vermittler haftbar machen können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Anleger der BWF-Stiftung können sich daher gerne der BSZ e.V.-IG „BWF-Stiftung“ anschließen.

Auch Sie wollen Ihren Vertrag professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF)von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Was tun, wenn die Krankenversicherung die Leistung verweigert?

Wer mit einer Krankheit zu kämpfen hat und krankenversichert ist, denkt eigentlich nicht daran, dass ihm seine Krankenkasse für  eventuell notwendig werdende medizinische Leistungen die Kostenübernahme verweigern könnte. Dies passiert aber öfter als man gemeinhin denkt.


Wer krank ist, möchte sich nicht auch noch Sorgen um seinen Versicherungsschutz machen müssen. Aber genau das passiert täglich vielen Versicherten. Die Begründung warum die Leistung verweigert wird, ist oft nicht nachvollziehbar und mit Floskeln aus dem Werbeprospekt der Kasse bestückt. Oft ist das Ablehnungsschreiben ein Textbaustein aus dem Datenverabeitungs-Ablehnungs-Programm der Versicherung.

Beispiel:

„Sehr geehrter Herr……… eine Kostenübernahme für die von Ihnen beantragte Untersuchung ist leider nicht möglich.  Als Mitglied unserer Kasse können Sie sicher sein, die medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Gesundheit als Vertragsleistung zu erhalten. Dabei vertrauen wir nicht nur auf herkömmliche Methoden, sondern stehen auch neuen Behandlungsmaßnahmen aufgeschlossen gegenüber. Dies gilt insbesondere, wenn vertragsärztliche Methoden bereits ausgeschöpft wurden.  Usw., usw……….“

Das ist reine Werbe-Lyrik bei welcher der Betroffene Patient sich gelinde gesagt auf den Arm genommen fühlt. Die Anspruchsverweigerung hat nach Meinung des Autors ausschließlich finanzielle Gründe.

Horst Roosen, 76 Jahre alt, Krebspatient und Initiator der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ hat die Erfahrung gemacht, dass eigener Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid, auch wenn er fachlich und sachlich sauber begründet ist, alle geforderten medizinischen Unterlagen eingereicht wurden und flankierend auch noch von den behandelnden Ärzten unterstützt wird, an der Ablehnung nichts ändert.

Wem als Versicherten eine Leistung verweigert wurde, kann natürlich seiner Krankenkasse einen Brief schreiben und Gründe aufführen, warum er glaubt, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist und um erneute Prüfung bitten. Er kann jede Menge medizinischer Unterlagen, Röntgenergebnisse, Laborergebnisse, Arztbriefe usw. beifügen, der Versicherer wird in der Regel trotzdem bei seiner ablehnenden Haltung bleiben.

In medizinischen Kreisen kennt man ganz genau jene Krankenkassen die schnell ablehnen, in der Hoffnung, dass der Versicherte sich nicht wehrt. Diese Vorgehensweise hat System. So werden Kosten gedrückt auf Kosten der Versicherten. Roosen glaubt, dass noch nicht einmal 10% der Versicherten die von ihrer Krankenkasse einen ablehnenden Bescheid erhalten, sich dagegen juristisch zur Wehr setzen. Ein gutes Geschäft für die betreffenden Krankenkassen.

„Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung und den sollte man als betroffener Patient auch unbedingt in Anspruch nehmen“, sagt Roosen.

Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Betroffenen eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen,  die Ansprüche gegen ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.

Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.

Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.

Link zur Anmeldung

Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen lassen.

Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
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Telefon: 06071- 9816812
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Freitag, Februar 24, 2017

CONCEPT 1 – INSOLVENZVERWALTER VERKLAGT ANLEGER

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 gegen Anleger.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte melden, sehen sich zwischenzeitlich zahlreiche Anleger der Concept 1 Klagen des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt. Die Firma Concept 1 bot in der Vergangenheit einer Vielzahl von Anlegern verschiedene Geldanlagemodelle an, u.a. auch den Kauf von sog. Mitarbeiteraktien. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Firma Concept 1 tatsächlich keine Aktien erwarb und auch sonst keine Geschäfte mit Gewinnerzielungsabsicht betrieb. Nach dem bisherigen Kenntnisstand beschränkte sich die Tätigkeit der Firma Concept 1 lediglich darauf, neue Anleger zu werben, um mit deren Einlagen die Verbindlichkeiten von Altanlegern bedienen zu können.

Über das Vermögen des Inhabers der Firma Concept 1 wurde im Oktober 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Nürnberg bestellte Insolvenzverwalter geht zwischenzeitlich im Klageweg gegen Anleger der Firma Concept 1 vor. Nach Auffassung der BSZ e.V.. Anlegerschutzanwälte sollten Anleger der Firma Concept 1 nicht ungeprüft Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten.

Zu prüfen ist, ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für eine Rückzahlungspflicht vorliegen.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher allen Anlegern, die sich Forderungen seitens des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt sehen, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei der Zustellung von Klagen ist zu beachten, dass die gerichtlich gesetzten Fristen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt eingehalten werden sollen.

Darüber hinaus sollten geschädigte Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern/Beratern bestehen.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1 anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Februar 21, 2017

Astoria Organic Matters: Insolvenzverfahren eröffnet

Kurze Laufzeit, hohe Rendite – mit solchen Attributen sollte die Beteiligung am Astoria Organic Matters Fonds zu einem lukrativen Geschäft für die Anleger werden. Daraus wird nichts.

Inzwischen ist die Fondsgesellschaft ebenso pleite wie das Emissionshaus Astoria Invest. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 6. Februar wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16) eröffnet. Ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet sich die Komplementärin Astoria PartnerManagement GmbH (Az.: R 51 IN 590/16).

Der Umweltfonds Astoria Organic Matters sollte indirekt in moderne Kompostierungsanlagen in Kanada investieren. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Den Anlegern wurden Ausschüttungen von durchschnittlich 12 Prozent jährlich in Aussicht gestellt. Prognostiziert wurde ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 161 Prozent nach Steuern. Dazu wird es nicht kommen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft droht den Anlegern der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Gläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 6. März anmelden.

„Die Beteiligung an dem Astoria Organic Matters Fonds war für die Anleger von Anfang an ein riskantes Geschäft. Zum Zeitpunkt der Auflage stand noch nicht einmal fest, wo in Kanada die Kompostierungsanlage entstehen sollte, sodass die Anleger in einen Blindpool investiert haben. Auch wichtige Verträge waren noch gar nicht abgeschlossen worden. Jetzt ist die Fondsgesellschaft insolvent und die Quittung müssen die Anleger zahlen, wenn sie sich nicht zur Wehr setzen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie über die Funktionsweise und Risiken des Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko hätten sie aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Erfahrungsgemäß wurden in Anlageberatungsgesprächen die Risiken häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Daraus können Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.“

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EGI-EURO GRUNDINVEST FONDS: AUF BETON GEBAUT?

Beton gilt als besonders dauerhaft – trifft das auch für den Gesellschaftsvertrag zu? Gesellschaftsvertrag fordert bei einigen Abstimmpunkten breiten Konsens der Anleger. Welche wesentlichen Formalien bei Abstimmung der EGI-Fonds eingehalten werden müssen.

In dem laufenden Abstimmverfahren dreht es sich um ganz erhebliche Veränderungen bei den EGI-Fonds: Neben dem Einsatz einer neuen, solventen Komplementärin geht es um jeweils eine neue Treuhandkommanditistin und eine geschäftsführende Kommanditistin. Was sagt der Gesellschaftsvertrag der EGI-Fonds dazu?

Das Zusammenleben der Gesellschafter wird in dem Gesellschaftsvertrag geregelt. Gerade in dem aktuellen Veränderungsprozess ist das Abstimmen der Gesellschafter untereinander wichtig, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und auch formell korrekt umzusetzen. Wie das Formelle konkret aussieht, regelt für die vier EGI-Fonds mit den Nummern 15, 17, 18 und 20 der § 17 des Gesellschaftervertrags.

Welche Hürden gibt es?

Einige für die EGI-Fonds besonders wichtige Punkte, die geändert werden sollen, bedürfen einer breiten Mehrheit der Gesellschafter. Das bestimmt § 17 Absätze 9 und 11 des Gesellschaftsvertrages. Damit sollen vor allem folgende Themen mit 75 % Mehrheit beschlossen werden (für EGI-Fonds 15, 18, 20) bzw. mit Einstimmigkeit (für EGI-Fonds 17):

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • Ausschluss von Kommanditisten
  • Auflösung der Fondsgesellschaft

Nach unserer Ansicht ist es deshalb erforderlich, dass u.a. die Einrichtung des Anlegerbeirats mit großer Übereinstimmung erfolgt. Aber auch die Aufnahme der Treuhandkommanditistin und der geschäftsführenden Kommanditistin bedarf unserer Ansicht nach der Zustimmung von 75 % bzw. 100 %, weil der Gesellschaftsvertrag geändert wird.

Überblick

Wesentliche Formalien bei schriftlichem Abstimmverfahren der EGI-Fonds auf einen Blick

(§ 17 Gesellschaftsvertrag)

  • Geschäftsführende Kommanditistin sendet Anlegern Beschlusspunke zu
  • Abstimmzeitraum über vier Wochen
  • 50 % abstimmberechtigtes Kapital als Mindestquorum
  • Je 1.000 Euro Kapital verkörpert einen Stimmenanteil
  • Anleger erfahren schriftlich Ergebnis
  • Bei fehlender Beschlussfähigkeit ist eine neue Abstimmung durchzuführen
  • Stimmenenthaltungen gelten als nicht teilgenommen
  • Unwirksamkeit muss binnen vier Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung geltend gemacht werden (Klage).

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Göddecke Rechtsanwälte

Ob solche überwiegenden Mehrheiten erreicht werden, wird man sehen, wenn die Anleger das Abstimmergebnis erhalten.

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Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST FONDS (EGI) von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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